Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung
Die Energiewende spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045. Kommunen setzen durch die Implementierung der kommunalen Wärmeplanung einen bedeutenden Schritt zur Dekarbonisierung des Wärmesektors. Dabei nehmen sie maßgeblichen Einfluss auf die künftige Gestaltung der Energieinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet – nicht nur im Hinblick auf die Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Unternehmen sowie die eigenen kommunalen Liegenschaften.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Dieses Gesetz schafft die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung einer verbindlichen Wärmeplanung, die den Bundesländern eine grundlegende Wärmeplanungspflicht auferlegt. Gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes obliegt es den Ländern sicherzustellen, dass bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden entsprechende Wärmepläne ausgearbeitet werden. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnenden können die Länder dabei ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Verfügt eine Kommune bereits über einen Wärmeplan, der im Wesentlichen mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes vergleichbar ist, muss kein neuer Plan ausgearbeitet werden.
Einführung einer kommunalen Wärmeplanung
Um die kommunale Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Wärmeplanung nicht nur als statisches Planwerk zu betrachten, sondern als einen fortlaufenden Prozess zu verstehen, denn neben der Erstellung eines umfassenden Planwerks ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und lokaler Akteurinnen und Akteure von zentraler Bedeutung. Dafür werden zunächst Teilgebiete identifiziert, die nur für eine dezentrale Wärmeversorgung in Frage kommen (Eignungsprüfung). In allen anderen Gebieten werden die Gebäudetypologien, Energieinfrastrukturen und Wärmebedarfe auf räumlicher Ebene umfassend erhoben und dargestellt (Bestandsanalyse)
In einem nächsten Schritt erfolgt die Erhebung der zur Verfügung stehenden Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien sowie gewerblicher/industrieller Abwärme. Zudem werden mögliche Sanierungsraten zur Verringerung der Wärmebedarfe beschrieben und ebenfalls räumlich visualisiert (Potenzialanalyse).
Basierend auf den vorangegangenen Schritten erfolgt die Prognose der potenziellen Wärmeversorgungsarten und -mengen durch die Analyse von Entwicklungspfaden und Zielszenarien. Dabei ist das übergeordnete Ziel eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet. Die verschiedenen Quartiere werden dabei als Eignungsgebiete für spezifische Wärmeversorgungsarten charakterisiert. Darüber hinaus wird die Thematik der klimaneutralen Wärmeversorgung von Neubaugebieten behandelt.
Um die Entwicklungspfade zu stützen, werden erforderliche Maßnahmen beschrieben und örtlich verankert. Diese Informationen werden in einem Maßnahmenkatalog aufbereitet, der auch einen Zeit- und Ressourcenplan umfasst. Darüber hinaus werden Empfehlungen für Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie für das Controlling abgegeben. Die Aktualisierung eines Wärmeplans erfolgt im Fünfjahresrhythmus.
Gleichzeitig ist es notwendig, lokale Akteurinnen und Akteure wie Unternehmen mit Abwärme, Stadtwerke, Interessensgruppen aus den Bereichen Energie und Umwelt usw., die Politik, kommunale Verwaltungseinheiten sowie die breite Öffentlichkeit über den Prozess zu informieren und aktiv einzubeziehen. Dies gewährleistet einen transparenten Prozess und trägt zur erhöhten Akzeptanz der nachfolgenden Maßnahmen bei.
Damit die Kommunen diese Maßnahmen finanzieren können, werden als Förderung Konnexitätszahlungen geleistet. Diese Zahlungen werden vom Bund an die Länder getätigt, die damit wiederum die Kommunen unterstützen. Die genauen Regelungen diesbezüglich können sich von Land zu Land unterscheiden.
Die Leistungen im Detail
| Erhebung von Daten zur Durchführung der Planung | |
| Eignungsprüfung der Teilgebiete zur Versorgung über ein zentrales Wärme- oder Wasserstoffnetz | |
| Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs, der Energieinfrastruktur sowie der Gebäudestruktur | |
| Potenzialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zu erneuerbaren Energien sowie Abwärme | |
| Szenarien und Entwicklungspfade der künftigen Wärmeversorgung | |
| Kommunikationsstrategie und umfangreiche Partizipationsformate (Informationsveranstaltungen, Netzwerkgründung, Umfragen, etc.) | |
| Maßnahmenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet | |
Empfehlungen über die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten | ||
Umsetzungsstrategie mit Empfehlungen zu Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie Controlling-Konzepte |