Update 07.08.2024
Die Förderung der Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude beim BAFA wurde zum 7.8.2024 deutlich reduziert. Bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wurde der maximale Förderanteil von 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars abgesenkt. Der maximale Zuschuss pro Beratung wurde jeweils um 50 Prozent gekürzt.
Dadurch wurden die maximalen Fördersummen im Modul 2 (Energieberatung DIN V 18599) wie folgt reduziert:
- maximal 850 € für Gebäude bis 200 m² (statt zuvor 1.700 €)
- maximal 2.500 € für Gebäude von 200 bis 500 m² (statt zuvor 5.000 €)
- maximal 4.000 € für Gebäude über 500 m² (statt zuvor 8.000 €)
Auch in den übrigen Modulen der Förderrichtlinie (Energieaudit DIN EN 16247 und Contracting-Orientierungsberatung) wurden die Förderhöhen entsprechend gekürzt.
Die Änderungen gelten für neue Anträge, die seit dem 7.8.2024 beim BAFA eingehen. Für alle Anträge, die bis 6.8.2024 gestellt wurden, gelten noch die bisherigen Konditionen.
Erstmeldung von Januar 2021
Der Bund hat seine Förderungen für die Energieberatung bei kommunalen Nichtwohngebäuden und für die Energieberatung im Mittelstand zusammengelegt und eine neue Richtlinie zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) erlassen.
Die neue Richtlinie wurde am 11.12.2020 veröffentlicht (BAnz AT 11.12.2020 B2) und hat zum 01.01.2020 die bisherigen Förderungen abgelöst.
Die Richtlinie enthält drei Fördertatbestände, die jeweils mit 80 % der Beratungskosten bezuschusst werden:
Modul 1 - Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Dieser Baustein entspricht im Wesentlichen der ehemaligen Förderung der „Energieberatung im Mittelstand“. Die Förderhöhe ist unverändert geblieben, allerdings kann die Förderung nur noch alle vier Jahre in Anspruch genommen werden (vorher alle zwei Jahre).
Die maximale Förderhöhe ist - wie bisher - abhängig von den Energiekosten des Antragsstellers. Betragen die Energiekosten mehr als 10.000 € Euro (netto), werden 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 € gefördert. Bei geringeren Energiekosten beträgt die Förderung ebenfalls 80 % des Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 €.
Modul 2 - Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
In diesem Baustein wird die bisherige Förderung von energetischen Sanierungs- und Neubaukonzepten für kommunale und soziale Nichtwohngebäude fortgeführt. Neu ist, dass diese Förderung nun auch von Unternehmen und Freiberuflern in Anspruch genommen werden kann, allerdings nur für ein Nichtwohngebäude alle vier Jahre.
Die maximale Höhe der Förderung wird nicht mehr an die Anzahl der Zonen gekoppelt, sondern an die Nettogrundfläche des Gebäudes. Zudem wurde der Höchstbetrag von bisher 15.000 € je Gebäude auf maximale 8.000 € für große Gebäude reduziert. Die genaue Abstufung des Förderhöchstbetrages wurde in einem Merkblatt vom 01.01.2021 wie folgt festgelegt:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 €;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 €;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 €.
Modul 3 - Contracting-Orientierungsberatung
Mit diesem Baustein wird die Ende 2018 ausgelaufene Förderung einer Contracting-Beratung wieder aufgenommen. Es werden Energieberatungen zur Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie gefördert.
Die maximale Förderung ist hier von den jährlichen Energiekosten des Gebäudes bzw. des Gebäudepools abhängig, die mindestens 100.000 € pro Jahr (netto) betragen sollen. Bei jährlichen Energiekosten von bis zu 300.000 € (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 €. Bei höheren Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools über 300.000 € pro Jahr (netto) beträgt die Förderung 80 % des Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 €.
Die Förderung kann von Kommunen und Unternehmen sowie von sozialen, kirchlichen oder kulturellen Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Im Bereich der Unternehmen können nur kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie „Nicht-KMU“ mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh/a gefördert werden. Alle übrigen „Nicht-KMU“ (in der Regel große Unternehmen) unterliegen der Energieauditpflicht und sind von der Förderung ausgenommen.
Die geförderte Beratung muss unabhängig (hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral) durch eine/n zugelassene/n Energieberater/in erfolgen.
Das Öko-Zentrum NRW hat in den letzten Jahre über 100 geförderte Energieberatungen für Nichtwohngebäude durchgeführt und zudem die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA zur Weiterentwicklung der Energieberatung bei Nichtwohngebäuden beraten.
Gerne helfen wir Ihnen mit unseren Beratungsangeboten die Energieeffizienz Ihrer Gebäude zu verbessern und dadurch Emissionen und Energiekosten zu reduzieren.
Weitere Informationen zur neuen Beratungsförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Die wichtigsten Neuerungen - kompakt für Sie zusammengefasst!
Unser kostenloser Newsletter erscheint alle zwei Monate Jetzt anmelden!