Liebe Leserinnen und Leser,
bei uns ist es nicht anders als bei Ihnen: Auch im Öko-Zentrum NRW gibt es die schöne Tradition, in der Adventszeit den Blick auf das zu Ende gehende Jahr zu richten und es sich dabei mit weihnachtlichen Speisen und Getränken gutgehen zu lassen. Die Dankesworte, die ich bei diesem Anlass an das Team gerichtet habe, möchte ich auf diesem Weg auch an all diejenigen richten, die 2023 erneut mit uns verbunden waren. Die Zusammenarbeit in der Welt des energieeffizienten und nachhaltigen Bauens mit öffentlichen Einrichtungen, Energieagenturen, Kammern, Architektur- und Ingenieurbüros et cetera ist nicht nur buchstäblich Sinn-haft, sondern macht viel Spaß, weil sie von positiver Stimmung und Kollegialität geprägt ist.
Das Öko-Zentrum NRW freut sich am Jahresende 2023 über ein gutes Dutzend neuer Mitarbeiterinnen/er, rund 400 Absolventinnen/en der Fernlehrangebote, mehr als 3.000 Teilnehmende bei den Online-Seminaren, über Hunderte von Energieberatungen und Zertifizierungen sowie viele interessante Netzwerkprojekte. Nicht zuletzt freuen uns auch die vielen positiven Rückmeldungen auf diesen Newsletter, die wir regelmäßig bekommen.
Zu meinen persönlichen Highlights zählt eine längere Asienreise, die mich nach Japan und China führte. Die Offenheit der dortigen Gesprächspartner für Kooperationen war mehr als ermutigend und zeigt, wie wichtig auch die internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz ist. Das gilt erst recht in einem Jahr, dass uns mit Stürmen, Dürren, Überschwemmungen und dem bedrückenden Trend beim Temperaturanstieg gezeigt hat, wie drängend es ist, tatkräftig zu handeln.
Zusammen mit dem Team des Öko-Zentrums NRW wünsche ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund.
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Von 100 auf 0 beim Konjunktur-Booster: Geplante „Zulagen“ bei BEG-Einzelmaßnahmen vor dem Aus
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Gut, dass dieser Newsletter in etwa einen Zweimonatsturnus hat. Wäre das Erscheinen engmaschiger, würden wir Sie noch öfter als ohnehin schon über Neuigkeiten in der Förderpolitik informieren, die kurze Zeit später „kalter Kaffee“ sind. So ist Vieles von dem, was in der letzten Ausgabe stand, inzwischen überholt, denn die erschien vor fünf Wochen - und damit vor dem 60-Milliarden-Loch im Haushalt. Nach der gestrigen Einigung über den Bundeshaushalt 2024 zeigt sich in groben Zügen, wie die Ampel das Loch zu stopfen gedenkt – und dass auch die Sanierungsförderung dafür Federn lassen muss.
Nach unseren Informationen sollen die beim Wohnungsgipfel am 25. September beschlossenen Erhöhungen bei den Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitgehend zurückgenommen werden. Das beträfe dann den geplanten "Konjunktur-Booster" von zehn Prozent bei Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, sonstige Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) sowie die Ausweitung des Klima-Bonus für erneuerbare Heizsysteme auf 25 Prozent und auch auf vermietete Wohneinheiten. Während beim „Zuckerbrot“, sprich: Fördermitteln und Marktanreizen, rationiert wird, gibt es andererseits mehr „Peitsche“: Um die Einnahmen des Klima- und Transformationsfonds zu erhöhen, soll der CO2-Preis (derzeit 30 Euro/Tonne) 2024 nicht auf 40, sondern auf 45 Euro steigen. Das wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen stärker verteuern. Da parallel der geplante Zuschuss zu den Netzentgelten auf der Streichliste steht, wird auch der Strompreis steigen. Das heißt: Der Handlungsdruck bei Verbrauchern und Wirtschaft wächst, was – bei entsprechender sozialer Abfederung – durchaus positiv gesehen werden kann.
Den aktuellen Stand zur BEG - inklusive dem, was schon zur Heizungsförderung durchgesickert ist - lesen Sie in unserem Überblicksartikel. Dort können Sie in Kürze auch die Version 2.1 unseres beliebten Vergleichsrechners zur Heizungsförderung herunterladen. Dieses Tool haben wir zwar gerade erst aktualisiert, aber – siehe oben – man kommt halt kaum noch nach angesichts der „Innovationszyklen“ in der Förderpolitik. |
Zwangspause bei fast allen Förderungen: Auch dem Gebäudebereich bleibt nichts erspart
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Einen Blumentopf konnte man auch früher schon nicht mit Sparen gewinnen – immerhin aber ein Stofftier, ein Bilderbuch oder gar einen Malkasten. Das waren die Highlights unter den Werbegeschenken der Banken zum „Weltspartag“, der nächstes Jahr seinen Hundertsten feiern kann. Heutige Politiker wissen: Fürs Sparen gibt es längst kein Lob mehr, sondern im Gegenteil Haue von allen Seiten. Da ist es besser, nicht zu konkret zu werden, nichts Schriftliches zu verteilen und Fragen nicht zuzulassen – so wie auf der Pressekonferenz der Ampel-Koalition zum Bundeshaushalt 2024. Schon vor der Einigung war allerdings klar, dass auch der Baubereich sein Scherflein würde beitragen müssen zur Haushaltsanierung. Seit Anfang Dezember ist daher in der Förderlandschaft zum Klimaschutz im Gebäudebereich (fast) nichts mehr wie es war.
Über die Folgen des BVG-Urteils informierte am 4.12. eine ebenso knappe wie gravierende Mitteilung des BAFA: Da die Mittel der dort administrierten Förderprogramme zumeist aus dem vom Gericht kassierten Klima- und Transformationsfonds stammen, habe das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verhängt. Somit müssten „bis auf Weiteres“ nahezu alle Programme gestoppt werden, so die Töpfe für Energieberatung (EBN und EBW), für effiziente Wärmenetze (BEW) und für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Ausgenommen von der Antragspause wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – allerdings wurde dort der geplante „Konjunktur-Booster“ gestrichen (siehe eigene Meldung in diesem Newsletter). Derzeit heißt also die Devise: Abwarten und Tee trinken.
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Bittere Pille hinter Türchen Nummer 14: Antragsstopp im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ |
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Ein großes rotes Ausrufezeichen prangt seit heute [14.12.] auf der Website, daneben der Hinweis: „Die Haushaltsmittel sind erschöpft – keine Antragstellung möglich“. Gemeint sind die Förderlinien 297, 298 und 299 des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW – oder, mit Worten statt Nummern beschrieben: bei “Wohngebäuden mit privater Selbstnutzung“, bei “Wohngebäuden“ sowie bei „Nichtwohngebäuden“. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen seien von diesem Antragsstopp nicht betroffen, lässt die Förderbank wissen. Auch für bis zum 13.12. eingegangene und noch nicht entschiedenen Anträge macht sie Hoffnung: Vorbehaltlich ausreichender Mittel und eingehaltener Fördervoraussetzungen könnten Antragstellende mit einer Zusage rechnen.
Unklar ist, wann es mit den genannten KfW-Produkten weitergeht; die Rede ist von „Anfang des Jahres 2024“. Nicht betroffen vom Förderstopp sind - vorerst? - die KfW-Sanierungsförderung der BEG (261, 263) sowie das Programm "Wohneigentum für Familien" (300). Für diese Töpfe können weiterhin Anträge gestellt werden. Wir halten Sie auf unserer Website zur Neubauförderung auf dem Laufenden. |
Macht doch, was ihr wollt: Neue EU-Gebäuderichtlinie kippt WG-Sanierungspflicht und gibt Mitgliedsstaaten viele Freiräume |
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Mit Wärmedämmung hatte Europa nichts am Hut. Warum auch? Sie wurde von Zeus aus dem heutigen Libanon auf die Insel Kreta entführt; in beiden Regionen mangelt es bekanntlich nicht an Sonnenschein. Auf dem Subkontinent, für den sie zur Namensgeberin avancierte, hat sich seit den Zeiten der phönizischen Königin viel geändert: Von Sizilien bis zum Nordkap ist die Einsicht eingekehrt, dass Hütten und Paläste und alles dazwischen klimagerecht gebaut oder umgestaltet werden sollten. Als Grundlage dafür haben sich - nach zwei Jahre währenden Differenzen - vor einigen Tagen das europäische Parlament, die Mitgliedsländer und die EU-Kommission über die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie verständigt. Glas voll oder Glas halbleer – das ist hier wieder einmal die Frage.
Seit 2021 arbeitet die EU an einer Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie, kurz: EPBD - und ebenso lange wird vor allem über etwaige Sanierungsverpflichtungen kontrovers diskutiert. Die jetzt erzielte Einigung – der die jeweiligen EU-Institutionen noch formal zustimmen müssen – ist, wie bei allem aus Brüssel ein Kompromiss. So wird die Sanierungspflicht mittels Mindest-Energiestandards (MEPS) für die energetisch schlechtesten Gebäude zwar kommen, aber nur für Nichtwohngebäude. Grundsätzlich hält die EPBD-Neufassung an der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des gesamten Wohngebäudebestandes fest, überlässt es nun aber den EU-Mitgliedsstaaten, auf welchem Wege sie die Vorgaben erfüllen. Für die Reduktion sind Zwischenschritte geplant (z.B. minus 16 Prozent bis 2030). Randnote: Bei einzelnen Regelungen gibt es Abweichungen zwischen EPBD und Gebäudeenergiegesetz – woraus bei letzterem schon wieder Änderungsbedarf resultiert. Mehr zur neuen EPBD erfahren Sie hier. |
No work in progres(s): NRW legt sein Förderprogramm für den PV-Ausbau vorerst auf Eis
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Sonnenenergie da, wo Frösche quaken und Autos warten: Das waren zwei der Bausteine im Förderprogramm progres.NRW – Klimaschutztechnik. Mit Hilfe dieses Unterstützungstopfes, den die Düsseldorfer Landesregierung für 2023 mit 230 Mio. Euro ausgestattet hatte, konnten Kommunen, Unternehmen und Privatleute unter anderem Photovoltaik (PV) auf Gewässern und über Parkplätzen installieren oder das Potenzial von Geothermie prüfen lassen. Doch damit ist nun erst einmal Schluss: Ende November teilte die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Stelle mit, dass das Förderprogramm progres.NRW – Klimaschutztechnik bis zum 31.01.2024 pausiert. Weitere bittere Pille für PV-Interessenten: Auch für die Zeit danach sieht es für sie schlecht aus.
Der Förderstopp hat zwei Gründe: Die knapp zweimonatige Pause begründet Arnsberg mit notwendigen Anpassungen an neue europäische Vorgaben. Dass die Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (Bausteine 6.1.2 bis 6.1.9) im kommenden Jahr einstweilen nicht weitergeführt wird, ist indessen der angespannten Haushaltslage geschuldet. Mehr Hintergrund zu progres.NRW – Klimaschutztechnik finden Sie auf unserer Website; wir informieren, sobald es weitergeht. |
Wärmeplanungsgesetz auf der Zielgerade: Bundesrat-Zustimmung noch vor Weihnachten zu erwarten
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Morgen, Kinder, wird’s was geben … – der aus dem 18. Jahrhundert stammende Kinderlied-Klassiker darf hier aus jahreszeitlichem Anlass einmal zitiert werden. Morgen, am 15. Dezember, wird es in Sachen Klimaschutz tatsächlich etwas geben, nämlich das (voraussichtliche) Überspringen der letzten parlamentarischen Hürde durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, besser bekannt als „Wärmeplanungsgesetz“. Der Entwurf steht als TOP 22 auf der Tagesordnung der morgigen Bundesratssitzung. Die zuständigen Ausschüsse des Länderparlaments haben sich klar positioniert und „empfehlen dem Bundesrat, das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen.“ Bleibt es dabei, kann das Inkrafttreten wie geplant zum Jahreswechsel erfolgen.
Anders als das „Schwestergesetz“ GEG haben die Vorgaben zur Wärmeplanung öffentlich wenig Wellen geschlagen und im parlamentarischen Verfahren nur vergleichsweise wenige Änderungen erfahren. Über die Inhalte haben wir regelmäßig berichtet, daher hier nur kurz das Wichtigste: Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Länder, für Großstädte bis Mitte 2026 und für kleinere Städte und Gemeinden (weniger als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2028 Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Pflicht auf andere Rechtsträger übertragen – das werden in der Regel die Kommunen sein. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind vereinfachte Verfahren möglich. Das Gesetz verfolgt das Ziel, dass bis 2030 bestehende Wärmenetze zu 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination von beidem betrieben werden. Bis 2040 soll der Anteil auf mindestens 80 und bis 2044 auf 100 Prozent steigen. Für den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeerzeugung und -versorgung ist die Wärmeplanung das zentrale Instrument; für Investitionen und die Arbeit der Akteure in diesem Segment schafft es Planungssicherheit.
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Auch von den Schulen lernen wir: Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude läuft weiter |
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Deutschland, Land der Dichter und Denker – und Statistiker: In kaum einem anderen Staat dürften so viele Zahlen erhoben werden wie in diesem. Somit wissen wir genau, wie viele Kinder zum Schuljahr 2023/24 eingeschult wurden – es waren 830.000, so viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Wir wissen auch, dass es hierzulande rund 32.700 Schulen gibt – ein Fünftel weniger als vor 20 Jahren. Was wir leider nicht wissen: wie viele Gebäude davon schon nachhaltig sind. Das ist doof, denn schon den alten Römern war klar: „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir.“ Wo könnten kommende Generationen Nachhaltigkeit besser „erfahren“ als an ihrer „Penne“? Umso wichtiger ist die Arbeit des Netzwerks Nachhaltige Unterrichtsgebäude. Von dem gibt es gute Nachrichten.
Der Verbund wurde 2020 vom Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) ins Leben gerufen, um das Wissen zu Planung, Bau und Betrieb von nachhaltigen Schul- und Hochschulgebäuden zu bündeln. Die Website des Netzwerkes bietet vielfältige Infos sowie Planungsempfehlungen und fungiert als Plattform für den Erfahrungsaustausch. Eine Objektdatenbank zeigt mustergültige Neubau- und Sanierungsprojekte. Damit die erfolgreiche Arbeit – an der sich bereits 230 Akteure beteiligen – weitergehen kann, finanziert der Bund das Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude nun für weitere zwei Jahre. Fachlich und organisatorisch betreut wird dessen Geschäftsstelle vom Öko-Zentrum NRW. Dort können sich Interessenten auch bereits für das nächste Netzwerk-Treffen vormerken lassen, das (in hybrider Form) für das Frühjahr 2024 geplant ist.
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Ab in den Bau: Justizvollzugsanstalt Siegburg stellt das neue „Projekt des Monats“ |
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Drei Mitarbeitende des Öko-Zentrums sind der NRW-Justiz an die Wäsche gegangen. Dafür mussten sie in den Knast. Das klingt wie ein „Clickbait“, also eine reißerische Überschrift, die Internet-Nutzer neugierig machen und Interaktion in Form von Klicks schaffen soll. Allerdings: Die Sache stimmt. Ende letzten Jahres erhielten wir einen Auftrag, wie er nicht alle Tage vorkommt – und der daher das neue „Projekt des Monats“ ist.
Der Reihe nach: Vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wurde das Öko-Zentrum NRW angefragt, ein Sanierungskonzept für einen Gebäudeteil der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg zu entwickeln. Das Problem im Flügel D der Einrichtung: Die dort gelegene Wäschekammer leidet unter einer hohen Feuchtebelastung mit entsprechenden Schäden am Gebäude und am Inventar. Den Einstieg in die Problembehebung bildete eine detaillierte Bestandsaufnahme durch Auswertung der Pläne, Identifizierung der Schäden und zerstörungsfreie Messungen. Die Ursachen der Feuchtigkeit sind, so das Ergebnis, vielschichtig, sie reichen vom Kontakt der Außenwände mit dem Erdreich über hygroskopisches Baumaterial bis zu Schlagregen. Als Abhilfe sieht das Konzept dementsprechend ein Bündel verschiedener Sanierungsmaßnahmen vor (Horizontalsperre und Vertikalabdichtung, Sanierputz WTA, etc.). Mehr dazu, wie die Wäschekammer wieder trocken werden kann, lesen Sie hier.
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Zusatzqualifikation für einen Markt im Aufwind: Bundesweit erster Fernlehrgang zur kommunalen Wärmeplanung startet |
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Etwas Wärme braucht der Mensch – und an kalten Tagen auch etwas mehr als „etwas“. Das ist ein Riesenproblem für den Klimaschutz, weil das Wohlbefinden zumeist noch immer mit der Nutzung fossiler Energien erkauft wird. Die deutsche Politik hat das erkannt und packt das Thema in einer „Zangenbewegung“ an – über die Heizungskeller (Stichwort: GEG) sowie über die Wohnquartiere. Aber wo sollen sie herkommen, die vielen Expertinnen und Experten, die in den nächsten Jahren die kommunale Wärmeplanung erarbeiten müssen, zu der die Politik die Städte und Gemeinden verpflichtet? Diese Frage hat sich auch das Öko-Zentrum NRW gestellt – und leistet mit einem neuen Fernlehrgang einen Beitrag zur Problemlösung.
Das kommende Angebot richtet sich an Mitarbeitende von Kommunen und kommunalen Unternehmen, Berater:innen, Akteur:innen der Wärmewirtschaft, interessierte Quereinsteiger:innen sowie Beschäftigte aus der Immobilienwirtschaft. Der für eine Laufzeit von vier bis fünf Monaten konzipierte Lehrgang mit dem (Arbeits-)Titel „Kommunale Wärmeplanung” versetzt die Absolvent:innen in die Lage, die örtliche Wärmeplanung sowie deren Fortschreibung zu steuern oder mitzugestalten. Als Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme winkt das eigens entwickelte Zertifikat „Kommunale/r Wärmemanager:in“. Neben dem Öko-Zentrum NRW sind weitere Partner mit im Boot, so B.A.U.M. Consult und die KEEA Klima & Energieeffizienz Agentur. Wie die etablierten Kurse bietet auch der Neuzugang die bewährte Mischung aus Seminaren und Workshops in Präsenz, Fernlehrmodulen und Online-Seminaren sowie einer tutoriellen Begleitung. Eine weitere Parallele ist die Möglichkeit, Teil eines Netzwerks zu werden und dauerhaft zu bleiben, sich also mit anderen Absolvent:innen und Expert:innen auszutauschen.
Der Lehrgang startet Anfang 2024; Vormerkungen sind ab sofort möglich. Bis zur Premiere möchten wir allen, die das absehbar boomende Marktsegment näher kennenlernen wollen, eine Veranstaltung am 19. Januar 2024 empfehlen: Der Städte- und Gemeindebund NRW richtet an diesem Tag zusammen mit dem Deutschen Städtetag, dem VKU und einer Vielzahl weiterer renommierter Partner den Kongress „Kommunale Wärmeplanung – Gestaltung der Energiewende vor Ort“ aus. Im EBZ Bochum werden Praxisbeispiele präsentiert, die neuen gesetzlichen Regelungen erläutert sowie Unterstützungsangebote vorgestellt. Anmeldungen sind bis zum 9. Januar möglich.
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Klimanutzen hoch, Kapitalkosten runter: kostenloses Kurzseminar zum Seriellen Sanieren |
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Drei Mal abwechselnd gewonnen und verloren – schon wird es gern von jedem Fußballkommentator beschworen: das „Gesetz der Serie“. Dahinter steht die Annahme, dass regelhaft aufgetretene Ereignisse sich weiterhin nach gleichem Muster wiederholen werden. Auch in den Baubereich kehrt zunehmend ein „Gesetz der Serie“ ein: Notwendigkeiten des Klimaschutzes, aber auch finanzielle Vorteile lassen das Interesse am Seriellen Sanieren wachsen. Kein Wunder, dass unsere unlängst angebotene Exkursion zum Thema rund 100 Interessenten nach Herford lockte. Kurz vor Weihnachten gibt es eine weitere Möglichkeit, sich zum Seriellen Sanieren zu informieren: Ein Kurzseminar am 20. Dezember im Online-Format wendet sich insbesondere an die Wohnungswirtschaft.
Wie letztere auch wirtschaftlich von Verfahren und Produktionen „von der Stange“ profitiert, beschrieb Magnus Kasner von der WWS GmbH in Herford: „Die Nutzungsdauer alter Gebäude wird deutlich verlängert. Daraus resultiert eine Entlastung der Kapitalkosten durch geringere jährliche Abschreibungen.“ Das Online-Seminar gibt anhand von Praxisbeispielen einen Überblick über die Möglichkeiten der seriellen Sanierung, über Fördermittel und Beratungsangebote. Mit dem neuen Wissen können die Teilnehmenden ihre Bestände nach Objekten durchsuchen, die sich für eine serielle Sanierung eignen. Mehr Infos zu dem kostenlosen Kurzseminar gibt es hier.
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Eigene Lieferkette unter der Lupe: Online-Kurs macht fit für Nachhaltigkeitsberichte nach EU-Vorgaben |
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Wer denkt sich solche Begriffe aus? „Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung“ hat 43 (!) Buchstaben – und klingt nach einem Thema, mit dem man, da noch mehr Papierkram, am liebsten nichts zu tun haben möchte. Tatsächlich wird das Gros der Leser dieses Newsletters nicht betroffen sein von dem, was in Englisch mit CSRD abgekürzt wird. Ein Teil aber eben doch, weshalb wir auf eine Fortbildung von B.A.U.M. hinweisen, die sich speziell an diese Gruppe richtet.
Kurze Rückblende: Ende 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von den EU-Institutionen angenommen. Damit verbunden ist eine stufenweise Ausweitung des Kreises von Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen – Schätzungen gehen von 15.000 Firmen in Deutschland aus. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, wie eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro, greift die Berichtspflicht. Betroffene Unternehmen, Banken und Versicherungen werden ihrerseits Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Kunden benötigen - und damit auch von KMU der Bauwirtschaft. Das „Scope-3-Forum“ der B.A.U.M.-Gruppe macht Unternehmen fit für eine Berichterstattung nach dem ESRS-E1-Standard. Teilnehmende erlangen das Know-how, um die geforderte Transparenz zu schaffen, die Lieferkette zu dekarbonisieren und ihre Geschäftsmodelle zu transformieren. Nähere Infos zu dem Online-Kurs, der am 19. Januar 2024 startet, ein halbes Jahr läuft und insgesamt acht Termine umfasst, gibt es bei der Initiative Wirtschaft pro Klima.
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Run auf Ölheizungen „dank“ Gebäudeenergiegesetz: ARD-Doku zeigt Hintergründe
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Weihnachten steht vor der Tür. Wollen Sie sich an einem solchen Fest oder an den nachfolgenden Tagen „zwischen den Jahren“ wirklich die Laune verhageln mit Dokumentationen, die das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels in Frage stellen? Doch wohl eher nicht. Dem passen wir uns an und fischen heute nur ein Fundstück aus der Media-Theke statt wie gewohnt zwei. Ganz ohne Bildschirm-Konsum geht es eben doch nicht an den Feiertagen und ein Dreiviertelstündchen passt immer zwischen Gänsebraten und Dominosteine.
Die heutige Empfehlung kommt aus der Frischeabteilung: Die jüngsten Drehs für die ARD-Produktion „Wärmepumpen und Co: Was bringt das neue Heizungsgesetz?“ datieren von November und die Ausstrahlung im linearen Fernsehen war erst diese Woche. Die Doku enthält eine Menge Fakten, die auch bei Insidern nicht Allgemeingut sind. Hätten Sie beispielsweise gewusst, dass das kleine Saarland deutscher Wärmepumpen-Tabellenführer ist? Hier wurden 2017 bis 2019 in Relation sieben Mal mehr Geräte eingebaut als in Bremen. Wenig bekannt ist auch, welch gewaltigen Öl- und Gas-Boom das Hickhack um das Gebäudeenergiegesetz ausgelöst hat. Autsch.
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Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind vier Positionen zu besetzen; gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
| TERMINE UND LEHRGANGSSTARTS |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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