Was ändert sich 2023?

Energieeffizienz |

Die Dynamik der Neuerungen wird auch 2023 nicht abnehmen

Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle geschrieben, dass 2021 ein besonderes Jahr mit vielen Neuerungen war. Damals wussten wir noch nicht, dass das Jahr 2022 mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Energiekrise und den extremen Energiepreissteigerungen diese Dynamik nochmals deutlich steigern würde.

Nun stehen wir wieder vor einem Jahreswechsel und wollen einen Ausblick darauf wagen, was das Jahr 2023 an Änderungen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden bringen wird:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Direkt zum Jahresanfang wird eine weitere Reform der Sanierungsförderung in Kraft treten, mit der viele Änderungen im Detail eingeführt werden sollen. Höhere technische Mindestanforderungen u.a. bei der EE-Klasse, die Förderung von Eigenleistungen, "NT-ready" sowie ein neuer Bonus für die Serielle Sanierung sind nur einige Beispiele der zahlreichen Neuerungen.
Eine neue Neubauförderung soll zum 1.3.2023 starten und die Treibahusgas-Emissionen des Gebäudes im Lebenszyklus stärker in den Fokus nehmen. .
Alle aktuellen Infos zur Bundesförderung effiziente Gebäude finden Sie immer unter oekozentrum.nrw/beg.

Erleichterungen für PV-Anlagen
Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen wurden mehrere Erleichterungen für PV-Anlagen beschlossen, die überwiegend ab 2023 greifen. Für viele neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Zudem sollen PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Größe von allen Ertrags- und Umsatzsteuern befreit werden.

Gebäudeenergiegesetz
Im GEG wird zum 1.1.2023 das primärenergetische Neubauniveau von 75% auf 55% verschärft. Die Anforderungen an die Wärmedämmung bleiben unverändert. Zudem ändern sich die Regelungen zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Für 2023 ist eine größere Novelle des GEG angekündigt, mit der bereits beschlossene Maßnahmen (65%-EE-Pflicht, Solarpflicht) umgesetzt werden solle. Dabei könnte auch die Anforderungsystematik des GEG komplett umgestellt werden. Ein Gutachten macht dafür entsprechende Vorschläge.
Aktuelle Informationen zum GEG finden Sie immer unter oekozentrum.nrw/geg.

Preisbremsen für Wärme und Strom
Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden.

Aufteilung der CO2-Kosten bei vermieteten Gebäuden
Ab dem 1.1.2023 gilt ein Stufenmodell für die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mietenden und Vermietenden. Der Anteil der Vermietenden orientiert sich an den jährlichen CO2-Emissonen des vermieteten Gebäudes und kann bis zu 95 Prozent betragen.

Kommunale Wärmeplanung
Der Bund möchte 2023 ein Gesetz erarbeiten, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, eine Wärmeplanung durchzuführen, die als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort dient. Die Bundesländer können und werden diese Aufgaben an die Kommunen deligieren. Bis dahin fördert der Bund die Erstellung kommunaler Wärmepläne mit hohen Zuschüssen. Auf unserer Seite zur kommunalen Wärmeplanung informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand.

EU-Gebäuderichtlinie
Mit dem sogenannten Trilog gehen die Verhandlungen über die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie weiter. Der Entwurf enthält zahlreiche interessante Punkte, wie z.B. die Anforderung an ein "Nullemissionsgebäude" und verpflichtende Ökobilanzen für alle Neubauten sowie Anforderungen an die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden.

 

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