EEG-Novelle: Neue Ziele beim Ausbau von Solar- und Windenergie

Energieeffizienz |

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist in Kraft getreten. Der Ausbau von Solarstrom steht im Fokus.

Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Auch der Bundesrat hat zugestimmt, sodass die neuen Förderbestimmungen für Ökostrom zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

Mit dem neuen EEG soll der Anteil der Erneuerbaren bis 2030 auf mindestens 65 Prozent erhöht werden. Insbesondere durch mehr Solarstrom, durch Anreize vor allem für kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Und um Windräder attraktiver zu machen, sollen Standortgemeinden zukünftig stärker finanziell profitieren.

Die Umlage war im Jahr 2000 bei 0,19 Cent pro Kilowattstunde gestartet - 2020 waren es 6,76 Cent. Das ist fast ein Viertel des Preises, den ein Privathaushalt für Strom zahlt. Durch den CO2-Preis und einen Bundeszuschuss ist die Umlage zur Ökostrom-Finanzierung für 2021 bereits auf 6,5 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom gedeckelt, 2022 sollen es dann nur noch sechs Cent sein.

Da der Ausbau der Windanlagen seit Jahren aufgrund von Akzeptanzfragen kaum mehr voran kommt setzt die Bundesregierung auf Photovoltaik. So sollen sich die Stromkapazitäten aus Solar bis 2030 beinah verdoppeln, die Kapazität der Windräder an Land soll dagegen nur um ein Drittel ausgebaut werden.

Ausbau von Solarenergie
Es soll jährlich ein schrittweise ansteigender Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt erreicht werden. Im Jahr 2030 sollen 100 Gigawatt installiert sein, derzeit sind 52 Gigawatt im Betrieb.

Die Koalition setzt auf Anreize vor allem für kleine Solar-Anlagen etwa auf Wohnhäusern. Für Privaterzeuger von Solarstrom soll der Eigenverbrauch bei Anlagen bis maximal 30 statt wie bislang zehn Kilowatt umlagefrei werden. Dazu kommen Mieterstrommodelle und bessere Bedingungen für Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen.

Es soll verhindert werden, dass alte Anlagen vom Netz gehen: Ältere Solaranlagen müssen vorerst nicht mit intelligenten Stromzählern teuer aufgerüstet werden. Für die Abnahme von Strom aus großen Solaranlagen, etwa auf Supermärkten oder anderen Gewerbedächern mit mehr als 750 Kilowatt Leistung, sollen künftig Auschreibungen erfolgen. Wer die geringsten Abnahmepreise für den Strom verlangt, erhält den Zuschlag.

Ausbau von Windenergie
Bei Windkraft soll die installierte Leistung bis 2030 bei 71 Gigawatt erreichen. Ende 2019 lag die installierte Leistung bei rund 54 Gigawatt. Nach Branchenangaben kamen im ersten Halbjahr 2020 nur 591 Megawatt Leistung neu hinzu.

Vor allem im windärmeren Süden Deutschlands sollen neue Windräder entstehen. Um Widerstände in der Bevölkerung abzubauen, sollen die Gemeinden an den Gewinnen beteiligt werden. Betreiber neuer Windanlagen sollen künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen. Zudem soll geprüft werden, ob Anwohner den Strom vergünstigt beziehen können. Außerdem will man umsetzen, dass alte Windparks ihre Genehmigung nicht verlieren und mit moderneren Anlagen aufgerüstet werden können.

Was sagen Fachleute und Verbände?
Im Deutschlandfunk sprach die Ökonomin Claudia Kemfert im November mit Blick auf den Entwurf von einem „verschlimmbesserten“ EEG. „Wir brauchen einen deutlich schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien, sowohl Solar- als auch Windenergie“, sagte Kemfert. Damit sei die Energiewende nicht zu stemmen. Es gebe sehr viele regulatorische Hindernisse, etwa beim Solarstrom. Die Entwicklung des Stromverbrauchs schätze die Bundesregierung nicht realistisch ein, so Kemfert.

Auch zahlreiche Verbände äußerten sich nach dem Bundestagsbeschluss kritisch zur Reform. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisiert die Einigung als Sammlung „unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse“. Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierte, mit der EEG-Novelle werde eine Chance vertan, das wichtigste Klimaschutzinstrument zu stärken, Innovation voranzutreiben und die Energiewende zu beschleunigen. Und auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) zeigte sich enttäuscht. „Statt vieler Änderungen im Detail braucht das EEG eine umfassende Reform, um die Energiewende zum Erfolg zu führen“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. Die gegenwärtigen Ausbauziele seien hinter der Zeit.

Obwohl Bundeswirtschaftsminister Altmaier von einer sehr guten Einigung sprach, bei der zusätzliche Akzente gesetzt worden seien, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen, will die SPD ambitioniertere Ziele. 65 Prozent wären eigentlich zu wenig und der Anteil würde auch nicht reichen, um das neue Klimaziel der Europäischen Union zu erfüllen. 

Anfang 2021 sollen deshalb Gespräche über ein höheres Ziel stattfinden.

Die EEG-Novelle vom 21.12.2020 wurde am 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröfffentlich und kann dort heruntergeladen werden:
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

 

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