Newsletter - Sonderausgabe zur Fortsetzung der Neubauförderung

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Halbierte Sätze beim Effizienzhaus 40, halbes Leid bei den C02-Kosten

Newsletter 6/20 – GEIG macht mobil, GEG macht Fortschritte, Energieberatung macht Zwischenbilanz
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Newsletter Sonderausgabe

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

nur eine gute halbe Woche ist es her, dass wir Ihnen unseren jüngsten Newsletter schickten. Der endete mit einem Hinweis auf die hektische Betriebsamkeit der Berliner Politik – und diesen Faden können wir heute direkt weiterspinnen: Gleich zwei gravierende Entscheidungen aus der Hauptstadt gilt es zu kommunizieren, nämlich die künftige Aufteilung der CO2-Kosten auf Mieter und Vermieter sowie die Wiederaufnahme der Neubauförderung. Letztere ist wichtig für die Beratungstätigkeit und damit für sehr viele unserer Leserinnen und Leser. Daher haben wir uns entschlossen, Sie zeitnah mit diesem Sonder-Newsletter zu informieren.

Viele Grüße,

Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter

Nur noch Kreditvariante, Fördersatz für EH-40 halbiert: BEG-Neubauförderung der KfW geht weiter - ist aber nur eine Zwischenlösung

Zurück aufs Gleis nach drei Monaten – aber mit veränderten Fahrtzielen: Am 20. April wird die Neubauförderung der BEG wieder aufgenommen, das hat - nach vorangegangenen Medienberichten – das Bundeswirtschaftsministerium am heutigen Dienstag nun selbst angekündigt. Damit wäre diese Förderschiene wieder komplett – allerdings ist das avisierte Volumen ist mit „nur“ einer Milliarde Euro sehr gering. Dass die Summe nicht reichen wird, kalkuliert der Bund ein: Mit dem Geld verschafft er sich eine Atempause, um die eigentlichen Förderziele und -konditionen durchdacht ausarbeiten zu können.

Für die jetzt verkündigte Fortsetzung der Neubauförderung gilt: Der Neustart am 20. April bildet nur die erste von insgesamt drei Stufen. Grundregel bei allen Stufen: Wer Geld von Vater Staat möchte, muss sich stärker anstrengen. Gasheizungen werden im Neubau nicht mehr mit gefördert. Die Förderung wird nur noch als Kredit gewährt, die Zuschussvariante entfällt. Der Fördersatz für das Effizienzhaus/-gebäude 40 wird halbiert, um mehr Anträge bewilligen zu können. Sobald der Topf leer ist (also sicher noch 2022), folgt Stufe 2; sie beschränkt die Förderung auf Gebäude nach EH40-Standard, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (NH-Klasse) haben. Als dritter Schritt wird – für Januar 2023 - ein Programm „Klimafreundliches Bauen“ angekündigt, das Lebenszyklus-Aspekte einbezieht. Was bereits bekannt ist zur neuen BEG-Neubauföderung der KfW, haben wir für Sie hier zusammengefasst. Auch unsere Übersicht zur BEG ist bereits aktualisiert.

Geteiltes Leid ist nur bei Nichtwohngebäuden halbes Leid: Vermieter ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligt

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Und wenn drei koalieren, freut sich – die Umwelt. So jedenfalls die Idee bei der jetzt angekündigten Aufteilung der CO2-Kosten, die das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit sich bringt. Die gute Nachricht ist zunächst einmal: Die Aufteilung kommt - denn jahrelang wurde über diesen Punkt gestritten. Klimaschützer monierten, dass, wenn die Vermieter nicht an hohen Energiekosten und der „CO2-Bepreisung“ beteiligt würden, sie keinen Anlass haben würden, in Sachen Energieeffizienz ihrer Gebäude aktiv zu werden. Um die Motivation anzufachen, gibt es künftig eine einfache Grundregel: Je geringer die Emissionen des vermieteten Wohnraums, desto niedriger der eigene Anteil der Vermieter. Dieser kann bis auf Null sinken.

So weit so gut. Aber wenn drei politisch unterschiedlich geführte Ministerien (Bauen, Klimaschutz, Justiz) auf einen Nenner kommen müssen, ist es im Detail eben doch nicht einfach. Das beginnt beim Datum: Statt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zum 1. Juni, wird die Teilung erst Anfang 2023 eingeführt. Das Stufenmodell mit zehn Prozentstufen und diverse Ausnahmen (Denkmalschutz etc.) wirken kompliziert und dürften schwer zu kommunizieren sein. Und: Die Berechnung erfolgt über den Verbrauch, mit der Heizkostenabrechnung, nicht über eine Klassifizierung beispielsweise anhand des Energieausweises. Für Nichtwohngebäude, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen ohnehin schwer vergleichbar sind, verzichtet der Bund zunächst ganz auf ein gestuftes System. Hier gilt – zumindest vorerst – fifty-fifty. Mehr zum Thema lesen Sie auf unserer Website.

Termine und Lehrgangsstarts

Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare.
(beachten Sie Corona-bedingt bitte auch die Hinweise auf unserer Website)

nächste Fernlehrgang-Starts:

04.03.2022

energieberater24 - Nichtwohngebäude (in Hamm / ausgebucht)

01.04.2022

energieberater24 - Wohngebäude (in Hamburg / ausgebucht)

08.04.2022

energieberater24 - Wohngebäude (in Hamm / Sonderkurs für Quereinsteiger / ausgebucht)

Tipp: Kein Kurs für Sie dabei? Dann lassen Sie sich unverbindlich vormerken, da Interessenten bei Neustarts vorab informiert werden.

Information und Vormerkung hier:

"energieberater 24 - Wohngebäude"

"energieberater24 - Nichtwohngebäude"

Online-Seminare:

25.04.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 – Teil 1 (Wärme)

26.04.2022

Bundesförderung für effiziente Gebäude

03.05.2022

Schadstoffvermeidung

09.05.2022

Bilanzierung von Anlagentechnik nach DIN V 18599 - Teil 2 (Kälte und RLT-Anlagen)

10.05.2022

Praxistipps zum individuellen Sanierungsfahrplan 2.2 (iSFP)

12.05.2022 (neu im Angebot)

Energieeffiziente Fenster und Verglasungen - Wärmeschutz, Behaglichkeit, Tageslicht

17.05.2022

Ökobilanzen

19.05.2022

Gebäudeenergiegesetz - Überblick der wichtigsten Neuerungen

25.05.2022

Sommerlicher Wärmeschutz

Tagungen und Kongresse:

29.04.2022

Kommunentagung (Anmeldungen weiterhin möglich)

19.05.2022

Workshop „Nachhaltige und intelligente Gebäude XI“

Pflichtangaben nach §37a HGB:
Öko-Zentrum NRW GmbH
Planen Beraten Qualifizieren
Registriergericht: Hamm HRB 1583
Geschäftsführender Gesellschafter:
Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen

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