Mit dem Programm "progres.NRW - Klimaschutztechnik" fördert das Land NRW verschiedene Maßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz. Das Förderprogramm wird regelmäßig angepasst und aktualisiert. Auf dieser Internetseite informieren wir Sie über aktuelle Neuerungen:
  
Update 06.10.2025
Neue Förderung für PV auf Mehrfamilienhäusern
 Seit dem 01.10.2025 fördert das Land NRW über „progres.nrw" auch Beratungsleistungen für den PV-Ausbau und zur Erneuerung der Hauselektrik im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage auf Mehrparteienhäusern:
- Die „Erneuerung der Hauselektrik“ (Baustein 6.1.6), die häufig Voraussetzung für die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern ist, wird mit einem Zuschuss von 45 % (max. 20.000 €) gefördert. Voraussetzung ist die Errichtung einer PV-Anlage mit mind.30 kWp.
 - Bei „Planungs- und Beratungsleistungen“ (Baustein 6.1.4) zum PV-Ausbau auf Mehrfamilienhäusern (mind. drei abgeschlossene Einheiten) betragen die Fördersätze 90 % (max. 50.000 €) für Kommunen und 70 % (max. 35.000 €) für Unternehmen, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
 
Beide Förderbausteine sollen Investitionen für PV-Anlagen auf bislang ungenutzten Dachflächen erleichtern und speziell für Wohnungen in städtischen Gebieten einen starken Anreiz schaffen, mehr Solarstrom lokal zu erzeugen und direkt zu nutzen. Das Öko-Zentrum NRW bietet geförderte Beratungen zum PV-Ausbau für Kommunen und Unternehmen an. Mehr Infos hier
  
Update 03.06.2025
Novelle der Förderrichtlinie - neue Förderbausteine
 Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat die Richtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ umfassend überarbeitet. Mit gezielten Förderimpulsen soll der Umstieg auf klimafreundliche Wärmelösungen vorangetrieben werden. Dabei wurden einige Bausteine überarbeitet und einige neue Bausteine hinzugefügt.
Verändert wurde die Förderung bei der Nutzung oberflächennaher Geothermie in Kombination mit einer Wärmepumpe. Hier sind nun höhere Zuschüsse pro Bohrmeter möglich. Neu hinzugekommen ist der Fördergegenstand ‚KlimaGebäude.NRWplus‘. Mit dieser Maßnahme sollen besonders innovative Projekte in KlimaQuartieren gefördert werden. Ebenfalls neu ist die Förderung von ‚Wärmekonzepten für Quartiere‘, welche die Erstellung von Energie- und Wärmekonzepten mit bis zu 45.000 € unterstützt. Dabei können sowohl Quartiere im Bestand als auch Neubaugebiete betrachtet werden. Die novellierte Richtlinie ist am 03. Juni 2025 in Kraft getreten.
Besonders interessant für kommunale Akteure sowie Planerinnen und Planer ist die neu eingeführte ‚Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung‘. Sie soll diese bei der Planung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterstützen, indem sie entsprechende Weiterbildungen fördert.
Der Lehrgang ‚Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung‘ der Öko-Zentrum NRW Akademie erfüllt alle Voraussetzungen für diese Förderung. Teilnehmende aus NRW können somit einen Zuschuss zu den Lehrgangkosten erhalten. 
Update 28.11.2023
NRW-Förderung für PV-Ausbau wird nicht fortgesetzt
 Die Bezirksregierung Arnsberg hat auf ihrer Internetseite mitgeteilt, dass das Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 5.12.2023 bis zum 31.1.2024 pausiert, um die Förderrichtlinie an neue europäische Vorgaben anzupassen und das Programm für 2024 neu zu justieren. Die finanzielle Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen (Förderbausteine 6.1.2 bis 6.1.9) kann im nächsten Jahr aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt werden. Darunter fallen auch die geförderten Beratungsleistungen zum PV-Ausbau, die somit nur noch bis zum 4.12.2023 beantragt werden können.
  
Erstmeldung von April 2023
 Das Land NRW hat das Förderprogramm „progres.NRW - Klimaschutztechnik“ im April 2023 überarbeitet, um mit elf neuen und der Ausweitung von bestehenden Förderbausteinen den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Die Fördermöglichkeiten richten sich insbesondere an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.Neu aufgelegt bzw. geändert wurden 2023 insbesondere folgende Förderbausteine:
- Photovoltaik auf Freiflächen und Gewässern: Um den PV-Ausbau massiv zu beschleunigen, können nun noch mehr Freiflächen-Anlagen –  auch für den Eigenverbrauch – finanzielle Unterstützung erhalten. Von zusätzlichen Mitteln können auch größere Agri-PV und Floating-PV-Anlagen profitieren. Zudem werden Beratungen und Planungen der Freiflächen-Anlagen unterstützt. Eine erhöhte Förderung gibt es auch für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher.
 	  - Photovoltaik an Fassaden und über Parkplätzen: Die Errichtung von Carports mit Photovoltaik-Dach wird bei offenen Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mit 500 € je kWp gefördert, wenn diese mehr als 10 Stellplätze haben und nicht unter die Solarpflicht für Stellplätze in NRW fallen. Die Installation von PV-Anlagen, die funktionell in die Fassade eines Gebäudes integriert sind, wird mit 350 € je kWp gefördert.
 	  - Neue Förderbausteine für PV-Hauselektrik und Kleinwindanlagen: Erstmals fördert die Landesregierung nun Fassaden-Photovoltaik sowie die Errichtung von Parkplatz-PV. Um Dächer von Mehrparteienhäusern für PV zu erschließen und das Mieterstrommodell verstärkt anzuwenden, wird jetzt auch die Erneuerung der Hauselektrik unterstützt. Förderfähig sind erstmals Berechnungen und Beratungen zur Errichtung von Kleinwindanlagen.
 	  - Erweiterte Förderung für die Erschließung von Geothermie: Zusätzlich zur bestehenden Förderung von oberflächennaher Geothermie wird das Förderangebot auf die Erdwärme aus mitteltiefen und tiefen Schichten ausgeweitet. Die neuen Förderbausteine dienen der Umsetzung konkreter Projekte sowie dem Wissensaufbau und -transfer bei Unternehmen und Kommunen. Unterstützt werden: 	
- Vorstudien zur Erhebung der aktuellen Situation mit maximal 25.000 Euro
 - Machbarkeitsstudien zur Entscheidung von Projekten mit max. 85.000 Euro
 - Seismische Untersuchungen mit max. 3,5 Millionen Euro
 - Bohrungen bis 1.500 Meter Teufe mit max. 1,2 Millionen Euro
 - Weiterbildungen zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke sowie die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit max. 10.000 Euro