KfW-Förderung erhöht

Energieeffizienz |

Höhere Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wurde u.a. beschlossen, neben der Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungen auch die KfW-Förderung für das energieeffiziente Bauen und Sanieren um 10 Prozentpunkte anzuheben.

Diese deutliche Verbesserung der Förderkonditionen hat die KfW nun zum 24.01.2020 umgesetzt. Dabei wurden zudem die Fördersätze der Kredit- und Zuschussprogramme für Wohngebäude angeglichen, sodass sich für die Kreditförderung sogar eine Erhöhung um 12,5 Prozentpunkte ergibt. Zugleich wurden bei Wohngebäuden auch die maximalen Darlehns- und Zuschusssummen je Wohneinheit angehoben.

Im Detail wurden folgende Änderungen vorgenommen:
 

Änderungen bei Wohngebäuden

Für die Kreditförderung bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151) sowie bei energetischen Einzelmaßnahmen (152) wurde der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte erhöht.

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses (153) wurde der Tilgungszuschuss um 10 Prozentpunkte angehoben. Für ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus betägt der Tilgungszuschuss somit nun 25 %.

Der maximale Kreditbetrag für den Neubau oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist um 20.000 Euro auf 120.000 Euro gestiegen.

Bei der Zuschussförderung (430) für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen wurde der Investitionszuschuss um 10 Prozentpunkte erhöht. Zudem sind die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus um 20.000 Euro auf 120.000 Euro gestiegen.
 

Änderungen bei Nichtwohngebäuden

Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude (218/219/277) wurde Tilgungs­zuschuss um 10 Prozentpunkte erhöht. Das Effizienzgebäude 70 in der Sanierung wird somit nun mit einem Tilgungszuschuss von 27,5 % gefördert.
Bei energetischen Einzelmaßnahmen (218/219/278) hat sich der Tilgungs­zuschuss von 5 % auf 20 % sogar vervierfacht .

Die Förderung für den Neubau von Nichtwohngebäuden (217/220/276) zum KfW-Effizienzgebäude wurden nicht angehoben.
Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen hat die KfW unter folgendem Link zusammengestellt: www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020

Ergänzend zur Verbesserung der KfW-Förderung wurden im Januar 2020 auch die BAFA-Förderung für erneuerbare Heizsysteme deutlich erhöht und die steuerliche Förderung eingeführt.

 

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