WEG-Reform zum 01.12.20 in Kraft getreten

Energieeffizienz |

Sanierungen und Modernisierungen werden einfacher

Die Reform des Wohnungs­eigentums­gesetzes (WEG) ist zum ersten Dezember 2020 in Kraft getreten. Hintergrund dieser Reform – die erste des WEG seit 2007 – ist das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“, welches nun (rund drei Monate später als ursprünglich geplant) in Kraft getreten ist.

Neuregelung: Mehrheitsbeschlüsse

Mit der Reform soll der Beschluss von energetischen Sanierungen sowie die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für Eigentumsgemeinschaften erleichert werden. Dazu wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass für den Beschluss baulicher Veränderungen künftig einfache Mehrheiten ausreichen. Da keine einstimmigen Beschlüsse mehr erforderlich sind, wird es für einzelne Eigentümer künftig schwieriger, Maßnahmen zu blockieren. Möglich bleibt dies jedoch weiterhin: Über den Weg einer Beschluss- bzw. Nichtigkeitsklage, die auch von Neuregelungen betroffen sind, können Einzelne weiterhin Maßnahmen blockieren oder zumindest verzögern.  

Beschlüsse und Kostenverteilung

Die Kosten für Sanierungen bzw. Modernisierungen sind prinzipiell von denjenigen zu tragen, die dem Beschluss zugestimmt haben.

Die Ausnahmen, in denen alle Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen haben, definiert das Gesetz wie folgt:

"alle Wohnungseigentümer [haben] die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile [...] zu tragen,

1. die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder

2. deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren."

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier zum Nachlesen.

 

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