Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich

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Noch mehr Geld für die BEG

Update 22.09.2021 Das Bundesregierung hat am 22.09.2021 die von BMWi und BMI vorgelegten Maßnahmen für den Sektor Gebäude beschlossen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke beim Klimaschutz im Gebäudebereich zu schließen.

Der Beschluss des Kabinetts beinhaltet die Sicherstellung eines zusätzlichen Neuzusagevolumens für Förderanträge im Rahmen der erfolgreichen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden 5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24.06.2021 bereitgestellt, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Aufgrund des drohenden Programmstopps im Bereich der KfW-Programme soll die Bereitstellung der Mittel zeitnah erfolgen.


Update 25.08.2021 Nachdem der Gebäudesektor in 2020 als einziger Sektor sein Emissionsminderungsziel um 2 Millionen Tonnen CO2e verfehlt hatte, mussten die verantwortlichen Bundesministerien für Bauen (BMI) sowie für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis Mitte Juli ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung für die folgenden Jahre sicherstellen soll.

Der „Expertenrat für Klimafragen“ hat am 25.08.2021 – wie im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehen – seine Bewertung dieses Sofortprogramms vorgelegt und dabei sehr klar erkennen lassen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen:

Das vorgelegte Sofortprogramm für den Gebäudesektor enthält als einzige Maßnahme die Sicherstellung eines zusätzlichen Neuzusagevolumens der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro für das Jahr 2021.

Die nun veröffentlichte Prüfung der Annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen keine zuverlässige Bewertung der Wirkung des Sofortprogramms 2020 erlauben.

Unter den dort angenommenen zukünftig verfügbaren Fördervolumina wird in dem Gutachten eine zusätzliche Reduktion der Treibhausgasemission des Gebäudesektors um 2 Mio. Tonnen CO2e im Jahr 2025 (und 4 Mio. Tonnen CO2e im Jahr 2030) ausgewiesen. Diese Werte erscheinen laut Expertenrat im Ergebnis tendenziell überschätzt. Vor allem kann die ausgewiesene Treibhausgas-Minderungswirkung nicht ausschließlich auf das Sofortprogramm 2020 zurückgeführt werden, sondern ergibt sich aus der gesamten unterstellten Erhöhung des Fördervolumens. Insgesamt wurde kein Nachweis geliefert, dass das von BMWi und BMI vorgeschlagene Sofortprogramm 2020 die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfüllt, die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherzustellen.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das vorgelegte Sofortprogramm als „Armutszeugnis“, fordert eine schnelle Nachbesserung und kündigt andernfalls juristische Schritte an.

Der „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ ist auf der Internetseite des Expertenrates abrufbar.


Update 23.06.2021 Das Bundeskabinett hat am 23.06.2021 ein "Klimaschutz Sofortprogramm 2022" beschlossen, mit dem zusätzlich 8 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden sollen.

Mit 4,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren soll die größte Summe in die Förderung energieeffizienter Gebäude fließen. Auch der klimagerechte soziale Wohnungsbau wird in den kommenden Jahren mit einer Gesamtsumme von einer Milliarde Euro bedacht, im Jahr 2022 sollen dafür bereits 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Gegenüber dem Entwurf des Sofortprogramms von Anfang Juni (siehe unten) wurden viele Maßnahmen gestrichen bzw. deutlich verkürzt dargestellt. So ist u.a. die ursprünglich enthaltene Solarpflicht bei Neubauten und größeren Dachsanierungen in dem beschlossenen Programm nicht mehr zu finden. Neben der deutlichen Aufstockung der Finanzmittel werden für den Gebäudesektor die drei folgenden Maßnahmen beschrieben:

  • Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)
    Zur auskömmlichen Finanzierung der BEG sollen die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 erhöht werden. Aus den Förderprogrammen des Bundes sollen ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert werden, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.
     
  • Klimagerechter sozialer Wohnungsbau
    Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau solle erhöht werden. Die zusätzlichen Mittel sollen für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt werden. Dies soll zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und der Bezahlbarkeit des Wohnens beitragen.
     
  • Überprüfung des GEG
    Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) solle auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt werden. Dabei soll auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht werden. Neubaustandards sollen angehoben werden.
     

Der Anfang Juni 2021 bekannt gewordene Entwurf zum "Klimaschutz Sofortprogramm 2022" enthielt noch eine deutlich detailliertere Beschreibung zahlreiche Maßnahmen für den Gebäudesektor, die in dem nun beschlossenen Programm nicht mehr genannt werden:

  • Die für 2023 vorgesehene Überprüfung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollte auf Anfang 2022 vorgezogen und für eine grundsätzliche Novelle genutzt werden. Die Anforderungen und das Wirtschaftlichkeitsgebot des GEG sollten im Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert werden. Zudem sollten wirksame Mindesteffizienzanforderungen für Bestandsgebäude aufgenommen werden.

  • Der bisherige Förderstandard "Effizienzhaus 55" sollte ab 2023 zum verpflichtenden Neubaustandard für Wohn- und Nichtwohngebäude werden. Ab 2025 sollte dann eine Verschärfung auf das Effizienzhaus 40 erfolgen.

  • Bei Neubauten und und größeren Dachsanierungen sollte eine Installationspflicht für Photovoltaik oder Solarthermie eingeführt werden.

  • Es sollte noch 2021 ein spezielles Förderprogramm für Wärmepumpen eingeführt werden.

  • Es sollten zusätzliche Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexpert*innen und Handwerker*innen gefördert werden. Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) soll gestärkt werden und es soll geprüft werden, wie der iSFP in der Förderung verpflichtend werden kann.
     

Zudem waren weitreichende Änderungen an der gerade erst startenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geplant:

  • In der Sanierungsförderung sollten die weniger ambitionierten Standards "Effizienzhaus 100" und "Effizienzhaus 85" entfallen.

  • Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen zur Gebäudedämmung sollten um 10 %-Punkte angehoben werden.

  • Die zusätzliche Förderung von Erneuerbaren Energien (EE- und Plus-Klasse) sowie von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) sollten gestärkt werden.

  • Ab 2023 sollten keine fossilen Heizungen mehr gefördert werden. Die Förderung von Gaskesseln „Renewable Ready“ sollte spätestens 2023 enden. Bei Gas-Hybridheizungen soltel der erforderliche EE-Anteil ab 2025 auf 55 % steigen. Die Fördersätze für Biomassekessel sollten reduziert werden.

  • Die Haushaltsmittel für die BEG sollten in 2022 und 2023 deutlich erhöht werden, um die bereits erkennbare hohe Nachfrage decken zu können.
     

Das "Klimaschutz Sofortprogramm 2022" enthält weitere Maßnahmen für die übrigen Sektoren und auch zum Ausbau Erneuerbarer Energien sowie zur CO2-Bepreisung. Es wurde am 23. Juni in einer gekürzten Fassung vom Bundeskabinett beschlossen (siehe oben). Die Umsetzung der meisten Maßnahmen wird wohl erst in der nächsten Legislaturperiode möglich sein.


Update 11.06.2021 Klimaorganisationen legen Eckpunkte für klimaneutralen Gebäudebestand vor

Auf Basis einer gemeinsam beauftragten Studie haben Agora Energiewende und die Stiftung Klimaneutralität ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine sozial verträgliche Wärmewende vorgelegt.

Dem Vorschlag beider Klimaorganisationen zufolge soll die Zahl der Gas- und Ölkessel schrittweise verringert werden; ab sofort soll es keine Förderung mehr für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungen geben, ab spätestens 2024 sollen diese nicht mehr in Neubauten ein­gebaut werden. Das Einbauverbot gilt ab dann auch für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand. Zugleich soll das Fördervolumen für energetische Gebäu­de­sanierungen auf zwölf Milliarden Euro jährlich verfünffacht werden. Außerdem sollen Mieterinnen und Mieter möglichst schon ab 2023 vollständig vom CO₂-Preis entlastet werden.

Beide Organisationen fordern zudem eine deutliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen und die Einführung einer verbindlichen, strategischen Wärme­planung für Kommunen.

Die Politikempfehlungen basieren auf dem 99-seitigen Gutachten „Agenda Wärmewende 2021“, welches das Öko-Institut gemeinsam mit dem Hamburg Institut im Auftrag von Stiftung Klimaneutra­lität und Agora Energiewende erstellt haben.

 

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