Newsletter 07/22

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Keine Atempause, Reformen werden gemacht: BEG und was uns 2023 sonst noch erwartet

Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 07/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

keine Frage: Die weltpolitischen Entwicklungen, der Ukraine-Krieg und die dadurch verursachte Energieknappheit überlagern die Fortschritte im Klimaschutz. Es wird dauern, bis – hoffentlich bald – die Waffen schweigen und das volle Augenmerk wieder der Treibhausgas-Reduktion gilt. Das ist schade, denn es tut sich derzeit einiges, bei Großunternehmen ebenso wie bei Privatleuten – wobei sich natürlich schwer abgrenzen lässt, was Reaktion auf Energiepreise ist und was echter Klimaschutz. Sorge machen dabei Entscheidungen, die aus der Not geboren sind, aber das Zurückfahren der fossilen Energieträger auf Jahre hinaus bremsen. Flüssiggas-Importe und teure LNG-Terminals schaffen ökonomische Fakten, die retardierend auf weitere Anstrengungen im Klimaschutz wirken können.

Parallel wird die Bauwirtschaft von einer Flut an kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen für mehr Energieeffizienz überschwemmt. Selbst für Fachleute ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Der zweite Trend in diesem Sektor: Die frühere massive Überförderung des Neubaus hat deutliche Schleifspuren in der konjunkturellen Entwicklung hinterlassen. All das zusammen bedeutet: Wir schauen auf ein vor uns liegendes Jahr mit anhaltenden Herausforderungen – aber auch auf eines, das Hoffnung macht.

Die Gründe dafür: Es deuten sich Neuerungen an, die in Richtung eines klimaneutralen Gebäudebestands gehen. Das GEG setzt strengere Mindeststandards für den Neubau, die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fokussiert sich auf die Sanierung des Bestands und eine ganzheitliche Wärmeplanung soll Einzug in die Kommunen halten. Erfreulich aus Sicht des Öko-Zentrums NRW ist die längst überfällige Integration des Nachhaltigen Bauens in die Fördersystematik: Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG) wird ab 2023 dazu beitragen, dass beim Bauen verstärkt auch die Graue Energie berücksichtigt wird. Hinzu kommt die Einbeziehung des Seriellen Sanierens in die BEG. Sie ist mehr als nur eine Randnotiz: Das von den Niederländern abgeschaute „Energiesprong“-Prinzip kann helfen, eine hohe Qualität zu sichern und - kaum noch verfügbare - Fachkräfte einzusparen. Auch wir werden uns daher in die Etablierung dieses innovativen Ansatzes einbringen.

Langer Rede kurzer Sinn. Es bleibt „anspruchsvoll“ – und es gibt Licht am Ende des Tunnels. Der Unterzeichner und mit ihm das ganze Team des Öko-Zentrums NRW wünscht Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Bund schafft Klarheit bei den Richtlinien der „Bundesförderung“ – zumindest für zwei Monate

Das Reiseziel ist gleichgeblieben, die Route dahin wurde aber schon mehrfach umgeplant. So lässt sich die Situation bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschreiben, die zusammen mit dem Ordnungsrecht den deutschen Gebäudebestand bis 2045 klimagerecht machen soll. Zum Jahresende gibt es wieder einmal Neuigkeiten zu diesem Lenkungsinstrument, für das der Bund 2023 satte 13 Milliarden Euro bereitstellen will. Beginnen wir mit den guten Nachrichten: Anfang Dezember hat das Wirtschaftsministerium die finalen Fassungen der drei BEG-Richtlinien verkündet (Wohn- und Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen). Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorausgesetzt - die nur Formsache ist -, kann die schon zweite BEG-Reform somit zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Zu den relevanten Neuerungen gehört, dass für die serielle Sanierung ein Bonus von 15 Prozentpunkten eingeführt wird. Der Aufschlag für Maßnahmen an einem energetisch schlechten Gebäude (WPB-Bonus) verdoppelt sich von fünf auf zehn Prozentpunkte. Diverse weitere Änderungen betreffen die technischen Mindestanforderungen für Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Diese sowie alle anderen Neuerungen haben wir in unseren Überblicksartikel zur BEG eingefügt. Während bei den Richtlinien also vorerst Klarheit herrscht, bleibt ein anderes – sehr wichtiges – Feld im Dunkeln: Schon zum 1. März 2023 soll die Neubauförderung ausgegliedert und ein eigenes Teilprogramm der BEG werden. Das heißt: Die dritte Reform in nur einem Jahr rollt auf uns zu - Planungssicherheit sieht anders aus.

Auch künftig viel Neuigkeiten aus dem Reform-Haus: Was ändert sich 2023?

Vorhersagen seien schwierig, besonders wenn sie die Zukunft beträfen, soll Karl Valentin gesagt haben. Die Zuschreibung stimmt nicht – das Zitat kommt aus dem dänischen Sprachraum -, die Aussage aber schon. Deshalb beschränken auch wir uns im Jahresausblick zum Bau-Jahr 2023 auf Fakten und verzichten auf Mutmaßungen. Letztere fielen ohnehin vage aus – weil bereits die gesetzgeberische und förderpolitsche Gegenwart so schnelllebig und unübersichtlich ist wie seit Jahrzehnten nicht. Die Dynamik wird auch 2023 nicht abnehmen, wie ein Blick auf die bereits feststehenden Neuerungen zeigt.

Tatsächlich ändert sich direkt mit dem Neujahrstag einiges: So tritt bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dann - wie an anderer Stelle in diesem Newsletter beschrieben - eine weitere Reform der Sanierungsförderung in Kraft. Auch beim Gebäudeenergiegesetz ist der 1. Januar ein Stichtag: Zum Jahreswechsel sinkt im Neubaubereich das zulässige Primärenergie-Niveau von 75 auf 55 Prozent. Sowohl für die BEG als auch das GEG sind weitere Änderungen angekündigt. Erleichterungen für PV-Anlagen, Energiepreis-Bremsen sowie Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung sind weitere der Neuerungen 2023, über die wir hier einen Überblick geben.

Weniger Steuern, weniger Stress mit dem Denkmalschutz: Erleichterungen für PV-Anlagen beschlossen

Immer mehr Dächer glänzen schwarz. Gleichwohl: Energie aus Photovoltaik-Anlagen fließt noch nicht als reißender Strom, sondern eher als plätscherndes Bächlein. Um den „Pegelstand“ zu erhöhen, dreht die Politik an verschiedenen Stellschrauben: Auf Bundesebene sollen finanzielle Verbesserungen den Einsatz dieser regenerativen Energieerzeugung forcieren, während im einwohnerstarken Nordrhein-Westfalen die Landesregierung gerade Hemmnisse aus dem Denkmalschutz beseitigt hat.

Zunächst zur Bundespolitik: In Ausgabe 5/2022 dieses Newsletters haben wir darüber berichtet, dass die Bundesregierung weitreichende steuerliche Entlastungen für (kleinere) Photovoltaikanlagen und den Wegfall bürokratischen Aufwandes anstrebt. Diese Pläne werden nun konkret: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes hat den Bundestag passiert – sogar mit einigen Verbesserungen: So soll die Ertragssteuerbefreiung nun schon ab 2022 gelten. Bleibt es beim Zeitplan, folgt am 16. Dezember die Zustimmung des Bundesrates und am 1. Januar das Inkrafttreten.

Von Berlin nach Düsseldorf: Dort hat das Bauministerium per Erlass jetzt für Solaranlagen auf Denkmälern einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Genehmigung eingeführt. Die neue Rechtslage wird – analog zur „Verspargelungs“-Kritik – sicher zu Diskussionen in den Altstädten zwischen Rhein und Weser führen.

„Summer in the City“ ohne Hitzestau: NRW startet Förderprogramm für kommunale Klimwandel-Vorsorge

Home sweet home: Vor rund 10.000 Jahren entschied sich der Mensch, sesshaft zu werden. Das war eine prima Idee in Richtung Ackerbau und Viehzucht, ist in Zeiten des Klimawandels aber ein Konzept mit Nachteilen. Denn anders als beispielsweise die Asiatische Tigermücke, die einfach dorthin wandert, wo es kuschelig warm ist (und uns daher auf die Pelle rückt), hängt der Mensch an Haus und Grund. Damit er beides auch künftig nutzen kann, gibt es Förderprogramme zur Klimaanpassung – wie das Land NRW jetzt eines auf den Weg gebracht hat. Mit fünf Millionen Euro unterstützt Düsseldorf die Dach- und Fassadenbegrünung, die klimaresiliente Umgestaltung von Schul- und Kitahöfen sowie die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen und deren Zusammenschlüsse.

Interessierte Städte und Gemeinden sollten sich sputen – nicht nur wegen der überschaubaren Größe dieses Programms, sondern auch wegen der geforderten schnellen Umsetzung: Anträge müssen bis zum 30. April 2023 vorliegen, die Umsetzung der Maßnahmen ist befristet auf den 30. September. Wer sich sputet, den erwarten attraktive Fördersätze von 100 Prozent. Eine „Durchleitung“ der Zuwendungen an die eigene Einwohnerschaft bei Dach- und Fassadenbegrünungen ist möglich; dann trägt das Land aber nur die Hälfte der förderfähigen Kosten. Bei der Nutzung des neuen NRW-Förderprogramms zur Klimawandel-Vorsorge helfen wir gern.

Raus aus den alten Energien, rein in die erneuerbaren: Neue NRW-Förderung für betriebliche Klimaneutralität

„Lass uns dafür ein Foto einer Bäckerei nehmen“, kommentierte der Admin unserer Website eine dort neu eingestellte News. Und tatsächlich: Kaum ein Betriebstyp passt symbolhaft wohl besser zu dem Förderpaket, um das es im Text geht. Die NRW-Landesregierung hat es im November auf den Weg gebracht hat; im Kern geht es darum, kleine und mittelgroße Unternehmen auf ihrem Weg hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Geld winkt für die Vorbereitung entsprechender Maßnahmen und für diese selbst. Da die Wärmepumpe eine Schlüsseltechnologie beim Umstieg ist, fördert das Land flankierend den Aufbau entsprechenden Know-hows.

Wer raus will aus den alten Energien, braucht zunächst Ideen, wie das gelingen kann. Gleich drei der fünf Programme des Förderpaketes beziehen sich daher auf diesen Punkt: Kleine Firmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes (bis 50 Mitarbeitende) bekommen eine Erstberatung gefördert. Zuschüsse gibt es auch für die Erstellung ganzer Transformationskonzepte, insofern diese eine treibhausgasneutrale Produktion bis 2045 vorsehen. Erweitert wurde die seit Mai bestehende Förderung von Wärmekonzepten. Kleinbetriebe, die schon wissen, wie sie schnell „Weg vom Gas“ kommen, finden in der gleichnamigen Kreditlinie der NRW.Bank für viele Maßnahmen zinsgünstige Angebote. Fünftes Modul des Pakets, das wir hier aufdröseln, sind Bildungsprämien für Fachbetriebe, die Mitarbeitende in Fortbildungen zu Wärmepumpen schicken.

Ampel springt auf Grün: Aufteilung des CO2 -Preises kann wie geplant 2023 beginnen

„Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“ Zumindest bezüglich der Aufteilung des CO2 -Preises zwischen Mieterinnen und Mietern sowie denen, denen die Wohnungen gehören, sind beide Fragen des bekannten Schlagers geklärt – wenn auch nicht ohne Zickzackkurs. „Bestellt“ hat die Bundesregierung: Laut ihrem Koalitionsvertrag will die Ampel ein Stufenmodell einführen, das die (auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz basierende) Umlage des CO2 -Preises regelt. Hintergrund: Bisher werden Nebenkosten (und damit Energieausgaben) komplett auf die Miete aufgeschlagen, weshalb es auf Eignerseite wenig Motivation für mehr Energieeffizienz gibt.

Mit dem Stufenmodell soll sich das ändern – die CO2 -Kosten werden in Abhängigkeit von den CO2 -Emissionen des Gebäudes anteilig auf die Vermieter/innen umgelegt. Dafür gab es einen Konsens – bis zum Ukraine-Krieg. Mit Verweis auf diesen und die ohnehin schon hohe Belastung auf Eigentumsseite stoppte die FDP das Vorhaben. Nach Überarbeitung ging der Gesetzentwurf nun doch durch den Bundesrat; die Änderungen (mehr dazu hier) sind aber eher kosmetischer Natur und ändern nichts am Grundprinzip. Somit kann die Aufteilung des CO2 -Preises bei Wohngebäuden zum 1. Januar 2023 starten. Nichtwohngebäude sollen 2025 folgen.

Die „meishi“ dürfen nie fehlen: Brücke nach Japan ist das „Projekt des Monats“

REIF für die Insel: Nach zweijähriger, dem Corona-Virus geschuldeter Zwangspause konnte erstmals wieder ein Mitarbeiter des Öko-Zentrums NRW nach Japan reisen und die Kontakte mit dem fernöstlichen Land auffrischen. Die kleine weiß-rote Landesflagge links oben auf der Website des Zentrums macht es deutlich: Die Nähe zu Nippon ist nicht touristisch begründet, sondern basiert auf fachlichen Kooperationen, aufgebaut in vielen Projekten und über inzwischen 15 Jahre hinweg. Dementsprechend standen auch bei der Reise von Sascha Kunstmann – Anlass für unser heutiges „Projekt des Monats“ – Info-Termine im Vordergrund – unter anderem ein Besuch der Messe „Renewable Energy Industrial Fair“, kurz: REIF.

Die asiatische Technologiemacht hat ihre Lektion in Sachen Nachhaltigkeit gelernt: So wurde da, wo sich 2011 die Dreifachkatastrophe abspielte, symbolträchtig das „Fukushima Renewable Energy Institute“ errichtet. Auch diese Einrichtung gehörte zum Arbeitsprogramm der NRW-Wirtschaftsdelegation, der Kunstmann angehörte. Andere Japan-Aktivitäten sind beispielsweise die Mitarbeit im „German-Japanese Energy Transition Council“, das regelmäßig Studien zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands erarbeitet sowie der Support für ministerielle Konsultationen: Den Fachaustausch zwischen dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung und dem japanischen Building Research Institut unterstützt das Öko-Zentrum NRW inhaltlich und organisatorisch. Mehr Infos über unsere Japan-Aktivitäten - und wie Sie davon profitieren können - finden Sie hier. Für Nippon-Reisende hat Zentrums-Geschäftsführer Manfred Rauschen, mit dessen privaten Trips das Auslandsengagement einst begann, einen wichtigen Tipp: „Nie die meishi - auf deutsch: Visitenkarten – vergessen. Ohne die geht in Japan gar nichts.“

Neubesetzung nach „Spielertransfer“: Stelle mit Schwerpunkt Energiemanagement zu vergeben

Gerade einmal 34,8 Kilometer Luftlinie sind es vom Sachsenweg 8 in Hamm bis zur Strobelallee 50 in Dortmund. Kein Wunder also, dass an der erstgenannten Adresse – dem Sitz des Öko-Zentrums NRW – viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten, die in ihrer Freizeit gern zu der zweiten fahren. Die steht nämlich für den Signal-Iduna-Park, die Heimstätte von Borussia Dortmund. Warum wir das hier erwähnen? Weil ein Kollege seinen Arbeitsplatz von hier nach dort verlagert – als Energiemanager beim BVB. Und weil damit ein Platz frei wird für eine/n neue/n Kollegin/en.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht das Öko-Zentrum NRW daher einen Ingenieur, Architekten oder Bauphysiker (m/w/d) mit Schwerpunkt Energiemanagement. Hauptaufgabe ist die Unterstützung unseres Energie-Teams bei Beratungs-, Planungs- und Qualifizierungsprojekten; darunter fallen insbesondere die Einführung von kommunalen und betrieblichen Energiemanagementsystemen, die Durchführung von Energieaudits, die Mitwirkung an Maßnahmen zur Energieeinsparung bei Unternehmen und größeren Gebäudebeständen sowie die Hilfestellung bei Förderanträgen. Welche Qualifikationen Interessierte mitbringen sollten, erfahren diese hier. Siegprämien können wir leider nicht bieten, gelegentlich aber übriggebliebene BVB-Tickets.

Datumsware aus der Medien-Theke: der unerhörte Prophet des Klimawandels

„Hast Du das gestern auch geguckt?“ In den 1970er Jahren bestimmten zwei TV-Sendungen die Pausengespräche auf deutschen Schulhöfen: Die eine, die „Otto Show“ des gleichnamigen Komikers, brachte den Deutschen das sinnfreie Lachen bei, die andere weckte den Sinn für Wissenschaft. Der Mann hinter der 18 Jahre lang laufenden ZDF-Reihe „Querschnitt“ war Hoimar von Ditfurth, ein Professor für Psychiatrie und Neurologie mit der seltenen Gabe, auch das komplexeste Thema verständlich aufbereiten zu können. Ein Wiedersehen mit der TV-Legende, ohne die es heute keinen Ranga Yogeshwar und keinen Harald Lesch gäbe, lohnt sich – darum widmen wir ihr den heutigen Medientipp.

Beim Anschauen alter Sendungen mit von Ditfurth fällt einem unweigerlich ein Sprichwort ein: Der Prophet gilt nichts im eigenen Land. Der Wissenschaftsjournalist warnte schon vor dem Klimawandel, als es diesen Begriff noch gar nicht gab. Zweiter Gedanke: Wie kann es eigentlich sein, dass die Politik (und letztlich wir alle) fünfzig Jahre lang die Augen verschlossen hat vor der unangenehmen Wahrheit? Wohl, weil sie eben „unangenehm“ war und ist. Bei Youtube gibt es viele Schnipsel rund um den Welterklärer, wir empfehlen stattdessen aber die beiden kompletten „Querschnitt“-Folgen (je 45 min), die das ZDF löblicherweise in seine Mediathek gepackt hat. In der ersten erklärt von Ditfurth "Die Balance der Biosphäre", in der zweiten stellt er die bis heute elementare Frage „Kippt das Klima-Gleichgewicht?“. Eine unterhaltsame wie nachdenklich machende Zeitreise für lange Winterabende.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

06.01.2023

Kursstart energieberater24 - Nichtwohngebäude (in Hamm)

Aufgrund der hohen Nachfrage arbeiten wir kontinuierlich an weiteren Kursstarts, sowohl für den Wohngebäude- als auch für den Nichtwohngebäudebereich.

Tipp: Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

14.12.2022

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2)

10.01.2023

Gebäudeenergiegesetz - Update und Ausblick

17.01.2023

Sommerlicher Wärmeschutz

26.01.2023

Schlüsseltechnologie Wärmepumpen

02.02.2023

Bedeutung von Wärmebrücken im baulichen Feuchteschutz

07.02.2023

Wärmebrückenberechnungen in energetischen Bilanzierungen

08.02.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 1) – Schadstoffvermeidung

14.02.2023

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15.02.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2) – Ökobilanzen

22.02.2023

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)

28.02.2023

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen

02.03.2023

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 – Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

Tagungen und Kongresse:

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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