CO₂-Bepreisung im Gebäudesektor

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Das "nationale Emissionshandelssystem" (nEHS) ist zum 01.01.2021 gestartet

Seit Anfang 2021 werden fossile Energieträger mit einem Preis für CO2-Ausstoß bei der Verbrennung beaufschlagt. Ähnlich dem europäischen Emissionshandel, der bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, hat CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Festpreis bekommen. Heizöl, Erdgas, Benzin, Diesel und Co. werden dadurch teurer, erneuerbare Energien wirtschaftlicher.

Die CO2-Bepreisung ist im Brennstoffemissionshandeslgesetz (BEHG) geregelt. Obwohl das BEHG bereits am 20.12.2019 verabschiedet wurde, trat es in seiner ursprünglichen Fassung nie in Kraft. Der Bundestag beschloss noch vor dem Ausrollen des im Gesetz für 2021 geplanten "nationale Emissionshandelssystem" (nEHS) für den Einstieg im ersten Jahr einen höheren CO2-Festpreis. Dies geschah im Rahmen der Klimaschutzdebatte und auf Druck fortlaufender öffentlicher Proteste. Nun sind seit Anfang 2021 zunächst 25 € netto pro Tonne CO2 fällig. In den darauffolgenden Jahren erhöht sich die Abgabe sukzessive in einem bereits bis 2025 gesteckten Korridor auf 55 € netto pro Tonne. Nach dieser Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis soll sich dann durch Angebot und Nachfrage am Markt bilden.

Um dieses Geld einzunehmen müssen die Zertifikate von Unternehmen erworben werden, die Brennstoffe in Verkehr bringen. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann (zunächst) der Brenn- und Kraftstoffhandel. Sie benötigen für jede Tonne CO2, die durch die Brennstoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Die Abgabe wird von den Brennstoffhändlern mit großer Wahrscheinlichkeit direkt an Ihre Kunden weitergeben und auf die bisherigen Preise aufgeschlagen. Dadurch verteuert sich der Bezug von Brennstoffen entsprechend. Für Endverbraucher und Kommunen kommt zusätzlich die Mehrwertsteuer obendrauf. Die daraus resultierenden CO2-Preise sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

JahrAbgabesatz (netto)
[€/t CO2]
Abgabesatz (brutto)
[€/t CO2]
202125,0029,75
202230,0035,70
202335,0041,65
202445,0053,55
202555,0065,45
202655,00 - 65,0065,45 - 77,35
2027??????

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bezeichnet die Einführung des CO2-Preises als "Herzstück des Klimaschutzprogramms". Die umgangssprachlich auch als CO2-Steuer betitelte Abgabe soll zweckgebunden zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und der Energiewende eingesetzt werden. Beispielsweise soll die Abgabe zur Entlastung bei der EEG-Umlage eingesetzt werden. Auf Grund der Zweckbindung handelt es sich auch nicht um eine Steuer, da diese vom Prinzip her keiner Zweckbindung unterliegen darf. Dieser sogenannte Festpreis Zertifikate-Handel ergänzt dabei den bereits für Energiewirtschaft und Industrie bestehenden europaweiten CO2-Zertifikathandel.

Die CO2-Bepreisung im Gebäudesektor wird sich in den nächsten Jahren immer stärker auf die Wirtschaftlichkeit von energetischen Maßnahmen an Gebäuden und auf die zukünftigen Energiekosten auswirken. Während das erste Jahr bei einer überwiegend fossilen Wärmeversorgung zu Preissteigerungen zwischen 5 und 15 % führt, so sind nach fünf Jahren bezogen auf das Jahr 2020 bereits Preissteigerungen von 15 % bis 25 % zu erwarten. Aus diesem Grund muss der CO2-Preis ab sofort bei baulichen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden, denn die steigenden Belastungen lassen sich durch Klimaschutzmaßnahmen und insbesondere durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien reduzieren. Hierfür können derzeit noch zahlreiche Förderprogramme für Beratung zur Analyse der Einsparmöglichkeiten und Investitionen in Klimaschutz genutzt werden.

Darüber hinaus ist zu erwarten das ab 2026 das Ende der Preissteigerung noch nicht erreicht sein wird. Das Umweltbundesamt setzt die realen Klimafolgekosten, die durch die Emission von einer Tonne CO2 entstehen, in einer aktuellen Studie für das Jahr 2020 mit 195 €/t an.
Zwar setzt die Bundesregierung neben dem CO2-Preis derzeit zusätzlich auf zahlreiche Anreizprogramme, doch sollte sich herausstellen, dass diese Kombination nicht die gewünschte Wirkung entfaltet, werden die CO2-Zertifikate mit Sicherheit noch teurer. Die zu erwartenden Mehrkosten für Unternehmen können mit dem CO2-Preisrechner des DIHK berechnet werden.

In verschiedenen Untersuchungen hat das Öko-Zentrum NRW bereits einige Prognosen für kommunale Gebäude erstellt. Lesen Sie dazu auch unseren Fachartikel zur Auswirkung der CO2-Bepreisung auf die Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungen.


Informationen zu den Auswirkungen der CO2-Bepreisung für Endverbraucher finden Sie bei der Verbraucherzentrale NRW.

 

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