Liebe Leserinnen und Leser,
Klimaschutz hat eine neue Maßeinheit bekommen – den Sozialfaktor. Der ist nicht trennscharf und somit schwerer zu berechnen als der Ausstoß von Treibhausgasen. Und die, die mit ihm argumentieren, kommen nicht selten aus der Politik und Lobbyverbänden, was nicht unbedingt Vertrauen schafft. Sie warnen vor einer sozialen Unwucht, die die Maßnahmen für Klimaschutz mit sich bringen könnten. Kann es einen gesellschaftlichen Konsens geben, so ihr Credo, wenn einkommensschwache Bevölkerungsgruppen besonders unter politischen Maßnahmen zu leiden haben? Dürfen gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmte Gruppen benachteiligen oder umgekehrt Wohlhabende zu Gewinnern des Klimaschutzes machen? Und wer soll den Heizungsaustausch bezahlen, wenn die Eigner der Gebäude selbst sich den Wechsel nicht leisten können?
Diese Fragen sind berechtigt. Laut Statistiken bekommen in Deutschland rund 260.000 Gebäudebesitzerinnen und -besitzer Sozialleistungen in irgendeiner Form. Und viele weitere haben ebenfalls nicht die Finanzdecke für Investitionen in die Wärmewende. Schon jetzt, so „CO2-Online“, heizen einkommensschwächere Haushalte überproportional häufig mit fossilen Energien und stehen dem Kauf von Wärmepumpen kritischer gegenüber als gutsituierte.
Die Sozialkritik klammert aber zwei Aspekte aus. Zum einen ist Nichtstun keine Lösung: Die Energiekosten werden weiter steigen, wodurch sich die Lage gerade der Einkommensschwachen weiter verschlechtern wird. Zweitens hat die Politik das Problem erkannt und ein Gegensteuern eingeleitet. Vorschläge, verstärkt einkommensschwache Zielgruppen in den Genuss von Fördermitteln zu bringen, liegen auf dem Tisch - siehe die News zur Neujustierung der BEG-Förderung in dieser Ausgabe. Das dürfte nicht ohne das ungeliebte „Umverteilen“ funktionieren, denn jeden Euro kann man nur einmal ausgeben. Fallen die Mittel dann für höhere Einkommensgruppen ganz weg? Und was ist mit den älteren Menschen? Nach derzeitigen Planungen dürften 80-Jährige noch „mal eben“ eine Gasheizung einbauen – die dann den Erben „auf die Füße fällt“. Da ist vieles noch nicht durchdacht. Aber gerade deshalb brauchen wir jetzt keine Bedenkenträger, sondern Ideenhaber. |
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Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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GEG-Novelle: Kabinett beschließt die 65-%-Pflicht ab 2024 – mit vielen Sonderregelungen und Ausnahmefällen |
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Selten war sie so einig, die Regierungsampel aus Rot, Gelb und Grün: Einvernehmlich und ganz ohne Aussprache wurde der Vorschlag angenommen, den das Bundesfinanzministerium in die Kabinettssitzung am 19. April eingebracht hatte: Im Juni 2024 wird der Bund die Reihe der 20-Euro-Sammlermünzen mit einem weiteren Motiv fortsetzen; die Neuerscheinung ist dem Biber gewidmet. Ob eine andere, ebenfalls für 2024 geplante Neuerung ebenso einmütig beschlossen wurde, lässt das Ergebnisprotokoll der Sitzung offen, aber immerhin: Auch diese Entscheidung „steht“: Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll es ab dem kommenden Jahr für alle neue Heizungen eine Pflicht geben, diese zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu betreiben.
So klar die Vorgabe, so komplex die Umsetzung. Der verabschiedete Referentenentwurf zum GEG gibt – ganz im Sinne der von der FDP geforderten „Technologieoffenheit“ – keinen bestimmten Zielpfad vor, sondern nennt mehrere gleichberechtigte Alternativen. Die reichen von Wärmenetzanschluss über Wärmepumpe bis Wasserstoff. Diverse Sonder- und Härtefallregelungen im GEG ermöglichen dabei den Betroffenen, die Umsetzung der 65-%-Pflicht zu verschieben oder sich ihr ganz zu entziehen. Nur ein Beispiel: Eigentümer/innen von Wohnraum, die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, sollen auf Antrag von der EE-Pflicht befreit werden. Allerdings kann dieselbe Gruppe auch spezielle Finanzhilfen bekommen, denn die GEG-Novelle wird begleitet von einem abfedernden Förderpaket (siehe die separate Meldung hierzu). Flankiert wird sie des Weiteren von effizienzsteigernden Maßnahmen und Regelungen zum Mieterschutz. Selbst die Autoren unserer Überblicksartikel, erfahren darin, umfangreiche Regelwerke „einzudampfen“, brauchten für die Details der 65-%-Pläne daher gut drei Seiten. Diese lesen Sie hier. |
Boni für viele Betroffene, aber Fragezeichen beim Starttermin: Kabinett beschließt neue Förderstrategie für erneuerbare Heizungen |
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Bei dem Produkt aus dem Baumarkt ist alles ganz einfach: Man nimmt die Tülle ab und schon wird aus dem breitflächigen Berieseln ein kräftiger Strahl. Geht es hingegen nicht um Balkon und Garten, sondern um die (Förder-)Landschaft, ist die Sache schwieriger: Die sprichwörtliche Gießkanne zum Instrument zielgenauer Geldverteilung zu machen, bedarf sorgfältiger Planung. Diese Erfahrung musste auch die Bundesregierung machen, die nach scharfer Kritik an ihren Plänen für eine „Heizungswende“ Mitte April ein neues Förderkonzept für erneuerbare Heizungsanlagen vorgestellt hat. Die Details einmal außer Acht gelassen, belohnt die Neuausrichtung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) erstens „kleine Leute“, zweites freiwilliges Engagement und drittens Geschwindigkeit beim Austauschtempo.
Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder zu den selbstnutzenden Kleinvermietern gehört (was hier maximal sechs Wohneinheiten meint), soll nach dem Kabinettsbeschluss eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent auf die künftig zulässigen Heizungsoptionen erhalten. Für alle anderen Gebäudeeigentümer bleiben die bisherigen Konditionen erhalten. Die Grundförderung lässt sich um weitere 10 oder 20 Prozent erhöhen, wenn man beispielsweise einkommensabhängige Sozialleistungen bezieht, eine alte Öl- oder Gasheizung aus dem Keller wirft, obwohl man von der 65-%-EE-Pflicht nicht betroffen ist oder bei einer Havarie schneller handelt als vorgeschrieben. Um keine Preistreiberei auszulösen, ist eine zeitliche Staffelung der Antragstellung Bestandteil der Pläne. Die haben allerdings einen Haken: Bislang hat die Regierung nicht mitgeteilt, ab wann die neue Förderstrategie, die wir hier für sie aufgedröselt haben, tatsächlich in Kraft tritt. |
Verbindliche Einsparziele für Wirtschaft und öffentliche Hand: Energieeffizienzgesetz nimmt vor allem „Dickschiffe“ des Verbrauchs in den Fokus
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Wer auf der A 43 oder der A 52 Richtung Ruhrgebiet fährt, kann ihn nicht übersehen: Rund neun Quadratkilometer nimmt der Chemiepark Marl ein, Arbeitsstätte für rund 10.000 Menschen – und ein gigantischer Energieverbraucher. Die Anlage fraß schon 2017 so viel Strom wie 500.000 Privathaushalte. Ein paar Kilometer weiter südlich sitzt ein weiterer Großkunde aus der Medizinbranche: Mit über 50.000 Megawattstunden verbraucht das Universitätsklinikum Essen jährlich mehr Strom als 10.000 Einfamilienhäuser. Im Gegenzug heißt das: Für Einsparungen ist bei solchen „Dickschiffen“ des Verbrauchs am meisten zu holen. Diese stehen daher im Mittelpunkt des Energieeffizienzgesetzes, dessen Entwurf im April vom Kabinett beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren geschickt wurde. Noch in diesem Jahr soll das EnEfG in Kraft treten, dessen Inhalt wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Das Bundeswirtschaftsministerium will mit dem neuen Regelwerk erstmals einen verbindlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz in Deutschland schaffen, und zwar sektorübergreifend. Der jetzige Referentenentwurf setzt auf nationaler Ebene Anforderungen aus der laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie um und definiert konkrete Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045. Inhaltlich umfasst das EnEfG Vorgaben für die Einführung von Energieaudits sowie von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen, für Einsparquoten, für die Nutzung von Abwärme, für diverse Nachweispflichten und einige kleinere Themen. Adressaten des Gesetzes sind die öffentliche Hand, öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (2,5 GWh aufwärts). Zudem werden - in Anerkennung des digitalen Zeitalters - erstmals Rechenzentren in die Pflicht genommen. Die Umwelt- und Klimaschutzverbände begrüßen das EnEfG überwiegend, vermissen teils aber Verbindlichkeit und Sanktionsmöglichkeiten.
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106 Seiten mit Antworten auf (fast) alle Fragen: KfW veröffentlicht neue FAQ-Liste zu Effizienzhäusern/-gebäuden
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Gesetzgebung ist ein wenig wie Billardspielen: Ein Stoß in Richtung einer bestimmten Kugel bringt meist auch weitere in Bewegung. Ein gutes Beispiel für ein solches Wechselspiel ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit der der Staat seit 2021 die energetische Sanierung und seit kurzem auch den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden unterstützt. Dies erfolgt im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und das bedeutet: Ändert sich hier etwas (wie zuletzt zum Jahreswechsel), ergibt sich dort Klärungsbedarf – und für die KfW die Notwendigkeit, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu geben. Folgerichtig hat die Bank Ende April neue technische FAQ für Effizienzhäuser/-gebäude sowie für Klimafreundliche Gebäude veröffentlicht.
Die Versionsnummer 5.0 und der Umfang (106 Seiten!) belegen die Dynamik, die die deutsche Klimaschutz-Gesetzgebung und -förderung prägt – die erste Fassung ist nicht einmal zwei Jahre alt. Die neue FAQ-Liste können Sie auf der Website des Öko-Zentrums NRW herunterladen – in der „blauen Version“, die einen schnellen Vergleich des alten und neuen Textes erlaubt. Die neue Liste enthält umfangreiche Ergänzungen zum Lebenszyklus-Nachweis in der Neubauförderung sowie zur Seriellen Sanierung, an deren Entwicklung die Fachleute des Öko-Zentrums NRW beteiligt waren.
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Naturnahe Lösungen haben Priorität: Förderprogramm zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen neu ausgerichtet
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Na, ob das funktioniert? Skepsis ist erlaubt: Im Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundesumweltministeriums gibt es nun auch die Möglichkeit, für die Einstellung von Anpassungs-„Beauftragten“ Staatsgeld zu bekommen. Allerdings ist das Angebot zeitlich befristet - und trifft auf einen Markt, in dem sich Fachleute ihre Jobs aussuchen können. Ein Blick in das zum 1. Mai grundlegend überarbeitete Förderprogramm lohnt dennoch, denn dieses umfasst zwei weitere - durchaus attraktive - Schwerpunkte. Dabei ist Eile geboten: Anträge können nur vom 15. Mai bis zum 15. August eingereicht werden.
Kurzer Rückblick: 2020 legte der Bund ein mit 150 Mio. Euro gefülltes Förderpaket auf, das sozialen Einrichtungen bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels helfen sollte. Logischerweise sind es gerade die Menschen, die solche Einrichtungen nutzen, die besonders unter Phänomenen wie extremer Hitze leiden. In diesem Frühjahr hat das Bundesumweltministerium das Programm neu ausgerichtet, um es mit anderen ökologischen und Nachhaltigkeitszielen zu harmonisieren. Naturnahe Lösungen haben nun Vorrang gegenüber „grauen“ (sprich: baulichen/technischen). Die Grundstruktur des Hilfspakets ist aber gleichgeblieben – und die attraktive Förderquote von bis zu 90 Prozent auch. Im Schwerpunkt 1 geht es um Konzepte, beim zweiten um konkrete Maßnahmen. Näheres zu dem Förderprogramm, das Zuschüsse von bis zu 500.000 Euro ermöglicht, lesen Sie auf unserer Website. |
Service für „Nach-Sichtige“: Referate der Kommunentagung 2023 nahezu komplett online aufrufbar
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„Ene Besuch im Zoo“: Nein, nicht der unkaputtbare Karnevalsschlager ist gemeint, sondern ein anderer Dauerbrenner: Mit dem Video “me at the zoo”, gedreht von Firmenmitgründer Jawed Karim, begann am 24. April 2005 die Geschichte von Youtube. Bislang erreichte das aus heutiger Sicht mehr als lausig gemachte Filmchen knapp 266 Millionen Aufrufe. Was das mit dem Öko-Zentrum NRW zu tun hat? Viel – auch wir sind seit gut einem Jahr auf der Plattform vertreten. Die jüngsten 14 der 26 Videos in unserem Kanal stammen aus der Kommunentagung 2023 und sind ein Gratisservice für alle, die den Tagungsklassiker verpasst haben.
Live dabei Ende April in Hamm waren rund 70 Teilnehmende; weitere über 400 hatten sich online einklinkt. Mit dieser Resonanz erwies sich auch die elfte Auflage der „Kommunentagung“ als Besuchermagnet. Wie Befragungen des Publikums zeigen, schätzt dieses besonders die klare Ausrichtung auf den kommunalen Klimaschutz. Innerhalb dieses Gesamtthemas ging es diesmal speziell um die Wärmewende auf örtlicher Ebene, um die beschleunigte energetische Sanierung des Gebäudebestandes sowie um die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeit und Ökobilanzierung. Die gute Nachricht: Bis auf eines sind alle Referate online verfügbar, am übersichtlichsten auf unserer Website. Hinter der Qualität der Videos kann sich Jawed Karim nur verstecken. Und noch eine gute Nachricht: Der Termin der nächsten Kommunentagung steht bereits fest: Es ist der 26. April 2024 – am besten schon vormerken. |
230 Millionen Euro für „progres“sive Projekte: NRW weitet Förderung für Maßnahmen im Klimaschutz erheblich aus
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Im bevölkerungsreichsten Bundesland der Republik ist die Förderpolitik für eine klimaschonende Energiepolitik schon seit 2007 „work in progres(s)“: In diesem Jahr bündelte Nordrhein-Westfalen seine entsprechenden Aktivitäten im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ – und weil sich diesen Titel ohnehin kein Mensch merken kann, lautet die Abkürzung dafür einfach „progres.nrw“. Der Fokus hat im Lauf der Zeit immer wieder gewechselt, aber das Ziel ist gleich geblieben: Es geht um eine klimaschonende Erzeugung und Verwendung von Energie. Seit April liegt wieder frisches Geld in diesem Fördertopf – mit 230 Mio. Euro sogar eine unerwartet hohe Summe. Und nicht nur das: Das grün geleitete Wirtschaftsministerium hat elf neue Fördergegenstände in progres.nrw aufgenommen und bestehende Konditionen teils erheblich verbessert.
Chancen bietet das Programm beispielsweise für kurzentschlossene NRW-Kommunen: Für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern oder Schulen stellt Düsseldorf 30 Mio. Euro zur Verfügung. Interessierten Städte und Gemeinden winken attraktive Konditionen - die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Höchstgrenze: 350.000 Euro). Neu aufgenommen beziehungsweise geändert wurden mit der novellierten progres.nrw-Richtlinie unter anderem Förderungen für Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern, an Fassaden und über Parkplätzen. Erstmals bezuschussbar ist die mit PV-Nutzung verbundene Hauselektrik, ebenso die Berechnung und Beratung zu Kleinwindanlagen. Um das Potenzial der Geothermie stärker zu erschließen, unterstützt NRW über die oberflächennahe Nutzung von Erdwärme hinaus nun auch die aus mittleren und tiefen Schichten. |
Abstecher in die Wissenschaft: Schulungskonzept zur Ökobilanzierung ist das neue „Projekt des Monats“
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Im Gebäudeenergiegesetz ist sie bereits enthalten – in dessen § 7 finden sich Anmerkungen dazu. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude nimmt auf sie Bezug. Und für den Erhalt des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude ist sie ohnehin unabdingbar. Die Rede ist von der Ökobilanz für den Gebäudelebenszyklus, der LCA (von englisch: Life Cycle Assessment). Die Aufzählung macht klar: Die ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen, die Gebäude auf das Klima haben, ist auf dem Vormarsch – und soll künftig noch mehr Gewicht bekommen. Allerdings gibt es dabei ein Problem: Bei denen, die energetische Nachweise erstellen, sind Ökobilanz-Berechnungen bisher kaum bekannt und werden daher zu selten zur Planungsoptimierung eingesetzt. Ein Schulungskonzept soll Abhilfe schaffen; es ist unser heutiges „Projekt des Monats“.
Das für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelte Curriculum nimmt unter den bisher hier vorgestellten Arbeiten eine Sonderstellung ein. Geht es in der Regel um die Planung oder den Bau von Gebäuden, also um konkrete Objekte, so hinterlässt der Auftrag „Entwicklung, Erprobung und Evaluierung Fortbildungskonzept Ökobilanzierung für Energieberater:innen“ nur eines: Papier. Und noch einen Unterschied zu anderen „Projekten des Monats“ gibt es: Da es sich um ein wissenschaftliches Unterfangen handelte, sind die Ergebnisse frei verfügbar. Weiterbildungsträger haben die Möglichkeit, die Unterlagen in Eigenregie zu ergänzen und Prüfungen durchzuführen. Unter dem Strich soll so mehr Know-how zu LCA bei den Personen aufgebaut werden, die auf der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind. Wie das Akademie-Team des Öko-Zentrums NRW diese Aufgabe angegangen ist, erfahren Sie hier.
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Wie klein ist „klein“? Neue Richtlinie zum EEW-Förderprogramm für die Wirtschaft bringt Verbesserungen und verschiebt Fokus
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„Wir treffen uns dieses Wochenende.“ „Also nächstes?“ „Nein, kommendes.“ Kommunikation kann schwer sein, wenn Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden. Noch wichtiger sind exakte Definitionen, wenn die Grundlage für Gesetze oder Richtlinien sind. Bei der „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ wurden die Begriffe in Bezug auf mögliche Nutznießer jetzt neu festgelegt: Mit dem Inkrafttreten einer neuen Richtlinie zur EEW - wie das Förderprogramm abgekürzt heißt - gibt es seit dem 1. Mai nicht nur Unternehmen, die zu den „kleinen und mittleren“ gehören (sprich: zu den „KMU“) oder nicht. Es wird zudem differenziert zwischen „kleinen“ und „mittleren“. Alles verstanden? Vermutlich nicht. Daher eine kurze Erklärung.
Mit der EEW unterstützt der Bund seit 2019 Unternehmen bei der Steigerung der Energieeffizienz; Mittel zum Zweck sind wahlweise zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen oder Investitionszuschüsse. Da unter der Energiepreisexplosion der letzten Zeit vor allem die kleineren Betriebe gelitten haben, will der Bund diese bevorzugt unterstützen – was eine trennscharfe Definition voraussetzt. So umreißt der Bund „kleine Unternehmen“ (KU) als solche, die weniger als 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Jahresumsatz haben. In den Fördermodulen 1 bis 5 wurden für sie die Fördersätze um zehn Prozentpunkte erhöht. Neben dieser wichtigsten Änderung enthält die neue EEW-Richtlinie weitere; so wird als sechstes Modul die „Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen“ eingeführt. KU erhalten bessere Fördersätze für eingespartes CO2 (Modul 4) und die Förderfähigkeit von Geothermie sowie Biomasse wurde geändert (Modul 2). Unsere Übersicht mit allen Änderungen des „neuen“ EEW-Förderprogramms finden Sie hier.
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Es gibt sie noch, die guten Dinge: Sehenswürdigkeiten aus den Mediatheken |
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Quark bleibt Quark. Egal, ob von einer einzigen Portion die Rede ist oder von zehn Bechern: Es gibt keine Mehrzahl, denn das Wort ist ein Appellativ, also ein Gattungsbegriff. Anders bei dem Elementarteilchen gleichen Namens aus der Physik; hier lautet die Mehrzahl „Quarks“ – wie der Titel, den der Journalist Ranga Yogeshwar im April 1993 der von ihm moderierten TV-Sendung gab. Bereits seit 30 Jahren ist das WDR-Wissenschaftsmagazin nun „auf Sendung“, ist zum Synonym für Seriosität avanciert und liefert weiterhin hervorragende Beiträge ab wie den, den wir Ihnen heute empfehlen. In der Ausgabe „Nachhaltig wohnen“ vom März geht es gleichermaßen ums Bauen. „Quarks“ erläutert kompakt und allgemeinverständlich, was die Wissenschaft zu klimagerechten Alternativen weiß.
Die notwendigen Veränderungen in Haus, Wohnung und Garten müssen allerdings auch finanziert werden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über die Kosten von „Habecks Heizungs-Hammer“ (Schlagzeile der Springer-Medien) hat ein Interview neue Aktualität erhalten, das unser zweiter Medientipp in dieser Newsletter-Ausgabe ist. Geführt hat das Gespräch mit Prof. Claudia Kempfert vor anderthalb Jahren Radio Bremen. Die Wirtschaftswissenschaftlerin und Abteilungsleiterin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung äußert sich darin – klar positioniert und streitbar wie immer – zu der Frage „Ist Klimaschutz was für Reiche?“. Ende 2021 drehte sich die Diskussion vor allem um die CO2-Steuern, aber schon da hieß die Kernfrage: Wie sollen Personen mit geringem Einkommen das finanzieren? Unser Fazit: 53 Minuten, die sich lohnen.
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Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote.
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