Neubauförderung wird fortgesetzt

Energieeffizienz |

nur noch Kreditförderung für Effizienzhaus 40 mit NH-Klasse

Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hatte die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24.01.2022 gestoppt. Nachdem neue Haushaltsmittel bereitgestellt wurden, konnte die Förderung von Sanierungen zum 22.02.2022 wieder aufgenommen werden.

Die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 40 ist seit dem 21.04.2022 nur noch in Verbindung mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) und nur noch als Kreditvariante verfügbar. Ab 2023 soll ein neues Förderprogramm zum "klimafreundliche Bauen" aufgelegt werden.

Wir halten Sie auf dieser Seite mit regelmäßigen Updates auf dem Laufenden:

 

Update 20.04.2022
Fördermittel für Neubauten ausgeschöpft, weitere Anträge ab dem 21. April nur mit QNG

Für das Jahr 2022 wurden von der Bundesregierung begrenzte Fördermittel von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, die am 20. April abgerufen werden können. Die  Förderung wird nur noch als Tilgungszuschuss für einen Kredit gewährt. Aufgrund der hohen Nachfrage waren die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten bereits wenige Stunden nach Wiederaufnahme der Förderung komplett ausgeschöpft.

Ab dem 21. April können in der 2. Stufe der reformierten Neubauförderung (siehe unten) nur noch Anträge für Neubauten gestellt werden, die eine Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten.

Zur Nachhaltigkeitsklasse der BEG-Förderung (NH-Klasse) und zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bieten wir jeweils am 31. Mai und am 09. Juni ein Online-Seminar an.
 

Update 06.04.2022
Details und Konditionen zur Fortsetzung der Neubauförderung veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, wie es mit der Förderung von Neubauten weitergehen soll. Die Details und Konditionen werden in den FAQ zur BEG sowie in einem Multiplikatoren-Rundschreiben der KfW dargestellt.

Es ist ein dreistufiges Vorgehen geplant, allerdings mit einigen gravierenden Änderungen:


1. Stufe ab dem 20.4.2022 - Fortsetzung der bisherigen Förderung mit Änderungen

Die Förderung für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird für private und gewerbliche Antragssteller nur noch als Kreditvariante angeboten, die Zuschussvariante kann nur noch von Kommunen (Programm 464) und von Betroffenen des Hochwassers 2021 genutzt werden.

Das Effizienzhaus/-gebäude 40 wird nur dann gefördert wenn eine EE- oder NH-Klasse oder bei Wohngebäuden die Plus-Klasse erreicht wird. Das reine Effizienzhaus/-gebäude 40 wird nicht mehr gefördert.

Zudem können ab dem 20.4. im Neubau nur noch erneuerbare Wärmeerzeuger mitgefördert werden. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger werden nicht mehr mitgefördert, dürfen aber weiterhin im Gebäude eingesetzt und in der energetischen Bilanzierung angesetzt werden.

Die Höhe des Tilgungszuschusses wird halbiert und beträgt für:

  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE - 10 %
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH - 12,5 %
  • Effizienzhaus 40 Plus - 12,5 %

Die Höhe der förderfähigen Kosten bzw. des maximalen Kreditbetrages bleibt unverändert, also 150.000 € je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 2.000 €/m² NGF (max. 30 Mio. € pro Vorhaben).

Die KfW hat ein Multiplikatoren-Rundschreiben verschickt, in dem alle Änderungen an den bestehenden Förderrichtlinien beschrieben sind.

Bereits ausgestellte Bestätigungen zum Antrag (BzA/gBzA) können weiter verwendet werden, wenn sie eine förderfähige Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe bestätigen (EH/EG 40 EE, EH/EG 40 NH oder EH 40 Plus) und wenn das Gültigkeitsdatum der BzA noch nicht überschritten ist.

Die Erstellung von gewerblichen Bestätigungen zum Antrag (gBzA) für den Neubau von Effizienzgebäuden soll in Kürze wieder möglich sein.

Für diese Fortsetzung der Neubauförderung steht nur eine Milliarde Euro zur Verfügung, die vermutlich sehr kurzfristig vergriffen sein wird. Danach soll für den Rest des Jahres die zweite Stufe der Neubauförderung angeboten werden.


2. Stufe bis Ende 2022 - nur noch mit NH-Klasse

Nach Ausschöpfung der Mittel soll die Neubauförderung bis Ende des Jahres nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH) als Kreditvariante angeboten werden. Dann können nur noch Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) im Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert werden. Der Fördersatz soll weiterhin bei 12,5 % liegen.

Die NH-Klasse kann bisher nur für Wohngebäude genutzt werden, da die Kriterien des QNG für Nichtwohngebäude noch nicht veröffentlicht wurden. In Kürze sollen Siegelvarianten des QNG für den Neubau und die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zur Verfügung stehen, zunächst jedoch nur Büro-/Verwaltungsgebäude sowie für Unterrichtsgebäude (Schulen, Kitas, etc.).


3. Stufe ab Anfang 2023 - neues Programm "Klimafreundliches Bauen"

Ab Anfang nächsten Jahres soll die bisherige Neubauförderung durch ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" ersetzt werden. Dabei sollen die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickelt und insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude (Errichtung, Betrieb und Rückbau) noch stärker in den Fokus gestellt werden.

 

Update 24.03.2022
Zahlreiche Änderungen bei der Neubau- und Sanierungsförderung geplant
Das heute beschlossene Entlastungspaket der Ampel-Koalition enthält mehrere Maßnahmen, die das GEG und die Gebäudeförderung betreffen. Wir haben diese auf unseren Seiten zum Gebäudeenergiegesetz und zur Bundesförderung effiziente Gebäude zusammengefasst.

Leider haben wir weiterhin keine Informationen zur Fortsetzung der EH/EG 40 Neubauförderung in diesem Jahr.
 

Update 23.03.2022
Eine Milliarde Euro für klimagerechten sozialen Wohnungsbau
Unabhängig von der BEG-Neubauförderung hat Bundesbauministerin Klara Geywitz eine Verwaltungsvereinbarung über den klimagerechten sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2022 unterschrieben. Damit steht zusätzlich eine Milliarde Euro für den Neubau (mind. Effizienzhaus 55) und die energetische Sanierung (mind. Effizienzhaus 85) von Sozialwohnungen bereit.
 

Update 21.03.2022
Fortsetzung der Neubauförderung verzögert sich weiter
Zur Fortsetzung der Neubauförderung (Effizienzhaus/-gebäude 40) gibt es leider weiterhin keine aktuellen Informationen. Der Neustart der Neubauförderung verzögert sich somit weiter.
Der GIH rechnet nicht damit, dass die Förderung in den nächsten Wochen wieder aufgenommen wird. Hintergrund sind wohl die geringen verfügbaren Haushaltsmittel für die Neubauförderung, die vermutlich schon nach kurzer Zeit vergriffen wären.

Dass damit oft auch sehr wertvolle Projekte auf Eis liegen, zeigt die Petition einer Baugemeinschaft, die wir gerne unterstützen.
 

Update 18.03.2022
Zusätzliche Mittel für die Sanierungsförderung
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages aufgrund der hohen Nachfrage zusätzlich 4,76 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung freigegeben, um zu verhindern, dass die Förderung in diesem Jahr erneut gestoppt werden muss. Davon sollen 1,02 Milliarden Euro für 2023 vorgesehen sein.
 

Update 22.02.2022
Sanierungsförderung kann wieder beantragt werden
Die KfW und das BMWK haben mitgeteilt, dass die Kredit- und Zuschussförderung der BEG für Sanierungen in den Programmen (261/262/263 und 461/463) unverändert wieder aufgenommen wird. Seit dem 22.02.2022 können auf Basis der bestehenden Richtlinien neuen Anträge für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gestellt werden.
Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung von Wohngebäuden war und ist unverändert möglich. Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für Nichtwohngebäude ist seit dem 22.02.2022 wieder möglich. Wenn bereits eine BzA / gBzA vorliegt, kann diese für eine Antragsstellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA / gBzA noch nicht überschritten ist.

Infos zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung finden Sie in einer Pressemitteilung des BMWK sowie auf der Internetseite der KfW.
 

Update 17.02.2022
Sanierungsförderung soll kommende Woche wieder starten
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland meldet heute, dass die Sanierungsförderung bei der KfW bereits in der nächsten Woche wieder starten soll. Nach der Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses gestern (siehe unten) fehle nur noch eine formale Freigabe der Mittel durch das Bundesfinanzministerium. Die Förderstufen und die Förderkonditionen für Sanierungen sollen zunächst unverändert bleiben.
 

Update 16.02.2022
Nachtragshaushalt stellt 9,5 Mrd. Euro bereit
Der Haushaltsausschuss des Bundestages wurde in seiner heutigen Sitzung über die "beabsichtigte Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung" von bis zu 9,54 Mrd. Euro unterrichtet, die zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ verwendet werden sollen. Diese Mittel sollen zur Bearbeitung der bis 23.1. eingegangenen Anträge sowie für die Sanierungsförderung verwendet werden. Die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung bei der KfW könnte nun kurzfristig erfolgen.
 

Update 08.02.2022
Effizienzhaus 40 im Neubau nur noch mit halber Förderung?
Der Verband der Wohnungwirtschaft berichtet und kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die Förderquoten für das Effizienzhaus 40 im Neubau halbiert werden sollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat dies nicht bestätigt. Dort heißt es bisher lediglich, dass die Fördersätze abgesenkt werden sollen.
 

Update 03.02.2022
KfW-Förderung für Sanierungen soll unverändert wieder starten
Die Internetseite mit FAQ zur BEG wurde heute hinsichtlich des Förderstopps aktualisiert. Dort heißt es jetzt, dass die beteiligten Ministerien mit Hochdruck daran arbeiten, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung sowie, in veränderter Form, die Förderung für EH 40 im Neubau wieder aufzunehmen. Die BEG-Förderung für energetische Sanierungen bei der KfW soll so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die Sanierungstatbestände (Einzelmaßnahmen, EH Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 und 40) sollen erhalten bleiben.

Die KfW informiert inzwischen auch auf Ihrer Internetseite über die Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung für alle Anträge, die bis einschließlich 23.1. gestellt wurden.
 

Update 01.02.2022 - 15.00 Uhr
Alle gestellten Anträge sollen bearbeitet werden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am Dienstagnachmittag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass alle bis zum Förderstopp am 24.01. gestellten Anträge noch nach den alten Kriterien bearbeitet und zugesagt werden, sofern der Antrag förderfähig ist. Die dazu erforderlichen zusätzlichen 5,4 Milliarden Euro sollen aus dem sogenannten Energie- und Klimafonds bereitgestellt werden. Bundesminister Habeck hat dies auf einer Pressekonferenz bestätigt.
Zudem sagte Habeck, dass die Sanierungsförderung in der gleichen Systematik fortgesetzt werden soll. Auch die Förderung von Neubauten als Effizienzhaus/-gebäude 40 soll fortgesetzt werden, allerdings nur bis Endes des Jahres, mit einer reduzierten Fördersumme und mit einer Begrenzung auf einer Milliarde Euro Fördervolumen. Im Anschluss soll ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" und ein separates Programm für den sozialen Wohnungsbau geben, das jetzt entwickelt werden muss.

 

Update 01.02.2022 - 7.00 Uhr: Förderstopp soll teilweise zurückgenommen werden

Nach einem Bericht des Spiegels und der Süddeutschen Zeitung haben sich die beteiligten Ministerien darauf verständigt, den Förderstopp für Sanierungen sowie für Neubauten im Effizienzhaus 40 Standard wieder zurückzunehmen.
Zudem sollen folgende Zielgruppen eine Fristverlängerung von 14 Tagen bekommen, um erneut einen Antrag für Effizienzhaus 55 Neubauten zu stellen:
Antragsteller aus den Hochwassergebieten, Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern, Unternehmen, die Sozialwohnungen errichten wollen, Projekte für den Bau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen sowie Vorhaben von Kommunen und Wohngenossenschaften. Eine weitere Ausnahme könnten es laut dem Bericht geben, wenn sich die Investoren verpflichten, die neuen Wohnungen für höchstens zehn Euro pro Quadratmeter kalt zu vermieten und keine Index- oder Staffelmiete festzulegen. Für alle übrigen Bauherren sollen zinsgünstige Kredite in Aussicht gestellt werden. Eine endgültige Entscheidung über diese Ausnahmen sei jedoch noch nicht gefallen.
 

Update 31.01.2022: Energieberater rechnen mit gravierenden Folgen des Förderstopps

Der größte deutsche Energieberaterverband GIH hat letzte Woche seine Mitglieder in einer Blitzumfrage zum Förderstopp befragt und nun die Ergebnisse veröffentlicht. Von den 500 teilnehmenden Energieberatern/innen rechnen rund 90 Prozent mit teilweise schwerwiegenden Umsatzrückgängen, mehr als die Hälfte denkt darüber nach, Mitarbeiter zu entlassen oder mit der Energieberatung aufzuhören.
 

Update 27.01.2022: Spiegel-Bericht über Antragszahlen und Fortsetzung der Förderung

In einem Online-Artikel von Spiegel Plus sind heute weitere Details zu den vom Zusagestopp betroffenen Antragen zu lesen. Demnach entfallen von den etwa 24.000 eingereichten, aber noch nicht zugesagten Anträgen nur ca. 4.000 auf private Bauherrn. Die Anträge betreffen ganz überwiegend (20.200) den Neubaustandard Effizienzhaus 55. Rund 3.000 Anträge entfallen auf das Effizienzhaus 40 im Neubau und nur 700 Anträge auf Sanierungen.

Außerdem wird berichtet, dass Habeck dem Koalitionsausschuss am Mittwoch (26.1.) ein erstes Konzept vorgelegt hat, wie mit den vorliegenden Anträgen umgegangen werden könnte: Demnach sollen vorliegende Anträge für Neubauten im Effizienzhaus 55 Standard nur in Härtefällen noch genehmigt werden, etwa für Bauherren in den Flutgebieten oder mit Behinderungen. Auch bei Projekten im sozialen Wohnungsbau könne es Ausnahmen geben. Dem Rest der Antragsteller soll nach Spiegel-Informationen nur noch Darlehen angeboten werden, aber nicht der attraktive Tilgungszuschuss.

Zur Fortsetzung der Förderung gab es im Koalitionsausschuss anscheinend keine Einigkeit. Nach Angaben des Spiegels ist strittig, ob die Förderung in Zukunft auf Sanierungen beschränkt wird. Bundesbauministerin Geywitz setze sich dafür ein, dass auch der Neubau weiter gefördert wird. Einigkeit bestünde jedoch darin, dass die Fördergelder in Zukunft begrenzt werden und dies auch klar kommuniziert werde. Einig sei man sich zudem darüber, die Fördersystematik zu überarbeiten und dabei den Lebenszyklus von Gebäuden, Baumaterialien sowie eine klimafreundliche Versorgung stärker zu gewichten.
 

Update 26.01.2022: Habeck erläutert Hintergründes des Förderstopps im Bundestag

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Robert Habeck hat sich heute im Rahmen der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag zum Antrags- und Zusagestopp in der Bundesförderung  effiziente Gebäude (BEG) geäußert. Seine Aussagen können Sie auf der Internetseite des Bundestages im Video (ab Minute 2.05) ansehen.

Es hat dort dargestellt, dass der KfW im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für den Januar 2022 für die BEG zunächst Haushaltsmittel in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Davon wurden vor dem Stopp am Montag bereits ca. 3,2 Milliarden Euro zugesagt, es bleibt also ein Restbudget von ca. 1,7 Milliarden Euro. Dem gegenüber noch nicht zugesagte Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 7,2 Milliarden Euro, die von ca. 24.000 Antragsstellern/innen - davon ca. 22.000 Privathaushalte - eingereicht wurden.

Habeck erklärte, dass das BMWK am 19.1.2022 beim Bundesfinanzministerium (BMF) eine Verpflichtungsermächstigung über zusätzliche Mittel angefordert hat. Diese wurde am 20.1.2022 vom BMF abgelehnt, weil die hohen Antragszahlen nur durch eine offensichtliche Überförderung zu erklären seien. Die KfW hätte daraufhin keine andere Wahl gehabt, als das Programm zu stoppen, weil weitere Zusagen ansonsten nicht gedeckt gewesen wären. Es soll nun "sehr zeitnah eine Perspektive eröffnet werden", wie es mit der Förderung weitergeht.


Was bedeutet der Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55?
Die Neubauförderung des Effizienzhauses/-gebäudes 55 wurde mit dem Förderstopp endgülig eingestellt. Das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wurde auf den 24.1.2022 vorgezogen. Auch bei einer Fortsetzung der Förderung werden keine Anträge für Neubauten im 55er-Standard mehr möglich sein.

Außerdem hat die Bundesregierung angesichts der hohen Anzahl an Anträgen für das Effizienzhaus/-gebäude in den letzten Wochen festgestellt, dass dieser Standard bereits marktüblich ist und somit rasch zum neuen gesetzlichen Mindeststandard im Neubau werden soll.
 

Was passiert mit bereits gestellten aber noch nicht nicht zugesagten Anträgen?
Die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen Anträge werden bearbeitet (Antragsstopp erfolgte mit Beginn des Tages 24.01.2022 0:01). Sie werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Bereits bewilligte Förderanträge sind vom Förderstopp nicht betroffen. Die Fördermittel sind nach Zusage durch die KfW reserviert.

Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen soll möglichst schnell wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
 

Wie geht es mit der Förderung weiter?
Die drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie der Finanzen (BMF) wollen möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine "klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude" aufsetzen, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dort hat man vereinbart, ein neues Förderprogramm für den Wohnungsneubau einzuführen, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro m² Wohnfläche fokussiert.

Über die Zukunft der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 40 soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden werden.


Die wichtigsten Neuerungen - kompakt für Sie zusammengefasst!
Unser kostenloser Newsletter erscheint alle zwei Monate   Jetzt anmelden!

« zurück zur Übersicht