Förderung zur Klimawandel-Vorsorge in NRW

Nachhaltigkeit |

Zuschüsse für Begrünung, Klimaresilienz und Hitzeaktionspläne

Das Umweltministerium NRW stellt 5 Millionen Euro bereit, um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Kommunen zu verbessern. Durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo) können Dach- und Fassadenbegrünungen, eine klimaresiliente Umgestaltung von Schulhöfen sowie die Erstellung von Hitzeaktionsplänen unterstützt werden. Im August konnten bereits Fördermittel für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen beantragt werden und nun sind auch die weiteren Förderschwerpunkte abrufbar. Anträge können ausschließlich von nordrhein-westfälischen Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse gestellt werden. Mittel für Dach- und Fassadenbegrünungen dürfen von den Kommunen auch an Bürger/innen und Unternehmen weitergeleitet werden, beispielsweise über kommunale Förderprogramme.

Die Höhe der Zuwendung beträgt für Kommunen 100 Prozent. Bei einer Weiterleitung an Dritte (Dach- und Fassadenbegrünungen) werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

Förderschwerpunkte

Dach- und Fassadenbegrünung

Das Land gewährt den Kommunen einen Zuschuss zur Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungen, mit vorrangig mehrjährigen, standortgerechten, heimischen oder trockenresistenten Pflanzenarten.

Nicht förderfähig ist die Überprüfung der Statik sowie das reine Aufstellen von Pflanzkübeln oder ähnlichem.

Klimaresiliente Schulen und Kitas: „Coole“ Schul- und Kitahöfe

Gefördert werden investive Maßnahmen für Schulen und Kitas zur (Teil-)Entsiegelung und Begrünung der Höfe und des Außengeländes. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und der Klimawandelvorsorge zu dienen. Dazu zählen beispielsweise Baum- und Strauchpflanzungen, das Anlegen von Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen oder Rigolen-Systeme zur Regenwasserversickerung.

Hitzeaktionspläne als Modellprojekte

Die Kommunen werden finanziell unterstützt, um intersektorale Hitzeaktionspläne zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Förderfähig sind vorbereitende Untersuchungen, Erhebungen, Maßnahmen sowie Veranstaltungen und Kommunikationssysteme im Rahmen von Beteiligungsverfahren. Das Ziel ist es, mittels geeigneter (Verhaltens-)Maßnahmen Schäden, Krankheitsfälle und mögliche Todesfälle vorzubeugen, die durch eine übermäßige Hitzeentwicklung in den Sommermonaten entstehen und durch den Klimawandel begünstigt werden.

Dabei sind die Handlungsempfehlungen der gemeinsamen Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (GAK- BMU 2017) sowie die „Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen“ der Fachhochschule Fulda (2021) zu berücksichtigen.

Antragsstellung und Verfahren

Bei der Antragsstellung ist die Betroffenheit durch den Klimawandel anhand von Nachweisen oder Erläuterungen darzustellen. Hierzu können beispielsweise eine Stadtklimaanalyse, ein Kapitel zur Klimaanpassung in einem vorliegenden Klimaschutzkonzept sowie ein Klimaanpassungskonzept oder ähnliches herangezogen werden.

Es können Ausgaben für Gutachten und Planungen, für bauliche und technische Maßnahmen und für Bepflanzungsmaßnahmen gefördert werden.

Die Anträge sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Fachbereich 17 bis spätestens zum 30.04.2023 einzureichen. Der Durchführungszeitraum endet am 30.09.2023. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 30.11.2023 einzureichen. Bei einer Weiterleitung der Mittel an Dritte sollte die Kommunen ausreichend Zeit für die interne Abwicklung einplanen, so dass empfohlen wird, dass die Weiterleitungsempfänger ihre Projekte bis zum 30.06.2023 abschließen.

Weitere Informationen sowie die Dokumente zur Antragsstellung und der Richtlinie werden als Download auf der Website des LANUV zu Verfügung gestellt.

 

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