Energieberatungen für Wohngebäude

Energieeffizienz |

Ab 1.2. steigt die Bundesförderung von bisher 60 % auf 80 %

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zielt auf die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt.

Die Förderung beinhaltet 80 % des förderfähigen Beratungshonorars mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, wobei der Beratungsempfänger allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen muss.

Dem Eigentümer (auch Wohnungseigentümer) wird aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren kann. Wenn er die energetische Sanierung nach und nach angehen will, ist aber auch ein individueller Sanierungsplan zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz förderungsfähig.

Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Sie hier: Energieeffizienz-Expertenliste

 

Die wichtigsten Neuerungen - kompakt für Sie zusammengefasst!
Unser kostenloser Newsletter erscheint alle zwei Monate   Jetzt anmelden!

« zurück zur Übersicht