Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung
Der Energiewende kommt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 eine zentrale Bedeutung zu. Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung starten Kommunen den Prozess zur Dekarbonisierung des Wärmesektors. Kommunen steuern damit maßgeblich die zukünftige Entwicklung der Energieinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet, das betrifft die Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen und eigene kommunale Liegenschaften. Aktuell (Stand 01/2023) wird an einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gearbeitet, welches eine Verpflichtung größerer Gemeinden (vrsl. ab 10.000 – 20.000 Einwohner) zur Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung enthalten wird und im Jahr 2023 veröffentlicht werden soll.
Einführung einer kommunalen Wärmeplanung
Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung. Besonders wichtig ist es dabei, die Wärmeplanung nicht als reines Planwerk, sondern als Prozess zu verstehen, denn neben der Erstellung eines Planwerks spielt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und lokaler Akteurinnen und Akteure eine zentrale Rolle. Dafür werden zunächst die Gebäudetypologien, Energieinfrastrukturen und Wärmebedarfe auf räumlicher Ebene erhoben und dargestellt (Bestandsanalyse).
In einem nächsten Schritt werden die zur Verfügung stehenden Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien und gewerblicher/industrieller Abwärme erhoben sowie mögliche Sanierungsraten zur Reduzierung der Wärmebedarfe beschrieben und ebenfalls räumlich dargestellt (Potenzialanalyse).
Aufbauend auf den ersten beiden Schritten werden anhand von Entwicklungspfaden und Zielszenarien die möglichen Wärmeversorgungsarten und -mengen prognostiziert, mit dem Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf dem gesamten Gemeindegebiet. So werden die einzelnen Quartiere als Eignungsgebiete für bestimmte Wärmeversorgungsarten beschrieben. Zusätzlich wird die klimaneutrale Wärmeversorgung von Neubaugebieten behandelt.
Um die Entwicklungspfade zu untermauern, werden notwendige Maßnahmen beschrieben und räumlich verortet. Aufbereitet werden diese in einem Maßnahmenkatalog, inklusive Zeit- und Ressourcenplan. Zusätzlich werden Empfehlungen zu Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie zum Controlling benannt. Die Fortschreibung eines Wärmeplans erfolgt alle 5 Jahre.
Parallel müssen lokale Akteurinnen und Akteure (z.B. Unternehmen mit Abwärme, Stadtwerke, Interessensgruppen aus den Bereichen Energie und Umwelt, etc.), die Politik, kommunale Verwaltungseinheiten und die breite Öffentlichkeit über den Prozess informiert und eingebunden werden, um mit einem transparenten Prozess die Akzeptanz darauffolgender Maßnahmen zu erhöhen.
Zurzeit kann die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie (Nr. 4.1.11) mit 90 bis 100 Prozent bezuschusst werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.
Die Leistungen im Detail
| Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs, der Energieinfrastruktur sowie der Gebäudestruktur | |
| Potenzialanalyse zur Senkung des Wärmebedarfs und zu erneuerbaren Energien sowie Abwärme | |
| Szenarien und Entwicklungspfade der künftigen Wärmeversorgung | |
| Kommunikationsstrategie und Beteiligung relevanter Akteurinnen und Akteure | |
| Maßnahmenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet | |
| Umsetzungsstrategie mit Empfehlungen zu Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie Controlling-Konzepte | |
| Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln |