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Photovoltaik


Unternehmen spielen im Klimaschutz eine wichtige Rolle. Nachhaltiges Wirtschaften und unternehmerische Gewinne sind schon lange keine Gegensätze mehr. So profitieren Unternehmen von einer Investition in Photovoltaik-Anlagen in der Regel sowohl lang- als auch kurzfristig.

Die Einsatzmöglichkeiten von PV-Anlagen in Unternehmen sind vielfältig und reichen von klassischen Anlagen auf Firmengebäuden, über Parkplätze mit PV-Ladeinfrastruktur bis hin zu firmeneigenen Solarparks – um nur einige Beispiele zu nennen.

Wichtig für die Realisierung ist es, ein Betreibermodell für die Anlage zu wählen, welches zu den örtlichen Gegebenheiten und dem Bedarf passt. Ist das Unternehmen Eigentümer des Gebäudes? Oder Mieter? Soll der Betrieb selbst investieren? Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten, vergleicht Optionen und unterstützt damit bei der Entscheidung. Die Herausforderung ist groß: Auf dem Weg zu einer sicheren, bezahlbaren, klimafreundlichen Energieversorgung muss die Photovoltaik sehr viel stärker genutzt werden

Sauber und klimafreundlich

  • Keine direkten Emissionen (wie bspw. CO2)
  • Keine Betriebsabfälle
  • Kein Lärm
  • Die Herstellung von Solarmodulen erfordert im Vergleich wenig Energie/Ressourcen (Produktionsenergie ist nach durchschnittlich 1,2 Jahren zurückgewonnen)
  • Solarmodule sind recyclingfähig

Finanzieller Vorteil

  • Kosten für die Stromerzeugung großer Dachanlagen (Leistung von 30 –1.000 Kilowatt peak (kWp)) liegen aktuell bei 4,5 – 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei großen Freiflächenanlagen können schon Kosten von unter 4 Cent/kWh erreicht werden.
  • Photovoltaik ist die günstigste Stromquelle in Deutschland
  • Eigenverbrauch (zu Kostenvorteilen von ca. 10 ct je kWh) oder Verkauf und Einspeisevergütung
  • Verringert das Risiko von Preisschwankungen
  • Einmalige Investition mit sehr niedrigen Wartungskosten

Flächen flexibel nutzen

  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Aufdachanlagen, Dachintegration oder Fassaden-Photovoltaik
  • Modulbauweise: Aufbau in beliebiger Anlagengröße
  • Kombination mit Dachbegrünung möglich
  • Auch auf statisch schwachen Dächern realisierbar

Konkreter Beitrag zur Energiewende

  • Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Projekt der Energiewende
  • Umweltbundesamt:  Jede Kilowattstunde Photovoltaik vermeidet laut 627 g CO2-Äquivalent (dazu wurde die gesamte Vorkette (von der Gewinnung über die Herstellung bis zum Einsatz) untersucht)

Wettbewerbsfähigkeit steigern

  • Klimafreundlich produzierte Produkte und Dienstleistungen bieten Unternehmen verschiedene Wettbewerbsvorteile und stärken die öffentliche Wahrnehmung

 

Gebäudebesitzer*innen:

Eine Photovoltaikanlage auf der eigenen Liegenschaft bzw. dem Gewerbegebäude bietet unterschiedliche Erlösmöglichkeiten und Betreibermodelle. Es folgt eine Zusammenfassung:

Eigenverbrauch:

Das sinnvollste Geschäftsmodell ist in der Regel der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms. Wenn die Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als zeitgleich wird, wird der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei Anlagen bis 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung für den in das Netz eingespeiste Strom.

Direktvermarktung:

Wenn die Leistung der Photovoltaikanlage 100 kWp übersteigt, muss der Überschussstrom direktvermarktet werden. Dazu ist in den meisten Fällen ein externer Dienstleister als sogenannter Direktvermarkter notwendig, der den Strom an der Strombörse verkauft. Durch die EEG-Novelle gibt es Einspeisevergütungen speziell für Photovoltaikanlagen, die den gesamten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen (EEG-Volleinspeisung).

Direktstromlieferung:

Wenn es in unmittelbarer Nähe Abnehmer*innen des erzeugten Stroms gibt, kann als Betreibermodell eine Direktstromlieferung infrage kommen.

Anlagenmiete bzw. Contracting von Photovoltaik-Strom

Die Nutzung von Solarstrom ist nicht immer mit hohen Einstiegskosten verbunden. Mit dem Betreibermodell Anlagenmiete bzw. Contracting von Photovoltaik-Strom können hohe Investitionskosten vermieden werden. Beim Contracting übernimmt eine andere Firma die Investition sowie Risiken und man bezieht den Strom auf dem Dach zu einem festgelegten Preis. Fehlen die Kapazitäten, oder soll aus einem anderen Grund nicht in eine Photovoltaikanlage investiert werden, bleibt noch die Möglichkeit, die Dachfläche zu verpachten oder zu vermieten, um darauf eine Photovoltaikanlage für die Nutzung anderer errichten zu lassen.

Photovoltaik auf gemieteten Immobilien:

Oft ist eine zusätzliche Dachvermietung für eine Photovoltaikanlage möglich. Auch Investitionen der Vermieter*innen in eine Photovoltaiknalage und die Vereinbarung einer Anlagenmiete oder Stromlieferung sind üblich.

Gewerbebetriebe verbrauchen häufig tagsüber, wenn Sonneneinstrahlung und somit die Stromerzeugung der Photovoltaikanlage hoch sind, besonders viel Strom. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms direkt vor Ort hat gleich mehrere Vorteile:

  • Es muss nur wenig Strom aus dem Netz bezogen werden, die Stromrechnung ist entsprechend gering
  • Man ist weniger von Abgaben und Umlagen betroffen, die mit einer Einspeisung ins Stromnetz verbunden sind
  • Man entlastet nebenbei die Stabilität des Stromnetzes, insbesondere wenn der zur Mittagszeit erzeugten Strom direkt verbraucht wird

Aufgrund der Befreiung von Abgaben, Umlagen und Steuern ist Eigenverbrauch ein wirtschaftlich attraktives Geschäftsmodell für Photovoltaikanlagen. Eigenverbrauch ist bei mittlerem bis hohem Stromverbrauch und geringer bis ausreichender Dachfläche in der Regel wirtschaftlich rentabler als alle anderen folgenden Geschäftsmodelle.

Eigenverbrauchsquoten:

Die dargestellte Abbildung bezieht sich auf das Lastprofil G1. Das Lastprofil G1 beschreibt ein Standardlastprofil eines Gewerbes, welches werktags zwischen 8 – 18 Uhr Betriebszeiten hat.

Beispielrechnung:

Wird der eingespeiste Strom an der Strombörse zum Marktpreis verkauft, spricht man von Direktvermarktung. Dabei übernimmt oft ein Dienstleister die Vermarktung des Stroms und bezahlt dem Anlagenbetreiber*in den Verkaufserlös.

Bei der Direktvermarktung wird der Solarstrom gleichberechtigt zum konventionellen Strom gehandelt. Dazu erhält der Solarstrom neben dem Erlös eine Marktprämie, wenn der Verkaufserlös unter der EEG-Vergütung liegt. Die Ermittlung der Erlöse und Überweisungen regeln in der Regel die Direktvermarkter bzw. Netzbetreiber. Bei Photovoltaikanlagen mit installierten Leistungen über 100 kWp wird der produzierte Strom selbst verbraucht oder muss über eine Direktvermarktungsfirma am Strommarkt verkauft werden. Dabei können die volle Einspeisung oder die Überschüsse vermarktet werden. Die Höhe und Art der Vergütung richten sich nach der Anlagengröße. Höhere Vergütungen erfordern meist die Teilnahme an einer Ausschreibung. Wenn man eine Ausschreibung bei einer Anlagengröße zwischen 300 und 750 kWp vermeiden möchte, sollte man die Hälfte des Stroms selbst verbrauchen, da nur die Hälfte des erzeugten Stroms über eine Direktvermarktung und eine Marktprämie vergütet wird. Für Photovoltaikanlagen über 750 kWp wird die Vergütungshöhe die Anlage im Wettbewerb über Preisangebote entschieden. Die Vermarktung wird regulär vertraglich mit einem Direktvermarkter vereinbart, der den Handel an der Strombörse regelt. Dazu gehört auch, dass Photovoltaikanlagen dieser Leistungsklassen fernsteuerbar zur Netzregelung betrieben werden.