Alles neu in 2021

Energieeffizienz |

Das ändert sich im neuen Jahr

Das neue Jahr 2021 hat begonnen und es bringt für einige Neuerungen mit sich, die sich beim energieeffizienten und nachhaltigen Bauen und Sanieren sowie bei der Energieberatung bemerkbar machen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ist die erste Stufe der neuen Bundesförderung zum Jahresbeginn gestartet. Zur Mitte des Jahres wird die BEG vollständig umgesetzt. Sie wird dann die bisherigen Förderungen von KfW und BAFA ablösen und zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen.
Alle aktuellen Infos zur neuen Bundesförderung finden Sie unter oekozentrum.nrw/beg.

CO2-Bepreisung im Gebäudesektor
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe ist zum 01.01.2021 gestartet. Er macht Erdgas und Heizöl teurer und somit energetische Sanierungen und erneuerbare Energien wirtschaftlicher. Unsere Erläuterungen zum CO2-Preis und den Fachartikel zu den Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Sanierungsmaßnahmen gibt’s unter oekozentrum.nrw/co2-preis.

Energieberatung für Nichtwohngebäude und Unternehmen
Der Bund hat seine Förderungen für die Energieberatung bei Nichtwohngebäuden und für die Energieberatung im Mittelstand zusammengelegt. Die neue Förderung ist Anfang 2021 in Kraft getreten. Es werden nun auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude von gewerblichen Unternehmen gefördert. Zudem wurde die Contracting-Orientierungsberatung wieder eingeführt.
Die drei Module der neuen Beratungsförderung für „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und die jeweiligen Fördersätze haben wir unter oekozentrum.nrw/ebn beschrieben.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Kurz vor Weihnachten hatte sich die große Koalition noch zur Novelle des EEG verständigt, die nun ebenfalls zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Damit soll der Weiterbetrieb von Altanlagen gesichert werden, die nun aus der Förderung fallen. Zudem soll durch Verbesserungen für PV- und Windenergieanlagen der Anteil der Erneuerbaren bis 2030 auf mindestens 65 % erhöht werden. Umweltverbände bezweifeln allerdings, dass die neuen Regelungen ausreichen.
Einen Überblick zum aktuellen Stand finden Sie auf unserer Internetseite.

Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte
Zum 01.03.2021 wird das weit verbreitete Effizienzlabel für Kühlschränke und Waschmaschinen reformiert. Die Kategorien A+++, A++ und A+ fallen weg und werden durch Klassifizierungen von A bis G ersetzt. Aus der bisher besten Kategorie A+++ wird dann z.B. Kategorie B. Außerdem wird auf dem Label ein QR-Code mit Produktinformationen hinzugefügt.
Nähere Informationen zum neuen Effizienzlabel gibt es hier.

Gebäudeenergiegesetz
Das GEG ist zwar schon zum November 2020 in Kraft getreten, wird aber erst in diesem Jahr so richtig in der Praxis ankommen. Da noch einige Grundlagen zum Energieausweis fehlen, müssen diese noch bis zum 01.05.2021 nach der alten EnEV ausgestellt werden.
Alle aktuellen Infos zum Stand der Umsetzung des GEG finden Sie unter oekozentrum.nrw/geg.

Klimaschutzgesetz
Im Frühjahr 2021 greift erstmals der Kontrollmechanismus des Ende 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes. Der eingesetzte Expertenrat soll die Emissionen des Vorjahres prüfen und bis April eine Bewertung vorlegen. Werden die zulässigen Jahresemissionsmengen in einem Sektor (z.B. im Gebäudebereich) überschritten, soll das zuständige Bundesministerium bis Juli ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.
Alle Details zum Klimaschutzgesetz finden Sie beim Bundesumweltministerium.

Außerbetriebnahme alter Kaminöfen
Durch die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regelungen für den Betrieb alter Kaminöfen. Ziel ist dabei eine Reduzierung der Staubemissionen. Dazu müssen Modelle, die vor 1995 (Typenschild vor 31.12.1994) gebaut wurden, entweder außer Betrieb genommen oder technisch nachgerüstet werden.
Die Verordnung sieht dabei eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor, die unter Abschnitt 6 - Übergangsregelungen nachgelesen werden können. Diese betreffen u. a. eine geringe Nennwärmeleistung, offene Kamine sowie historische Anlagen (Errichtung vor 1950).

 

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