Am 23.06.2022 haben Grüne und CDU den Entwurf für einen Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen vorgelegt, der nun noch von den Gremien der Parteien bestätigt werden muss. Beide Parteien hatten seit dem 31.05.2022 auf der Basis eines Sondierungspapiers vom 27.05. in 13 Fachgruppen mit über 150 Beteiligten verhandelt. In den Sondierungen hatte man sich unter anderem darauf verständigt, NRW zum ersten klimaneutralen Industrieland Europas zu machen und bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen.
Im ausgehandelten Koalitionsvertrag werden für NRW auch diverse Maßnahmen beschrieben, die den Gebäudebereich betreffen. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Solarpflicht in NRW
Schwarz-Grün möchte schrittweise eine Solarpflicht für Gebäude in NRW einführen. Zunächst sollen ab 01.01.2023 alle öffentlichen Neubauten verpflichtet werden. Zudem müssen geeignete Dachflächen von Landesliegenschaften möglichst bis Ende 2025 nachgerüstet werden.
Ab dem 1. Januar 2024 soll dann eine Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten gelten. Ein halbes Jahr später, also ab dem 1. Juli 2024, soll die Solarpflicht auf kommunale Bestandsgebäude erweitert werden, sofern das Dach umfassend saniert wird.
Für private Neubauten soll die Solarpflicht ab Anfang 2025 gelten. Ein Jahr später - ab Anfang 2026 - soll dann die Solarpflicht bei umfassenden Dachsanierungen von privaten und gewerblichen Bestandsgebäuden gelten.
Andere Bundesländer haben entsprechende Solarpflichten für Neubauten und teilweise auch für Dachsanierungen beschlossen, die teilweise bereits deutlich eher beginnen. Diese haben wir in unserer Übersicht zur Solarpflicht beschrieben.
Nachhaltiges Bauen
Beim Nachhaltigen Bauen bleibt der Koalitionsvertrag vage. Man möchte "wiederverwendbare Ressourcen im Hochbau" sowie die "Weiterentwicklung von Innovationssprüngen über 3D-Druck mit innovativen Bindemitteln mit deutlich weniger CO2-Verbrauch, für Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden" nutzen.
Um die Industrie auf dem Weg zu CO2-ärmeren Baustoffen und Bauprodukten zu unterstützen, möchte man das Förderprogramm zum innovativen Bauen deutlich erhöhen. Zudem sollen die Grundlagen dafür gelegt werden, die Kreislaufwirtschaft auch im Hochbau umzusetzen. Es sollen Bauvorschriften angepasst werden, um den Einsatz erneuerbarer und recycelter Baustoffe zu erleichtern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Koalition für den Holzbau in NRW
Schwarz-Grün möchte eine „Koalition für den Holzbau in Nordrhein-Westfalen“ gründen. Dazu sollen bestehende Initiativen projektorientiert zusammengeführt, Holz als sichtbarer Baustoff mit anderen Baumaterialien gleichgestellt und die politische Akzeptanz bei Entscheidern/innen in den zuständigen staatlichen Stellen gefördert werden. Bestehende baurechtliche Hemmnisse sollen weiter abgebaut und laufende Förderprogramme fortgeführt werden.
CO2-Gebäudepass
Um zukünftig den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes abbilden zu können, möchte man "in ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen CO2-Gebäudepasses einsteigen", aus dem insbesondere ersichtlich sein soll, wie viel CO2 bei der Erstellung des Gebäudes entstanden ist.
Anmerkung: Die dafür erforderliche Ökobilanzierung ist lange erprobt, im Qualtätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundes beschrieben und wird auch in der geplanten Neubauförderung des Bundes ab 2023 eine große Rolle spielen.
Denkmalschutz und PV
In Bezug auf das gerade novellierte Denkmalschutzgesetz NRW möchte die Koalition die "Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermie grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden" ermöglichen - auch bei Gebäuden in Privateigentum.
Vereinfachungen für erneuerbare Energien am Gebäude
Die Abstandsregelung für nicht brennbare Photovoltaik-Anlagen soll auf den Prüfstand gestellt und wenn möglich abgeschafft werden.
Die zahlreichen Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen sollen vereinfacht werden. Der Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowattpeak soll in jeder Hinsicht steuerlich unberücksichtigt bleibt.
Die Hürden für Mieterstrom- und Quartiersmodelle sollen konsequent abgebaut und solche Projekte mit Landesmitteln unterstützt werden.
Zugleich sollen die Vorschriften im Hinblick auf den (nachträglichen) Einbau von Wärmepumpen erleichtert werden, um den Heizungsaustausch zu beschleunigen.
Kommunale Wärmeplanung
Die neue Koalition möchte ab 2023 die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Kommunen dazu zu verpflichten, einen kommunalen Wärmeplan als informelles Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung zu erstellen. Gleichzeitig soll als Ausgangspunkt eine CO2-Startbilanz zu erstellen sein, um den Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung überprüfen zu können. Zudem möchte man auf Landesebene ein „Kompetenzzentrum Wärmewende“ gründen.
Landesliegenschaften
Der BLB NRW soll "seine Wärmeversorgung möglichst bis zum Jahr 2030 auf nicht fossile Energieträger oder bivalenten Betrieb umstellen. Für öffentliche Bauten – Nichtwohngebäude – soll für umfassende Sanierungen im Bestand der Standard Effizienzgebäude 55 gelten". Die Dach- und Fassadenbegrünung von öffentlichen Gebäuden soll intensiviert werden.
In der Wirtschaftlichkeitsberechnung soll bei immobilienwirtschaftlichen Maßnahmen ein CO2-Schattenpreis von mind. 180 Euro pro Tonne CO2-Äquivalente berücksichtigt werden.
Den kompletten Text des Koalitionsvertrages für NRW können Sie hier herunterladen:
Koalitionsvertrag NRW 2022-2027 zwischen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen (pdf, 1,2 Mb)
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