Emissionen 2024 erneut leicht gesunken

Ziele für den Gebäudesektor werden weiterhin verfehlt
Das Bundesklimaschutzgesetz gibt vor, dass das Umweltbundesamtes (UBA) jedes Jahr zum 15. März die Emissionsdaten des Vorjahres vorlegt. Auf Basis dieser Daten soll beurteilt werden, ob die verschiedenen Sektoren ihre jeweiligen Klimaschutzziele einhalten.
Am 15. März 2025 hat das Umweltbundesamt mitgeteilt, dass die Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2024 um 3,4 Prozent gesunken sind. Es wurden rund 649 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind 25 Millionen Tonnen weniger als 2023. Die Zielwerte des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) für 2024 werden damit recht deutlich unterschritten.
Die UBA-Projektionsdaten 2025 zeigen zudem, dass das Ziel, die THG-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, mit den schon implementierten klimapolitischen Instrumenten weiter in greifbarer Nähe ist – vorausgesetzt, dass diese weiterhin konsequent umgesetzt werden.
Es bestätigt und verschärft sich hingegen, dass Deutschland seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 deutlich zu verfehlen droht. Die voraussichtliche Gesamtlücke im Zeitraum 2021 bis 2030 beträgt derzeit 226 Mio. t CO2-Äq. Dies liegt vor allem an den unzureichenden Fortschritten in den Sektoren Verkehr und Gebäude, die mittel- und langfristig auch zum Problem für die Transformation zur Klimaneutralität werden können. Ohne schnelle Nachsteuerung in diesen Sektoren drohen sprunghaft ansteigende CO2-Preise sowie hohe Strafzahlungen an andere EU-Staaten.
Im Gebäudesektor kam es 2024 zu einer Emissionsminderung von 2,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 2,3 Prozent) auf 100,5 Millionen Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor - wie bereits in den Vorjahren - die erlaubte Jahresemissionsmenge vom 95,8 Mio. Tonnen für 2024. Wesentlicher Treiber für den leichten Rückgang ist die milde Witterung, wodurch weniger geheizt wurde.
Bis 2030 verfehlt der Sektor die kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 um 110 Mio. Tonnen CO2-Äq. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der 65%-EE-Pflicht setzen hier wichtige Anreize. Jedoch müssen laut UBA weitere Maßnahmen folgen.
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