Newsletter 07/20

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2021 kommt - Türchen auf für die fantastischen Vier: BEG, GEG, WEG und EBN

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 07/2020

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

der Autor dieser Zeilen ist Ökonom, mithin ein Mensch, der mit Zahlen etwas anfangen kann. Aktuell sind mir zwei Werte im Kopf, die Thorsten Herdan, Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium und zuständig für den Klimaschutz bei Gebäuden, jüngst auf einer Tagung nannte: Im letzten Jahr seien rund drei Milliarden Euro an Fördermitteln in das energieeffiziente Bauen und Sanieren geflossen, 2020 hingegen schon jetzt 8,5 Milliarden. Das zeigt klar den Trend, den der Klimaschutz im Gebäudebereich genommen hat und der sich dynamisch fortsetzen wird.

Klar ist aber auch: Auf die Bauwirtschaft kommt mit GEG, neuer „Bundesförderung“ (BEG) und der Bepreisung der CO²-Emissionen ein Umdenken zu. Nicht nur die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bevölkerung hat sich gewandelt, auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich derzeit komplett. Die Branche muss auf die anspruchsvolle Situation neue Antworten finden - in Form von neuen Gebäuden, neuen Sanierungsvarianten, neuen Geschäftsmodellen für Wärmelieferungen, neuen Unternehmens- und Unternehmertypen. Der österreichische Ökonom Joseph Schumpeter sprach von „zerstörerischer Kreativität“, die nötig sei, um Umbrüche zu meistern und er sah den innovativen Unternehmer als Schlüsselfigur des Wandels.

Schumpeter ist lange tot, aber seine Worte werden auch im kommenden Jahr aktuell bleiben. Für 2021 wünsche ich Ihnen alles Gute und für die bevorstehenden Festtage eine erholsame Zeit.

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Schlanker, moderner, attraktiver: Erste Stufe der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude steht kurz vor der Einführung

Das eine ist ein Ausstieg aus bestehenden Strukturen, das andere ein Einstieg in neue. Dennoch gibt es eine Parallele zwischen dem Brexit und der geplanten „Bundesförderung für effizienten Gebäude“ (BEG): Bei beiden Vorhaben ist, wenn Sie diesen Newsletter lesen, noch unklar, was am 1. Januar passieren wird. Tritt die erste Stufe der BEG tatsächlich an diesem Tag in Kraft? Offiziell ist das noch nicht, aber eine gemeinsame Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums mit KfW und BAFA lässt es vermuten. Und wünschenswert wäre es. Denn die BEG soll die bisherigen Förderungen von KfW und BAFA für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich in einem vereinfachten und optimierten Förderangebot bündeln. Zusammen mit attraktiven Förderkonditionen soll die neue Strategie – ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 – als starker Marktimpuls in Sachen Klimaschutz wirken.

Für die künftige BEG sind nur noch drei Teilprogramme vorgesehen, mit jeweils einer Zuschuss- und einer Kreditvariante: Die geplanten Säulen sind Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) beziehungsweise von Nichtwohngebäuden (BEW NWG), sowie drittens Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM). Die Umsetzung der neuen Bundesförderung ist in zwei Stufen geplant: Zum Jahreswechsel – siehe oben – soll die Zuschussförderung der BEG EM anlaufen und zum 1 Juli 2020 soll die BEG dann vollständig umgesetzt werden. Zu dem ersten Schritt gehören Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit Einzelmaßnahmen. Analog zum GEG haben wir auch zum BEG eine kompakte Zusammenfassung erstellt, die alles enthält, was zu Förderkonditionen, -quoten und -summen sowie den Antragsverfahren bereits bekannt ist. Jetzt heißt es warten, ob trotz ministeriellem Lockdown-Regelungsbedarf alles nach Plan läuft.

Details zum Umgang mit den Daten und zum Energieausweis: Drei neue Bekanntmachungen komplettieren das Gebäudeenergiegesetz

Neu ist es wahrlich nicht, das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Zwar gilt es erst seit gut sechs Wochen, doch hatte das Inkrafttreten eine mehrjährige, durchaus wechselhafte Vorgeschichte. Wir haben das GEG in all seinen Irrungen und Wirrungen begleitet – und bringen Sie auch mit dieser Ausgabe des Newsletters auf den aktuellen Stand. Denn es gibt Neuigkeiten: Anfang Dezember wurden drei aktualisierte Bekanntmachungen zum GEG veröffentlicht.

Zwei der Schriftwerke behandeln die Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohn- und in Nichtwohngebäudebestand und sollen die Erstellung von Energieausweisen im Bestand erleichtern. Eine weitere Bekanntmachung bezieht sich auf die Muster für die neuen Energieausweisformulare. Was als Letztes nun noch fehlt, sind die beiden Bekanntmachungen zu Verbrauchsausweisen. Selbstredend werden auch sie (wie die jetzigen) nach Erscheinen umgehend in unsere GEG-Übersicht einfließen. Unsere Zusammenstellung inklusive aller benötigten Links finden Sie unter dieser Adresse.

Save the Date: Nächste Kommunentagung läuft am 23. April 2020 – und hybrid

„Sein oder Nichtsein?“, das war auch hier die Frage. Wir entschieden uns nach reiflicher Überlegung für „Sein“ – und trafen damit offenbar den Nerv der Interessenten: Denn als die traditionelle „Kommunentagung“ im Frühjahr vom ersten Corona-Shutdown überrollt und ins Internet verlegt wurde, verbuchte sie eine dreifach höhere Teilnehmerzahl als sonst. Das brachte uns erneut ins Grübeln, diesmal über die Frage, ob das nächstjährige – dann neunte – Expertentreffen in Präsenz oder online laufen soll. Ergebnis: Sie haben die Wahl.

Für die Kommunentagung am 23. April 2021 können Sie sich für eine persönliche Teilnahme oder eine mittels PC entscheiden. Inhaltlich bleibt alles, wie Sie es gewohnt sind: Die Kommunentagung liefert Ihnen aktuelle Informationen zum kommunalen Klimaschutz, insbesondere zur Thematik eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung in Bezug auf die Energieeffizienz-Expertenliste sowie auf Architektenkammer NRW und Ingenieurkammer Bau NRW ist beantragt. Mehr über die Kommunentagung 2021 lesen Sie hier.

150 Millionen Euro bis 2024: BMU legt eigenes Förderprogramm für „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auf

Ein trockener Sommer mit Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius ist schon für einen gesunden Mittdreißiger ein Problem. Wie wird sich die Hitze dann erst anfühlen für einen hoch betagten Bewohner eines Seniorenheims? Das Beispiel macht klar: Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Gleichzeitig leisten sie – und das auch außerhalb der derzeitigen Pandemie – einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium (BMU) jetzt ein spezielles Förderprogramm für die „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ aufgelegt.

Für die Jahre 2020 bis 2023 stehen insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, In drei Förderschwerpunkten unterstützt das BMU individuelle Beratungen, Anpassungskonzepte, Kampagnen sowie konkrete Maßnahmen. Die Fördersätze liegen - je nach Antragsteller und Förderschwerpunkt - zwischen 75 und 100 Prozent. Eile kann sich lohnen: Für Antragstellungen vor dem 30. Juni 2021 gelten teilweise erhöhte Förderquoten. Als Spezialist für Klimaanpassung und für den Klimaschutz in sozialen und kommunalen Einrichtungen bietet das Öko-Zentrum geförderte Beratungen und Konzepte zur Klimaanpassung an.

Mit Überholspur - aber nicht blockadefrei: Bund baut WEG zu mehr energetischen Sanierungen an Gemeinschaftsobjekten

„Stell Dir vor, es gibt ein Gesetz und keiner guckt hin“: So lässt sich, zumindest im Hinblick auf die Breitenmedien, umschreiben, was beim Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) passierte. Das Thema, das mit „C“ anfängt und mit „ona“ aufhört, erschlägt derzeit eben alle anderen. Dabei hätte die Neuregelung, die seit rund zwei Wochen gilt (seit 01.12.) durchaus mehr Wahrnehmung verdient - handelt es sich doch um die erste Novellierung seit 13 Jahren und werden damit viele Sanierungen und Modernisierungen einfacher.

Die Reform macht das WEG kompatibel mit dem ebenfalls neuen „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Im Kern geht es darum, Eigentumsgemeinschaften den Beschluss energetischer Sanierungen sowie die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zu erleichtern: Künftig reichen hier einfache Mehrheiten. Blockaden durch einzelne (Mit-)Eigner sind somit erschwert – jedoch nicht unmöglich, wie das Öko-Zentrum NRW hervorhebt: Über den Klageweg lässt sich der Mehrheitswille weiterhin aushebeln oder zumindest verzögern. Was aus dem WEG für Beschlussfassungen und Kostenverteilung resultiert, steht in unserer Zusammenfassung.

Drei Tatbestände, ein einheitlicher Fördersatz: EBN-Richtlinie regelt ab 2021, wie der Staat die Energieberatung für Nichtwohngebäude und Unternehmen unterstützt

Der Bund legt seine Förderungen für die Energieberatung bei kommunalen Nichtwohngebäuden mit denen für die Energieberatung im Mittelstand zusammen und hat dafür eine neue Richtlinie erlassen („Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“, kurz: EBN). Veröffentlicht ist das Regelwerk seit einigen Tagen und schon am 1. Januar 2021 tritt es in Kraft.

Profitieren von der Förderung können Unternehmen, Kommunen sowie soziale, kirchliche und kulturellen Einrichtungen. Für die Erstgenannten gelten allerdings Einschränkungen: In Frage kommen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie „Nicht-KMU“ mit einem Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh/a. Unterstützt werden – und zwar mit je 80 Prozent der Kosten - drei Beratungsvarianten, nämlich die Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247, die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 sowie die Contracting-Orientierungsberatung. Bei diesen Fördertatbeständen gilt es das Kleingedruckte zu beachten, so unterschiedliche Limits bei der Förderhöhe. Hierzu gibt es beim Öko-Zentrum NRW eine Übersicht. Und für alle, die ihren Energieverbrauch senken wollen, gibt es dort die Erfahrung aus über 100 geförderten Energieberatungen für Nichtwohngebäude allein in den letzten Jahren.

In Lügde nistet sich Energieeffizenz ein: Sekundarschule ist erstes „Projekt des Monats“

Wo NRW endet, fängt Lügde an. Die Stadt im Nordosten des Landes ist ländlich geprägt und mit ihren rund 9.400 Einwohnern eine der kleinsten Kommunen zwischen Rhein und Weser. Gerade das macht sie zum idealen Kandidaten für den Auftakt einer neuen Rubrik auf der Website des Öko-Zentrums NRW, die wir auch in diesem Newsletter gelegentlich aufgreifen wollen: Unter dem Titel „Projekt des Monats“ sollen Bauvorhaben, Studien und andere Themen dargestellt werden, die in einer bestimmten Hinsicht – die nicht zwingend eine „technische“ sein muss - Beachtung verdienen. Bei der energetischen Sanierung der Johannes-Gigas-Schule ist schon die Vorgeschichte ungewöhnlich.

Lügde hat sich 2017 beim Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ beworben – und gegen viele deutlich größere Kommunen durchgesetzt. Der Lohn der Antragsarbeit sind 3,4 Mio. Euro aus diesem Fördertopf für die städtische Sekundarschule. Zum umfangreichen Sanierungspaket (an dem wir nicht ganz „unschuldig“ sind) gehört unter anderem eine als vertikaler Garten gestaltete Fassade mit Nistkästen. Das „Projekt des Monats“ finden Sie künftig hier.

Einstieg in die CO²-Steuer: nationales Emissionshandelssystem für den Gebäudesektor startet zum 1. Januar 2020

Bepreisung von Kohlendioxid – da war doch was? Ja, da war was. Und da kommt was - schon in wenigen Tagen. Lange und heftig wurde in der Politik darüber gestritten, wie der Klimakiller Nummer 1 mit einer Art Strafgebühr belegt werden kann, um so einen Anreiz zur CO²-Reduktion zu schaffen. Am Ende stand ein Kompromiss – und der tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der Kompromiss hat nun auch einen offiziellen Namen, er lautet „nationales Emissionshandelssystem", kurz: nEHS.

Nach der Energiewirtschaft und einzelnen Industrien, wo schon länger ein Emissionshandel existiert, bekommt CO² künftig auch im Verkehrs- und im Gebäudesektor einen fixen Preis. Das macht Heizöl, Benzin & Co. teurer – und umgekehrt Erneuerbare Energien wirtschaftlicher. Zwar liegt der Startpreis bei nur 25 Euro pro Tonne CO²-Äquivalent, doch steigt dieser durch festgelegte Erhöhungen stetig (bis 2025 auf 55 Euro). Für Angehörige der Bauberufe ist es somit unverzichtbar, sich mit der CO²-Bepreisung zu befassen, denn sie wird die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen und die Energiekosten merklich beeinflussen. Einen kompakten Überblick zum Thema finden Sie auf unserer Website, inklusive Link zu einem praktischen CO²-Preisrechner, mit dessen Hilfe Unternehmen die zu erwartenden Mehrkosten einschätzen können.

Mehr Klarheit bei der Energiebilanz: Aktionsbündnis fordert, den gesamten Gebäudezyklus zum Maßstab für Gesetzgebung und Förderprogramme zu machen

„Es liegt ein Grauschleier über der Stadt“, meinte die Band „Fehlfarben“ einst beobachtet zu haben. Auch wenn das nicht vorrangig auf Gebäude gemünzt war: Heute ist deren Grauanteil noch immer verschleiert. Gemeint sind „graue Energie“ und „graue Emissionen“, wie Fachleute die Umweltbelastungen nennen, die nicht aus der Nutzung von Gebäuden resultieren, sondern versteckt in diese „eingebaut“ sind. Ein breites Bündnis aus Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Baupraxis will die Politik jetzt dazu bewegen, diese Faktoren in die Bewertung von Gebäuden einzubeziehen.

Den Aufruf "Den ganzen Lebenszyklus beim Bauen in den Blick nehmen“ haben bereits über 60 Einrichtungen unterschrieben. Hintergrund: Bisher wird bei Fördermitteln und im Gebäudeenergiegesetz einzig die Nutzungsphase von Gebäuden betrachtet. Das „Davor“ (wie die Herstellung der Baustoffe) sowie das „Danach“ (wie die Entsorgung) bleiben außen vor. Dabei machen diese Prozesse acht Prozent der deutschen Treibhausgase aus. Was genau in dem Aufruf steht und wie Sie zum Mitzeichner werden können, lesen Sie auf der Website des Öko-Zentrums NRW (das natürlich auch unterschrieben hat).

Filmtipp für die Feiertage: „Ich bin Greta“ ist ein erfreulich parodoxes Thunberg-Porträt

Schon die ersten Bilder sind bewegend – buchstäblich. Eine kleine Yacht hebt und senkt sich im Takt von Wellen, die so hoch sind wie Einfamilienhaus. An die Reling klammert sich ein Teenager, der sichtlich seekrank ist. Aber auch ein Sturmtief auf dem Atlantik ist für Greta Thunberg kein Grund, von ihren Prinzipien abzuweichen – und zu denen gehört es, zu einem Klimagipfel nicht klimaschädigend per Langstreckenflug anzureisen.

Regisseur Nathan Gossmann hatte das Glück, schon dabei gewesen zu sein, als sich Thunberg erstmals mit einem Pappschild vor das schwedische Parlament setzte und damit eine weltweite Bewegung auslöste. Seine intime Langzeitstudie ist nicht das „Heldenporträt“ geworden, das man hätte befürchten können: Grossmann gelingt, wie die „GQ“ zutreffend schreibt, etwas Paradoxes, nämlich mit einem Thunberg-Porträt zu zeigen, dass es eben nicht um Thunberg geht – sondern um Größeres. „Ich bin Greta“ kann man sich in der ARD-Mediathek kostenlos ansehen.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

Starts der nächsten Fernlehrgänge:

seit 20.11.2020

Kursstart Fernlehrgang “baubiologie24" (Einstieg noch möglich)

seit 04.12.2021

Kursstart Fernlehrgang “gebäudeenergieberater/in24“ (Einstieg noch möglich)

seit 11.12.2020

Kursstart „energieplaner/in24“ (Einstieg noch möglich)

22.01.2021

Kursstart „effizienzhausplaner/in24“

Angebote zum Thema „Energieeffizienz“:

18.12.2020

ONLINE-Seminar "Energieeffizienz von Gebäuden / Gebäudeenergiegesetz"

20.01.2021

ONLINE-Seminar "Energieeffizienz von Gebäuden / Gebäudeenergiegesetz"

28./29.01.2021

ONLINE-Seminar "Auffrischungsseminar für BAFA-Berater"

Workshops:

15.01.2021

ONLINE-Workshop: "Physikalische Innenraumbelastungen"

28.01.2021

ONLINE-Workshop: "Gebäudehülle und Anlagentechnik"

09.02.2021

ONLINE-Workshop: "Einführung in die DIN V 18599"

10.02.2021

ONLINE-Workshop: "Anlagentechnik in der DIN V 18599"

25.02.2021

ONLINE-Workshop: "Erstellung von Gutachten zum Feuchteschutz"

25.02.2021

ONLINE-Workshop: "Chemische Innenraumbelastungen"

26.02.2021

ONLINE-Workshop: "Mikrobiologische Innenraumbelastungen"

Kennen Sie schon unsere Online-Seminare?

Das Kursangebot für die erste Jahreshälfte 2021 wird in den kommenden Tagen und Wochen veröffentlicht.

Tagungen und Kongresse:

23.04.2021

Kommunentagung

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

können Sie sich hier abmelden.

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