Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Und wenn drei koalieren, freut sich – die Umwelt. So jedenfalls die Idee bei der jetzt angekündigten Aufteilung der CO2-Kosten, die das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit sich bringt. Die gute Nachricht ist zunächst einmal: Die Aufteilung kommt - denn jahrelang wurde über diesen Punkt gestritten. Klimaschützer monierten, dass, wenn die Vermieter nicht an hohen Energiekosten und der „CO2-Bepreisung“ beteiligt würden, sie keinen Anlass haben würden, in Sachen Energieeffizienz ihrer Gebäude aktiv zu werden. Um die Motivation anzufachen, gibt es künftig eine einfache Grundregel: Je geringer die Emissionen des vermieteten Wohnraums, desto niedriger der eigene Anteil der Vermieter. Dieser kann bis auf Null sinken.
So weit so gut. Aber wenn drei politisch unterschiedlich geführte Ministerien (Bauen, Klimaschutz, Justiz) auf einen Nenner kommen müssen, ist es im Detail eben doch nicht einfach. Das beginnt beim Datum: Statt, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, zum 1. Juni, wird die Teilung erst Anfang 2023 eingeführt. Das Stufenmodell mit zehn Prozentstufen und diverse Ausnahmen (Denkmalschutz etc.) wirken kompliziert und dürften schwer zu kommunizieren sein. Und: Die Berechnung erfolgt über den Verbrauch, mit der Heizkostenabrechnung, nicht über eine Klassifizierung beispielsweise anhand des Energieausweises. Für Nichtwohngebäude, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen ohnehin schwer vergleichbar sind, verzichtet der Bund zunächst ganz auf ein gestuftes System. Hier gilt – zumindest vorerst – fifty-fifty. Mehr zum Thema lesen Sie auf unserer Website.