Liebe Leserinnen und Leser,
als aufmerksame Leser unseres Newsletters werden Sie es sicher sofort bemerken: Diese Zeilen wurden von einer Künstlichen Intelligenz verfasst. Schließlich muss auch das Öko-Zentrum NRW mit der Zeit gehen. Und der Einsatz von Text-Schreib-Computerprogrammen lohnt sich insbesondere dann, wenn immer wiederkehrende Wortflüsse zu Gesetzen, Verordnungen, Förderprogrammen und Koalitionsstreitigkeiten auch bei der -zigsten Verwendung noch halbwegs originell klingen sollen. Man nehme Schlüsselbegriffe aus den Meldungen des Newsletters, mixe eine Textzeile des Schlagers dazu, der gerade im Radio läuft - schon rattert die KI los. Nach 0.016 Sekunden steht das Editorial. Das ist viel effizienter, als wenn sich der Geschäftsführer, der bislang auf Schnickschnack wie Ghostwriter verzichtet hat, selbst damit abquälen muss.
In dieser Woche hat das Öko-Zentrum NRW seinen 30. Geburtstag gefeiert. Zentraler Programmpunkt waren Interviews mit den vielen jungen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Motivation für die Arbeit schildern und Erwartungen an die Entwicklung der nächsten zehn Jahre äußern konnten. Klar, dass dabei Begriffe fielen wie „noch mehr Digitalisierung“. Nicht alle unsere Freundinnen/e, Partnerinnen/er, Kundinnen/en oder Lehrgangsteilnehmenden konnten beim Sommerfest dabei sein. Daher auf diesem Wege ein Dank an Sie alle, die uns hoffentlich gewogen sind und bleiben, gern auch einmal einen launigen Artikel im Newsletter lesen und die Leistungen des Öko-Zentrums NRW schätzen. Die vielen freundlichen Rückmeldungen anlässlich des Jubiläums motivieren uns alle, ob ganz frisch oder schon jahrelang dabei, fleißig weiter an der Zukunftsfähigkeit des Bauwesens zu arbeiten.
Nur eine der befragten Kolleginnen muss ich leider enttäuschen. Deren Vision, nämlich, dass das Öko-Zentrum NRW in zehn Jahren fünfhundert Mitarbeitende hat, werden wir nicht anstreben. Ein bisschen Zeit muss ja auch noch für andere Dinge bleiben – zum Beispiel für das Verfassen von Editorials. |
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Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Zuständigkeit für Heizungsförderung wechselt vom BAFA zur KfW |
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Zwischen ihnen gibt es einige Unterschiede, schon allein räumlich: Rund 500 Straßenkilometer trennen die KfW in Frankfurt/Main und die Außenstelle der BAFA im sächsischen Weißwasser. Das eine ist eine Bank (die drittgrößte Deutschlands, um genau zu sein), das andere Teil einer Bundesoberbehörde. Ob das eine Rolle gespielt hat bei den Änderungen, die sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abzeichnen? Für den Handlungsstrang „Einzelmaßnahmen“, einer der drei tragenden Säulen der BEG, ist eine Änderung der Richtlinie (BEG-EM-Rili) in Arbeit; dieser zufolge soll die Heizungsförderung zum 1. Januar 2024 nahezu komplett vom BAFA zur KfW wechseln. Das ist sicher die größte Überraschung in dem Entwurf, über den wir hier vorab berichten können - aber nicht die einzige.
Zurück zu den Heizungen: Aus diesem Bereich bleibt nur die Förderung für die Errichtung, Erweiterung oder Optimierung von Gebäudenetzen in Weißwasser. Weiterhin vom dortigen BAFA-Standort betreut werden soll ansonsten die Zuschussförderung von Effizienzmaßnahmen, wie die Dämmung der Gebäudehülle oder eine Optimierung der Anlagentechnik. Die Fördersätze liegen laut derzeitigem Stand für alle Heizungsanlagen einheitlich bei 30 Prozent; im besten Fall können Antragstellende zudem noch einen Einkommens-, einen Klima- und ein Innovationsbonus erhalten. Welche Voraussetzungen hierfür gelten, lesen Sie ebenso in unserer Übersicht wie Details zu den förderfähigen Kosten bei Heizungen, denen bei Effizienzmaßnahmen sowie zu dem für 2024 neu geplanten zinsverbilligten Ergänzungskredit. Tipp: Damit Sie inhaltlich sattelfest bleiben oder werden bei der BEG, die in ihrer kurzen Geschichte diverse Kurswechsel vollzogen hat, empfehlen wir unsere Online-Seminare. |
Lesen braucht Zeit: GEG kriegt doch noch die Kurve |
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Es ist vollbracht. Ohne die Bibel bemühen zu wollen: Ein paar Kreuze wird man machen dürfen nach dem monatelangen Gezerre um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach der Juni-Ausgabe dieses Newsletters wurde es noch einmal spannend: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten statt, der mehr Zeit für Lesen und Prüfung des Entwurfs eingefordert hatte. Die bekam das Parlament und in der ersten Sitzungswoche ging es dann ganz fix: Am 8. September passierte das Gesetz den Bundestag, in der Fassung, die der Klimaschutz-Ausschuss zwei Monate zuvor empfohlen hatte. Eine letzte Unsicherheit stellt formal noch die Bundesratssitzung am 29.09. dar; von Widerstand dort (sprich: einer Überweisung des GEG an den Vermittlungsausschuss) geht aber ernsthaft niemand aus.
Das, was drinsteht in der inhaltlich gerupften und nun - zumindest vorerst - konsensierten GEG-Novelle haben wir für Sie aufgedröselt, der besseren Übersichtlichkeit halber in zwei Artikeln: Einer befasst sich speziell mit der 65-%-Pflicht beim Austausch von Heizungsanlagen, einer mit den sonstigen Änderungen. Wer keine Zeit hat, das alles zu lesen, kann sich die Materie auch am 25.09. in unserem Online-Seminar erklären lassen. Abzuwarten bleibt, wie lange die Ruhe an der GEG-Front währt. |
Vom Pilotprojekt zum Politobjekt zum Partner in Sachen Bauen: 150 Gäste feiern in Hamm „30 Jahre Öko-Zentrum NRW“ |
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Zum Auftakt lachte die Sonne, dann zogen dunkle Wolken und ein Gewittersturm auf - um sich aber zugunsten guter Aussichten schnell wieder zu verziehen: Fast vermittelte das Wetter den Eindruck, als wolle es „30 Jahre Öko-Zentrum NRW“ im Schnelldurchlauf nachspielen, als zu Beginn dieser Woche rund 150 Gäste aus just diesem Anlass in Hamm zusammenkamen. Wegbereiter und Wegbegleiter aus den ersten drei Dekaden waren eingeladen, gemeinsam mit dem Team zu feiern. Auch die NRW-Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsidentin, Mona Neubaur, ließ es sich nicht nehmen, persönlich zu gratulieren.
Auch im Sommer 1993, als das Öko-Zentrum NRW mit der Kongress-Messe „solar ´93“ offiziell seine Pforten öffnete, war viel politische Prominenz dabei. Im Düsseldorfer Städtebauministerium war einige Jahre zuvor – mit Prof. Karl Ganser als „Mastermind“ – die Idee entstanden, eine Anlaufstelle für das ökologische Bauen zu schaffen. Mit der Standortwahl sollte zugleich einer Zechenbrache in Hamm neues Leben eingehaucht werden. Nach einem Wechsel in der Landespolitik entfiel jedoch 2005 die Basisfinanzierung, die Einrichtung stand auf der Kippe – und wurde vom Geschäftsführer privatisiert. Im Jubiläumsjahr umfasst das Öko-Zentrum NRW über 50 Mitarbeitende – weit mehr als doppelt so viele wie vor dem Einschnitt. Eine Fotostrecke zur Festveranstaltung sowie einen Zeitstrahl zur anfangs durchaus bewegten Firmengeschichte finden Sie auf unserer Website. |
Wärmeplanungsgesetz: Modifizierter Entwurf bezieht Status quo beim GEG ein und erhält Plazet des Bundeskabinetts |
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„Alles hängt mit allem zusammen“, das wusste schon der Universalgelehrte Alexander von Humboldt. Und weil dem eben so ist, muss es jetzt fix gehen mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze", für das sich die Kurzform „Wärmeplanungsgesetz“ etabliert hat: Dessen Inhalt hängt eng zusammen mit dem am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetz, schafft quasi einen planerischen Rahmen für letzteres. Zu Erinnerung: Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Kommunen, die Wärmeversorgung in ihrem Hoheitsgebiet spätestens bis Ende 2028 in einem kommunalen Wärmeplan darzustellen. Diejenigen, die – privat oder gewerblich – Heizungswechsel, energetische Sanierungen oder Neubauten planen, sollen so eine Orientierungshilfe erhalten, was die für sie optimale technische Lösung ist.
Mitte Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes verabschiedet, das somit nun auf dem Weg durch die Instanzen ist und ebenfalls ab Jahreswechsel gelten soll. Vorangegangen waren eine zweite Runde der Länder- und Verbändeanhörung sowie die Anpassung des Inhaltes auf die Verhandlungsergebnisse beim GEG. Im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf bedeutet das diverse Änderungen, über die Sie sich auf unserer Website näher informieren können. So soll die Wärmeplanung nun flächendeckend eingeführt werden – sprich: auch Kommunen unter 10.000 Einwohnern einbeziehen – und längere Fertigstellungsfristen bekommen. Zudem setzt die Bundesregierung auf größtmögliche Transparenz: In einer Internetplattform will sie die erstellten Wärmepläne zentral veröffentlichen – schlechte Aussichten für säumige Stadtverwaltungen. |
Ein „Leckerchen“ für jeden Geschmack und Bereich: „Solarpaket I“ soll Ausbau der Photovoltaik beschleunigen
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Kommt nach „Habecks Heizungs-Sozialismus“ (Tweet eines Jugendverbandes) nun der nächste Klimaschutz-Aufreger? Immerhin soll auch das vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, das die Politik wegen seiner 15 Wörter mit 170 Zeichen dann doch lieber als „Solarpaket I“ nennt, schon zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Zeug zum Skandal hat dieses Maßnahmenbündel allerdings nicht; es erinnert an die bunt gemischten Süßwarenbeutel für Kindergeburtstage: Enthalten sind viele kleine Tütchen für jeden Geschmack. In der Summe sollen zahlreiche kleinere Änderungen bürokratische Hürden abbauen und mehr Photovoltaik aufs Dach bringen.
Oder ans Außenwohnzimmer: „Balkonsolar“ ist ein Wort, das Eingang in den deutschen Wortschatz gefunden hat - und im Solarpaket I eine größere Rolle spielt. So soll hier die zulässige Einspeiseleistung von 600 auf 710 Watt erhöht werden. Neben „Stecker-PV-Anlagen“ sind vor allem die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, die Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte (insbesondere im gewerblichen Bereich), der Ausbau von Freiflächenanlagen sowie diverse Einzelmaßnahmen (wie die Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens) „Tütchen“ im Gesamtpaket. Was im drin steht im geplanten Gesetz, steht hier drin – in unserem Überblickstext. Der Entwurf muss allerdings noch ins parlamentarische Verfahren, so dass Änderungen möglich sind. |
Astreine Zusammenarbeit: Zwei Bundesministerin starten Initiative für mehr Bauen mit Holz in Deutschland |
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Den Einsatz von Rückepferden und Saatdrohnen wolle man fördern, heißt es auf Seite 31. Solche Sätze lesen sich wie aus der Zeitenwende gefallen, obschon das Dokument, aus dem sie stammen, nicht einmal zwei Jahre alt ist. Drohnen sind derzeit eher gegen die Saat der Gewalt unterwegs und Rückepferde wurden von Ölheizungen aus dem Fokus gerückt. Aber nur ein paar Zeilen höher im Koalitionsvertrag der Ampelregierung steht ein anderes Vorhaben, das jetzt angepackt wird – und das ganz ohne Störgeräusche: Das Bau- und das Landwirtschaftsministerium starten gemeinsam eine Holzbauinitiative.
Der Koalitionsvertrag nennt als Begründung, dadurch sollen die regionalen Holzwertschöpfungsketten unterstützt werden. Dass eine verstärkte Verwendung des nachwachsenden Roh- und Baustoffes viele weitere Vorteile hätte, nämlich solche für den Umwelt- und Klimaschutz, liegt auf der Hand. Um mehr Bauakteure auf den Holzweg zu führen, wird sich die geplante Initiative auf acht Handlungsfelder konzentrieren. So will der Bund mit eigenen Projekten als Vorbild fungieren, Innovationen anschieben und rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Auch eine finanzielle und organisatorische Unterstützung durch Förderprogramme, Forschungs-, Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Beratungsangebote ist angekündigt. Termintipp: Am 10.10.2023 läuft in Berlin eine erste Begleitveranstaltung; sie kann auch online besucht werden. |
Solarpflicht soll kommen, der Schottergarten verschwinden: Öko-Zentrum NRW kommentiert neue NRW-Landesbauordnung
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Es gibt keinen historischen Fortschritt? Aber klar doch. Den Beleg liefert der Westfälische Frieden, der in diesem Jahr 375 Jahre alt wird: Aus dem Vertragswerk gingen rund 300 souveräne Staaten hervor, die fortan das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bildeten. In der Bundesrepublik hat sich die Vielstaaterei auf nur noch 16 Länder reduziert – was allerdings für die schnelle Einführung von Reformen und Innovationen immer noch ein Hemmnis ist: Bauen ist in vielen Fragen Ländersache – und die Sichtweisen von Kiel bis München divergieren. In Düsseldorf, wo eine schwarz-grüne Koalition regiert, hat sich die Politik eine Novellierung der Landesbauordnung (LBO) auf die Fahnen geschrieben – ein Vorhaben, das mehr als 18 Mio. Deutsche betrifft. Und eines, zu dem wir unseren fachlichen „Senf“ beisteuern durften.
Im Juni erhielt das Öko-Zentrum NRW Post vom Landtag: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung lud das Team ein, als Sachverständige den Entwurf zur Änderung der LBO 2018 zu kommentieren. Zwei Monate später war es soweit: Der Geschäftsführer trug das im Haus gesammelte Feedback vor und stand den Abgeordneten Rede und Antwort. Die gravierendste LBO-Änderung wäre die – schon im Koalitionsvertrag erwähnte – Solarpflicht, die ab 2024 für Nicht- und 2025 für Wohngebäude gelten soll. Das Öko-Zentrum NRW begrüßt sie und plädiert für prozentuale Vorgaben, wie sie auch in Berlin geplant sind. Was der aktuelle Stand bei der LBO-Novellierung ist, was wir darin gut finden und was wir kritisch sehen, lesen Sie hier. |
Brüssel öffnet die EFRE-Schatulle: 200 Mio. Euro für mehr Energieeffizienz von öffentlichen Gebäuden in NRW |
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Mülheim hat die meisten, das nahezu gleich große Paderborn die wenigsten: Die Rede ist von den Pro-Kopf-Schulden bei den Großstädten zwischen Rhein und Weser. Von rund 2.100 Euro bis fast dem Sechsfachen reicht die Skala. Die Zahlen belegen: Die Kommunen sind klamm – und das gilt nicht nur für die großen. Somit kommt ein Fördertopf gelegen, den die NRW-Landesregierung jetzt (wieder) aufgelegt hat: Mit dem Programm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“, gespeist aus EU-Mitteln für regionale Entwicklung (EFRE), soll der Verbrauch solcher Bauten gesenkt werden. Interessierten Städten und Gemeinde winken Förderquoten von bis zu 80 Prozent und eine Zuwendung von bis zu acht Mio. Euro je Vorhaben.
Allerdings: Wer so viel Geld ausschüttet, erwartet auch einiges. Anträge für das 196 Mio. Euro umfassende Förderprogramm müssen zunächst zwei Grundvoraussetzungen erfüllen. Erstens muss es sich um energetische Sanierungen bei Gebäuden handeln, die vorrangig karikativen, kulturellen, touristischen oder sportlichen Zwecken dienen. Zweitens muss das Baujahr vor 1977 liegen. Damit nicht genug: Der angestrebte energetische Standard hat die gesetzlichen Vorgaben zu überschreiten und die Reduktion des vorhandenen Primärenergiebedarfs muss mindestens 50 Prozent betragen. Für weitere Infos schauen Sie in unsere Zusammenfassung – am besten bald, denn die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundverfahren. |
Wo gibt es die innovativsten Hitz-Köpfe? HEATS-Projekt soll Grundlagen für kommunales Hitzerisiko-Management erarbeiten |
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In welchem Viertel gibt es den heißesten Club der Stadt? In drei deutschen Städten können Szenegänger das bald per App recherchieren - um der Location dann tunlichst fernzubleiben. Denn bei HEATS geht es darum, urbane Hitze-Hotspots und deren treibende Faktoren zu identifizieren. Anhand von drei Orten aus unterschiedlichen deutschen Regionen sollen derart Planungsgrundlagen für ein kommunales Hitzemanagement entwickeln werden, die dann im besten Fall auch andernorts Anwendung finden können. Erfolgreich beworben um die Teilnahme an dem Projekt, das vom Bundesumweltministerium gefördert wird, haben sich Aachen, Zwickau und Hamm.
Im Fokus stehen bei HEATS selbstredend nicht Clubbesucher, denen übermäßige Wärme wenig ausmachen dürfte. Elementare Komponente des Konzepts ist es, ermittelte Hotspots mit soziodemografischen Daten zu verknüpfen: Liegen in der Nähe Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen leben oder verkehren, zum Beispiel Seniorenheime? Und welche baulichen Maßnahmen oder sonstigen Maßnahmen könnten die Gefährdung an diesen Orten reduzieren? Auch die Voraussetzungen für eine Datenbank, in die sich Hitzeanfällige selbst eintragen können, sind Teil des HEATS-Studie, über die Sie hier mehr erfahren können. Mitte 2025 sollen die Ergebnisse vorliegen. |
„Hamm’se ’nen Tipp für Wetterextreme?“ Sehenswertes und Kindgerechtes von der Mediatheke
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Mitunter muss man gar nicht suchen, um zu finden. So geschehen am letzten Sonntag, beim gelangweilten Zappen durch die TV-Kanäle. Auf Taste 2, der für das ZDF, Wortfetzen, die klingen wie „Hamm“. Schnell zurück – und tatsächlich: Auf dem Zweiten läuft eine Doku, die aufgehängt ist am Beispiel dieser Ruhrgebietsstadt, deren Name einem wohl nicht als allererster einfällt beim Stichwort „Nachhaltigkeit“. Tatsächlich passiert hier aber viel in Richtung der Herausforderung, wie sich „Mit Wetterextremen leben“ lässt. Daher ist unser erster heutiger Tipp für Sehleute die gleichnamige Folge der ZDF-Senderreihe „planet e“.
Auch die zweite Empfehlung erfolgt quasi „auf Zuruf“; sie stammt von einem Kollegen aus dem Öko-Zentrum NRW und richtet sich an den Nachwuchs: Der sehr gut gemachte YouTube-Kanal „Dinge erklärt – Kurzgesagt“, gegründet von ARD und ZDF, hat sich unter anderem auch mit der Frage „Kannst DU den Klimawandel stoppen?“ befasst. Die Antwort dauert 19 ebenso kurzweilige wie kindgerechte Sendeminuten, in denen auch der Gebäudesektor auftaucht. Zu diesem Video geht es hier. |
Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind drei Positionen zu besetzen. |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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