Energieberatung für Wohngebäude

Energieeffizienz |

Neue Richtlinie und Vorgaben

Update 22.06.2023: Die neue Richtlinie kann inzwischen im Bundesanzeiger vom 21.06.2023 eingesehen werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit einer Pressemitteilung vom 14.6.2023 bekanntgegeben, dass zum 01.07.2023 eine neue Richtlinie für die Bundesförderung der "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) in Kraft treten soll. Im Wesentlichen wird es folgende Änderungen geben:

  • Das Förderverfahren soll umgestellt werden. Künftig werden die Zuschüsse an die Beratungsempfänger/innen ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid. Sie können sich im Förderverfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
  • Bei allen geförderten Energieberatungen, die ab dem 01.07.2023 beantragt werden, muss zwingend ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unter Verwendung der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden.
  • Die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberatern/innen für die Bundesförderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) und die "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) liegt ab dem 01.07.2023 allein bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Bislang war das BAFA für die Zulassung der Berater/innen zuständig, eine Listung auf der Expertenliste der dena war nicht erforderlich.
  • Ab dem 01.07.2023 ist die Listung auf der Energieeffizienz-Expertenliste verbindlich, um eine geförderte Energieberatung für Wohn- oder Nichtwohngebäude durchführen zu können. Übergangsweise soll allerdings bis Ende 2023 eine Zulassung durch das BAFA auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt werden.

Zudem wird das BAFA zum 01.07.2023 einen neuen Internetauftritt für die Energieberatung Wohngebäude anbieten. Dort soll ein neues Antragsformular bereitstehen, um online Zuschussanträge zu stellen. Auch Verwendungsnachweise sollen voraussichtlich ab Ende September über die neue Internetseite eingereicht werden können. Anträge, die vor dem 01.07.2023 gestellt wurden, können im bestehenden System abgeschlossen werden.

 

Die wichtigsten Neuerungen - kompakt für Sie zusammengefasst!
Unser kostenloser Newsletter erscheint alle zwei Monate   Jetzt anmelden!

« zurück zur Übersicht