Newsletter 02/23

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Das macht (Wahn-)Sinn: GEG, BEG, KFN, EPBD und was sonst noch das Klima vergiftet

Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 02/2023

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

din den vergangenen Wochen hat sie heftige Wellen geschlagen: die geplante Regelung, ab 2024 nur noch Heizungssysteme zuzulassen, die sich zu mindestens 65 Prozent auf regenerative Energien stützen. Die politische und mediale Auseinandersetzung mit dem Vorhaben ist ein Déjà-vu-Erlebnis – mit dem immer gleichen Vokabular erinnert sie an vergleichbare Themen aus der Vergangenheit. Von Regulierungswahn ist die Rede, von fehlender Innovationsoffenheit, von Verbotspolitik. Zum Gähnen – und zum Kopfschütteln.

Denn ein Blick auf die Erfolge im gebäudebezogenen Klimaschutz zeigt, wie durch eine konsequente Regulierung - und nur dadurch - mithilfe des GEG und zuvor der EnEV die Effizienz unserer Gebäude gesteigert und technische Fortschritte erzielt werden konnten. Andererseits belegt die Statistik den weiterhin (zu) hohen Anteil rein fossil betriebener Anlagen bei den neu installierten Heizungen. Appelle allein reichen nicht, weder auf der Nachfrageseite noch bei vielen der anbietenden Handwerksbetriebe und Planungsbüros.

Natürlich stellt die geplante Neuregelung sowohl die Kunden als auch die Industrie, das Handwerk und die Gebäudeenergieberater/innen vor große Herausforderungen. Mehrkosten, eine größere Komplexität in der Planung, mehr Beratungsaufwand, Lieferengpässe und Kompetenz-Defizite in den installierenden Betrieben, gepaart mit dem ohnehin gegebenen Fachkräftemangel, sind Probleme, die sich nicht wegdiskutieren lassen. Der Griff in die verbale Mottenkiste und der teils üble Populismus helfen gegen sie allerdings nicht. Gefragt ist Unterstützung auf allen politischen Ebenen, nicht zuletzt auch der kommunalen, um durch Information, Beratung und unternehmerische Anpassungsprozesse den Energiewende-Prozess zu moderieren.

Als Einrichtung, die mit diesen „Baustellen“ sowie den Akteurinnen und Akteuren täglich befasst ist, spürt das Öko-Zentrum NRW eine große Bereitschaft, sich den Herausforderungen zu stellen. Lassen Sie uns also optimistisch sein und gemeinsam den Menschen erklären, dass 65 Prozent notwendig sind, damit der Globus 100-prozentig eine Zukunft hat.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Für die einen „Wahnsinn“, für die anderen alternativlos: Was steht drin im Entwurf zur Umsetzung der 65-%-EE-Pflicht?

Darüber, was 2024 auf uns zukommt, glauben bestimmte Medien genau im BILD zu sein: „Deutschland fürchtet den Sanierungs-Wahnsinn“ titelte am Dienstag die Tageszeitung, die sich als Volkes Stimme versteht. Begrifflich war das eher gemäßigt - in den Tagen zuvor war in dem Blatt auch schon von „Heizungs-Irrsinn“, „Wohn-Hammer“, „Zwangssanierung“ und „Öko-Diktatur“ die Rede gewesen. Ausgelöst hat die Verbalattacken ein Entwurf aus dem Habeck-Ressort zur Umsetzung des 65-%-Pflichtanteils von Erneuerbaren Energien bei neuen Hei-zungen. Das interne Papier, das laut Vermutung des Ministers bewusst an die BILD „durchgestochen“ wurde, ist inzwischen in die Ressortabstimmung gegangen – weshalb wir Ihnen eine Zusammenfassung inklusive Download des Originals auf unserer Website anbieten.

Bei diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu bedenken, dass die jetzige Fassung eben noch keine in der Bundesregierung abgestimmte ist. Deshalb, aber auch wegen des Gegenwinds vonseiten der FDP und der Medien, sind Änderungen wahrscheinlich. Im Kern geht es bei dem Vorhaben darum, dass, wie schon in der Koalitionsvereinbarung der Ampel festgehalten, rein fossil betriebene Heizungen ab 2024 nicht mehr eingebaut werden dürfen und vorhandene Anlagen dieser Art bis 2045 ganz aus deutschen Gebäuden verschwinden sollen. Auf dem Weg dahin sollen flankierende Maßnahmen, wie Vorgaben zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen und zum hydraulischen Abgleich, dabei helfen, den CO2-Ausstoß auf ein unvermeidbares Maß zu begrenzen.

„Klimafreundlicher Neubau“: Programmstart begleitet von neuer QNG-Plattform – und von Zinserhöhung

Bei drei Tagen stimmt sie fast immer, bei zehn Tagen sinkt die Zuverlässigkeit rapide. Was für die Wettervorhersage gilt, lässt sich auch auf die Anstrengungen der deutschen Politik übertragen, das 1,5-Grad-Ziel vielleicht doch noch einzuhalten. Jüngstes Beispiel: das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Nach viel Rummel um die vorherigen Fördertöpfe in diesem Bereich und vorzeitig ausgeschöpfte Mittel startete dieses neue Instrument am 1. März ohne mediale Kakophonie. Aber nur zehn Tage dauerte es, bis die KFN ihre erste Änderung erfuhr: Die Zinsen wurden – außer für private Selbstnutzer – deutlich erhöht. Die aktuellen Sätze sind hier nachzulesen. Zeitlich knapp war es beim KFN-Countdown bezüglich der Unterlagen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) - pünktlich zum Programmstart lagen die dann allerdings vor.

Die Dokumente für die QNG-Nachweise und alles, was man zu diesem Hebel für eine stärkere Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien beim Bauen wissen sollte, stehen nun auf einem neuen Portal zur Verfügung (www.qng.info). Für Nichtwohngebäude wurden verschiedene LCA-Klassen (Ökobilanz, von engl.: Life Cycle Assessment) eingeführt, die im Anhang zum QNG-Handbuch erläutert sind und nun für deutlich mehr Nutzungen eine Bewertung ermöglichen. Ebenfalls wichtig: Für die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen sind seit dem KFN-Start die Angaben aus der Tabelle „Ökobilanzierung Rechenwerte“ zu verwenden. Auch zur KFN-Förderung haben wir einen Überblicksartikel verfasst, der laufend aktualisiert wird.

EU-Gebäuderichtlinie nimmt weitere Hürde: EU-Parlament beschließt ambitionierte Fassung

Wenn Abkürzungen mit „E“ beginnen, hat das oft mit Europa zu tun, siehe die „Europäische Union“ (EU). Im Baubereich steht der Buchstabe meist für etwas Energetisches, wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder beim Effizienz-Haus (EH). Bei einer Abkürzung, an die wir uns langsam gewöhnen müssen, fallen beide Bedeutungen quasi zusammen: EPBD meint die EU-Gebäuderichtlinie (englisch: Energy Performance of Buildings Directive) und die ihre notwendige Novelle nimmt langsam Fahrt auf. Mitte März übersprang das Vorhaben eine hohe Hürde: Das EU-Parlament beschloss in erster Lesung eine Neufassung, die man durchaus als ambitioniert bezeichnen darf.

Nach dem verabschiedeten Papier – das nun die Basis bildet für die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und den EU-Mitgliedsstaaten – sollen Neubauten von Lissabon bis Warschau ab 2028 emissionsfrei sein. Auch eine Solarpflicht (mit Ausnahmeregelungen) sieht die EPBD zum selben Datum vor. Bezüglich des Bestands sind konkrete Sanierungsverpflichtungen geplant. Das Prinzip dabei: Ähnlich wie bei der Energieverbrauchskennzeichnung für Produkte sollen auch Gebäude in sieben Effizienzklassen von A bis G eingeteilt und nach Priorität - also beginnend bei den schlechtesten - optimiert werden. So sollen die EU-Staaten ihre schlechtesten 15 Prozent des Bestandes (= Klasse G) schon bis 2030 mindestens auf den Standard der E-Klasse bringen. Den jeweils aktuellen Stand(ard) der Dinge bei der EPBD lesen Sie in unserem Überblicksartikel.

Mehr Klarheit bei EE-Klasse und Seriellem Sanieren: KfW veröffentlicht neue technische FAQ

Warum heißen FAQ eigentlich FAQ? Und nicht einfach HGF für „häufig gestellte Fragen“? Liegt es an der Verwechselungsgefahr mit der Hanauer Gummischuhfabrik, die sich so abkürzt? Diese Frage werden auch die technischen Sachverständigen der KfW nicht beantworten können. Sie haben im Februar – mit Unterstützung aus dem Öko-Zentrum NRW - neue technische FAQ zur EE-Klasse und zum Seriellen Sanieren veröffentlicht. Beim erstgenannten Thema war eine Anpassung notwendig, beim zweiten handelt es sich um eine Neuaufnahme. Beide Parts sollen kurzfristig in eine in Arbeit befindliche Neufassung der „Liste der technischen FAQ – Effizienzhäuser und Effizienzgebäude“ eingehen, gelten aber schon jetzt.

Zunächst zur EE-Klasse: Die Erläuterungen wurden auf die zum Jahreswechsel erfolgten Änderungen der BEG zugeschnitten; das betrifft insbesondere die neue Pflicht zum Einbau einer RLT-Anlage in der EE-Klasse, aber auch weitere Punkte. Neu in den technischen FAQ sind 15 Erläuterungen zur Seriellen Sanierung; sie beziehen sich zumeist auf Teilaspekte dieses Verfahrens und klären Verständnisfragen. Apropos Serielle Sanierung: Seit dem 23.2. kann im Prüftool der KfW auch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung von Wohngebäuden mit dem neuen Bonus für die Serielle Sanierung ausgestellt werden, sofern der Standard Effizienzhaus 55 oder 40 erreicht wird. Zudem ist nun auch eine BzA mit WPB-Bonus für Effizienzhaus/-gebäude 70 EE möglich. Diese und alle sonstigen Neuigkeiten rund um die BEG stehen auf unserer Website.

BAFA-Qualifikation nun auch auf die BEG übertragbar: Regelheft der Expertenliste überarbeitet

Lange gefordert, seit dem 1. März offiziell: Nach einer entsprechenden Änderung im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes („Expertenliste“) können Absolventinnen und Absolventen einer Qualifikationsprüfung „Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)“ nun auch für die Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ des Verzeichnisses eingetragen werden. Bislang war dies ausschließlich für die Unterkategorie „Einzelmaßnahmen“ möglich. Das gleiche gilt auch für den Bereich der Nichtwohngebäude.

Wichtig dabei: Die Neuregelung gilt auch rückwirkend. Das heißt: Wer beim Öko-Zentrum NRW oder einem anderen Anbieter die genannten Qualifikationsprüfungen absolviert hat, sollte sich nun um die Ausweitung des Listeneintrages kümmern. Die Überarbeitung des Regelheftes (zu der auch kleinere Änderungen bei der Contracting-Orientierungsberatung und beim Praxisnachweis gehören) lag in der Luft, doch wollten BAFA und KfW zunächst sichergehen, dass Energieberater/innen ohne Grundvoraussetzung gemäß § 88 GEG vergleichbare Berichte und Nachweise abliefern. Ein wesentlicher Punkt wird von den Änderungen allerdings nicht berührt: Es dürfen keine Energieausweise erstellt werden – zumindest vorerst nicht. Insider rechnen damit, dass dies mit der nächsten GEG-Novelle - also schon zum Jahreswechsel – ebenfalls möglich wird.

Solarpflicht durch die ländliche Hintertür: Weitere sieben Bundesländer schreiben PV-Anlagen vor

Über Deutschland lacht die Sonne – über die deutsche Kleinstaaterei so mancher Ausländer. Denn 16 Bundesländer bedeuten eben auch 16 Landesbauordnungen. Allerdings hat dieser Flickenteppich auch seine Vorteile: Bundesländer, die Vorreiter sein wollen in Sachen Klimaschutz, müssen nicht auf deutschlandweite Regelungen warten. Ein gutes Beispiel für die Nutzung föderaler Handlungsspielräume ist der Umgang mit der Solarpflicht: Gab es im letzten Jahr zwei Länder mit Verpflichtungen zur Installation von PV-Anlagen, so kamen - beziehungsweise kommen noch - 2023 gleich sieben weitere hinzu. Unseren Überblicksartikel zum Thema haben wir daher aktualisiert; Sie finden ihn hier.

Die Vorgaben zwischen Flensburg und Passau weichen stark voneinander ab. Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass es in der Regel gewerbliche und/oder landeseigene Gebäude sowie größere Parkplätze sind, auf die sich die jeweiligen Solarpflichten im ersten Schritt beziehen. Das dürfte auch in Bremen, Brandenburg und Sachsen nicht anders sein, wo derzeit ebenfalls an Landesbauordnungen mit Solarpflicht gearbeitet wird. Bezüglich der Wohngebäude warten manche Länder lieber auf die bundesweiten Regelungen, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat und die eine Solarenergienutzung „zur Regel“ machen sollen. Das verwundert nicht, denn in diesem Sektor ist mit Widerstand und Presserummel zu rechnen.

Tragfähige Lösungen: Studie hilft bei der THG-Reduktion in der und durch die Tragswerksplanung

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie“, lässt Goethe seinen Mephisto einem Schüler erklären. 220 Jahre und viele wissenschaftliche Erkenntnisse später wissen wir: Der Dichterfürst hatte recht. Und: Der Grau-Anteil lässt sich mithilfe der Theorie senken – jedenfalls der Anteil grauer Energie in neuen Gebäuden. Wie das geht, hat der Lehrstuhl für Tragkonstruktion der TU Dortmund jetzt vorgemacht: Im Auftrag der Ingenieurkammer-Bau NRW und der VPI Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik erarbeiteten die Forschenden Lösungsansätze für die Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Tragwerksplanung. Ihre 150 Seiten dicke Studie ist als kostenloser Download verfügbar.

Die Auswirkungen von Baustoffen auf die Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden rücken immer stärker in den Fokus und können mittels Ökobilanzberechnungen bereits in der Planungsphase untersucht - und verringert - werden. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass sich die Publikation auf Decken- und Wandsysteme konzentriert: Sie sind bei üblichen Hochbauten die mit Abstand volumen- und masseintensivsten Bauteile. „Zaubern“ können die TU-Forschenden anders als Mephisto nicht: Keines der geprüften acht Decken- und sechs Wandsysteme führt bei den aktuellen Bilanzierungsvorschriften zu einer Nullemission. Dennoch ist die Studie eine hervorragende Arbeitshilfe und ein wichtiger Schritt, um die in der Tragwerksplanung Tätigen für die CO₂-Reduktion zu sensibilisieren. Die IK Bau freut sich über Feedback aus der Praxis: klima@ikbaunrw.de.

Was bringen Energiemanagement-Systeme? Abschlussbericht zu BfEE-Studie wieder erhältlich

Im Februar-Newsletter haben wir über eine Studie berichtet, die die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur Wirkung von Energiemanagement-Systemen erstellt und kurz vor dem Jahreswechsel veröffentlicht hat. Und wir haben uns gewundert, dass der Abschlussbericht nach kurzer Zeit aus dem Internet verschwunden war. Worin immer der Grund dafür lag: Die Publikation ist „wieder da“ und daher reichen wir den Link hiermit nach.

Kleiner Spoiler zum Inhalt: Ein großer Teil der interviewten Betriebe gab an, dass sie ihre Energiemanagement-Systeme (EnM) auch ohne staatliche Regularien einsetzen beziehungsweise fortführen würden. Hauptgrund ist die aus den Systemen resultierende, als dauerhaft bewertete „Schubwirkung“ für mehr Energieeffizienz. Systematische EnM-Ansätze bringen laut dem Bericht deutliche betriebs- und volkswirtschaftliche Vorteile.

Ein Tag, drei Blöcke, elf Referate: „Kommunentagung“ lockt erneut nach Hamm – oder ins Internet

Der „Deutsche Marketing-Preis“ wird seit 1973 jährlich verliehen, gilt als bedeutendste Auszeichnung der Branche – und ist für die „Kommunentagung“ ganz sicher nicht in Reichweite: Der Titel dieser Veranstaltung entbehrt jeder Kreativität, ihr Design ist mehr als schlicht und ausgeklügelte Werbekampagnen fehlen auch. Was dem Deutschen Marketing-Verband aber gefallen dürfte: Die Zielgruppe ist klar definiert – angesprochen werden Mitarbeitende aus Kommunen und kommunalen Einrichtungen sowie aus Architektur, Ingenieurwesen, Energieberatung und benachbarten Bereichen. Und: Das „Produkt“ passt exakt zum Klientel. Somit dürften auch 2023 wieder Hunderte an der „Kommunentagung“ teilnehmen – live in Hamm oder zum Nulltarif via Internet.

Auch der nächste – inzwischen elfte – Branchentreff am 28. April 2023 widmet sich wieder aktuellen Themen und Problemstellungen, mit denen das kommunale Bauen und Sanieren in der Praxis konfrontiert wird. Der erste Block dreht sich um die Wärmewende auf lokaler Ebene und der zweite um eine schnellere energetische Sanierung des Gebäudebestandes. Im abschließenden dritten Block geht es um nachhaltiges Bauen und Ökobilanzierung, zwei Themen, die bei Fördermitteln und kommunalen Bauvorgaben eine immer größere Rolle spielen. Die bewährten Partner der Veranstaltung - Städte- und Gemeindebund NRW, KommunalAgentur NRW und NRW.Energy4Climate - sind auch 2023 mit im Boot. Nähere Infos zu Programm und Anmeldung gibt es hier.

Im TV versenkt, in der Mediathek gereift: Sehenswürdigkeiten mit Mädel, Engelke & Co.

Das verstehe, wer will: Da hat eine Sendeanstalt – in diesem Fall der SWR - die Traute, sich dem Thema Klimaschutz mal von einer anderen Seite zu nähern. Statt Weltuntergangsstimmung zu verbreiten werden positive Beispiele vorgestellt sowie Menschen, die nicht jammern, sondern einfach „machen“. Da gibt es ein Budget, mit dem ein herausragender Regisseur verpflichtet werden kann, nämlich Lars Jessen, und eine ganze Garde namhafter Schauspieler noch dazu, wie Bjarne Mädel, Anke Engelke, Annette Frier und Axel Prahl. Und dann? Dann wird das Ergebnis im Spätprogramm der ARD versenkt. So geschehen am Montag dieser Woche, als die Doku „Wir können auch anders“ um 23.35 Uhr ausgestrahlt wurde (und bis nach ein Uhr lief).

„Die sympathische Aufmachung machte Lust, einen Blick auf die Langfassung in der Mediathek zu werfen“, schreibt Michael Thoma in seiner TV-Kritik für die „Westfälischen Nachrichten“. Stimmt – daher hier die Links zu den jeweils 30-minütigen Folgen über „Wohnen und Bauen“ und „Neue Energien“. Wer Interesse an weiteren Themen hat, findet unter demselben Reihentitel – der abgeguckt ist vom Bestsellerbuch „Wir können auch anders“ von Maja Göpel – vier weitere Folgen zu Natur, Wirtschaft, Landwirtschaft und Mobilität.

Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote

Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

17.03.2023

Kursstart energieberater24 - Wohngebäude (ausgebucht)

Aufgrund der hohen Nachfrage arbeiten wir kontinuierlich an weiteren Kursstarts, sowohl für den Wohngebäude- als auch für den Nichtwohngebäudebereich.

Tipp: Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

29.03.2023

Lebenszyklusanalysen für das nachhaltige Bauen

30.03.2023

Sommerlicher Wärmeschutz

12.04.2023

Serielles Sanieren nach dem Energiesprong-Prinzip (kostenlose Sonderveranstaltung)

20.04.2023

Mehr Unabhängigkeit durch Solarthermie: neue Anlagenkonzepte für eine klimaneutrale Energieversorgung

25.04.2023

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): aktueller Stand zur Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

27.04.2023

Einstieg in die Energieberatung für Wohngebäude - Wie erstelle ich einen iSFP?

03.05.2023

Grundlagen und Anwendung von Lüftungstechnik in Wohn- und Nichtwohngebäuden

09.05.2023

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen: Wärmeschutz, Behaglichkeit, Tageslicht

11.05.2023

Lüftung von Schulen und Klassenräumen

16.05.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 1) - Schadstoffvermeidung

23.05.2023

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Update und Ausblick

24.05.2023

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2) - Ökobilanzen

Tagungen und Kongresse:

28.04.2023

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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