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EEG 2023 – Novelle


Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetzespaket zum Ausbau erneuerbarer Energien verabschiedet, mit dem die Ausbauziele erhöht und diverse Hemmnisse abgebaut werden sollen.

Das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ enthält Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) und auch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Neue Vergütungssätze

Sowohl Einspeisung als auch Eigenverbrauch sind profitabler geworden. Mit der Einspeisevergütung erhalten Inhaber*innen von Photovoltaikanlagen über 20 Jahre eine gleichbleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 Kilowatt installierter Leistung beträgt 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten für den Anlagenteil, der über zehn Kilowatt hinausgeht, 7,1 Cent.

70 % - Regel:

Bei neuen PV-Anlagen mit weniger als 25 kWp Leistung und ohne Funk-Rundsteuerempfänger entfällt die ehemalige pauschale Beschränkung der Einspeisung auf max. 70 %.

Anlagensplitting:

Eine Kombination von Anlagen zur Volleinspeisung mit teileinspeisenden Anlagen zum Eigenverbrauch ist künftig möglich, sodass die Ausreizung der zur Verfügung stehenden Flächen attraktiver wird.

Wegfall EEG-Umlage:

Die EEG-Umlage ist zum 01.07.2022 entfallen. Mieterstromnutzer*innen profitieren im Vergleich zur Fassung von 2021 vom Entfall der EEG-Umlage, die allerdings auch für Netzstrom entfällt.

Flexi-Modell:

Anlageneigentümer*innen können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen möchten. So kann sich etwa nach einer energetischen Haussanierung (inkl. der Anschaffung einer Wärmepumpe) oder der Anschaffung eines E-Auto lohnen, vor Jahresende von einer Volleinspeisung auf die Teileinspeisung zu wechseln.