Die Spitzen der Koalitionsparteien haben am 24.03.2022 ein Maßnahmenbündel beschlossen, mit dem Bürgerinnen und Bürger entlastet werden und Deutschlands Energieversorgung unabhängiger werden soll. Das sogenannte Entlastungspaket enthält neben Einmalzahlungen, kostengünstigen ÖPNV-Ticket und vorübergehenden reduzierten Kraftstoffsteuern auch mehrere Maßnahmen, mit denen im Gebäudebereich die Abhängigkeit von Erdgas reduziert und der Umstieg auf Erneuerbare Energien beschleunigt werden soll.
65 % EE-Anteil schon ab 2024
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass ab Anfang 2025 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll um ein Jahr auf den 01.01.2024 vorgezogen und im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden. Allerdings wurde im Entlastungspaket das Wort "möglichst" eingefügt, das im Koalitionsvertrag nicht enthalten war:
"Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll."
Ein früherer Entwurf zum Entlastungspaket enthielt noch die Vorgabe, dass der Einbau von Gasheizungen in Neubauten ab Anfang 2023 ausgeschlossen werden soll. Diese Regelung ist in der finalen Fassung nicht mehr enthalten und wurde somit bisher nicht beschlossen.
Effizienzhaus 55 wird ab 2023 neuer Neubaustandard
Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr soll das Effizienzhaus/-gebäude 55 ab 01.01.2023 zum neuen verpflichtenden Neubaustandard werden. Ab 2025 soll der Neubaustandard dann - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf das Effizienzhaus/-gebäude 40 verschärft werden.
Austauschprogramm für Gasheizungen
Die Koalition möchte den Rahmen dafür schaffen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen. Dazu soll es in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) einen neuen Bonus für den Austausch von Gaskesseln geben. Zudem möchte man bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten.
Ein solcher Vorschlag findet sich auch in einem Papier der "Ad-hoc Arbeitsgruppe Gasreduktion" im BMWK vom 22.02.2022. Dort heißt es:
"Darüber hinaus führt die Bundesregierung eine Erdgas-Umstiegsprämie beim Austausch einer mindestens 10 Jahre alten Heizung ohne Brennwerttechnik oder einer Erdgasetagenheizungen durch einen erneuerbaren Wärmeerzeuger, eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ein."
BEG weiterentwickeln und Nachhaltiges Bauen in der Neubauförderung
Die Koaltionsparteien wollen die Fördersätze der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) weiterentwickeln, indem diese konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie an den Lebenszykluskosten bemessen werden. Zudem möchte man prüfen, in welcher Form das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in der Neubauförderung Berücksichtigung finden kann.
Nach unseren Informationen ist davon auszugehen, dass die bisherige Neubauförderung der BEG ab Anfang 2023 durch ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" ersetzt werden wird, das Anforderungen an eine Ökobilanzierung (LCA) über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtung, Betrieb und Rückbau) enthalten wird.
Verstetigung der Förderung
Um die Planungssicherheit bei der Gebäudesanierung zu erhöhen, soll sichergestellt werden, dass die Programme auskömmlich finanziert sind und Förderstopps möglichst vermieden werden. Zudem möchste man die Programme zeitnah überprüfen und eine Überförderung ausschließen.
Priorisierung der schlechtesten Gebäude
Im Sinne der EU-Vorgaben (EPBD) soll der besonders ineffiziente Gebäudebestand vorrangig saniert werden („worst first“). In dem o.g. Papier der Arbeitsgruppe Gasreduktion steht dazu:
"Zusätzlich und unabhängig von der Einführung der Mindeststandards über die Europäische Gebäuderichtlinie setzt die Bundesregierung kurzfristig einen Bonus für die schlechtesten Gebäude der Energieausweisklassen G und H auf. Dieser wird im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude eingeführt."
Kampagne zum Energiesparen
Die Bundesregierung soll eine breit angelegte Kampagne starten, die "bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Wirtschaft für Energiesparen wirbt und auch niedriginvestive Maßnahmen (z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen) durch Förderung und - wo angezeigt und sinnvoll - durch Vorgaben ermöglicht".
Kommunale Wärmeplanung einführen
Die Koaltion will "eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern.“ Daraus kann man schließen, dass die kommunale Wärmeplanung bundesweit verpflichtend werden soll, was eine Steigerung gegenüber der Formulierung im Koalitionsvertrag wäre, wo man sich lediglich dafür "einsetzen" wollte.
Zudem wurde das im Koalitionsvertrag genannte Ziel von 50 % klimaneutraler Wärme bis 2030 bekräftig und nun direkt auf Fernwärmenetze bezogen. Dies möchte man u.a. dadurch erreichen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.
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