Verbesserte Förderung für Klimaschutz in Kommunen

Energieeffizienz |

Erweiterte Förderung ab 1.1.2022 über die neue Kommunalrichtlinie

Bildquelle @NKI_BMU

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen ab 2022 neue Anreize für Kommunen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen. Die neue Richtlinien tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gilt bis Ende 2027.

Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Ziel ist es, kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell zu unterstützen und so die großen Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene auszuschöpfen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird künftig weiteres Personal gefördert: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinator*innen. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
     
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) sind zudem für alle Antragstellergruppen geöffnet.
     
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar beispielsweise auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie, im Abwasserbereich, die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien bezuschusst.
     
  • Neuer Projektträger: Die Förderung wird ab 2022 nicht mehr über den Projektträger Jülich (PtJ), sondern über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) abgewickelt.
     
  • Anpassung der Fördersätze: Bei vielen Förderbausteinen werden die Fördersätze vereinheitlicht (Beispiele siehe unten). Die Förderung für die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements wurde deutlich erhöht. Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Antragstellende aus den Braunkohlerevieren (z.B. Rheinisches Reevier) sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. Die einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt.


Das Öko-Zentrum NRW berät und unterstützt zahlreiche Kommunen beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Für unsere Leistungen in den Bereichen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind dabei folgende Förderbausteine der Kommunalrichtlinie besonders relevant:

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
    70 % (finanzschwache Kommunen 90 %)
  • Energiemanagement
    70 % (finanzschwache Kommunen 90 %)
  • Innen- und Hallenbeleuchtung" sowie "Raumlufttechnische Anlagen
    25 % (finanzschwache Kommunen 40 %)
  • Energiesparmodelle:
    70 % (finanzschwache Kommunen 90 %)
  • Kommunale Netzwerke: Netzwerkphase" (Energieeffizienznetzwerke)
    60 % (finanzschwache Kommunen 80 %)
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management
    70 % (finanzschwache Kommunen 100 %)

Alle Fördersätze der Kommunalrichtlinie finden Sie hier im Überblick.

Die neue Kommunalrichtlinie (ab 2022) können Sie hier herunterladen:
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Wenn Sie eine detaillierte Beratung zu den Maßnahmen und Förderungen der Kommunalrichtlinie wünschen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Expertinnen und Experten entwickeln gerne gemeinsam mit Ihnen die passenden Konzepte.

 
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