Klimaschutz-Sofortprogramm bewertet

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Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen zum Sofortprogramm veröffentlicht

Nachdem der Gebäudesektor seine Klimaziele für 2021 nicht eingehalten hat, haben die zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Bauen (BMWSB) am 13. Juli 2022 das vom Bundesklimaschutzgesetz geforderte Sofortprogramm vorgelegt. Darin muss dargestellt werden, wie die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sichergestellt werden soll.

Update 25.08.2022
Der vom Bund eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hat heute seinen Prüfbericht zu den vorgelegten Sofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorgelegt.
Der Expertenrat kommt zu den Ergebnis, dass das vorgelegte Sofortprogramm für den Gebäudesektor einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen in diesem Sektor leisten kann. Allerdings sei die Erreichung der ausgewiesenen Minderung mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen nur teilweise wahrscheinlich.
Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor entfaltet laut Expertenrat zwar eine emissionsmindernde Wirkung, erfüllt aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm.

 

Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor enthält zahlreiche Maßnahmen, die allerdings zum großen Teil bereits im Koalitionsvertrag oder im Entlastungspaket beschlossen worden waren und daher nicht neu sind. Zudem bleibt die Beschreibung der Maßnahmen meist sehr oberflächlich.

Das Sofortprogramm enthält auch eine Abschätzung zur Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen, die nun vom Expertenrat für Klimafragen geprüft wird. Bei dieser Abschätzung wurden neben der Wirkung der Maßnahmen auch Reduktionsminderungen auch die stark gestiegenen Energiepreise berücksichtigt, die die Einhaltung der Klimaziele für den Gebäudebereich in den nächsten Jahren erleichtern dürften.

Das Sofortprogramm nennt folgende Maßnahmen:

  • Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
    Das GEG soll in mehreren Schritten novelliert werden. Wichtigster Punkt ist die Vorgabe, dass ab 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Über diese Maßnahme - die noch zu konkretisieren ist - und über die geplanten Verschärfungen für Neubauten hatten wir bereits ausführlich berichtet.
    In einer umfassenden Novelle des GEG soll im nächsten Jahr die Anforderungssystematik „auf die Einsparung von Treibhausgasen“ ausgerichtet und die Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus geprüft werden.
     
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Die BEG soll die neuen Vorgaben des GEG flankieren und die Branche insbesondere auf die ab 2025 geltenden Neubauanforderungen (EH/EG 40) und die Pflicht zu 65% EE-Wärme vorbereiten. Die Förderung soll sich auf Sanierungen fokussieren und künftig insbesondere mehr und tiefere Sanierungen anreizen. Die derzeitige Neubauförderung auf Basis des QNG soll ab 2023 stärker auf die Ökobilanzierung und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.
    Auch hier bleibt das Sofortprogramm vage. Im Entlastungspaket wurden bereits weitere Maßnahmen zur BEG beschlossen, wie z.B. ein Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude und ein Austauschprogramm für Gasheizungen.
     
  • Weitere Förderprogramme
    Die Bundesförderung Serielle Sanierung soll fortgesetzt und die seit längerem angekündigte Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) soll weiterhin eingeführt werden.
    In der Kommunalrichtlinie soll für finanzschwache Kommunen der Eigenanteil für die Einstellung von Fachpersonal zum Energiemanagement wegfallen.
     
  1. Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
    Ziel der Maßnahmen ist es, Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros zu schaffen, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen. Zudem soll geprüft werden, ob Qualifikationen in Ausbildungsordnungen und Meisterprüfungsverordnungen fehlen und inwiefern die Vermittlung entsprechender Kompetenzen Eingang in die formale Aus- und Fortbildung finden kann.

    Die Maßnahme soll zunächst drei Komponenten umfassen:
    1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden;
    2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung;
    3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.
  • Gesetz für kommunale Wärmeplanung
    Die kommunale Wärmeplanung (KWP) soll – wie im Koalitionsvertrag angekündigt - flächendeckend eingeführt werden. Dazu soll eine gesetzliche Bundesregelung mit Mindestvorgaben geschaffen werden, deren genaue Ausgestaltung noch offen ist.
    Nach derzeitigem Stand sollen die Bundesländer verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung einzuführen. Die Länder können auf dieser Basis die Kommunen zur Umsetzung der KWP verpflichten. Ein Gesetzentwurf soll im 3. Quartal 2022 vorgelegt und im 4. Quartal 2022 vom Kabinett beschlossen werden.
     
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme
    Die Heizungsoptimierung ist ein ideales Instrument, um mit geringem Aufwand Energieeinsparungen zu erzielen und einer möglichen Gasmangellage sowie gestiegenen Energiekosten entgegenzuwirken. Diese Möglichkeit wird trotz Förderung und Informationsangeboten bisher nur wenig genutzt. Die Bundesregierung erarbeitet und diskutiert daher derzeit „verschiedene - auch ordnungsrechtliche - Umsetzungsoptionen“, um zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren. Es wird also über eine Verpflichtung zur Heizungsoptimierung nachgedacht.
     
  • Initiative öffentliche Gebäude
    Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreicht werden. Der Bund hatte 2021 für seine eigenen Gebäude den Standard „EffizienzgebäudeBund 40“ für Neubauten und den Standard „EffizienzgebäudeBund 55“ für Sanierungen festgeschrieben. Darüber möchte man noch in 2022 mit Kommunen und Ländern sprechen.
     
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
    Mit dem BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen künftig kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden.
     
  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
    Mit dem Energieeffizienzgesetz soll erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben:
    • Öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie sonstige öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden, ab einem bestimmten Energieverbrauch Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die zu 1,7 Prozent Einsparung pro Jahr führen.
    • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 10 GWh sollen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet werden.
    • Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem jährlichen durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,78 GWh sollen erstmals zu Energieaudits verpflichtet werden.
    • Neue Rechenzentren sollen zur Einhaltung von Mindeststandards bei Energieeffizienz und Abwärmenutzung verpflichtet werden.

Das Sofortprogramm Klimaschutz für den Gebäudesektor können Sie hier herunterladen.

 

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