Soziale Einrichtungen sind in besonderem Maße von den fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, wie beispielsweise Hitze oder Starkregen, betroffen. Daher unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) diese Einrichtungen und deren Träger mit dem neuen Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ dabei, sich gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen.
Beitrag am 08.05.2023 aktualisiert
Das BMUV hat am 21.04.2023 die novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ veröffentlicht und gleichzeitig die Öffnung eines neuen Förderfenster vom 15.05. bis 15.08. dieses Jahres angekündigt.
Mit der Novellierung wurde das gesamte Förderprogramm komplett neu aufgestellt, auch wenn damit immer noch dieselben Ziele verfolgt werden. Neuerdings wurde die Schwerpunktsetzung der zu fördernden Maßnahmen vor allem auf naturbasierte Lösungen fokussiert, um auch die Biodiversität und Ressourcenschonung stärker zu begünstigen. Der Kreis der möglichen Antragsstellenden sowie Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen ist dabei weitestgehend gleichgeblieben.
FSP 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise
Der Förderschwerpunkt (FSP) 1 unterscheidet nun nicht mehr zwischen Einstiegsberatungen und umfänglichen Anpassungskonzepten, sondern lediglich zwischen notwendigen und optionalen Leistungsbausteinen bei der Erstellung von Anpassungskonzepten.
Förderquote: 80 – 90 % I Maximale Fördersumme: 70.000 € I Bewilligungszeitraum: 12 Monate
FSP 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf Grundlage von Konzepten
Der FSP 2 dient weiterhin der Umsetzung von investiven Maßnahmen am, im und im Umfeld von Gebäuden, als Maßnahmenpakete oder auch als Einzelmaßnahmen, auf Grundlage von Konzepten. Hierzu wird zwischen Konzepten aus dem neuen sowie dem alten FSP 1 unterschieden; es können somit weiterhin Maßnahmen gefördert werden, welche auf Grundlage der früheren Förderung konzeptioniert wurden. Es wird weiterhin zwischen naturbasierten und grauen Maßnahmen unterschieden. Erstere sind zu bevorzugen, während letztere i.d.R. nur gefördert werden, wenn keine naturbasierten Lösungen dafür zu Verfügung stehen oder eine Kombination von beiden Lösungen angestrebt wird.
Förderquote: 80 – 90 % I Maximale Fördersumme: 500.000 € I Bewilligungszeitraum: 18 Monate
FSP 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“
Im FSP 3 werden „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ als befristete Personalstellen auf Ebene der freien Träger von sozialen Einrichtungen gefördert (öffentliche Träger sind davon ausgeschlossen). Diese Beauftragten sollen insbesondere die Organisation und Koordination zur Umsetzung von Maßnahmen leiten sowie die Wissensvermittlung und Erstellung von Anpassungskonzepten unterstützen.
Förderquote: 80 – 90 % I Maximale Fördersumme: 175.000 € I Bewilligungszeitraum: 24 Monate
Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Projektträgers (ZUG gGmbH). Das nächste Förderfenster ist im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2023 geöffnet. Förderanträge können nur innerhalb des Förderfensters gestellt werden.
Ursprüngliche Meldung vom 13.01.2021
In den Jahren 2020 bis 2023 werden insgesamt werden 150 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt, um sowohl akute klimatische Belastungen in den sozialen Einrichtungen abzumildern als auch eine umfassende Vorbereitung auf zukünftige klimatische Veränderungen zu ermöglichen.
In drei Förderschwerpunkten (FSP) werden individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen gefördert, um sich an die klimatischen Belastungen durch den Klimawandel anpassen zu können:
Förderschwerpunkt 1: Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
- Hilfe bei der Analyse der klimatischen Betroffenheit sowie bei der Erstellung eines Kosten- / Ausgabenplanes oder von Gutachten
- Erstellung von Anpassungskonzepten mit kurz- bis langfristigen Maßnahmenpaketen, inkl. Darlegung der Wirksamkeit.
- Synergien mit Klimaschutzmaßnahmen herstellen sowie deren Finanzierung aufzeigen (z.B. klimaangepasste und energieeffiziente Gebäudesanierung)
Förderschwerpunkt 2: Maßnahmen zur Abmilderung der Klimafolgen oder nachhaltige und umweltgerechte Beschaffung und Installation von energieeffizienten Geräten und Apparaturen
- Maßnahmen am Gebäude (wie Verschattung, Schutzverglasung, innovative Baumaterialien zur Hitzereduzierung, Wärmedämmung)
- Maßnahmen im Gebäude (wie passive Raumkühlung, kühle Rückzugsräume für Risikogruppen, Wärmerückgewinnung)
- Maßnahmen im Umfeld des Gebäudes (wie Verschattung von Aufenthaltsbereichen, Straßen- und Hofbegrünung, standortangepasste Bepflanzung, Entsieglung von Flächen)
Förderschwerpunkt 3: Kampagnen und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit.
- Fortbildungs-, Beratungs- und Informationsangebote sowie Kampagnen für soziale Einrichtungen und deren Mitarbeitende, die zu betreuenden Menschen sowie deren Angehörige in Bezug auf den Umgang mit klimabedingten Belastungen.
Die Fördersätze liegen - je nach Antragsteller und Förderschwerpunkt - zwischen 75 % und 100%. Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gelten teilweise erhöhte Förderquoten.
Das erste Antragsfenster endete am 15.12.2020 und hat eine sehr hohe Nachfrage erfahren. Weitere Antragsfenster sind sowohl für 2021 als auch in den Folgejahren vorgesehen.
Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ finden Sie unter https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen.
Das Öko-Zentrum NRW bietet geförderte Einstiegs- und Orientierungsberatungen sowie die Erstellung von Anpassungskonzepten an. Wir beraten individuell zu geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz in sozialen und kommunalen Einrichtungen und unterstützen Sie gerne auch bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen - sprechen Sie uns an.
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