Newsletter 06/21

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Gestrichen: Neubauförderung für Effizienzhaus 55. Gewachsen: EEW, BNB und Kommunalrichtlinie

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 06/2021

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

es klingt wie eine Nachricht aus ferner Vergangenheit, dabei ist es noch gar nicht lange her: Vor einigen Jahren forderten Akteure der energetischen Gebäudesanierung, die Förderung auf zwei Milliarden Euro per anno zu erhöhen und diesen Betrag zu verstetigen. Inzwischen sind die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung – immens – höher; die Baubranche boomt. Aber: Die Summe allein macht es nicht. Dient das Geld den richtigen – sprich: klimaschützenden - Zwecken? Zweifel sind angebracht.

Von den 15 Milliarden Euro, die in diesem Jahr in die Bundesförderung für effiziente Gebäude fließen, entfällt der größte Teil auf den Neubau. Das stimmt bedenklich, denn oft handelt es sich um Gebäude, die weit entfernt sind vom Prädikat „klimaneutral“. Nehmen wir nur die BEG-Vorgaben zum Effizienzhaus-Standard 55: Im Hinblick auf den notwendigen Kraftakt für das 1,5-Grad-Ziel ist der zu niedrig. Diesen Standard voranzutreiben, bedeutet nichts anderes, als ein Bauen mit wenig Effekt für Klima und Ressourcenverbrauch zu unterstützen.

In einem lesenswerten Artikel haben die „Solarthemen“ (Nr. 544) das Thema gerade näher beleuchtet und lassen mehrere Experten zu Wort kommen. Einhelliges Fazit: Das Effizienzhaus 55 sei „überfördert“, eine Unterstützung „insgesamt nicht notwendig, weil der Standard bei geringen Mehrkosten und der Energieeinsparung sowieso schon wirtschaftlich sei“. Der Bericht nennt weitere „Fehlanreize“, im Extremfall könnten Bauherren bei Nichtwohngebäuden mit Mehrkosten von 50.000 Euro eine Förderung von 1,4 Mio. Euro einstreichen – absurd.

Und siehe da: Zehn Minuten bevor dieser Newsletter in den Versand gehen sollte, schneit ein Rundschreiben aus dem BMWi ins Haus, das kursierende Gerüchte bestätigt: Die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 fliegt zum 1. Februar 2022 aus der BEG. Gut so – aber nur ein Einstieg. Es wartet viel Arbeit auf die neue Regierung. Deren erste Aktion sollte es sein, die gesamte Förderung dahingehend zu checken, dass einzig und allein der Klima-Nutzen der Maßstab ist. „Und was ist mit dem Mangel an Wohnraum?“ werden Sie vielleicht fragen. Dafür müssen andere Wege gefunden werden – die BEG ist hierfür nicht der richtige Hebel.

In diesem Sinne grüßt

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Ein Gebot der „größtmöglichen wirtschaftlichen Mittelverwendung“: Bund streicht das Effizienzhaus 55 aus der BEG

Es kommt nicht unerwartet, ist aber dennoch bemerkenswert – und ein Beleg für die Dynamik, die derzeit den Bereich des baulichen Klimaschutzes prägt: Die Bundesregierung streicht die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bis zum 31. Januar können für diesen Standard noch Anträge gestellt werden, dann ist Schluss. Die EE-Klasse (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt .

Im seinem Rundschreiben begründet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das Förderende mit einem zu geringen Nutzen. Selbst ambitionierte Neubauten in dieser (Einstiegs-)Förderstufe - auf die 2021 rund ein Drittel der Anträge entfallen sein – hätten aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Auf letzteren soll daher künftig der Fokus liegen. Die Änderung sei ein Gebot „größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung“. Mit dieser Argumentation macht sich das BMWi die Sichtweise vieler Verbände zu eigen, die die bisherigen Regelungen heftig kritisiert hatten. Die Anpassung der Förderrichtlinie soll laut Ministerium „bis spätestens Januar“ erfolgen.

Aktuelle Informationen zu den Änderungen finden Sie immer auf unserer Internetseite zur BEG.

Neue Regelungen zu Gebäudenetzen und Abwärme: BEG bleibt Baustelle – und ist Konjunkturmotor

Änderung nach Änderung und kein Ende in Sicht: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist zwar seit diesem Sommer vollständig in Kraft, aber weiterhin nicht „komplett“. In unserem Newsletter hat sie daher einen Stammplatz – da macht die heutige Ausgabe keine Ausnahme. Es gibt weitere Änderungen zu verkünden, zudem die Veröffentlichung zugehöriger Dokumente.

Die Änderungen gelten seit dem 21. Oktober und beziehen sich auf alle drei Komponenten der BEG (Wohn- und Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen). Insbesondere geht es um Wärme- und Gebäudenetze sowie die Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse. Die Änderungen aufzulisten oder zu beschreiben, ist hier aus Platzgründen nicht möglich; Sie finden die Details aber in unserem aktualisierten BEG-Artikel. Gleiches gilt für die Links zu den Dokumenten, die im Zusammenhang mit der BEG-Überarbeitung aktualisiert wurden. Dabei handelt es sich um das neue Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie die modifizierte Liste der technischen FAQ für Effizienzhäuser/-gebäude.

Dass weitere Änderungen der BEG folgen werden, ist mehr als wahrscheinlich; über die bevorstehende Streichung des Effizienzhaus 55 aus der Neubauförderung haben wir in dieser Ausgabe bereits berichtet.

Eines hat die BEG allerdings schon bewiesen: dass sie ein Konjunkturprogramm der Superlative ist. Die zugesagten Fördermittel haben sich von 2019 bis 2020 nahezu verfünffacht (von 1,82 auf 8,56 Mrd. Euro) und 2021 wird mit 15 bis 8 Mrd. Euro gerechnet. Laut KfW haben die Fördermittel allein 2020 Investitionen von rund 83 Mrd. Euro ausgelöst und 900.000 Arbeitsplätze gesichert.

Effizienzförderung für die Wirtschaft: BMWi-Programm wurde erweitert und verbessert

Sie ist kaum drei Jahre alt, aber in der Zielgruppe bekannt und entsprechend nachgefragt: Die Anfang 2019 gestartete „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“, kurz: EEW, ist das zentrale Förderinstrument des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für mehr Energieeffizienz in der Industrie. Die Zahl der Anträge – zuletzt 10.000 pro Jahr - zeigt, dass das von KfW und BAFA administrierte Programm die Bedürfnisse der Nutzer trifft. Künftig könnten es sogar noch mehr Interessenten werden, denn seit dem 1. November sind zwei neue Förderrichtlinien in Kraft, die die EEW verbessern und erweitern.

Mit einem „gestiegenen Ambitionsniveau“ begründet das BMWi die Novellierung. Einfacher ausgedrückt: Der Bund muss und will mehr tun. Konkret bedeutet das, dass neben Energie- künftig auch Ressourceneffizienz gefördert wird. Zudem erhalten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bessere Förderbedingungen. Einige Beispiele: Ein neuer Fördergegenstand in der Förderrichtlinie „EEW – Zuschuss und Kredit“ ist die Erstellung von Transformationskonzepten, die Unternehmen bei ihrem Wandlungsprozess hin zur Klimaneutralität helfen. Mit dieser sehr attraktiven Beratungsförderung können auch CO2-Bilanzen für Unternehmen bezuschusst werden. Deutlich - nämlich um 10 Prozentpunkte - gestiegen ist unter anderem die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung. Hinzu kommen ein erleichterter Zugang zur Förderung von Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz sowie attraktivere Konditionen für Projekte zur Stromeinsparung. Die Details zur überarbeiten EEW-Förderung gibt es auf unserer Website.

Mehr Möglichkeiten, höhere Fördersätze: Kommunalrichtlinie wird zum Jahreswechsel novelliert

„Think global, act local“: Spätestens seit der wegweisenden UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio ist dieser Slogan bei vielen Umweltaktivisten zum Handlungskonzept geworden. Auch in der Politik hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Arbeit für das weltweite Wohl am besten im eigenen Umfeld beginnt. Folgerichtig gibt es schon seit 2008 die Kommunalrichtlinie: Mit ihr unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) Klimaschutz auf lokaler Ebene. Zum Jahreswechsel steht eine grundsätzliche Novellierung dieses Förderklassikers an – und die bringt eine Vielzahl von Verbesserungen.

Um die Klimaschutz-Potenziale (noch) besser auszuschöpfen, setzt die Kommunalrichtlinie an drei Stellen an. Erstens werden bestehende Fördertatbestände ausgeweitet und neue eingeführt. So gibt das Programm Kommunen künftig mehr personelle Spielräume, indem Stellen für die Umsetzung von Klimaschutz-Fokusprojekten, die Einführung eines Energiemanagements oder Koordinationsaufgaben finanziert werden. Diverse Beratungsleistungen werden ebenso förderfähig wie verschiedene technische Vorhaben, so das Nachrüsten bestehender Lüftungsanlagen. Zweitens vergrößert das BMU den Kreis der Antragsberechtigten: Beispielsweise können Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Vereine und Contractoren, die im kommunalen Auftrag Klimaschutz betreiben, von der Richtlinie profitieren. Impulse erhofft sich das BMU drittens von vereinheitlichten und erhöhten Fördersätzen. Für finanzschwache Kommunen liegen letztere bei bis zu 100 Prozent. Die lange Laufzeit des Programms (bis Ende 2027) soll Strohfeuer vermeiden.

Die wichtigsten Änderungen infolge der Novellierung haben wir hier zusammengefasst. Für eine detaillierte Beratung zu den Chancen aus der Kommunalrichtlinie sprechen Sie uns gern an.

Landesverwaltung will klimaneutral werden: NRW verdoppelt Mittel für Gebäudemaßnahmen

Gerade erst ins Amt gewählt ist der neue Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen – und hat schon eine To-Do-Liste, die neun Jahre voraus reicht. Den Aufgabenzettel hat Hendrik Wüst allerdings nicht selbst geschrieben, sondern vom Kabinett Laschet geerbt: Dieses beschloss Anfang Oktober, dass die NRW-Verwaltung baulich bis 2030 klimaneutral werden soll. „Wir wollen als Vorbild für Kommunen, Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger dienen“, so Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart zu dem Maßnahmenpaket – für das die entsprechenden Ausgaben erheblich erhöht werden sollen.

Der Entwurf zum NRW-Haushaltplan 2022 sieht für die kommenden fünf Jahre zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Mrd. Euro vor – eine Verdoppelung des bisherigen Ansatzes. Mit diesem Geld will das Land seine Bestandsgebäude auf den energetischen Standard „Effizienzgebäude 55“ bringen; bei Neubauten liegt der Anspruch gar beim „Effizienzgebäude 40“. Dafür sind im Bestand zahlreiche energetische Verbesserungen bei der Heiz- und Kältetechnik sowie der Außendämmung vorgesehen und der landeseigene Baubetrieb soll den Ausbau der Photovoltaik forcieren. Der Kabinettbeschluss bezieht auch angemietete Immobilien ein, klammert aber einen großen (und teuren) Bereich aus: Die 30 Universitäten und Fachhochschulen in NRW sollen selbst entscheiden, ob sie sich den Zielen anschließen – was das Land aus der Pflicht nimmt.

Wiedereingliederung in die Nachhaltigkeit: BNB-Systemvariante zu Reha-Kliniken

Für das neue 150-Betten-Haus am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin, eröffnet in diesem Frühjahr, kommt sie zu spät. Für das 50-Millionen-Euro-Projekt, das in Aukrug nahe Rendsburg gerade seinen ersten Spatenstich hatte, ebenfalls. Auf künftige Vorhaben dieser Art aber könnte sie einen positiven Einfluss haben: die jüngste Ergänzung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Die Systemvariante „Neubau Rehabilitationskliniken (Pilot)“ wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Abstimmung mit der Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen entwickelt.

Der Klammerzusatz macht es deutlich: BNB_RN – so der Kurztitel – ist noch in der Einführungsphase. Nach der Erprobung anhand von Pilotprojekten sowie der Anerkennung durch das Bundesbauministerium wird sie sich künftig auch für Zertifizierungen nutzen lassen. Die Basis für die neue Systemvariante bilden die Steckbriefe zu BNB_BN (Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude) von 2015, die im Hinblick auf die Rehabilitanden, die Belegschaft und die Besucher aber abgewandelt wurden. Die allgemeinen Anforderungen zu Bewertungsstufen und Erfüllungsgraden bleiben dabei bestehen. Worin genau sich BNB_RN und BNB_BN unterscheiden, erfahren Sie hier.

Pilz-Schäume und Forscherträume: Ruhr-Unis arbeiten an nachhaltigen Alternativen

Kohle und Stahl hatten 150 Jahre lang Vorfahrt. Erst nach 1945, als die Großindustrien des Ruhrgebiets zu kriseln begannen, dachten die Kommunen des „Potts“ und die Landesregierung um: In der Region zwischen Duisburg und Hamm, bis dahin eine akademische Wüste, wurde eine breite Hochschullandschaft aus dem Boden gestampft – mit Erfolg. Die 22 Fachhochschulen und Universitäten – zu denen sich weitere Forschungseinrichtungen gesellen - leisteten und leisten einen großen Beitrag zum Strukturwandel – und auch zur Nachhaltigkeit.

Auf seiner Website veranschaulicht der Regionalverband Ruhr anhand von fünf Beispielen das Spektrum der Aktivitäten. Dass an der RUB zum Baustoff Holz gearbeitet wird und dass sich mehrere Fraunhofer-Institute mit dem Baustoff-Recyling befassen – nun gut, das konnte man erwarten. Aber dass es in Essen ein Institut für Ziegelforschung gibt und dieses mit mineralischen Zusatzstoffen die Wärmeleitfähigkeit der Ziegel zu reduzieren versucht, dürfte weit weniger bekannt sein. Ein paar Kilometer weiter, in Oberhausen, kämpft das UMSICHT-Institut mit dem Pilz – nicht wegen feuchter Räume, sondern weil herkömmliche schallabsorbierende Innenraumschäume durch solche auf Basis von Pilzbestandteilen ersetzt werden sollen. Einige der Projekte sind übrigens in unsere Veranstaltungsreihe „Intelligente und Nachhaltige Gebäude“ eingegangen.

Trendsetter am Teutoburger Wald: Bielefelder Konzept für einen „sauberen“ Gebäudebestand ist das „Projekt des Monats“

Das gibt’s doch gar nicht: Ausgerechnet Bielefeld, die Stadt, über deren angebliche Nicht-Existenz viele Kalauer kursieren, mausert sich zu einem Trendsetter in Zukunftsfähigkeit. Im Mai beschloss der Stadtrat, das Auto probeweise aus der City zu verbannen und im Baubereich geht es ebenfalls zur Sache: Bis 2030 sollen die städtischen Gebäude, das ist Beschlusslage, „nahezu klimaneutral“ betrieben werden. Das Öko-Zentrum NRW erarbeitete dafür die Grundlage – das neue „Projekt des Monats“.

Bei der Konzepterstellung im Auftrag der städtische Immobilientochter ISB steckt die Herausforderung schon in der Aufgabenstellung: Was genau bedeutet eigentlich „nahezu klimaneutral“? Um das Ziel zu erreichen, ist zunächst eine stichhaltige Definition notwendig – und des Weiteren umfangreiche Rechenarbeit zum Ist-Zustand sowie zu möglichen Maßnahmen. Dabei konnten sich unsere Experten auf Vorarbeiten wie eine Studie des UBA von 2016 stützen; anderes variierten sie zugunsten des obersten Projektziels, der Reduzierung von Treibhausgasen. Bei den Einflussfaktoren wurden interne Parameter im Einflussbereich der Kommune sowie externe Parameter differenziert bewertet. Positive Erkenntnis: Manches läuft von allein. So macht der Kohleausstieg die Stromproduktion automatisch sauberer – und damit die Gebäudebilanz. Bei den eigenen Maßnahmen hatten Photovoltaik-Anlagen das mit Abstand beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Fazit des Konzeptes (das auch im neuen „Gebäudeenergieberater“-Heft erläutert wird): Das Ziel der Bielefelder ist ambitioniert – aber erreichbar.

Fördergeld und Know-how für Kommunen und Kreise: Drei-Punkte-Plan zur Klimaanpassung nimmt Formen an

Aus der Vor-Ort-Perspektive hat der Klimawandel viele Gesichter: Die einen Kommunen brauchen höhere Deiche, weil sie am Meer liegen, die anderen Freiflächen, damit sich der Bachlauf notfalls ausdehnen kann, die dritten Abkühlung für die aufgeheizten Innenstädte. So vielfältig wie die Herausforderungen sollten die Antworten darauf sein. Das dachte sich auch die Bundesumweltministerin - und einigte sich im Frühjahr mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Drei-Punkte-Programm zur Anpassung an den Klimawandel. Dieses nimmt nun Formen an.

Die geplante Beratungseinrichtung, tragende Säule des Programms, hat unter dem Namen Zentrum KlimaAnpassung inzwischen seine Arbeit aufgenommen. Es unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure sowie soziale Einrichtungen bei dem Aufbau von Wissen, der Akquise von Fördermitteln, der Ausbildung von Personal sowie der Umsetzung von Projekten. Zum Angebot gehören eine Beratungshotline, Online-Sprechstunden, Workshops und Fortbildungen. Auch beim zweiten der drei „Punkte“ gibt es Fortschritte: Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums wurde neu ausgerichtet; die novellierte Fassung ist bereits veröffentlicht.

Gefördert werden vor allem lokale und kommunale Akteure, aber auch Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungsträger, und zwar in zwei Förderschwerpunkten. Zum einen geht es um den „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ (Konzepterstellung und -umsetzung, ausgewählte Maßnahmen), zum anderen um „Innovative Modellprojekte“. Im ersten Bereich winken Zuschüsse bis zu 500.000 Euro; der Programmstart soll hier noch 2021 erfolgen. Das Anlaufen der zweiten Förderlinie kündigt das Ministerium für 2022 an. Wichtig: Interessenten können sich schon jetzt beim Projektträger ZUG vormerken lassen.

Angesichts dieser Fortschritte ist es verschmerzbar, dass der dritte Part des Drei-Punkte-Plans noch aussteht – bei diesem geht es lediglich um eine zusätzliche Kategorie für den Wettbewerb „Blauer Kompass“. By the way: Als erfahrener Partner in Sachen kommunale Klimaanpassung, von Konzepten bis zur Umsetzung investiver Maßnahmen, steht Ihnen weiterhin auch das Öko-Zentrum NRW zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gern.

Massenbewegung contra Beharrungskräfte: Filmtipps für Kinobesucher und Couchpotatoes

Die Älteren erinnern sich gut an ihn, denn seine Sendungen waren am Folgetag das Gesprächsthema in Schulklassen und Pausenräumen. Die Jüngeren stellen kopfschüttelnd fest, dass der Wissenschaftsjournalist (und Medizinprofessor) Hoimar von Ditfurth, der jüngst seinen 100. Geburtstag gefeiert hätte, schon 1978 zur besten Sendezeit vor dem Klimawandel warnte. Im Umkehrschluss heißt das: Seit Jahrzehnten sprechen wir über eine drohende Katastrophe – kein Wunder, dass selbst Gutwillige mitunter genervt umschalten. Man hofft auf Beiträge, die dem Thema neue Aspekte abgewinnen können. Hier kommen zwei.

„Dafür werden Filme gemacht“ lautet ein Werbeslogan für das Medium Kino – und für „Aufschrei der Jugend“ trifft er voll und ganz zu. Schon im TV war diese Dokumentation, für die Kathrin Pitterling anderthalb Jahre lang die Aktivitäten von Fridays for Future begleitete, ein großer Erfolg. Als sie mit dem Dreh begann, konnte niemand ahnen, welche Dynamik FFF bekommen würde – weshalb der Filmemacherin intime Einblicke gelingen in das Innenleben der Bewegung, aber auch in das der Protagonisten. Nun wird der Film (in einer längeren Director’s-Cut-Version) in auswählten Kinos gezeigt – hingehen, es lohnt sich. Bequem vom Sofa aus anschauen lässt sich unser zweiter Filmtipp: „Aufgeheizt – der Kampf ums Klima“ ist eine Analyse, mit der ARTE ein weiteres Mal seinen Ruf als Qualitätssender bestätigt. Warum eigentlich ist es so schwierig, die Welt zu retten? Um das zu zeigen, filmten Lena Müller und Alexander Ebert „Im Maschinenraum der Klimapolitik“ – so der Untertitel der Doku. Sie stießen auf „wirtschaftliche Interessen, politische Ideologien und gesellschaftliche Beharrungskräfte“ und komprimierten diese zu 53 höchst sehenswerten Minuten.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

kostenlose Online-Infoveranstaltung zu unserem Weiterbildungsangebot:

01.12.2021

„Wir machen Experten!“

nächste Fernlehrgang-Starts:

Anfang 2022

Neue Kursstarts der Lehrgänge "energieberater 24 - Wohngebäude" und "energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Tipp: Lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

10.11.2021

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

11.11.2021

Sommerlicher Wärmeschutz - Thermischer Komfort und passive Kühlung

16.11.2021

Technische Regeln für Innendämmung

24.11.2021

Gebäudeenergiegesetz - Überblick der wichtigsten Neuerungen

30.11.2021

Wärmebrückenberechnungen in energetischen Bilanzierungen

06.12.2021

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 1) – Schadstoffvermeidung

07.12.2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude

13.12.2021

Baustoffe und Bauprodukte für das nachhaltige Bauen (Teil 2) - Ökobilanzen

Tagungen und Kongresse:

29.04.2022

Kommunentagung (jetzt bereits vormerken)

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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