Bundesförderung Serielle Sanierung

Energieeffizienz |

Förderung von Machbarkeitsstudien, Sanierungskomponenten und Pilotprojekten

Bildquelle: © Energiesprong Foundation/dena

Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung, die neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich setzen soll. Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Das BMWi und das BAFA haben daher am 07.05.2021 die „Bundesförderung Serielle Sanierung“ gestartet, mit welcher Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung gefördert wird. Dies soll den Weg zu beschleunigten, umfassenden Sanierungen ebnen und dadurch zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands in Deutschland beitragen.

Die Förderung besteht aus drei Modulen mit unterschiedlichen Fördertatbeständen und Förderquoten, wobei für jedes Modul hinsichtlich des Stands der Technik die in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.

Modul I: Durchführbarkeitsstudien

  1. Gefördert werden Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudien für konkrete Gebäude, Liegenschaften oder Quartiere mit ihren bestehenden Gebäuden,

  2. Im Rahmen der Vorbereitung der in Modul II förderfähigen Entwicklungsvorhaben können auch Durchführbarkeits- bzw. Machbarkeitsstudien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand quantifiziert und eine Abschätzung der hierfür notwendigen Kosten durchgeführt wird.

Die Höhe der Förderung ist auf maximal 150.000 Euro gedeckelt und beträgt:

  • 60 % der förderfähigen Kosten für KMU

  • 50 % der förderfähigen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten, die nicht KMU sind

Details sind im Merkblatt zu Modul I zu finden.
 

Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte

Gefördert wird:

  1. Die konkrete Forschungs- und Entwicklungsarbeit für serielle Sanierungskomponenten (Antragsteller = Hersteller)

  2. Die erprobende Anwendung von Komponenten der Seriellen Sanierung in Pilotprojekten (Antragsteller = Gebäudeeigentümer)

Die Grundförderung beträgt für die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte als experimentelle Entwicklungsvorhaben 25 % der förderfähigen Kosten, bei KMU-Antragstellern bis zu 35 %. Die Grundförderung kann sich um einen Bonus von 15 % erhöhen.
Details sind im Merkblatt zu Modul II zu finden.
 

Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Gefördert wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik, welche als Komponenten die Definitionen der Seriellen Sanierung erfüllen.

Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen 20 % und bei mittleren Unternehmen 10 % der förderfähigen Kosten. Die Kosten für ein Förderprojekt sind bis zu 10 Mio. Euro förderfähig. Der maximale Förderbetrag bei kleinen Unternehmen beträgt somit zwei Mio. Euro, bei mittleren Unternehmen eine Mio. Euro.
Details sind im Merkblatt zu Modul III zu finden.

 

Weitere Infos unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Serielles_Sanieren/serielles_sanieren_node.html

 

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