Bundesverwaltung will bis 2030 klimaneutral werden

Nachhaltigkeit |

„Maßnahmenprogramm für nachhaltige Verwaltung“ - Anforderungen für Bundesgebäude

Mit dem am 25.08.2021 im Bundeskabinett beschlossenen „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021“ werden neue Anforderungen an die energetische Qualität von Bundesbaumaßnahmen eingeführt.

Die politischen Ziele hinsichtlich Klimaschutz und Energieeffizienz und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sollen bei Bau und Betrieb von Bundesliegenschaften noch stärker verfolgt werden.

Für Neubauten ist dazu der Standard „EffizienzgebäudeBund 40“ umzusetzen und für Sanierungen der Standard „EffizienzgebäudeBund 55“. Diese Standards orientieren sich - anders als in der Bundesförderung effiziente Gebäude - nicht an dem Referenzgebäude aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sondern an den Neubauanforderungen des GEG. Neben der Unterschreitung des Jahresprimärenergiebedarfs für einen Neubau um 45% bzw. 60% müssen dafür auch Höchstwerte für die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden.

Bei Neubauten, Sanierungen und bei Austausch von Bestandsanlagen in Bundesgebäuden dürfen ab sofort keine Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl und keine Heizkessel, die mit festem fossilen Brennstoff beschickt werden, eingesetzt werden. Ausnahmen sind bei fehlender Wirtschaftlichkeit möglich.

Für die Sanierungsrate bei Bundesbaumaßnahmen wird eine jährliche Steigerung angestrebt, bis auf 5% der beheizten / gekühlten NGF ab dem Jahr 2030.

Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesbaumaßnahmen wird im Maßnahmenprogramm weiter präzisiert und ein Ausblick auf die geplante Weiterwicklung der Nachhaltigkeitsanforderungen gegeben. Dazu gehören neue Kriterien wie „externe Umweltschadenskosten“ und „CO2-Fußabdruck“ sowie der verstärkte Einsatz von Bauprodukten mit hohem Recyclinganteil, aus nachwachsenden Rohstoffen und Sekundärbaustoffe.

Die sinngemäße BNB-Anwendung soll 2023 durch die neue Systemvariante „BNB Vario“ abgelöst werden. Ab 2024 soll die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten auch im Zuwendungsbau verstärkt umgesetzt werden.

Das Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ der Bundesregierung war 2010 erstmalig eingeführt und 2015 aktualisiert worden.

 

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