Newsletter 03/22

Newsletter |

GEG-Novelle: kein großer (Ent-)Wurf, BEG Neubau: Nachhaltigkeit – das neue Normal

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 03/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

„es hängt ein Grauschleier über der Stadt …“ kritisierte einst die Band „Fehlfarben“. Jahrzehnte später ist der richtige Durchblick immer noch ein Problem, weshalb nicht nur das Öko-Zentrum NRW seit Jahren eine stärkere Berücksichtigung der „grauen Energie“ im Planungs- und Bauprozess fordert. Während Deutschland bei der Verringerung der Betriebsenergie von Gebäuden aufgrund stetig verschärfter Mindestanforderungen schon gut vorangekommen ist, blieben die über 40 Millionen Tonnen CO2, die schon vor dem eigentlichen Bauen oder Sanieren für die Produktion von Zement, Stahl, Dämmstoffen etc. anfallen, bislang außen vor. Doch allmählich wird der Grauschleier im Baubereich gelüftet.

Die neue Bundesregierung plant, die Förderung von Neubauten an die Optimierung des gesam-ten Energiebedarfs zu koppeln und eine Ökobilanz über den gesamte Lebenszyklus inklusive der verwendeten Baustoffe zu verlangen. Das Verfahren ist mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ verknüpft – an dessen Abkürzung QNG wir uns schnell gewöhnen werden.

Die Sache hat aber einen Haken: Wo sind die Expertinnen und Experten, die künftig Bauherren bei der Beantragung der Förderung und der Optimierung der Klimabilanz helfen können? Wer Energieberatungen durchführt, kennt sich nicht unbedingt auch im Nachhaltigen Bauen aus; umgekehrt sind dortige Consultants nicht zwingend in der BEG zu Hause. Die einen wie die anderen sollten sich jetzt auf den Weg machen, um passend zum Jahreswechsel die neuen politischen Vorgaben umsetzen zu können. Hilfestellung kann unser Schulungs- und Beratungsangebot geben.

Auch wenn man lange auf eine Verbesserung warten musste: In dem Moment, in dem sie Realität wird, stellt sie eine Herausforderung dar. Der des Nachhaltigen Bauens stellen wir uns aber sehr gern.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Novelle der Novelle schon in Sicht: Referentenwurf enthält Details des „neuen“ GEG - und lässt viele Fragen offen

Der Absicht folgt der „Referentenentwurf“. Der Begriff meint die zweite Stufe von Gesetzgebungsverfahren, mehrere weitere schließen sich an. Das heißt: Nicht alles, was in solchen Papieren steht, wird letztlich Rechtslage, die „Reiseroute“ aber sichtbar. Das gilt auch für den jetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorlegten Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie erinnern sich: Das soll schon im Sommer überarbeitet - sprich: verschärft - werden.

Im Referentenentwurf zur GEG-Änderung geht es im Wesentlichen um die Ausrichtung des Neubauniveaus auf den Standard Effizienzhaus/-gebäude 55 zum 1. Januar 2023. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die einzuhaltenden Werte in der bestehenden Systematik neu justiert werden. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass der zulässige Primärenergiebedarf von Neubauten von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudewertes auf 55 Prozent sinkt. Die Verschärfung betrifft alle Nachweisarten, also beispielsweise auch das Modellgebäudeverfahren. Auf die aktuelle politische Entwicklung reagiert die Novelle, indem sie für Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen Erleichterungen vorsieht. Die wesentlichen Neuerungen beim GEG haben wir wie immer kompakt für Sie zusammengestellt.

So interessant wie der Inhalt des Referentenwurfes ist aber auch das, was - noch - nicht drin steht: Es fehlen Aussagen zu bereits angekündigten und oft gravierenden Schritten. Das reicht vom 65-Pozent-EE-Anteil bei neuen Heizungen über die weitere Verschärfung auf den EH/EG 40-Standard bis zur Solarpflicht. Mit anderen Worten: Die Novelle wird bald novelliert werden müssen.

Stufe 1 währte nur einen Tag: BEG-Neubauförderung nur noch für Gebäude mit Zertifikat in Sachen Nachhaltigkeit

Stufe 1 währte nur einen Tag: BEG-Neubauförderung nur noch für Gebäude mit Zertifikat in Sachen Nachhaltigkeit

Eine große „Förder-Sauerei“ sei das gewesen, zeterte die BILD. Gemeint war der Run auf Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), als Bundesklimaschutzminister Robert Habeck deren Neubauförderung am 20. April wieder aufnahm. Was die Zeitung auf die Palme brachte, war weniger die Tatsache, dass die eine Milliarde Euro für Zuschüsse bei der Kredittilgung binnen Stunden weg war – sondern der Ansturm von Firmen. Bei den Kreditanträgen seien nur 1,3 von 7,3 Mrd. Euro beantragtem Fördervolumen auf Private entfallen.

Wie geht es nun weiter mit der Neubauförderung der BEG? Was am 20. April startete, war die erste von (vorerst) drei Stufen zu ihrer Neuausrichtung. Da die erste Phase geknüpft war an die Verausgabung der dafür bereitgestellten Summe (nämlich der oben erwähnten eine Milliarde Euro), begann die zweite nach nur einem Tag. Zusammengefasst sieht der Stand seit dem 21. April so aus: Voraussetzung für eine BEG-Neubauförderung ist der Standard Effizienzhaus/-gebäude 40 mit NH-Klasse. Somit muss immer eine Nachhaltigkeitszertifizierung im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfolgen. Und: Es gibt (außer für Kommunen und Hochwassergebiete) nur noch die Kreditvariante.

Anfang 2023 soll dann als dritter Schritt ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ die bisherige Neubauförderung ersetzen. Die QNG-Anforderungen und insbesondere die Treibhaus-gas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude werden dabei einen noch größeren Stellenwert bekommen, heißt es aus Berlin. Alle relevanten Infos zur laufenden wie kommenden BEG-Neubauförderung bekommen Sie auf unserer Website.

Nachweislich nachhaltig: Neue Förderkriterien und Ausweitung auf Nichtwohngebäude stärken Rolle des QNG-Siegels

Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Das sind zwei Züge, die dasselbe Ziel haben und deren Routen sich immer wieder kreuzen, die aber bislang auf parallelen Gleisen fuhren. Im Bausektor werden die Weichen inzwischen anders gestellt und die Waggons verkoppelt. Das zeigt sich bei der BEG: War es bei der „alten“ Bundesförderung so, dass sich für den Neubau von Wohngebäuden über die Nachhaltigkeits(NH)-Klasse „nur“ ein finanzieller Bonus erreichen ließ, ist diese Klasse seit April bei geförderten Neubauten obligatorisch. Der „Kitt“ bei der Verbindung von energieeffizientem und nachhaltigem Bauen ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Zu diesem gibt es Neuigkeiten.

Schon seit dem Sommer 2021 fördert der Bund über die BEG Nachhaltigkeitsaspekte durch eine eigene „NH-Klasse“. Der erforderliche Nachweis für die Beachtung der entsprechenden Punkte erfolgt über die Vergabe des gebäudebezogenen QNG. Zunächst waren aber nur für den Neubau von Wohngebäuden zugelassene Nachhaltigkeitssysteme verfügbar. Im April kamen nun auch der Neubau und die Komplettmodernisierung von ersten Nichtwohngebäuden hinzu (Büro- und Verwaltungsbauten, Unterrichtsgebäude). Qualitäten wie Ökobilanz, Lebenszykluskosten, Baustoffauswahl und Barrierefreiheit sind ergänzend zu einer Gebäudezertifizierung gemäß den QNG-Vorgaben nachzuweisen.

Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel, das von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben wird; wichtig für Antragsteller in spe ist daher auch die vom Bundesbauministerium veröffentlichte Liste der anerkannten Systemanbieter. Wo diese zu finden ist und auch alles sonst Wissenswerte zum QNG steht in unserem Überblicksartikel. Vertiefende Einblicke bietet ein neues Online-Seminar, das wir für die komplexe Materie QNG/NH-Klasse entwickelt haben (nächster noch nicht ausgebuchter Termin: 09.06., weitere sind geplant).

Damit Nachhaltigkeit auch in Wettbewerben ein Hit wird: Arbeitshilfe zur SNAP wurde aktualisiert

Kennen Sie „SNAP“? Klar doch, werden alle sagen, die gelegentlich einen Club besuchen: Die Band dieses Namens landete mit „Rhythm is a dancer“ einen Mega-Hit. Da aber das Baugeschehen Gegenstand dieses Newsletters ist und nicht Musik, geht es bei der Publikation, auf die wir Sie heute hinweisen möchten, um ein anderes „SNAP“: um die derart abgekürzte „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben“ nämlich. Hierzu gibt es eine Neuerscheinung.

Wie lässt sich das hoch komplexe Thema der Nachhaltigkeit angemessen in Wettbewerbe einarbeiten? Das fragte sich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) schon 2013 - und erarbeitete eine entsprechende Arbeitshilfe. Da die Entwicklung seit deren Erscheinen nicht stehen geblieben ist, hat das Referat „Nachhaltiges Bauen“ unter Leitung von Dipl.-Ing. Arch. Merten Welsch nun eine Neufassung vorgelegt. Genauer gesagt handelt es sich sogar um zwei Publikationen: Die Broschüre „SNAP – Wettbewerbsverfahren“, die sich mit der Integration von BNB-Kriterien in die Wettbewerbsverfahren befasst, wird ergänzt durch die „SNAP Planungs- und Arbeitshilfen“. Dazu kommt ein Excel-Tool für die Vorprüfung. Die Fortschreibung der Erstauflage erfolgte anhand von Erfahrungen aus Wettbewerben, woraus ein hoher Praxisbezug resultiert.

„Kommunentagung“ weiter im Aufwind: Hybrides Fachtreffen verbucht 550 Anmeldungen

Zurück in den Normalbetrieb: Das hätte als Motto über der diesjährigen „Kommunentagung“ stehen können, denn im dritten Pandemie-Jahr konnten die Teilnehmenden erstmals wieder live in Hamm dabei sein. Allerdings haben wir alle in dieser unendlichen Corona-Geschichte gelernt, dass das neue „Normal“ nicht zwingend das frühere ist. So lief die jüngste Kommunentagung nicht, wie bis 2019, in Präsenz, sondern erstmals hybrid – mit einem deutlichem „Abstimmungsergebnis“: Von den rund 550 Anmeldungen entfielen rund 90 Prozent auf die Online-Teilnahme, was sicher nicht vorrangig am „Nulltarif“ für diese Variante lag. Das „Zoomen“ ist eben längst Routine auch beim Fachaustausch geworden.

Aus Veranstaltersicht bedeutete die parallele Live- und Online-Durchführung einen technischen Aufwand wie noch nie – mit erfreulicherweise störungsfreiem Ergebnis. Somit stehen die Chancen gut, dass auch die Kommunentagung 2023 wieder hybrid stattfinden wird. Was aber ganz sicher auch dann zum „Normalbetrieb“ gehören wird, ist der übliche Veranstaltungsrückblick mit Download-Angeboten. Für die gerade gelaufene Tagung finden Sie die Folien und Videos der Vorträge hier. Den Termin der nächsten Kommunentagung können Sie schon vormerken: Es ist der 28. April 2023. Wir sehen uns in Hamm – oder am Bildschirm.

Vom Stadtwald zur Säule der Stadtentwicklung: Holzbauinitiative Herrenberg ist „Projekt des Monats“

Es ist eine Kommune, in der sich Rind und Hase gute Nacht sagen. Mit dieser Aussage tut man Herrenberg keineswegs Unrecht – im Gegenteil: Die 30.000-Seelen-Stadt nahe Tübingen ist stolz darauf, mit fünf Galloway-Rindern wieder in die Waldweide eingestiegen zu sein. Diese schafft als Nebeneffekt Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Auch sonst geht Herrenberg bewusst um mit seinem großen Stadtwald und mit dem Thema Holz: Im Februar 2020 beschloss der Stadtrat, bei allen künftigen kommunalen Bauvorhaben energiearme Baustoffe und nachwachsende Rohstoffe zu bevorzugen – insbesondere den Baustoff Holz. Wie sich ein solches Ziel in der Praxis umsetzen lässt, zeigt unser neues „Projekt des Monats“.

Das Öko-Zentrum NRW wurde beauftragt, eine entsprechende Methodik zu entwickeln und entschied sich für ein mehrstufiges Vorgehen: Im ersten Schritt wurden Vorhaben in anderen Orten daraufhin abgeklopft, ob sich Kenngrößen, Benchmarks oder Erfahrungen auf Herrenberg übertragen lassen. Zusammen mit eigenen Überlegungen entstand ein fundierter Kriterienkatalog, der seinerseits in eine kommunale Leitlinie als Handhaben für städtische Projekte mündete. Eine Ausweitung von dort auf die gesamte Stadtentwicklung (Wohngebiete, Grundstücksvergaben, etc.) wird angestrebt. Flankiert wird die Leitlinie daher durch einen Leitfaden für integrale Planungsprozesse; zudem ergänzt ein Informationskonzept für die breite und Fachöffentlichkeit die technischen Instrumente. Mehr zu der Holzbauinitiative hier.

Ohne ihn sähe das Ruhrgebiet heute anders aus: IBA-Mastermind Karl Ganser verstorben

Wer Visionen habe, möge zum Arzt gehen, empfahl Altkanzler Helmut Schmidt in Bezug auf die Politik. Karl Ganser hatte Visionen, große sogar. Aber statt den Doktor zu konsultieren, goss er sie in ein integriertes Handlungskonzept und suchte dafür Mitstreiter – erst im eigenen Ministerium und dann in den Kommunen des Ruhrgebietes. Gansers Vorstellung: ein Strukturwandel, der Stadtentwicklung und -sanierung mit ökologischer Erneuerung verbindet. Der Rahmen, in dem die damals revolutionäre Idee umgesetzt wurde, war die von Ganser initiierte und auch geleitete „Internationale Bauausstellung (IBA) Emscher Park“ (1989 - 1999), meist kurz „IBA“ genannt. Jetzt ist der bescheidene Mann, ohne den der „Pott“ heute anders aussähe, 84-jährig in seiner schwäbischen Heimat verstorben.

Seit 1980 im NRW-Städtebauministerium tätig, fand Ganser in Minister Christoph Zöpel einen Gleichgesinnten und akquirierte Fördergelder in Milliardenhöhe. Als IBA-Geschäftsführer arbeitete er hartnäckig - und oft gegen Partikularinteressen der Kommunalpolitik - an der Transformation alter Industrieareale und an der Wiedergewinnung der Landschaft im Emscherraum. Dass Bauwerke wie das Weltkulturerbe Zeche Zollverein oder das Oberhausener Gasometer nicht der Abrissbirne zum Opfer fielen, ist ein Verdienst „seiner“ IBA. Auch wir haben dem Vor- und Querdenker viel zu verdanken: Das Öko-Zentrum NRW startete als eines der rund 120 IBA-Projekte – und war eines, das ihm thematisch besonders am Herzen lag. Karl Jasper, Ltd. Ministerialrat a.D. hat auf unsere Bitte einen Nachruf verfasst, den Sie hier finden.

Brennende Batterien und Kleriker mit Stroh im Kopf: Filetstücke aus der Medien-Theke

Die Zahl ist beeindruckend: 562.381 Streaming-Angebote halten die Fernseh- und Hörfunk-Sender derzeit auf ihren Websites bereit – und das sind nur die diesseits der Bezahlschranke. Aber wie immer im Leben: Die Menge allein macht es nicht. Wen es an den Mediatheken nach Hochgeistigem in Sachen Nachhaltiges Bauen dürstet, der findet derzeit kaum tiefgründige Dokus. Wenden wir uns daher einem benachbarten Thema zu: Wie kommen Sie eigentlich zur Baustelle oder zu den Kunden?

Die Statistik spricht für eine Fahrt via Verbrennungsmotor. Wenn Sie einen Wechsel zum E-Auto erwägen, möchten wir Ihnen ein Special von „Quarks“ ans Herz legen. Ebenso unterhaltsam wie wissenschaftlich fundiert klärt dieses die zentralen FAQ rund um die E-Mobilität, wie Umweltbilanz, Reichweite oder Brandgefahr. Der Umstieg ist bei Ihnen derzeit kein Thema? Gut, dann hätten wir doch noch einen Tipp. Der dreht sich um Kleriker, die nur Stroh im Kopf haben – was keineswegs despektierlich gemeint ist. Im seit jeher „grünen“ Benediktiner-Kloster Plankstetten haben sich die Mönche zum Ziel gesetzt, Neubauten schöpfungsnah, also nachhaltig, zu errichten. Ihr jüngstes Projekt ist nicht nur das größte Stroh-Holzhaus Süddeutschlands, sondern zugleich Modellprojekt im Interreg-Projekt UP STRAW der Europäischen Union. Klar: Dies ist eine Nische, aber sie zeigt: Viele verschiedene Wege führen zum Ziel.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

20.05.2022

energieberater24 - Wohngebäude (in Bremen)

Tipp: Kein Kurs für Sie dabei? Dann lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

05.05.2022

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

09.05.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

10.05.2022

Praxistipps zum individuellen Sanierungsfahrplan 2.2 (iSFP)

12.05.2022

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen - Wärmeschutz, Behaglichkeit, Tageslicht

17.05.2022

Ökobilanzen

19.05.2022

Gebäudeenergiegesetz - Überblick der wichtigsten Neuerungen

24.05.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Aktueller Stand zur Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

25.05.2022

Sommerlicher Wärmeschutz

01.06.2022

Grundlagen der Passivhausplanung und der PHPP-Bilanzierung

02.06.2022

Einführung in das Energiemanagement

07.06.2022

Mehr Unabhängigkeit durch Solarthermie

08.06.2022

Technische Regeln für Innendämmung

09.06.2022

QNG und NH-Klassen – Grundlagen zur Förderung des Nachhaltigen Bauens

14.06.2022

Bedeutung von Wärmebrücken im baulichen Feuchteschutz

21.06.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Aktueller Stand zur Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

23.06.2022

Lüftung von Schulen und Klassenräumen

28.06.2022

Wärmebrückenberechnung in energetischen Bilanzierungen

Tagungen und Kongresse:

19.05.2022

Workshop „Nachhaltige und intelligente Gebäude XI“

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

.

« zurück zur Übersicht