Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Nachhaltigkeit |

Ein Überblick zum staatlichen Gütesiegel zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Wohn- und Nichtwohngebäuden


Update 02.09.2024
Am 19.07.2024 wurde ein aktualisierter Stand der QNG-Siegeldokumente auf dem QNG-Portal eingestellt. In den LCA-Berechnungsregeln für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wurde nur das Logo angepasst. Für Baumaßnahmen, die die höhere Förderstufe (mit QNG/Gebäudezertifizierung) anstreben, wurden ergänzende Regelungen im Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – Anlage 3 veröffentlicht:

  • Ergänzung der erforderlichen Nachweise zur Anforderung Nachhaltige Materialgewinnung,
  • Aktualisierung der ergänzenden Bewertungsgrundlagen zur Anforderung Barrierefreiheit und
  • Erweiterung der ergänzenden Bewertungsgrundlagen zur Anforderung Gründach.

Außerdem wurde ein neues Anhangdokument 3.1.4 Handreichung zur Anforderung 4 „Barrierefreiheit im QNG“ bereitgestellt.

Die Regelungen im Anhangdokument 3.4 Sonderberechnungsvorschrift Fernwärme sind seit dem 01.09.2024 für alle Projekte anzuwenden, für die ab diesem Tag der Antrag auf Förderung gestellt wird.


Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel, mit welchem die Nachhaltigkeit von Wohn- und Nichtwohngebäuden anhand definierter Kriterien ausgezeichnet wird. Es dient als Grundlage für die Vergabe von Fördergeldern aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Neu errichtete Wohngebäude können seit dem 01.07.2021 bei einer Gebäudezertifizierung inkl. Erhalt des QNG-Siegels einen Förderbonus bekommen. Seit dem 20.04.2022 gilt dies auch für Nichtwohngebäude (zuerst nur Neubau und Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie von Unterrichtsgebäuden). Die Fördermöglichkeit wurde ab März 2023 auf alle Nichtwohngebäude ausgeweitet, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen und wenn alle Nutzungen einer LCA-Klasse zugeordnet werden können. Bei der Sanierung von Wohngebäuden über die BEG WG kann seit dem 01.10.2023 die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) beantragt werden, wenn für die Baumaßnahme eine QNG-Zertifizierung erfolgt.

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Zum Start des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) als Teil der BEG am 01.03.2023 wurden aktualisierte Dokumente für die QNG-Nachweise bereitgestellt. Informationen rund um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude stehen auf dem Portal qng.info zur Verfügung.

Neu eingeführt wurde zum März 2023 die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ bzw. „Klimafreundliches Nichtwohngebäude“, für die u. a. über eine Ökobilanz-Berechnung (LCA – Life Cycle Assessment) die Einhaltung von Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nachzuweisen ist. Eine Gebäudezertifizierung (inkl. QNG) ist für diese Förderstufe nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Förderbedingungen sind den Seiten der KfW zu entnehmen.

Für die Förderstufe Klimafreundlicher Neubau mit QNG (KFN-Q) ist weiter eine Gebäudezertifizierung durchzuführen und die Einhaltung der Anforderungen für das QNG-Siegel zur Fertigstellung nachzuweisen.

Anforderungen für die Förderung von Neubauten im Rahmen des Förderprogramms KFN gelten sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude:

 KFNKFN-Q

Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40

xx

Ökobilanz (LCA): Einhaltung des QNG-Anforderungswertes

xx

QNG-Siegel (PLUS oder PREMIUM)

-

x

Beheizung nicht mit Öl, Gas oder Biomasse

(wenn Energieträger zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden)

xx

 

Allgemeine Anforderungen für QNG

Für das Erreichen der höheren Förderstufe (mit QNG) ist eine Gebäudezertifizierung nachzuweisen. Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM unterschieden. Für die Förderung müssen mindestens die Anforderungen der Stufe „PLUS“ eingehalten werden. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle bestätigt wurde.

Wer vergibt das Qualitätssiegel?

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ darf nur durch Zertifizierungsstellen vergeben werden, die eine Akkreditierung nachweisen und aufrechterhalten. Diese Zertifizierungsstellen werden durch die Antragstellerinnen und Antragsteller (bspw. Bauherrinnen und Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig.

Anforderungen an die Qualifikation von Beraterinnen und Beratern

Weder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ noch die Förderrichtlinien der KFN und BEG stellen konkrete Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsberatenden. Anforderungen können von den Systemanbietern gestellt werden. Die Fortbildungen erfolgen in den meisten Fällen für das spezifische Bewertungssystem.

Es werden zurzeit keine Anforderungen an die nachzuweisende Qualifikation für die Durchführung von Ökobilanz-Berechnungen für die Förderstufe ohne QNG gestellt.

Für die Energieeffizienz-Expertenliste wird ab Januar 2024 eine neue Kategorie für Nachhaltigkeit eingeführt. Sie ermöglicht es, gezielt nach Fachkräften zu suchen, die eine für die Neubauförderung notwendige Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) durchführen können. Um in der Kategorie „Neubau“ zu den Förderprogrammen "Klimafreundlicher Neubau" sowie "Wohneigentum für Familien" gelistet zu werden, muss eine Qualifikation für die BEG sowie eine Fortbildung zur LCA von Gebäuden (Ökobilanz-Berechnung) nachgewiesen werden, siehe:

https://www.energie-effizienz-experten.de/news/energieeffizienz-expertenliste-neue-kategorie-fuer-nachhaltigkeit

Das Öko-Zentrum NRW bietet Kompaktschulungen zu Lebenszyklusanalysen (LCA) / Ökobilanz-Berechnungen für Neubau Wohngebäude und Neubau Nichtwohngebäude an:
Kompaktkurs LCA-Bilanzierung nach QNG

 

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