Novelle der Heizkostenverordnung

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Fernablesbare Zähler und regelmäßige Information über den Energieverbrauch

Der Bundesrat hat am 5. November 2021 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund der Neuregelung sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz.

Seine Zustimmung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden.

Die Verordnung zur Novelle der Heizkostenverordnung wurde am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum 1.12.2021 in Kraft getreten. Sie sieht insbesonere folgende Neuerungen vor:
 
Ablesen aus der Ferne
Neu installierte Zähler müssen aus der Ferne ablesbar sein, vorhandene Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort kann damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.
 
Informationspflichten für Gebäudeeigentümer
Vom 1. Januar 2022 an müssen nun Mieterinnen und Mietern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden, wenn funkablesbare Geräte bereits installiert sind. Diese Informationen müssen Mindestangaben enthalten - wie den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden und einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats und dem Vorjahresmonat. Die jährlichen Abrechnungen müssen verschiedene neue Informationen enthalten, etwa über den Brennstoffmix sowie erhobene Steuern und Abgaben.

Stärkerer Wettbewerb
Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Bundesrat fordert Kostentransparenz
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Nach der Evaluation sollte geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Die zugehörige Bundesdrucksache können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung (PDF, 98KB)

 

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