Neue BAFA-Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme

Energieeffizienz |

Zuschüsse von bis zu 45%...

Das Marktanreizprogramm des BAFA zur Förderung erneuerbarer Wärmeerzeuger wurde zum 01.01.2020 grundlegend umstrukturiert und erweitert. Dabei wurde von der bisherigen Festbetragsförderung auf eine prozentuale Förderung umgestellt. 

Zudem werden nun auch Gas-Brennwertkessel über das BAFA gefördert, sofern diese direkt oder innerhalb von zwei Jahren mit erneuerbaren Wärmeerzeugern kombiniert werden. Öl-Brennwertkessel werden nicht gefördert, auch nicht in Kombination mit erneuerbarer Wärme.

Die bisherige Förderung von rein fossilen Heizsystemen als Einzelmaßnahme über die KfW wurde zum 01.01.2020 eingestellt.

Über das BAFA werden nun folgende Technologien mit den jeweils angegebenen Fördersätzen bezuschusst:

  • 35 % für Biomasseanlagen oder Wärmepumpenanlagen
  • 30 % für Solarkollektoranlagen
  • 35 % für Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • 30 % für Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung
  • 20 % für Gas-Hybridheizungen mit späterer Einbindung der erneuerbaren
    Wärmeerzeugung (Renewable Ready)

 
Beim Austausch von Ölheizungen erhöhen sich die Zuschüsse um 10 Prozentpunkte auf 40% bzw. 45%.

 

Anträge können seit 02.01.2020 ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA

Ergänzend zu dieser Förderung wurden im Januar 2020 auch die KfW-Förderung deutlich erhöht und die steuerliche Förderung eingeführt.

 

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