Projekt des Monats

Energieeffizienz |

Holzinitiative Herrenberg

Erstellung eines Konzeptes zur kommunalen Förderung des Einsatzes des Baustoffes Holz

Im Februar 2020 hat der Gemeinderat Herrenbergs den Beschluss gefasst, bei allen zukünftigen kommunalen Bauvorhaben energiearme Baustoffe und nachwachsende Rohstoffe zu bevorzugen – insbesondere den Baustoff Holz. Neben der Stärkung des Bauens mit Holz im allgemeinen, soll auch die Nutzung lokaler Holzvorkommen z.B. aus dem städtischen Waldbesitz unterstützt und gefördert werden.

Das Öko-Zentrum wurde beauftragt eine Methodik zu entwickeln, mit der dieser Beschluss bei städtischen Bauvorhaben, aber auch im Rahmen der Stadtplanung/-entwicklung und bei der Vergabe von städtischen Flächen umgesetzt werden kann.

Zudem wurde ein Förderantrag für den Ideenaufruf des Landes Baden-Württemberg „Holzbau als Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes“ gestellt. Im Rahmen dieses Aufrufs werden Projektideen gefördert, die einen motivierenden, vorbildlichen, übertragbaren und anregenden Charakter für andere Kommunen aufweisen. Die Förderung für das Herrenberger Projekt wurde inzwischen bewilligt und es ist somit eines von 17 Vorhaben im Land, die aktuell die Förderung erhalten.

Recherche und Analyse

Um die Randbedingungen für die geplanten Methoden und Instrumente zu entwickeln, wird nach ähnlichen, bereits realisierten Projekten gesucht. Kenngrößen und Benchmarks sind hier bekannt, müssen aber auf ihre Anwendbarkeit im Rahmen der Konzeptentwicklung für Herrenberg geprüft werden.

Nur wenige (Groß-)Städte hatten bereits Erfahrung mit nachwachsenden Rohstoffen in ihrer Stadtentwicklung – zu meist anhand von finanziellen Förderungen. In mehreren Städten (u.a. München und Stuttgart) wurde mit dem Parameter „Nawaro“ (nachwachsende Rohstoffe) bei der Grundstücksvergabe gearbeitet. Je nach Gebäudeklasse werden verschiedene Mengen an kg Nawaro pro Quadratmeter Wohnfläche vorgegeben. Je mehr kg Nawaro verbaut wurde, desto wahrscheinlich war der Zuschlag auf das Grundstück. Häufige Zusatzkriterien sind die Notwendigkeit bestimmter Zertifizierungen (z.B. Naturland, FSC) der genutzten Bau- bzw. Rohstoffe, oder ein Mindestanteil von nachwachsenden Rohstoffen in Bauteilen oder Baustoffen, sowie der Bezug aus regionalen Quellen.

Die Minimierung der CO2- oder THG-Emissionen (Treibhausgasemissionen) ist ein wichtiges Ziel innerhalb der Kriterien des Nachhaltigen Bauens. Die Methodik der Ökobilanzierung ermöglicht u.a. die Ermittlung der THG-Emissionen und dadurch auch die Optimierung durch die Bewertung von (Konstruktions-)Varianten. Neben den THG-Emissionen durch den Gebäudebetrieb lassen sich so auch die Emissionen (graue Emissionen) durch die Baustoffe der Baukonstruktion und Gebäudetechnik ermitteln. Durch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe für die Gebäudekonstruktion lassen sich die THG-Emissionen maßgeblich reduzieren.

Die Instrumente zur Ermittlung der Nawaro oder der CO2-Emissionen sollen in dieser Phase auf Ihre kommunale Anwendbarkeit geprüft werden.

Konzeptentwicklung

In dieser zweiten Phase sollen Konzepte erarbeitet werden, wie die festgelegten Kriterien und Benchmarks in Vorgaben für die Planung städtischer Projekte umgesetzt werden können. Die aus der ersten Phase abgeleiteten Benchmarks sollen als Vorgaben für kommunale Bauvorhaben verpflichtend eingesetzt werden.

Dafür wird eine kommunale Leitlinie erarbeitet, welche die Vorgaben zum Gebäudeenergiestandard sowie zum Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen definiert. Durch den Gemeinderat wird diese kommunale Leitlinie beispielsweise als Satzung beschlossen und erhält damit eine verpflichtende Wirkung für Bauvorhaben der Kommune sowie für kommunale Tochtergesellschaften. Eine weitere Anwendung ist bei der Entwicklung von Vorgaben im Rahmen der Stadtplanung angedacht. So ist denkbar, dass für ausgewählte Neubauquartiere – neben Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien – auch Vorgaben für Käufer/innen oder Bauherren/innen abgeleitet werden wie z.B. Mindestmengen zur Holzverwendung oder die Forderung nach Holz- oder Holzhybridbauweisen.

Bei der Grundstücksvergabe von kommunalen Grundstücken an private Bauherren/innen und Investoren/innen können erhöhte Anforderungen im Kaufvertrag festgeschrieben werden. Damit ist die Basis gegeben, um unter anderem auch über städtebauliche bzw. architektonische Wettbewerbe sowie städtebauliche Verträge erhöhte Anforderungen umzusetzen. Auch die Anwendung im Rahmen kommunaler Förderprogramme ist zu prüfen. Ebenso ist die Berücksichtigung und Bewertung im Klimafahrplan sicherzustellen.

Die kommunale Leitlinie beschreibt und definiert so die Vorgaben für kommunale Bauprojekte und für die kommunale Grundstücksvergabe. Sie beschreibt das methodische Vorgehen für die Festlegung der Kennwerte und Bewertungsmethoden. Sie dokumentiert die kommunalen Randbedingungen und beschreibt die Zielsetzung, die durch die Verwendung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen erreicht werden soll.

Unterstützt wird die Leitlinie durch einen Leitfaden, der den integralen Planungsprozess, die relevanten Akteure, die Meilensteine sowie die formellen und informellen Instrumente beschreibt. Der Leitfaden bildet eine Hilfestellung und enthält konkrete Empfehlungen und Hinweise für die Anwendung und Umsetzung in den Planungsphasen nach HOAI. Beispiele veranschaulichen die Aspekte, die in den Planungsphasen relevant sind. Kriterien, Benchmarks und die Methoden werden vorgestellt und Anwendung erläutert. Der Leitfaden richtet sich sowohl an die kommunalen Mitarbeitenden, aber auch an externe Architekten, Planer, Bauherren, Investoren und Unternehmen.

Für die Vermittlung der in der Leitlinie festgelegten Ziel ist ein Informationskonzept zu entwickeln. Dieses richtet sich zum einen an die eigene Verwaltung, wie auch an alle weiteren Akteure, Planungsbeteiligte, Bauherren und andere Interessierten.

Umsetzung

In der dritten Phase folgt die Umsetzung des Informationskonzeptes zur Vermittlung der Zielsetzungen aus der Leitlinie, wie auch die konkrete Schulung relevanter Akteure. Es richtet sich an die kommunale Verwaltung, aber auch gezielt an externe Akteure, wie Architekten, Planer, Bauherren und Bauunternehmen.

In dieser Phase soll ebenfalls geprüft werden, welche kommunale Bauvorhaben anstehen und wie eine Integration vorbereitet und herbeigeführt werden kann. Diese Evaluierung erster Anwendungsprojekte ist ein wichtiger Baustein für die Bestätigung der formulierten Zielsetzungen der Leitlinie und der im Leitfaden beschriebenen Prozesse für die Umsetzung und Anwendung. Die Erkenntnisse der Evaluierung sollten idealerweise bei einer Überarbeitung oder Aktualisierung von Leitlinie und Leitfaden berücksichtigt werden.

 

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