Der Bund unterstützt seit Anfang 2019 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen durch zinsgünstige Kredite der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von 30 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten bzw. 40 % für KMU. Alternativ kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Investitionszuschuss in gleicher Höhe beantragt werden.
Für Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien beträgt der KfW-Tilgungszuschuss bzw. der Investitionszuschuss des BAFA sogar 45 % der förderfähigen Investitions(mehr)kosten bzw. 55 % für KMU.
Update 30.11.2022
Das BMWK möchte die Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen in Unternehmen beschleunigen. Für Anträge, die ab dem 30.11.2022 erstmalig bei der KfW oder beim BAFA gestellt werden, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nun auch für Modul 4 generell möglich und erfordert keine vorherige, gesonderte Beantragung mehr. Mit der Vorhabenumsetzung darf bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) begonnen werden.
Zudem wurde das Informationsblatt CO2-Faktoren ergänzt und eröffnet nun die Möglichkeit, für bisher nicht gelistete Ressourcen einen Mittelwert der zugehörigen Stoffgruppe als CO2-Faktor zu verwenden.
Update 31.08.2022
Die KfW hat in einem Rundschreiben mehrere Anpassungen und Klarstellungen der Förderbedingungen angekündigt, die ab dem 1.10.2022 gelten sollen. Auch das BAFA weist auf entsprechende Änderungen hin.
Neben Änderungen an den verschiedenen Fördermodulen (siehe unten) wurden die Regelungen zum Vorhabensbeginn und das Infoblatt zu den anzusetzenden CO2-Faktoren überarbeitet. Auch die Infoblätter zu den Investitionsmehrkosten und zu Transformationskonzepten sowie die "Liste der technischen FAQ" wurden angepasst.
Gasbetriebene Anlagen können ab dem 1.10.2022 nur dann gefördert werden, wenn
- es nachweislich keine elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibende Alternative gibt und die Anlage in der Lage, auch Erdgas mit einem Wasserstoffanteil von mindestens 30 % zu verbrennen
oder - die Anlage ausschließlich mit einem der beiden folgenden Energieträger betrieben wird:
- Biogas, das in unmittelbar räumlichem Zusammenhang erzeugt wurde oder
- Wasserstoff, der ausschließlich durch den Einsatz von erneuerbaren Energien hergestellt wurde.
In Modul 1 (Querschnittstechnologien) werden die Effizienzkriterien von elektrischen Motoren und Antrieben sowie von hocheffizienten Ventilatoren und Drucklufterzeugern angepasst.
Bei Modul 2 (EE-Prozesswärme) wird das Vorgehen zur Ermittlung des Ertrags von Solarkollektoren angepasst.
In Modul 3 (MSR-Technik und Energiemanagement-Software) werden Hinweise für Softwarehersteller ergänzt. Außerdem wird der Ausschluss von Maßnahmen mit Gebäudebezug konkretisiert.
Zu Modul 4 (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) wird die Anlage zum Merkblatt umstrukturiert, erweitert und neu gefasst. Das Dokument wird um Vorgaben zur Ermittlung der Amortisationszeit sowie weiterer Informationen zur Erstellung des Einsparkonzeptes ergänzt. Außerdem werden Anpassungen an den Vorgaben zur Ermittlung des CO2-Einsparpotenzials sowie der förderfähigen Investitionskosten vorgenommen. Diese werden zudem durch die Ergänzung verschiedener Berechnungsbeispiele unterlegt.
Text der ursprünglichen Meldung vom 29.01.2021:
Anfang November 2021 sind die überarbeiteten Förderprogramme der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in Kraft getreten, mit denen das Programm „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ an die gestiegenen klimapolitischen Ziele angepasst wurde. Die Förderung wird als Kredit mit Tilgungszuschuss, als direkter Investitionszuschuss sowie als Förderwettbewerb angeboten.
Die beiden neuen Richtlinien wurden am 29.10.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht:
- Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
- Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb
Überblick der wichtigsten Änderung der Förderbedingungen zum 01.11.2021
- Aufnahme der Ressourceneffizienz in die Förderung
Neben Energieeffizienzmaßnahmen wird nun auch die Ressourceneffizienz gefördert. Dabei werden in Modul 4 Maßnahmen zur Verringerung des Materialverbrauchs oder die Umstellung auf klimafreundlichere Ausgangsstoffe gefördert.
- Erhöhung der Förderung in Modul 4
Der „Förderdeckel“ für KMU wurde von 700 € auf 900 € pro eingesparter Tonne CO2 angehoben. Im gleichen Zuge wurden neue Emissionsfaktoren festgelegt. So darf bei Stromeffizienzmaßnahme und ein deutliche höherer Emissionsfaktor von 0,732 kgCO2/kWh angesetzt werden (vorher 0,427 kgCO2/kWh). Dadurch werden bei Stromeffizienzmaßnahmen höhere Emissionseinsparungen und damit höhere Fördersummen ermöglicht. Erfolgt hingegen ein Energieträgerwechsel – z.B. von Gas auf Strom – darf ein niedrigerer CO2-Faktor von 0,366 kgCO2/kWh für den Strom angesetzt werden. Damit wird die in vielen Bereichen für eine perspektivisch klimaneutrale Produktion notwendige Elektrifizierung unterstützt.
Die Förderquote für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung wird um zehn Prozentpunkte auf 40 % (bzw. 50% für KMU) angehoben. Zudem gibt es nun die Möglichkeit einer webbasierten Eingabe des Einsparkonzepts unter www.bmwi.de/einsparkonzept.
- Neue Förderung zur Erstellung von Transformationskonzepten
Über die neue Förderung können Unternehmen eine CO2-Bilanzierung und eine Zertifizierung gefördert bekommen. Das Transformationskonzept soll als eine Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung zur Klimaneutralität des Unternehmens dienen. Transformationskonzepte werden mit 50 % der beihilfefähigen Kosten (bei KMU 60 %) und bis zu 80.000 € pro Konzept gefördert. Anträge für die Förderung von Transformationskonzepten müssen beim VDI/VDE IT über die Internetseite www.wettbewerb-energieeffizienz.de gestellt werden.
- Erhöhung des maximalen Förderbetrages in den Modulen 2 bis 4 von 10 auf 15 Mio. € je Vorhaben
- Erweiterung der Förderung als "Förderwettbewerb"
Beim Förderwettbewerb wurde die maximale Förderquote wird von 50 auf 60 % angehoben und auch das Rundenbudget deutlich erhöht.
Folgenden finden Sie eine Übersicht der Fördertatbestände aller Bereiche der überarbeiteten Förderung:
Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien.
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Ventilatoren
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Druckluftanlagen
- Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Modul 2 - Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Gefördert werden Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden der Erwerb und die Installation von:
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik
- Energiemanagement-Software sowie die Schulung des Personals
Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
In diesem Modul sind Maßnahmen zur Energieeinsparung förderfähig, deren Amortisationszeit ohne Förderung bei mehr als drei Jahren liegt, wie z.B.:
- Verfahrensumstellungen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
- Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
- Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
Im Modul 4 ist die maximale Förderung für große Unternehmen auf einen Betrag von 500 EUR pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt. Für KMU wurde die Begrezung zum 01.11.2021 auf 900 EUR pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr angehoben.
Modul 5 - Transformationskonzepte
Gefördert wird die Erstellung von Transformationskonzepten für Unternehmen mit 50 % der beihilfefähigen Kosten (bei KMU 60 %) und bis zu 80.000 € pro Konzept.
Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.
Weitere Einzelheiten zur Erstellung von Transformationskonzepten sind auf der Internetseite www.wettbewerb-energieeffizienz.de sowie im Informationsblatt "Transformationskonzepte" verfügbar.
Informationen zu unseren Leistungen im Modul 5 finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" erhalten Sie unter www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295.
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