Was ändert sich 2025?

Allgemeines |

Mit Neuerungen und Unsicherheiten ins neue Jahr

Nach den vielen Neuerungen in diesem Jahr, insbesondere aber nach der hitzigen Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023, hatten wir uns auf eine ruhigere Phase in 2025 gefreut, in der die Regelungen und Förderprogramm wirken und angewendet werden können, ohne durch ständige Änderungen aufgehalten zu werden.

Durch die anstehende Neuwahl und die Ankündigungen einiger Parteien im Wahlkampf droht nun leider das genaue Gegenteil. Es besteht die Gefahr, dass die Verunsicherung der Bürger/innen und die Belastung für alle, die mit Planung, Beratung und Förderung in Bauprojekten befasst sind, bestehen bleibt.

Was eine neue Bundesregierung an den gesetzlichen Vorgaben und den Förderprogrammen ändern wird, können wir leider nicht vorhersagen. Aber die wichtigsten Neuerungen, die jetzt schon feststehen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:


CO2-Preis steigt
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum 01.01.2025 wie im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen von 45 auf 55 Euro (netto) pro Tonne CO2. Dieser Schritt von weiteren 10 Euro bedeutet eine weitere Preissteigerung von knapp 3 Cent pro Liter Heizöl und ca. 0,2 Cent pro kWh Erdgas. Ab 2027 soll der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr über eine EU-weites Handelssystem (ETS2) festgelegt werden.

Übrigens: Auch das Tanken wird zum Jahreswechsel teurer. Der Preis pro Liter Benzin könnte um etwa 4,3 Cent steigen, für Diesel sogar um etwa 4,7 Cent pro Liter.


Gebäudeenergiegesetz
Im bestehenden Gebäudeenergiegesetz sind für 2025 keine wichtigen Fristen zu beachten. Die 65%-EE-Pflicht soll in Großstädten erst mit der Vorlage der Kommunalen Wärmeplanung zu Mitte 2026 greifen, in kleineren Kommunen zu Mitte 2028. Allerdings könnte eine neue Bundesregierung im nächsten Jahr Änderungen am GEG vornehmen.

Einige Fristen des GEG 2024 laufen bereits am 31.12.2024 ab. Diese haben wir auf unserer Seite zum GEG unter oekozentrum.nrw/geg beschrieben. Dort werden wir Sie auch im nächsten Jahr immer auf dem Laufenden halten.


Weiterentwicklung der LCA-Methodik im QNG
Bereits im Juni 2024 wurde auf www.qng.info eine Reihe von Anpassungen im Bereich der LCA-Rechenmethodik angekündigt und ein entsprechendes Dokument veröffentlich. Diese Änderungen wurden bislang nicht umgesetzt worden und kommen vermutlich im nächsten Jahr.
 

Gebäudeförderung
Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sowie der Förderung der Energieberatung (EBWEBN) stehen zum Jahreswechsel keine Richtlinienänderungen an. Da der Bundeshaushalt für 2025 nicht verabschiedet werden konnte, ist im neuen Jahr mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen, die so lange andauern wird, bis die neue Bundesregierung einen Haushalt verabschiedet. Es ist unklar, wie lange im Rahmen der in der vorläufigen Haushaltsführung ausreichende Mittel für eine kontinuierliche Fortsetzung der Förderprogramme zur Verfügung stehen. Zudem könnte eine neue Bundesregierung Änderungen an den Förderprogrammen vornehmen. Daher ist eine zeitnahe Antragstellung zu empfehlen.


Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21.032010 installiert wurden, müssen ab Anfang 2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Sie dürfen dann pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub emittieren. Die Bezirksschornsteinfeger beraten zu den Grenzwerten und über mögliche Ausnahmen.


Stromumlagen steigen deutlich
Die Übertragungsnetzbetreiber haben angekündigt, die Stromumlagen für 2025 deutlich anzuheben. Die Offshore-Netzumlage, die KWKG-Umlage und die §19-StromNEV-Umlage steigen in Summe um 1.157 Cent oder rund 87 % auf dann 2,491 Cent je Kilowattstunde. Das bedeutet für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr.


Dynamische Stromtarife
Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ verpflichtet alle Stromlieferanten, ab dem 1. Januar 2025 einen dynamischen Tarif anzubieten, dessen Preis sich nach den täglichen Spotpreisen an der Börse richtet. Zudem haben Haushalte dann einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen können diese Tarife für Haushalte geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. 


Gasnetzentgelte steigen teilweise deutlich
Die Netzentgelte für den Betrieb der Gasnetze werden 2025 in vielen Regionen deutlich ansteigen, in anderen Regionen aber auch sinken. Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox beträgt der durchschnittliche Anstieg rund 23 %, was für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20 000 kWh/a Mehrkosten von rund 103 Euro/a entspricht.


EU-Taxonomie
Ab dem 2025 fallen größere Unternehmen unter die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und sind damit verpflichtet, auf Grundlage der EU-Taxonomie einen jährlichen Bericht abzugeben. Auch Planungs- und Architekturbüros können betroffen sein, wenn Sie im Auftrag solcher Unternehmen planen. Weitere Informationen und den Verweis zu einem Leitfaden von Bundesarchitektenkammer und VDI gibt es beim Gebäudeforum Klimaneutral.

 

Die wichtigsten Neuerungen - kompakt für Sie zusammengefasst!
Unser kostenloser Newsletter erscheint alle zwei Monate   Jetzt anmelden!

« zurück zur Übersicht