Programm „progres.NRW – Markteinführung"

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Ab sofort sind wieder Förderanträge möglich

Die Förderperiode für das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung wurde am 4. Februar 2021 wieder aufgenommen; Anträge können voraussichtlich bis zum 20. November 2021 gestellt werden.

Immobilieneigentümer und Unternehmen, die klimafreundliche Technologien nutzen wollen, können ab sofort wieder Zuschüsse aus dem Programm „progres.nrw – Markteinführung“ beantragen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung ist die Bezirksregierung Arnsberg.

In dem Förderprogramm werden Zuschüsse vergeben für:

  • Wohnungslüftungsanlagen
  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Thermische Solaranlagen
  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage
  • Wasserkraftanlagen
  • Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
  • Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
  • Wärme- / Kältespeicher
  • Wärme- / Kältenetze
  • Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard
  • Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard (Neubauten werden nur innerhalb von Klimaschutzsiedlungen gefördert)
  • Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht (Einzelfallprüfung)

Dabei gelten folgende Anpassungen der Förderkonditionen:

  • Batteriespeicher - Nummer 2.4 der Richtlinie:
    Absenkung des Fördersatzes für Batteriespeicher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zulässige Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro
  • Wärmeübergabestationen - Nummer 2.6 der Richtlinie:
    Vereinheitlichung des Fördersatzes für Wärmeübergabestationen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anlagengröße),
    Unternehmen sind wieder antragsberechtigt
  • Biomasseanlagen - Nummer 2.7 der Richtlinie:
    Absenkung des Fördersatzes für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pelletkessel mit Brennwerttechnik, sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen gefördert
  • Geothermie – Erdwärmekollektoren - Nummer 2.10 der Richtlinie:
    Absenkung des Fördersatzes für Erdwärmekollektoren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²
  • Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard - Nummern 2.12/2.13 der Richtlinie:
    Förderung des Gebäudestandards nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“
    Ein Link für die Antragstellung für diese Fördergegenstände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Zu beachten ist, dass mit der Maßnahme vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen werden darf.

Mehr Informationen hier: www.progres.nrw.de

 

 

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