Newsletter 05/22

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Die Neue Deutsche Novelle rollt: Änderungen im Dutzend bei BEG, GEG, EEG, BEW & Co

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 05/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bayern waren die Letzten: Erst am 12. September endeten dort die Sommerferien. Dieses Datum war daher auch die Peilmarke für den Versand dieses Newsletters, der seine Leser inzwischen bundesweit findet. Wir hatten überlegt, den Termin vorzuverlegen, denn nicht nur in der politischen, sondern auch in der Förderlandschaft war in letzter Zeit so viel Bewegung (um nicht zu sagen: Hektik), dass es in den Fingern juckte, Sie umgehend zu informieren.

Auf dem Feld des Klimaschutzes überschlugen sich die Neuigkeiten zuletzt geradezu. Da gab es beispielsweise die unerwarteten - und teils gravierenden - Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie haben viele Bauakteure kalt erwischt und in der Übergangsfrist im August eine Antragsflut beim BAFA erzeugt. Auch bei den Vorgaben des Bundes hat sich einiges getan: Zum 65-Prozent-Pflichanteil erneuerbarer Energien bei jedem Heizungstausch ab 2024 und zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung hat der Bund inzwischen „Diskussionspapiere“ veröffentlicht, die die Reiseroute erkennen lassen. Weiteres Beispiel sind zwei „Energiespar-Verordnungen“, die die Energieversorgung in den nächsten Wintern sichern sollen. Diese enthalten unter anderem eine Überprüfung aller Gasheizungen und der hydraulische Abgleich für größere Bestandsgebäude.

All diese Änderungen haben eines gemeinsam: Sie bedeuten eine Menge Mehrarbeit für die Heizungsbetriebe und Energieberater/innen – bei denen ohnehin schon Aus- und Überlastung vorherrscht. Und: Mitunter war das Neue – Stichwort Gasumlage – so schnell umstritten wie erlassen. Letztlich sind wir mit dem Newsletter daher im regulären Turnus geblieben – so ist das, was Sie hier lesen, auf dem letzten Stand. Dass der bald schon wieder überholt sein wird, steht zu befürchten. Für die kommenden Monate, die unabhängig vom Wetter ein heißer Herbst werden könnten, wünsche ich uns allen viel Geduld und starke Nerven.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Lindner als Steuer-Mann der Energiewende: Berlin beschließt fiskalische Entlastungen für kleinere PV-Anlagen

Glück gehabt: Gerade wollten wir diesen Newsletter auf den Weg bringen, da schneite eine interessante Neuigkeit herein, die wir somit noch aufnehmen konnten: Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch (14.09.) weitreichende steuerliche Entlastungen für (kleinere) Photovoltaikanlagen beschlossen. Begleitet werden die Finanzvorteile durch den Wegfall bürokratischen Aufwandes; beides greift zum Beginn des kommenden Jahres und teils auch schon eher.

Zunächst zum Monetären: Für Einnahmen, die mit PV-Anlagen bis zu einer Peakleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien erwirtschaftet werden, entfällt laut Bundesfinanzminister Lindner künftig die Ertragssteuer. Gleiches gilt für Anlagen bis 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Verbesserungen sind auch bei der Umsatzsteuer angekündigt: Für PV-Anlagen und Stromspeicher soll in den meisten Fällen ein Nullsteuersatz gelten. Weitere gute Neuigkeiten steuert das Wirtschaftsministerium bei: So wird die Abschaffung der 70-%-Wirkleistungsbegrenzung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp, eigentlich vorgesehen für Anfang 2023, vorgezogen und gilt ab sofort. Bei Bestandsanlagen bis 7 kW entfällt ab 2023 die 70-%-Regelung und für „Balkon-Anlagen“ räumen Klarstellungen zwischenzeitlich aufgekommene Unsicherheiten aus. Für mehr Details lesen Sie unseren Webartikel.

„Wo geht’s denn hier zum Heizungskeller?“

Zwei neue Verordnungen machen das Energiesparen buchstäblich zur Bürgerpflicht

„Wenn der Postmann zweimal klingelt“ … - wird er im gleichnamigen Kinofilm freundlich empfangen. Steht künftig ein Schornsteinfeger oder Handwerker vor der Tür, könnte das ebenso sein: Nach Willen des Bundes sollen diese beiden Berufsgruppen sowie die Energieberaterinnen und Energieberater die deutschen Heizungskeller nach Möglichkeiten für mehr Energieeffizienz durchforsten: Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“, die am Freitag (16.09.) im Bundesrat zur Abstimmung steht und schon ab dem 1. Oktober gelten dürfte, beinhaltet eine Pflicht zur jährlichen Prüfung aller Gasheizungen. Und die ist nur eine von vielen Vorgaben, die das Land zum Energiesparen und über die nächsten Winter bringen sollen.

Hintergrund der EnSimiMaV, wie die Mittelfrist-Verordnung abgekürzt heißt, sowie ihrer „kleinen Schwester“, dem schon zum 1. September in Kraft getretenen Paket kurzfristiger Maßnahmen (EnSikuMaV), sind die Folgen des Ukrainekrieges. Mit einem Energiesicherungspaket will die Bundesregierung die beschleunigte Befüllung der Gasspeicher, die Reduktion von Erdgas in der Stromproduktion sowie allgemeine Energieeinsparungen vorantreiben. Um das letztgenannte Ziel zu erreichen, beziehen die beiden Verordnungen alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche ein. Neben vielem Kleinteiligen (das man auch vor Jahren schon hätte regeln können) finden sich darin viele Punkte, bei denen die Expertise von Fachleuten unabdingbar ist. Der hydraulische Abgleich für große Gebäude mit Gaszentralheizung und die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen bei Unternehmen mit hohem Energieverbrauch – beides laut der EnSimiMaV künftig ebenfalls Pflicht – sind nur zwei Beispiele. Wir haben die vielen Vorgaben so kompakt wir möglich zusammengefasst - benötigten dafür aber dennoch mehrere Seiten.

Weniger Geld, niedrigere Sätze, weniger Fördergegenstände: BEG-Reform bringt in vielen Bereichen Verschlechterungen

Sie war gedacht als das neue Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms und als großer Wurf, der den Förderdschungel lichten, Programme bündeln und Anträge vereinfachen sollte. Doch die nicht einmal zwei Jahre alte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat bislang mehr mit anderen Schlagzeilen von sich reden gemacht: Wiederholte Nachbesserungen in der Einführungsphase und der Förderstopp im Frühjahr hinterließen tiefe Kratzer am Image. Nun kamen noch einige dazu: Die BEG-Reform im Spätsommer hat die Förderbedingungen für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen deutlich verschlechtert.

Ganze zwei Tage lagen zwischen der Ankündigung der Kürzungen und dem Inkrafttreten der Änderungen bei den KfW-Programmen. Bei der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen war die Zeitspanne etwas länger - was dazu geführt hat, dass innerhalb von gut zwei Wochen fast 300.000 Anträge gestellt wurden. Begründet wurde das Eiltempo mit dem Hinweis, man habe „Vorzieheffekte“ vermeiden wollen. Bei Neubauten ist der Tilgungszuschuss auf fünf Prozent und der maximale Kreditbetrag auf 120.000 Euro pro Wohneinheit gesunken – gleichzeitig wurde ein Zinsvorteil eingeführt. Auch beim Altbau drehte die Politik an den Stellschrauben. So wurden die Zuschussförderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus eingestellt und das Effizienzhaus 100 gestrichen. Näheres zu der BEG-Überarbeitung berichten wir auf unserer Website. Apropos: Fortsetzung folgt - für 2023 sind bereits weitere Änderungen bei der Neubauförderung angekündigt.

Erneuerbare Energien sollen ab 2024 die Heizungen dominieren: zwei Varianten der Umsetzung im Abstimmungsverfahren

In der Politik bedarf es einer Zweidrittelmehrheit, um auf Bundes- oder Landesebene grundlegende Gesetze ändern zu können. Beim Klimaschutz bedarf es einer Zweidrittelmehrheit, um endlich relevante Fortschritte zu machen – das sagt die Regierungskoalition. Folgerichtig hat sie im Frühjahr entschieden, dass ab 2024 jede neu in einem Neu- oder Altbau installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Gut, das sind nicht ganz zwei Drittel, aber es ist sehr nahe dran. Dazu, wie die Absicht umgesetzt werden soll, gibt es nun ein Konzept der beiden zuständigen Bundesministerien – und das enthält einige „Kracher“.

Das Papier - zu dem die betroffenen Marktakteure und Verbände Stellung beziehen konnten - enthält zwei Denkmodelle. Bei der ersten Variante könnten die Gebäudeeigentümer zwischen allen erneuerbaren Wärmeerzeugern frei wählen. Bei der zweiten hätten bestimmte Erfüllungsoptionen Priorität (z.B. die Wärmepumpe) und andere, Biomasse und grüne Gase, kämen erst dann zum Zuge, wenn die favorisierten aus triftigen Gründen nicht in Frage kommen. Und die besagten „Kracher“? Vor allem einer der Vorschläge im Konzept hat es in sich: Die Nutzungsdauer rein fossil betriebener Heizungen soll über den Hebel des GEG ab 2026 schrittweise von 30 auf 20 Jahre gesenkt werden. Auch die Pflichtberatung durch einen Sachverständigen bei älteren fossilen Heizungen und die Sonderregelung für Gasetagenheizungen haben die Fachwelt aufhorchen lassen. Was sonst noch drin steht in dem Konzept, lesen Sie hier.

Drei Milliarden Euro für grüne(re) Versorgung:

Bundesförderung effiziente Wärmenetze startet zum 15. September

Die letzte Hürde lag in Brüssel – und wurde im August übersprungen: Die Europäische Kommission hatte beihilferechtlich keine Einwände gegen die geplante Bundesförderung für effiziente Wärmenetzte, kurz BEW. Nach längerer Vorgeschichte zeigt das Programm nun eine immense Dynamik: Es startet am 15. September; ab demselben Tag sind - über das BAFA - auch bereits Antragstellungen dafür möglich. Und die können sich lohnen: Angekündigt sind rund drei Milliarden Euro, die bis 2026 für dieses Förderinstrument zur Verfügung gestellt werden sollen. Anzumerken ist allerdings, dass die BEW nur für bestimmte - größere - Projekte in Frage kommt.

Die Bundesregierung will mit dem neuen Förderprogramm die Dekarbonisierung der Wärme- und Kältenetze in Deutschland unterstützen und beschleunigen. Logischerweise lassen sich über diesen Hebel deutlich größere Effekte erzielen als mit Energieeffizienz-Maßnahmen an einzelnen Gebäuden. Stoßrichtung sind einerseits der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien und Abwärme sowie zweitens der Ausbau und die Transformation bestehender Netze. Anträge können unter anderem Energieversorger, Kommunen, Stadtwerke und Vereine/Genossenschaften stellen. Damit sich die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und die für effiziente Wärmenetze nicht ins Gehege kommen, beginnt die „Zuständigkeit“ der BEW bei Netzen, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten umfassen. Mehr über die BEW erfahren Sie auf unserer Website.

Höhere Vergütungssätze und viele Vereinfachungen:

EEG-Novelle soll Anteil der Regenerativen stark pushen

Es war wieder einmal eine dieser Nachtsitzungen, die man eigentlich hatte vermeiden wollen: Anfang Juli einigte sich die Ampelkoalition über die offenen Details des Energiepaketes. Danach ging dann alles ganz schnell: Das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, veröffentlicht am 28. Juli, machte den Weg frei für Änderungen am GEG (siehe eigene News dazu) und für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit letzterer sollen die Ausbauziele deutlich erhöht und Hemmnisse abgebaut werden – was sich vor allem in attraktiveren Vergütungssätzen niederschlägt.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll sich nach dem Willen der Politik innerhalb weniger Jahre fast verdoppeln. So sollen noch in diesem Jahr insgesamt sieben Gigawatt neu entstehen, ab 2026 gar 22 Gigawatt. Zum Vergleich: 2021 betrug der Zubau nur 5,3 Gigawatt. Die Hoffnungen liegen neben der Windkraft vor allem auf mehr PV-Anlagen – hierfür lockt das „EEG 2023“ mit mehr Geld. Zwei Beispiele: Wer eine kleine PV-Anlage installiert (bis 10 kWp) und den Strom komplett ins Netz einspeist, bekommt 13,0 Ct pro Kilowattstunde – über 55 Prozent mehr als für Überschussstrom aus Anlagen zum Eigenverbrauch. Für letztere gibt es nun 8,2 statt zuletzt 6,24 Ct/kWh. Die EU-Kommission muss dem allerdings noch zustimmen, was noch für dieses Jahr erwartet wird. Auch viele weitere positive Neuerungen bringt die EEG-Novelle auf den Weg, wie den möglichen Parallelbetrieb von Anlagen in Voll- oder Teileinspeisung, den Wegfall des „Einspeisedeckels“, das Aussetzen der Degression, Erleichterungen beim „Mieterstrom“ und steuerliche Vereinfachungen. Mehr dazu auf unserer Website.

GEG-Novelle verabschiedet: geplante Verschärfung auf EH-55-Standard nur bei Primärenergie

Alles hängt mit allem zusammen, das wusste schon Alexander von Humboldt. Und das gilt auch für die Klimaschutz-Politik im Baubereich, denn Änderungen im einen Gesetz haben fast immer Auswirkungen auf ein anderes. So fand sich letztlich auch die Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die schon im Koalitionsvertrag der Ampel stand, vom Ukrainekrieg überholt und bis in den Sommer hinein diskutiert wurde, an anderer Stelle wieder: Die Änderungen des GEG, die ab 2023 gelten werden, bilden den Artikel 18a des neuen „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energie und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“. Die GEG-Novelle rief einige Kritik hervor; die Rede war von Verwässerung.

Das meint vor allem, dass die angekündigte Verschärfung der Neubauanforderung in Richtung Effizienzhaus 55 ein Rumpfstück geblieben ist. Dieser Standard wird lediglich bei der Primärenergie zum Maßstab, hingegen bleiben die Anforderungen an die Gebäudehülle vorerst unverändert. Das ist offenbar ein „Erfolg“ der Wohnungswirtschaft, die sich vehement gegen höhere Anforderungen an die Wärmedämmung ausgesprochen hatte. In anderen GEG-Bereichen gibt es Fortschritte zu vermelden: So ist für die Anrechnung von PV-Strom kein vorrangiger Eigenverbrauch mehr vonnöten und Anlagen zur Volleinspeisung dürfen künftig in die Bilanz eingehen. Unseren Überblicksartikel zum GEG haben wir aktualisiert und empfehlen ihn zur (erneuten) Lektüre.

Gesetz für kommunale Wärmeplanung: BMWK-Papier lässt Pläne des Bundes erkennen

Städte und Gemeinden, die keinen Plan haben? Das soll bald der Vergangenheit angehören: Der Bund will die Kommunen per Gesetz verpflichten, für ihre Zuständigkeitsbereiche flächendeckend Wärmepläne zu erstellen. Nur sehr kleine Orte sollen davon ausgenommen werden. Das Vorhaben kommt nicht aus heiterem Himmel: Aufgrund der hohen Relevanz des Wärme-Themas im Kampf gegen die Erderwärmung stand es bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung und findet sich auch im Klimaschutz-Sofortprogramm vom Juli. Wie die Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung aussehen könnten, geht aus einem Diskussionspapier hervor, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt vorgelegt hat.

Laut den Vorstellungen des Habeck-Ressorts soll das geplante Bundesgesetz Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen schaffen, die sich auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken. Im Kern geht es um die Frage, in welchem Teil des Gemeindegebiets welche Art der Wärmeversorgung vorrangig eingesetzt werden soll (leitungsgebunden, dezentral, in Kombination mit klimaneutralen Energieträgern). Kommt das Gesetz in der Form wie jetzt diskutiert, könnte es einen erheblichen Effekt erzielen, denn die Bestandsanalyse soll nur der erste Schritt eines vierstufigen Verfahrens sein: Ihr folgen sollen eine Potenzialanalyse für Reduzierungen, ein Zielszenario für Klimaneutralität bis 2045 und eine Wärmewendestrategie als Weg dorthin. Binnen dreier Jahren müssen die Kommunen ihre Pläne fertig haben. Kluge Stadtmütter und -väter können aber jetzt schon aktiv werden: Unser Übersichtsartikel zum Thema enthält auch Tipps, wie sich derzeitige Fördertöpfe für kommunale Wärmeplanungen nutzen lassen.

Zielerreichung „nur teilweise wahrscheinlich“:

Klimaschutz Sofortprogramm stößt beim Expertenrat auf wenig Begeisterung

Das hatte sich die Berliner Ampel sicher anders gedacht – nämlich so: Um beim Klimaschutz schnell(er) voranzukommen, werden neue Regelungen erlassen und/oder alte verschärft. Das, was man sich hat einfallen lassen, bewertet ein eigens als Kontrollinstrument eingeführtes Gremium und erhält dessen sachkundigen Segen. Beim letzten Punkt knarzt es allerdings im Regierungsgebälk: Der „Expertenrat für Klimafragen“ ist nicht zufrieden mit den Fortschritten. Und dass der Gebäudesektor besser abschneidet als der Verkehr, hat zudem viel mit einer Entwicklung jenseits der Klimapolitik zu tun: mit explodierenden Energiepreisen.

Kurze Rückblende: Für die Lebens- und Wirtschaftsbereiche, die sich am stärksten auf den Klimawandel auswirken, wurden 2020 mit dem Bundesklimaschutzgesetz maximale Jahresemissionsmengen an Treibhausgasen (THG) definiert. Nachdem der Gebäudesektor seine Ziele für 2021 nicht eingehalten hat, trat ein für solche Fälle vorgesehener „Mechanismus“ in Kraft: Die jeweils zuständigen Ressorts müssen mit einem Sofortprogramm „nachbessern“. Das haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz und für Bauen im Sommer getan – mit gemischtem Echo vom Expertenrat. Der kam Ende August zwar zu dem Ergebnis, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Effekt im Gebäudesektor haben kann, hält das Erreichen der Reduktion aber - O-Ton Prüfbericht - für „nur teilweise wahrscheinlich“. Vieles im Sofortprogramm ist nicht neu oder wird an anderer Stelle dieses Newsletters behandelt (wie GEG und BEG); gleichwohl empfehlen wir einen Blick in unsere Zusammenfassung. Interessant ist beispielsweise eine geplante Qualifikationsoffensive in Sachen Wärmepumpe, die Ausbildungs- und Wissensdefizite bei diesem Thema beheben soll.

In Kehl mehr Trockenheit, in Friedrichshafen mehr Regen:

Klimafolgen-Konzept für landesweite Heimstiftung ist das neue Projekt des Monats

Der Klimawandel kommt? Falsch – er ist längst da. Als nach dem Sommer 2018 – auch der war schon außergewöhnlich warm – das Robert-Koch-Institut dessen Folgen hochrechnete, kam es allein für das Bundesland Hessen auf 740 Tote aufgrund der Hitze – vor allem Ältere. Da verwundert es nicht, wenn immer mehr Einrichtungen, die für vulnerable – sprich: verletzliche – Personengruppen tätig sind, überlegen, wie sie dem Klimawandel begegnen können. Eine davon ist die Evangelische Heimstiftung (EHS), einer der größten Dienstleister für Wohnen, Pflege und Betreuung in Baden-Württemberg. Die EHS beauftragte das Öko-Zentrum NRW für ein Konzept zur Klimaanpassung – das wir Ihnen als heutiges Projekt das Monats vorstellen.

Die besondere Herausforderung liegt bei der Heimstiftung schon in deren Größe: Sie betreut 13.500 Menschen in 165 eigenen Einrichtungen. Daher wurden sechs Pilotstandorte ausgewählt, vertieft untersucht und davon ausgehend Maßnahmen entwickelt, die prioritär und auf andere Einrichtungen übertragbar sind. Resultat der Studie sind 19 übergreifende Vorschläge in Form von Steckbriefen, dazu ein umfangreicher Anhang mit einem Kühlungskonzept, Infos zu Förderprogrammen und vielen weiteren Handlungshilfen. Mit diesem „Baukasten“ ist die EHS in der Lage, ihre Einrichtungen schnell und unkompliziert auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

Energiewende-Quartier als Tagungsort:

dena informiert über „Klimaneutrales Bauen & Sanieren“

Im Festsaal Kreuzberg spielt „Sondaschule“ und in Huxleys Neue Welt „Hiatus Kaiyote“. Sie mögen aber weder Ska-Punk noch Neo-Soul? Dann sollten Sie am 29. September trotzdem in Berlin sein, denn eine hoch informative Veranstaltung macht den Abstecher lohnenswert: Auf dem EUREF-Campus im Stadtteil Schöneberg läuft an diesem Donnerstag die „2. Netzwerktagung Klimaneutrales Bauen & Sanieren“. Ausrichter ist das „Gebäudeforum klimaneutral“ und damit letztlich die Deutsche Energie-Agentur (dena), die diese Plattform für qualitätsgesicherte Informationen rund um klimaneutrale Gebäude und Quartiere betreut.

Man muss nicht in dem Netzwerk aktiv sein, um die Tagung zu besuchen: Die ist offen für alle Interessierten - und zudem kostenlos. Geboten werden Vorträge zu aktuellen Fachthemen sowie inspirierende Praxisbeispiele. Gegliedert ist die Netzwerktagung in vier Themenblöcke, die sich unter anderem mit Wärmepumpen und der Klimaschutz-Gesetzgebung befassen. Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann vor der Tagung an einer Führung durch das Stadtquartier am EUREF-Campus teilnehmen, das selbst ein Paradebeispiel für die Energiewende ist. Nähere Infos zur Netzwerktagung gibt es hier.

Mit der Maus zum effizienten Haus: Empfehlungen von der Medien-Theke

Die „Erfinderin“ ist Anfang September verstorben, ihr Werk aber weiterhin jeden Sonntag im TV zu sehen: Seit über fünf Jahrzehnten begeistert die "Sendung mit der Maus" die Kinder. Die orangefarbene Titelfigur, 1971 entwickelt von Isolde Schmitt-Menzel, hatte von Anfang an eine Mission, nämlich dem Nachwuchs komplexe Themen verständlich zu erklären. Zum Repertoire gehörten und gehören neben Alltagsfragen („Wie kommt die Zahnpasta in die Tube?“) immer auch aktuelle Sachverhalte. Unser Media-Tipp ist daher diesmal einer, der den Kindern nahebringt, warum Mama und Papa bei Klimastreiks mitmachen (der nächste läuft übrigens am 23.09.): Von der „Sendung mit der Maus“ gibt es ein schönes Special mit vielen Sachgeschichten zum Klimawandel, seinen Folgen und seiner Bekämpfung.

Während der Nachwuchs die Erderwärmung verstehen lernt, haben die Erziehungsberechtigten vielleicht ebenfalls die Muße für eine TV-Konserve. Im letzten Newsletter haben wir eine umfassende Doku zum „Klimakiller Beton“ empfohlen, daher diesmal zwei Sendungen, die quasi ein Pendant dazu bilden. Eine 30-minütige „Nordreportage“ des NDR befasst sich mit dem „Bauen mit Lehm, Holz und Stroh“. Eine fast gleichnamige (aber doppelt so lange) Folge aus der Reihe „Planet Wissen“ von ARD alpha geht der Frage nach, ob „Holz, Lehm, Ziegel - Alternative Baustoffe statt Beton“ sein können. Viel Spaß beim Gucken.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

Aufgrund sehr hoher Auslastung unserer Seminare stehen die nächsten Lehrgangstermine derzeit noch nicht fest.

Tipp: assen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

20.09.2022

Lebenszyklusanalysen für das nachhaltige Bauen

21.09.2022

Technische Regeln für Innendämmung

27.09.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)

29.09.2022

Sommerlicher Wärmeschutz

04.10.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

06.10.2022

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen - Teil 1 (Schadstoffvermeidung)

12.10.2022

Schlüsseltechnologie Wärmepumpen

18.10.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

20.10.2022

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen - Teil 2 (Ökobilanzen)

27.10.2022

Einführung in das Energiemanagement

03.11.2022

Gebäudeenergiegesetz - Update und Ausblick

04.11.2022

Technische Regeln für Innendämmung

08.11.2022

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen

10.11.2022

Mehr Unabhängigkeit durch Solarthermie

Tagungen und Kongresse:

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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