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Förderungen


Aufgrund der großen Zahl der Förderprogramme von Bund und Ländern, erheben wir keinen Anspruch von Vollständigkeit.

Mit dem Förderprogramm "Bildungsscheck" ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im sogenannten "individuellen Zugang" finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.

Im sogenannten "betrieblichen Zugang" können Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.

Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.

  Der individuelle Bildungsscheck NRW


Was wird gefördert?

Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.

Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.
Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Wer kann einen individuellen Bildungsscheck erhalten?

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Förderkonditionen erfüllen.

Folgende Förderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro.

Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:

- den Einkommenssteuerbescheid oder
- eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer
  Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des
  Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde
  Jahreseinkommen hervorgeht

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.


Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung in Höhe von 50 % berechnet sich beim Bildungsscheck für Selbständige auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer). Bei den übrigen Einzelpersonen berechnet sich die Förderung auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (einschließlich Umsatzsteuer).

Sie reichen Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin ein. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Wie erhalte ich einen Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.

♦ Corona-Update:
Die aktuellen Regelungen zur Ausstellung eines Bildungsschecks während der Corona-Pandemie finden Sie hier. ♦

  Betrieblicher Bildungsscheck für Unternehmen (Beschäftigte)


Was wird gefördert?

Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.

Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln.

Wer kann einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten?

Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW, die die Föderkonditionen erfüllen.

Folgende Föderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:

Sitz/Arbeitsstätte: Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.

Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.

Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Die Förderung berechnet sich auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).

Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).

Der Bildungsscheck wird von Ihnen als Arbeitgeber/von der Arbeitgerberin vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter/bei der Weiterbildungsanbieterin eingereicht. Diese*r beantragt die Förderung bei einer Bezirksregerung in NRW, sodass das Unternehmen lediglich den Eigenanteil für die Weiterbildung seiner Beschäftigten zahlt.

Wie erhält ein Unternehmen Bildungsschecks für seine Beschäftigten?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildungerfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).
Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über unsere Beratungsstellensuche.


Corona-Update:
Die aktuellen Regelungen zur Ausstellung von Bildungsschecks während der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Neben der Möglichkeit, die Lehrgangskosten als Werbungskosten / Betriebskosten von der Steuer abzusetzen, gibt es unter anderem folgende Fördermöglichkeiten:

Bildungsprämie: Aktuelle Informationen zur bundesweit verfügbaren Bildungsprämie erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung https://www.bildungspraemie.info/.

Qualifizierungsscheck (Hessen): Nähere Infos finden Sie unter www.proabschluss.de/qualifizierungsscheck.

Weiterbildung in Niedersachsen: Nähere Infos finden Sie unter www.nbank.de.

Zukunftsprogramm Arbeit: Mit dem Zukunftsprogramm Arbeit (Bereich A1 - Weiterbildung) werden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 - 100% der Seminarkosten. Gemäß den Förderkriterien müssen die Weiterbildungsträger allerdings Institutionen aus Schleswig-Holstein sein. Wenn nachgewiesen wird, dass die spezielle Weiterbildung nicht von einem schleswig-holsteinischen Träger angeboten wird und es kein vergleichbares Angebot in Schleswig-Holstein gibt, kann eine Ausnahme gemacht werden. Fernstudiengänge können anerkannt werden. Mehr erfahren Sie hier.  

Eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten finden Sie hier.