es klingt wie eine Nachricht aus ferner Vergangenheit, dabei ist es noch gar nicht lange her: Vor einigen Jahren forderten Akteure der energetischen Gebäudesanierung, die Förderung auf zwei Milliarden Euro per anno zu erhöhen und diesen Betrag zu verstetigen. Inzwischen sind die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung – immens – höher; die Baubranche boomt. Aber: Die Summe allein macht es nicht. Dient das Geld den richtigen – sprich: klimaschützenden - Zwecken? Zweifel sind angebracht.
Von den 15 Milliarden Euro, die in diesem Jahr in die Bundesförderung für effiziente Gebäude fließen, entfällt der größte Teil auf den Neubau. Das stimmt bedenklich, denn oft handelt es sich um Gebäude, die weit entfernt sind vom Prädikat „klimaneutral“. Nehmen wir nur die BEG-Vorgaben zum Effizienzhaus-Standard 55: Im Hinblick auf den notwendigen Kraftakt für das 1,5-Grad-Ziel ist der zu niedrig. Diesen Standard voranzutreiben, bedeutet nichts anderes, als ein Bauen mit wenig Effekt für Klima und Ressourcenverbrauch zu unterstützen.
In einem lesenswerten Artikel haben die „Solarthemen“ (Nr. 544) das Thema gerade näher beleuchtet und lassen mehrere Experten zu Wort kommen. Einhelliges Fazit: Das Effizienzhaus 55 sei „überfördert“, eine Unterstützung „insgesamt nicht notwendig, weil der Standard bei geringen Mehrkosten und der Energieeinsparung sowieso schon wirtschaftlich sei“. Der Bericht nennt weitere „Fehlanreize“, im Extremfall könnten Bauherren bei Nichtwohngebäuden mit Mehrkosten von 50.000 Euro eine Förderung von 1,4 Mio. Euro einstreichen – absurd.
Und siehe da: Zehn Minuten bevor dieser Newsletter in den Versand gehen sollte, schneit ein Rundschreiben aus dem BMWi ins Haus, das kursierende Gerüchte bestätigt: Die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 fliegt zum 1. Februar 2022 aus der BEG. Gut so – aber nur ein Einstieg. Es wartet viel Arbeit auf die neue Regierung. Deren erste Aktion sollte es sein, die gesamte Förderung dahingehend zu checken, dass einzig und allein der Klima-Nutzen der Maßstab ist. „Und was ist mit dem Mangel an Wohnraum?“ werden Sie vielleicht fragen. Dafür müssen andere Wege gefunden werden – die BEG ist hierfür nicht der richtige Hebel.
In diesem Sinne grüßt
Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter