Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Nachhaltigkeit |

Neuerungen der QNG-Anforderungen zum 01.03.2023

In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann für Effizienzhäuser und -gebäude ein Bonus über die „NH-Klasse“ erreicht werden, wenn das Gebäude durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ausgezeichnet wird. Seit dem 01.07.2021 sind die Neubauten von Wohngebäuden förderfähig. Die Förderung der NH-Klasse von Nichtwohngebäuden – zumindest für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäude sowie von Unterrichtsgebäuden – und die damit verbundenen Voraussetzungen traten am 20.04.2022 in Kraft.

Update 03.03.2023

Neue Dokumente für QNG-Nachweise veröffentlicht

Zum Start des Förderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) am 01.03.2023 wurden neue Dokumente für die QNG-Nachweise bereitgestellt. Informationen rund um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude stehen auf dem neuen Portal https://www.qng.info/ zur Verfügung. Für Nichtwohngebäude sind verschiedene LCA-Klassen eingeführt worden, die in der Anlage 1 des QNG-Handbuchs aufgeführt sind und nun für deutlich mehr Nutzungen eine Bewertung ermöglichen. Für die Berechnung von Treibhausgasemissionen sind ab sofort die Angaben aus der Tabelle „Ökobilanzierung Rechenwerte“ zu verwenden, zu der ein Begleitdokument mit Erläuterungen veröffentlicht wurde. (Siehe: https://www.qng.info/service/)


Update 19.01.2023

Ergänzende Hinweise zu Neu- und Übergangsregelungen

Am 17.01.2023 wurden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen ergänzende Hinweise zu den Neuregelungen und der Übergangsregelung des QNG-Update 2023 veröffentlicht.


Update 04.01.2023

Neuerungen der QNG-Anforderungen zum 01.01.2023

Zum Jahreswechsel wurden die Anforderungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angepasst. Diese gelten für alle Anträge, für die ab 01.01.2023 die Beauftragung der Zertifizierungsstelle erfolgt.

Bisher bestehende Siegelvarianten wurden auf zwei Varianten reduziert:

Die QNG-Siegelvarianten KN21 und WN21 für den Neubau von Wohngebäuden werden von der neuen Siegelvariante QNG-WG23 abgelöst. Diese umfasst neben Kriterien für den Neubau nun auch Anforderungen für die Komplettmodernisierung von Wohngebäuden.

Die Siegelvarianten für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Büro- und Verwaltungsgebäuden (BN22 und BK22) sowie von Unterrichtsgebäuden (UN22 und UK22) werden durch eine neue Variante QNG-NW23 ersetzt.

Neu eingeführt wurden „LCA-Klassen von Nichtwohngebäuden“, anhand derer geprüft wird, ob für die Nutzungen eine Vergabe des QNG-Siegels möglich ist. Mit den Regelungen in Anlage 1 zum QNG-Handbuch können auch Mischnutzungen in Nichtwohngebäuden klarer eingestuft werden.

Für eine Auszeichnung mit der QNG-Stufe „PLUS“ wurden die zulässigen Treibhausgasemissionen für Wohngebäude von max. 28 auf 24 kg CO2-Äqui./(m²NRF*a) gesenkt (siehe Anlage 3).

Für Ökobilanz-Berechnungen von Wohngebäuden wurden in den LCA-Bilanzregeln Austauschzyklen der haustechnischen Anlagen ergänzt und für Berechnungen für Nichtwohngebäude wurden die Bilanzschritte teilweise zusammengefasst (bisheriger Schritt 5 nun Schritt 4a und 4b, dafür Schritt 6 nun Schritt 5 usw.).

Das Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG wurde bereits im Oktober 2022 veröffentlicht und wird nun in Anlage 3 des Handbuchs direkt in Bezug genommen. Damit sind die Umweltwirkungen von nicht natürlichen Kältemitteln - u. a. in Wärmepumpen - zu bewerten.

Weitere Aktualisierungen wurden bei den Anforderungen für Nichtwohngebäuden vorgenommen: Für nachhaltige Materialgewinnung gilt, dass keine Verrechnung/ Kompensation zwischen Beton und Erdbaustoffen/ Pflanzsubstraten zulässig ist und bei Gründächern keine Kompensation fehlender Flächen durch eine Dachbegrünung anderer Gebäude.

Für Rückfragen zum QNG wurden eine Hotline und ein QNG-Kontaktformular eingerichtet, die ebenfalls auf der Webseite

https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/ zu finden sind.


 

Förderung für Neubauten:

Die Neubauförderung der BEG wurde am 20.04.2022 mit begrenztem Budget wieder aufgenommen (siehe unser Artikel zur „Neubauförderung wird fortgesetzt“). Da dieses Budget bereits ausgeschöpft ist, werden bis zum Jahresende im Neubau nur noch Gebäude mit NH-Klasse gefördert. Ab Anfang 2023 soll die Neubauförderung durch ein neues Programm "Klimafreundliches Bauen" ersetzt werden, bei dem die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) weiterentwickelt werden. Das Nachhaltige Bauen wird daher in der Neubauförderung eine deutlich stärkere Bedeutung bekommen und zur Fördervoraussetzung werden.

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG):

Die Gewährleistungsmarke „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen.

Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Darüber hinaus werden durch die „besonderen Anforderungen“ weitere Anforderungen gestellt (für Neubau von Wohngebäuden sowie Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden siehe Anlage 3 des Handbuches „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“).

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gilt als erfüllt, wenn die allgemeinen und besonderen Anforderungen des QNG eingehalten sind und dies durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle bestätigt wurde.

Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM unterschieden. Das Anforderungsniveau PLUS spiegelt den aktuellen Stand der BEG-Förderung wieder. Angaben zu einer höheren Förderung bei Erreichen der Ziele des Anforderungsniveau PREMIUM liegen noch nicht vor.

Bisher sind für die Förderung von Wohngebäuden die folgenden Bewertungssysteme für das QNG durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt worden (siehe: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/siegelvarianten-bewertungssysteme/):

  • DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18)
  • DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2)
  • Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
  • Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0)

Aktuell wird zwischen den beiden nachfolgenden Siegelvarianten für Neubauten von Wohngebäuden unterschieden:

  • Wohngebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten (QNG-K)
  • Wohngebäude jeder Größe (QNG-W)

Bisher wurden für die Förderung von Nichtwohngebäuden folgende anerkannte Bewertungssysteme veröffentlicht:

  • DGNB Neubau Büro- und Verwaltung, Version 2018 (DGNB NBV18)
  • DGNB Sanierung Büro- und Verwaltung, Version 2021 (DGNB SBV21)
  • DGNB Neubau Bildungsbauten, Version 2018 (DGNB NBI18)
  • DGNB Sanierung Bildungsbauten, Version 2021 (DGNB SBI21)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BN - Neubau V2015)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (BNB-BK - V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen - Neubau Unterrichtsgebäude (BNB-UN - Neubau V2017)
  • Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen -Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (BNB-UK - V2017)

Aktuell wird zwischen den nachfolgenden Siegelvarianten für Neubauten und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden unterschieden:

  • Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BN22)
  • Komplettmodernisierung Büro- und Verwaltungsgebäude (NWG-BK22)
  • Neubau Unterrichtsgebäude (NWG-UN22)
  • Komplettmodernisierung Unterrichtsgebäude (NWG-UK22)

Wer vergibt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“?

Das Qualitätssiegel darf nur durch Zertifizierungsstellen vergeben werden, die eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nachweisen und aufrechterhalten. Diese Zertifizierungsstellen werden durch die Antragstellerinnen und Antragsteller (bspw. Bauherrinnen und Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig.

Anforderungen an die Qualifikation der dann zuständigen Nachhaltigkeitsexperten werden ausschließlich von den registrierten Systemanbietern gestellt (z. B. an BNB-KoordinatorInnen).

Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen.

Berater für die Begleitung während Planung und Bauausführung, Zusammenstellung und Einreichung der Nachweisunterlagen zur Fertigstellung für die Gebäudezertifizierung mit QNG sind auf den Seiten der akkreditierten Zertifizierungsstellen abrufbar.

Dies sind beispielsweise:

DGNB-Auditoren:
https://www.dgnb-system.de/de/dgnb-auditoren-consultants/dgnb-auditoren/

Nachhaltigkeitskoordinatoren NaWoh:
https://www.nawoh.de/downloads/zertifizierung

BNK-Auditoren:
https://www.bau-irn.com/bnk-auditor/auditor-finden

BNB-Koordinatoren:
https://www.sti-immo.de/bnb.html

 

Wichtig für die Antragstellung:

Die Antragstellung für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse (Nichtwohngebäude) ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde.

Es ist daher wichtig, die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung für das jeweilige Gebäude vor Antragsstellung zu prüfen. Wird eine Nachhaltigkeitsklasse für ein Effizienzhaus oder Effizienzgebäude beantragt und im Rahmen der automatisierten Prozesse zugesagt, bevor mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für den jeweiligen Anwendungsfall veröffentlicht wurde, kann eine Zusage widerrufen werde

 

Weitere Informationen und Antworten zu häufigen Fragen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (FAQ) und die Broschüre „Qualitätssiegel NACHHALTIGE GEBÄUDE – Neubau von Wohngebäuden“ (vom 10.05.2022) wurden auf dem Internetportal nachhaltigesbauen.de veröffentlicht. Zusätzlich bietet die DGNB eine umfangreiche FAQ-Liste an.

Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie als Zusammenfassung auf unserer Internetseite.

Dieser Beitrag wurde am 10.06.22 aktualisiert.

 

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