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Grundqualifikation nach § 88 GEG


Der Fernlehrgang energieberater24 - Wohngebäude berechtigt bei entsprechenden Einstiegsvoraussetzungen (z.B. Ausstellungberechtigung nach §88 GEG) zum Eintrag auf der Energie-Effizienz-Expertenliste in der Kategorien Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen.

Um eine Eintragung in diese Listen zu erreichen, müssen Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören:
• Personen mit einem nach §88 Absatz 1 Satz 2 GEG berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete.
• Alle Personen, die über die oben genannten Berufsgruppen hinaus eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachweisen können.
• Ingenieure mit einer Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz
• Personen die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen
• Personen die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der oben genannten Bereiche einen Meistertitel erworben hat oder auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der oben genannten Bereiche ohne Meistertitel selbständig auszuüben
• Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst

Weitere Informationen: geg-info.de