Das Land NRW hat das Förderprogramm „progres.NRW - Klimaschutztechnik“ im April 2023 überarbeitet und will mit elf neuen und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Für Maßnahmen in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie und Geothermie in NRW stehen dieses Jahr Mittel in Höhe von 230 Millionen Euro bereit. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.
Neu aufgelegt bzw. geändert wurden insbesondere folgende Förderbausteine:
- Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern: Um den PV-Ausbau massiv zu beschleunigen, können nun noch mehr Freiflächen-Anlagen – auch für den Eigenverbrauch – finanzielle Unterstützung erhalten. Von zusätzlichen Mitteln können auch größere Agri-PV und Floating-PV-Anlagen profitieren. Zudem werden Beratungen und Planungen der Freiflächen-Anlagen unterstützt. Eine erhöhte Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher.
- Photovoltaik an Fassaden und über Parkplätzen: Die Errichtung von Carports mit Photovoltaik-Dach wird bei offenen Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mit 500 € je kWp gefördert, wenn diese mehr als 10 Stellplätze haben und nicht unter die Solarpflicht für Stellplätze in NRW fallen. Die Installation von PV-Anlagen, die funktionell in die Fassade eines Gebäudes integriert sind, wird mit 350 € je kWp gefördert.
- Neue Förderbausteine für PV-Hauselektrik und Kleinwindanlagen: Erstmals fördert die Landesregierung nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, wird jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik unterstützt. Förderfähig sind erstmals Berechnungen und Beratungen zur Errichtung von Kleinwindanlagen.
- Erweiterte Förderung für die Erschließung von Geothermie: Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie wird das Förderangebot auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten ausgeweitet. Die neuen Förderbausteine dienen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen. Unterstützt werden:
- Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro
- Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro
- Seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro
- Bohrungen bis 1.500 Meter Teufe mit max. 1,2 Millionen Euro
- Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro
Das Öko-Zentrum NRW bietet Beratungs- und Nachweisleitungen zur Förderung und insbesondere auch geförderten Beratungen zum PV-Ausbau für Kommunen und Unternehmen an. Mehr Infos hier
Die Richtlinie gilt bis Mitte 2024. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten zu progres.NRW sowie in der Förderrichtlinie sowie in der Förderübersicht.
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