Was ändert sich 2022?

Energieeffizienz |

Ein kleiner Überblick der wichtigsten Änderungen im neuen Jahr

Das Jahr 2021 war ein besonderes Jahr, nicht nur wegen der weiter andauernden Pandemie. Im Bereich der energieeffizienten und nachhaltigen Gebäude hatten wir es mit zahlreichen Neuerungen zu tun: Die Anwendung des neuen Gebäudeenergiegesetzes, der - manchmal etwas holperige - Start der neuen Förderung, die Einführung des CO2-Preises und nicht zuletzt eine stark gestiegene Nachfragen nach Beratungen.

Trotz der vielen Änderungen sieht es derzeit so aus, dass es in 2022 mindestens im gleichen Tempo weitergehen wird. Die wichtigsten Neuerungen, die jetzt schon feststehen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
In der BEG entfällt die Neubauförderung für den Standard Effizienzhaus/-gebäude 55. Die Förderung des Standards Effizienzhaus/-gebäude 40 (ggf. mit EE-, NH- oder Plus-Klasse) soll nach dem Förderstopp fortgesetzt werden. Zudem sieht der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vor, dass bereits in 2022 eine neue Förderung für den Wohnungsneubau auf der Basis der CO2-Emissionen pro m² Wohnfläche eingeführt wird.
Alle aktuellen Infos zur Bundesförderung effiziente Gebäude finden Sie unter oekozentrum.nrw/beg.

CO2-Preis steigt
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum 01.01.2022 wie im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Dieser Schritt von 5 Euro bedeutet eine weitere Preissteigerung von knapp 1,5 Cent pro Liter Heizöl und ca. 0,1 Cent pro kWh Erdgas. Dadurch wird der drastische Preisanstieg, den insbesondere viele Erdgaskunden derzeit erleben, weiter verschärft.

Gebäudeenergiegesetz
Das GEG ist nun ein gutes Jahr alt und wird vermutlich im Laufe des neuen Jahres 2022 umfangreich überarbeitet werden müssen. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung beschreibt zahlreiche Neuerungen, die über das GEG umgesetzt werden müssen, wie z.B. die Verschärfung der Neubauanforderungen auf das Niveau eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 zu Anfang 2025. Zudem soll vorher - vielleicht schon zu Ende 2022 - eine Verschärfung auf das 55er-Niveau als Zwischenschritt eingeführt werden.
Aktuelle Informationen zum GEG finden Sie immer unter oekozentrum.nrw/geg.

EE-Umlage sinkt
Die EEG-Umlage sinkt zum 1. Januar 2022 deutlich von 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro kWh (netto). Hintergrund sind insbesondere die stark gestiegenen Börsenstrompreise. Zudem steckt in der Reduktion auch ein Bundeszuschuss von 0,9 Cent pro kWh, der aus der nationalen CO2-Bepreisung finanziert wird. Zu Mitte 2022 möchte die neue Bundesregierung auch die verbleibende EEG-Umlage komplett aus dem Haushalt und nicht mehr über den Strompreis finanzieren.

Monatliche Information über Energieverbrauch und Heizkosten
Die kürzlich novellierte Heizkostenverordnung verlangt die Installation fernablesbarer Zähler bis Ende 2026. Wer bereits jetzt solche Zähler hat, muss seinen Mietern/innen ab dem 1.1.2022 monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen.

Bundesförderung effiziente Wärmenetz (BEW)
Die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes kann nur mittels klimaneutraler Wärme aus Wärmenetzen funktionieren. Daher war bereits für Herbst 2021 eine neue Bundesförderung für Wärmenetze angekündigt worden, die jedoch bis Jahresende nicht verabschiedet wurde. Wir hoffen auf eine baldige Umsetzung in 2022.

Abschied von der Energieagentur NRW
Nach über 30 Jahren wird die Arbeit der Energieagentur NRW zum Jahreswechsel eingestellt. Einige der Aufgaben sollen ab Januar 2022 von der neu gegründeten Landesgesellschaft "NRW.energy4climate" übernommen werden. Wir bedanken uns für die langjährige gute Zusammenarbeit mit der Energieagentur und freuen aus auf die Kooperation mit der neuen Landeseinrichtung, z.B. bei unserer jährlichen Kommunentagung.

 

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