Newsletter 01/22

Newsletter |

Gut ausgerutscht ins neue Jahr: BEG hat Aussetzer, GEG-Novelle hat erste Konturen

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
Öko-Zentrum NRW - Newsletter

Newsletter 01/2022

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr ist noch jung, aber soviel ist sicher: Ein Datum wird den meisten von Ihnen im Gedächtnis bleiben - der 24. Januar. Der abrupte Förderstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude der KfW sorgte für ordentlich Wirbel bei den Betroffenen, aber auch bei den Verbänden und Medien. Schnell feierte ein altes Narrativ sein Comeback: Eine abgehobene, ideologiegetriebene Politik aus Berliner Geschosswohnungen gönne den „Häuslebauern“ ihren Lebenstraum nicht (so ein Zeitungskommentar in Münster).

In der Tat: Der Stopp kam ohne Vorwarnung. Und er war schlecht kommuniziert - denn die Wahrheit war banal (und ideologiefrei): Das gewaltige Antragsvolumen drohte das Budget bei weitem zu übersteigen, somit hatten die zuständigen Ministerien gar keine andere Wahl, als die Reißleine zu ziehen. Die Folge des Stopps war ein mittleres Erdbeben im Bausektor. Vorhaben, für die zuvor mit einer hohen Förderung gerechnet werden konnte, fehlte plötzlich die Finanzbasis. Manchem Vorhaben drohte somit das Aus, die Verbände protestierten und vor allem: Vertrauen ging verloren. Dass – auch dies gehört zu den Fakten - das Gros der Anträge nicht von privaten „Häuslebauern“ stammte, ging in der Aufregung unter.

Die tiefere Ursache der Vollbremsung lag in der hohen Förderung des Effizienzhauses 55 – das aber, da schon länger Stand der Technik, keiner Unterstützung mehr bedarf und daher schon zum Auslaufmodell erklärt worden war. Dass eine solche Ankündigung einen Run und Mitnahmeeffekte hervorruft, ist nur logisch.

Was lernen wir nun daraus? Vor allem, dass bei allem löblichen Elan in Sachen Klimaschutz Vertrauen vor Tempo rangieren muss. Seit einigen Jahren hechelt die Branche immer neuen Regelwerken und Fördertöpfen hinterher – die für sich genommen alle richtig sind, aber den Eindruck einer nervösen Politik vermitteln. Das verunsichert Investoren. Weiterhin viel Ambition, aber zugleich eine „ruhige Hand“ (und bessere Kommunikation) wünscht sich

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Wer zu spät kommt, den bestraft der Förderstopp: Wie geht es weiter mit der BEG?

„Ja, das war ein rumpeliger Jahresauftakt“, räumte Bundeswirtschafts- und -klimaminister Robert Habeck freimütig im ARD-Morgenmagazin“ ein. Kurz zuvor hatte sein Ressort eine kleine Bombe gezündet, indem es am 24. Januar „mit sofortiger Wirkung“ einen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW verhängte. Der Hinweis auf die KfW ist wichtig, denn, was in den Medien teils durcheinanderging: Die vom BAFA umgesetzte BEG-Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung war und ist von der Notbremse nicht betroffen. Wie geht es weiter mit den ausgesetzten Förderlinien – und mit der BEG allgemein?

Anfang Februar machte das Ministerium Hoffnung auf eine schnelle Wiederaufnahme der Unterstützung für die energetische Gebäudesanierung und - hier aber in veränderter Form - für energieeffiziente Neubauten. Die KfW werde Anträge, die bis zum 23.01. gestellt wurden, entsprechend den Förderrichtlinien bearbeiten, teilte die Bank selbst mit. Bauwillige müssen sich aber darauf einstellen, dass es für Neubauvorhaben mit EH- oder EG-55-Standard keine BEG-Förderung mehr gibt und dass es bei solchen der 40er-Kategorie zu zeitlichen oder finanziellen Förderengpässe kommen wird. Derweilen laufen die Arbeiten an der BEG an anderen Stellen normal weiter: So wurde Ende Januar die Liste der technischen FAQ für Effizienzhäuser/-gebäude aktualisiert. Auf unserer Internetseite informieren wir Sie sowohl mit regelmäßigen Updates zum Förderstopp und seinen Folgen als auch über Grundlegendes zur BEG.

Daheim oder nicht daheim - das ist hier die Frage: Kommunentagung 2022 erstmals hybrid

Das Dezennium ist voll: 2013 bot das Öko-Zentrum NRW zusammen mit Partnern erstmals eine Tagung an, die sich speziell um Energieeffizienz und Klimaschutz auf kommunaler Ebene drehte. Da das Konzept bei der Zielgruppe vom Start weg gut ankam, gibt es die Veranstaltung bis heute. Das heißt: Mit dem nächsten Termin am 29. April kann die „Kommunentagung“ ein kleines Jubiläum feiern.

Die zehnte Auflage setzt wie immer auf kompaktes und vor allem praxisnahes Wissen: Das Tagungsprogramm bietet elf Referate in drei Themenblöcken. Nach der Begrüßung geht es im ersten um die sich verändernden Rahmenbedingungen für Klimaschutz in Kommunen. Dabei werden auch aktuelle Anforderungen (GEG) und Förderangebote (BEG und Kommunalrichtlinie) behandelt. Auf den zweiten Block, der sich mit Maßnahmen und Hilfsangeboten zur Klimafolgenanpassung befasst, folgt ein abschließender mit Fokus auf der kommunalen Wärmeplanung. Neben Bewährtem bringt das Jubiläumsjahr aber auch Neuerungen: Erstmals läuft die Kommunentagung im Hybrid-Format - vor Ort mit der Möglichkeit zum Netzwerken oder kostenlos übers Internet. Eine weitere Premiere ist der Einstieg der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate als Mitveranstalter. Mehr zum Programm und zur Anmeldung erfahren Sie hier.

Guten Rutsch ins Neuerungsjahr: Was ändert sich 2022?

"Entscheidend ist, was hinten rauskommt." Der bekannte Satz von Altkanzler Helmut Kohl, getätigt 1984 in einer Pressekonferenz, gilt nicht nur in der Politik: Da bei den fossilen Energien „hinten“ viel Treibhausgas rauskommt, hat schon die letzte Regierung eine CO2-Bepreisung beschlossen. Diese „Abgabe“ ist jetzt um fünf Euro je Tonne gestiegen - nur eine von vielen Änderungen zum Jahreswechsel, die in Ukraine-Krise, Corona-Inzidenzen und KfW-Förderstopp mehr oder weniger untergegangen sind. Das ist bedauerlich, denn vieles hat direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Bausektor.

Mit den Änderungen, die es 2022 bei BEG und GEG gegeben hat oder geben wird, befassen wir uns in eigenen Meldungen. Die erwähnte Anhebung bei der CO2-Bepreisung merkt jeder Verbraucher unmittelbar in der eigenen Tasche - zumindest theoretisch. Da zeitgleich die EEG-Umlage deutlich gesenkt wird und zudem preistreibende globale Trends die inländische Entwicklung überlagern, dürfte der angestrebte Lenkungseffekt derzeit noch gering sein. Weitere relevante Änderungen resultieren unter anderem aus der kürzlich novellierten Heizkostenverordnung (fernablesbare Zahlungen, monatliche Abrechnungen). Auf unserer Website können Sie, ganz ohne Glaskugel, in eine Zukunft blicken, die im Januar schon begonnen hat.

In Etappen zum klimaneutralen Gebäudebestand: zwei Novellen des GEG bis 2025 geplant

Es erinnert an einen Weitspringer in der Formkrise: das Gebäudeenergiegesetz. Der Anlauf zum GEG war lang, doch der erhoffte große Sprung nach vorn blieb aus – jedenfalls aus Sicht des Trainerteams, das 2021 vom Wahlvolk neu eingesetzt wurde. Schon in der Übereinkunft, mit dem die Betreuer ihre künftige Zusammenarbeit fixierten, war daher von Änderungen der Taktik die Rede. Vorab veranlasste Cheftrainer Habeck eine Bestandsaufnahme, um besser einschätzen zu können, wie das GEG beim Klimaschutz doch noch Erfolge feiern kann.

Zurück vom Sport in die Realität der Politik: die erwähnte „Bestandsaufnahme“, sprich: die „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“, liegt seit einigen Wochen vor. Aus ihr lässt sich auch die Zukunft des GEG herauslesen: Es soll novelliert werden. So weit, so bekannt - diese Absicht findet sich schon im Koalitionsvertrag. Neu ist aber ein avisiertes zweistufiges Vorgehen: Einer schnellen Novelle noch 2022 mit den wichtigsten Änderungen – so der Anhebung der Anforderungen für Neubauten – soll eine grundlegende im Laufe der Legislaturperiode folgen. Letztere hätte auch die Funktion, EU-Vorgaben wie die zu erwartende Gebäuderichtlinie umzusetzen. Im Zusammenhang mit dem Förderstopp im Januar wurde deutlich, dass der Einführung des Effizienzhaus-40-Standards zu Anfang 2025 bereits in Kürze eine Verschärfung des Neubauniveaus auf den Effizienzhaus-55-Standard als Zwischenschritt vorausgehen soll. Unsere – wieder einmal – aktualisierte Übersicht zum GEG gibt es unter diesem Link.

Sonne im Herzen und Photovoltaik auf dem Dach: Bund und Länder setzen auf Solarpflicht(en)

Fluch oder Segen – der deutsche Föderalismus kann beides sein. Für die erste Variante stehen die letzten Jahre, in denen sich so mancher Hesse fragte, warum seiner bayerischen Nachbarn in der Pandemie dürfen, was er nicht darf – oder umgekehrt. Die Spielräume lassen sich aber auch positiv nutzen – wie derzeit beim Ausbau der Solarenergie. Während in der Hauptstadt noch geblinkt wird, haben sich einige Bundesländer schon in die Überholspur eingefädelt. Was genau ist der Stand der Dinge?

Schauen wir zunächst nach Berlin: Da mehr Solarenergie zwingend ist für die Klimaziele, will die neue Bundesregierung sie bei gewerblichen Neubauten verpflichtend machen und bei privaten zur Regel. Beides soll noch 2022 passieren. Mehrere Bundesländer sind hier schon weiter – interessanterweise nicht nur Profiteure der Sonnenschein-Tabelle. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und NRW gelten unterschiedlich gestaltete Solarpflichten schon seit dem Jahreswechsel. Für 2023 bestehen in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bereits Beschlusslagen. Drei weitere Länder - Bremen, Sachsen und Bayern – arbeiten an Entwürfen. Was wann wo gilt und nicht zuletzt, welche Ausnahmen bestehen (und die gibt es fast immer), haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hoch hinaus für bessere Luft: Neue Schornsteine müssen gen Himmel wachsen

Aus der öffentlichen Wahrnehmung ist er verschwunden, aus der Umwelt leider nicht: Feinstaub. Daran wird sich auch nichts ändern durch die Überarbeitung der 1. BImSchV, aber immerhin könnte diese in vielen Wohngebieten „dicke Luft“ vermeiden. Aufgrund der Novellierung müssen seit dem 1. Januar Schornsteine in bestimmten Fällen höher gebaut werden. Der Hintergrund: Feinstaub, der beim Heizen mit Holzöfen entsteht, soll durch die Maßnahme besser „abgeleitet“ werden und die Luft in Wohngebieten weniger stark belasten.

Die 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz: BImSchV, betrifft nur neue Schornsteine, nicht bestehende. Wesentlich ist vor allem § 19, der die Ableitbedingungen für die Abgase festlegt. Die Vorgaben sind nun konkreter und legen neue Grenzen fest. Eine wesentliche Änderung ist, dass die Öffnung neu errichteter Schornsteine am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht sein muss. Den First muss der Schornstein um mindestens 40 Zentimeter überragen. Die neuen Abstufungen und Höhenvorgaben sind hier nachzulesen.

Es kommt drauf an, was man (nicht) daraus macht: Media-Tipps zu Beton und Einfamilenhaus

Der Baustoff Beton hatte spätestens ab den 1970er-Jahren ein Imageproblem: Baustile wie der Brutalismus (der heißt wirklich so) mit seiner Vorliebe für Sichtbeton sowie triste Trabantenstädte hatten dem Ansehen geschadet. Die Branche reagierte mit einer großen Werbekampagne, der zufolge es darauf ankomme, „was man draus macht“ und die Beton als „Hoffnungsträger“ anpries. Heute ist der Baustoff wieder in der Diskussion, aus anderen - ökologischen - Gründen, daher widmen wir ihm einen Sehtipp.

Sand und Kies, Grundlagen von Beton, werden allmählich knapp und seine Herstellung setzt enorme Mengen des Klimakillers Kohlendioxid frei – Schätzungen zufolge das Drei- oder Vierfache des weltweiten Flugverkehrs. Der Bayerische Rundfunk ist daher der Frage nachgegangen, ob es „Eine Welt ohne Beton“ geben kann. Die gleichnamige halbstündige Doku finden Sie hier. Apropos Image- und Ressourcenproblem: Auch das Einfamilienhaus auf dem Land oder am Stadtrand, noch immer Traum der meisten deutschen Häuslebauer, hat beides. Unsere zweite Empfehlung, ein Hörtipp, bezieht sich daher auf diesen Gebäudetyp. Die Redaktion von „Quarks & Co.“, bekannt durch Hunderte gelungener Beiträge aus der Welt der Wissenschaft, hat sich in einem Podcast eingehend mit der Frage befasst „Ist das Einfamilienhaus am Ende?“.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

11.02.2022

energieberater24 - Wohngebäude (in Arnsberg / ausgebucht)

18.02.2022

energieberater24 - Wohngebäude (in Speyer / ausgebucht))

Tipp: Kein Kurs für Sie dabei? Dann lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

10.02.2022

Baubegleitung und Umsetzung von energetischen Maßnahmen in Gebäuden

15.02.2022

Mehr Unabhängigkeit durch Solarthermie / Neue Anlagenkonzepte für eine klimaneutrale Energieversorgung

17.02.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude / Einführung in die neue Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

22.02.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 1 (Wärme)

01.03.2022

Sommerlicher Wärmeschutz

08.03.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

16.03.2022

Bedeutung von Wärmebrücken im baulichen Feuchteschutz

22.03.2022

GEG – Überblick der wichtigsten Neuerungen

24.03.2022

Wärmebrückenberechnungen in energetischen Bilanzierun-gen

28.03.2022

Technische Regeln für Innendämmung

Tagungen und Kongresse:

29.04.2022

Kommunentagung (Anmeldungen ab sofort möglich)

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

.

« zurück zur Übersicht