Emissionen steigen 2021 um 4,5%

Energieeffizienz |

Emissionen im Gebäudesektor sinken, sind aber trotzdem zu hoch

Das Bundesklimaschutzgesetz gibt vor, dass das Umweltbundesamtes (UBA) jedes Jahr zum 15. März die Emissionsdaten des Vorjahres vorlegt. Auf Basis dieser Daten soll beurteilt werden, ob die verschiedenen Sektoren ihre jeweiligen Klimaschutzziele eingehalten haben und wo gegebenenfalls nachgebessert werden muss.

Am 15. März 2022 haben das UBA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Emissionsdaten für 2021 veröffentlicht:
Nachdem die Emissionen 2020 durch die Corona-Pandemie gesunken waren, sind sie im letzten Jahr wieder gestiegen. In Deutschland wurden 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gesamtreduktion gegenüber 1990 liegt damit bei 38,7 %, so dass das 2020 noch eingehaltene Ziel einer Reduktion um 40 Prozent gegenüber 1990 nun nicht mehr erreicht wird.

Emissionssteigerungen gegenüber dem Vorjahr gab es 2021 in nahezu allen Bereichen. Allerdings überschreiten mit Verkehr und Gebäuden lediglich zwei Bereiche ihre vorgegebene Jahresemissionsmenge.

 

Klimaziele im Gebäudesektor erneut verfehlt

Im Gebäudesektor kam es 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen CO-Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie bereits im Vorjahr, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO-Äquivalenten liegt. Die Emissionsreduzierung ist laut UBA im Wesentlichen als Sondereffekt auf deutlich verringerte Heizölkäufe zurückzuführen. Die Heizöllager wurden aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes bereits 2019 und 2020 umfangreich aufgestockt. Der Erdgasverbrauch stieg dagegen witterungsbedingt an.


Die Emissionsdaten des Jahres 2021 werden nun - wie im Gesetz vorgesehen - bis zum 15. April vom Expertenrat für Klimafragen geprüft. Im Anschluss haben die zuständigen Ministerien laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäude- und den Verkehrssektor in den kommenden Jahren wieder auf den vorgesehenen Zielpfad bringen.

 

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