Was ändert sich 2026?

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GEG, EPBD, BEG, CO2-Preis und viele Fragezeichen

"Es besteht die Gefahr, dass die Verunsicherung der Bürger/innen und die Belastung für alle, die mit Planung, Beratung und Förderung in Bauprojekten befasst sind, bestehen bleibt."

Dies hatten wir vor einem Jahr beim Ausblick auf 2025 geschrieben und es hat sich leider bewahrheitet. Viele Ankündigungen der neuen Bundesregierung wurden bis heute nicht angegangen und ins nächste Jahr verschoben. Daher wird es sicherlich auch 2026 wieder viele Änderungen geben und wir wollen an dieser Stelle zusammenfassen, was bereits feststeht und was noch offen ist:
 

Gebäudeenergiegesetz und Kommunale Wärmeplanung
Bis Ende Januar soll ein Eckpunktepapier erarbeitet und bis Ende Februar eine Gesetzesnovelle im Kabinett verabschiedet werden, mit der die im Koalitionsvertrag beschlossene "Abschaffung des Heizungsgesetzes" umgesetzt werden soll. Welche Änderungen kommen und was die angekündigte Umbenennung in "Gebäudemodernisierungsgesetz" bringen soll - wir werden Sie auf unserer GEG-Infoseite auf dem Laufenden halten. 
Bis zum 30.6.2026 muss die kommunale Wärmeplanung in Großstädten ab 100.000 Einwohnern aufgestellt und beschlossen sein. Ob dann dort auch die 65%-EE-Pflicht in Kraft treten wird, hängt von der o.g. Novellierung des GEG ab. 
 

EU-Gebäuderichtlinie muss umgesetzt werden
Bis zum 28.5.2026 müssen die Vorgaben der aktuellen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies dürfte ganz überwiegend über das Gebäudeenergiegesetz erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist nicht mit einer fristgerechten Umsetzung in Deutschland zu rechnen, zumal diskutiert wird, sich in Brüssel für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist einzusetzen und die EPBD auch inhaltlich zu überarbeiten. 
 

Bundesförderung für effiziente Gebäude
Auch wenn die Gebäudeförderung theoretisch nicht von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes abhängt, ist es dennoch wahrscheinlich, dass es mit einer GEG-Novelle auch zu Änderungen bei der Förderung kommt. Von der Einführung einer Einkommensgrenze (wie bei der kürzlich beschlossenen Förderung für E-Autos) bis zu einer pauschalen Kürzung ist vieles denkbar - allerdings nicht von heute auf morgen, da nach § 89 GEG bei wesentlichen Änderungen an der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen muss.
Die im Koalitionsvertrag genannte Zusammenfassung der Förderungen zu je einem Programm für Neubau und Sanierung steht ebenfalls noch aus. Auch darüber werden wir auf unserer BEG-Infoseite berichten.

Eine Änderung bei der Förderung von Wärmepumpen steht hingegen schon fest:
Ab 1.1.2026 müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts von Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegen. Das gilt für alle geförderten Wärmepumpen, die ab 2026 neu installiert werden, unabhängig vom Datum der Antragstellung.
 

CO2-Preis steigt weiter
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wird 2026 wie im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten gebildet und soll vorerst in einem gesetzlich geregelten Korridor von 55 bis 65 Euro netto je Tonne liegen. 2025 war der Preis auf 55 Euro je Tonne festgesetzt und es ist zu erwarten, dass er 2026 eher im oberen Bereich des Preiskorridors liegen wird. Diese Erhöhung von maximal 10 Euro bedeutet eine weitere Preissteigerung von bis zu 3 Cent pro Liter Heizöl und bis zu 0,2 Cent pro kWh Erdgas. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.
 

Preisänderungen bei Gas und Strom
Die Gasspeicherumlage wird ab 2026 aus dem Bundeshaushalt finanziert und nicht mehr auf die Gaskunden umgelegt. Dadurch werden die Gaspreise um ca. 0,289 Ct/kWh netto sinken. Dies entspricht ca. 0,34 Cent brutto pro Kilowattstunde. Allerdings steigen gleichzeitig fast überall in Deutschland die Netzentgelte für Gas - laut aktueller Prognose um 10 bis 12 Prozent.
Anders sieht es bei den Netzentgelten für Strom aus. Diese sollen 2026 durch einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 6,5 Milliarden Euro sinken. Doch die Stromversorger sind nicht verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt weiterzugeben. Im bundesweiten Schnitt können Verbraucher/innen 2026 rund 1,52 Cent brutto pro Kilowattstunde sparen. Insgesamt sinkt damit der Strompreis für Haushalte um rund sieben Prozent, wobei es regional deutliche Unterschiede gibt.
Einen Überblick über die aktuell erfassten Netzentgelte für Gas und Strom und deren Veränderungen finden Sie unter: https://www.enet.eu/erfassungsstand/netzentgelte.
 

Heizkostenverordnung
Bis Ende 2026 müssen nach § 5 der Heizkostenverordnung alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Damit endet eine Übergangsfrist, die bereits seit dem 1.12.2021 verlangt, dass neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen, sofern nicht nur einzelne Geräte ersetzt werden.  


EEG-Novelle bis Ende 2026 erforderlich
Da die beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Ende 2026 ausläuft, müsste eine Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, um rechtzeitig in Kraft treten zu können. Dabei soll laut einem 10-Punkte-Plan des BMWE die bisherige gesetzliche Einspeisevergütung für Neuanlagen durch "differenzierte Finanzierungsmodelle" ersetzt werden, beispielsweise durch zweiseitige Marktprämienmodelle ("Contracts for Difference"), bei denen überschüssige Gewinne bei hohen Marktpreisen zurückgezahlt werden müssen.

 

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