Liebe Leserinnen und Leser, die Novelle des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz hat hohe Wellen geschlagen. Die Abschaffung des Vorrangs Erneuerbarer Energien („65-%- Regel“), die „Biogas-Treppe“ und die Verunsicherung bei den Verbrauchern dominierten dabei nicht zu Unrecht die öffentliche Wahrnehmung. Tatsächlich enthält das GModG aber noch viel mehr Bedeutsames, womit sich die Leserinnen und Leser unseres Newsletters beschäftigen sollten. Dazu gehört beispielsweise die schrittweise Einführung der verpflichtenden Ökobilanzierung von Neubauten. Zudem hat sich stellenweise ein Instrument eingeschlichen, um das die Politik sonst gern einen großen Bogen macht: Es lautet „Zwang“. Der Hintergrund: Mit dem neuen Gesetz kommt die Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude (NWG) im Bestand. Der Bund setzt damit Vorgaben und einen ambitionierten Zeitplan der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um. Die schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude müssen bis Anfang 2030 saniert sein, die schlechtesten 26 Prozent bis Anfang 2033. Das heißt: Innerhalb von nur sieben Jahren muss rund ein Viertel der deutschen Nichtwohngebäude zumindest soweit saniert werden, dass diese nicht mehr in die Kategorie „Worst-Performance-Buildings“ fallen. Oha. Als Maßstab dient in Deutschland der Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude. Der Gesetzgeber rechnet mit etwa 336.000 betroffenen Gebäuden bundesweit (bei einem Gesamtbestand von rund 1,84 Millionen). Eine große Aufgabe wartet auf die Kommunen – sie werden rund 70 Prozent der geschätzten öffentlichen Investitionen von 1,1 Milliarden Euro schultern müssen. So klar der große Rahmen, so unklar ist vielfach der konkrete Handlungsbedarf - denn ob ein Gebäude unter die Sanierungspflicht fällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Gebäude, die nach 1996 gebaut oder auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1995 gebracht wurden, sind raus aus der Pflicht, ebenso solche, die überwiegend mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme beheizt werden. Für Baudenkmale, Abbruchobjekte und weitere Gebäude gelten Ausnahmen. Bei allen anderen führt an einer Berechnung des Primärenergiebedarfs kein Weg vorbei: Die in der Vergangenheit üblichen Verbrauchsausweise helfen hier nicht weiter – und dürften ab 2027 für NWG ohnehin nicht mehr ausgestellt werden. Für Kommunen und Unternehmen ist daher unser Tipp: möglichst früh damit anfangen, das Portfolio zu sortieren. Welche Gebäude fallen unter eine Ausnahme? Wo liegen bereits Bedarfsberechnungen vor? Und wo muss ein Bedarfsausweis neu erstellt werden? Wer diese Grundlagenarbeit bis Ende 2027 leistet, gewinnt Zeit, um die geforderten Sanierungen zu planen und zu finanzieren sowie Fördermöglichkeiten zu prüfen. Das Öko-Zentrum NRW begleitet Sie gern auf diesem Weg. |
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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| GModG ist in Kraft – und bald vor dem Bundesverfassungsgericht |
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„Am Ende ist die Ausgangslage besser, als sie klingt“, lautet das Fazit eines Artikels auf der vielgelesenen Web-Plattform co2online. In dem geht es darum, „was Sie jetzt müssen“ zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Autor Jan Karwatzki beruhigt die Leserschaft des vor allem an das breite Publikum adressierten Berichts: „Wer eine funktionierende Heizung hat, kann in Ruhe weiterheizen“ – zumal die eigentliche Frage ohnehin nicht die sei, „was das Gesetz erlaubt, sondern was sich in zehn oder zwanzig Jahren noch rechnet“. Das zu prüfen, was sich „rechnet“, hat der Bund im Sommer zurückverwiesen an die Käufer, denn nach monatelangem Hickhack trat am 29. Juli das GModG als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft. Seit diesem Tag ist die Freiheit angeblich zurück im Heizungskeller – inklusive der Freiheit, sich “technologieoffen“ für eine Gas- oder Ölheizung zu entscheiden. Die Biotreppe – sprich: die vage Hoffnung auf einen steigerbaren Anteil klimafreundlicher Brennstoffe für fossil betriebene Heizungen – soll es richten. Weggefallen ist im Gegenzug die im GEG verankerte Pflicht, derzufolge neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Was sich sonst noch ändert mit dem GModG, lässt sich dem schon zitierten Artikel entnehmen, unserer Website oder einem Podcast, den die Fachzeitschrift „Gebäudeenergieberater mit Jan Karwatzki produzierte. Wie lange das neue Gesetz Bestand hat, muss sich noch zeigen: Die Deutsche Umwelthilfe arbeitet bereits an einer Verfassungsbeschwerde, diese verwendet die fehlende Zustimmung des Bundesrates zum GModG als Hebel - und hat nach Ansicht vieler Juristen gute Aussichten auf Erfolg. |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude: neue Richtlinien und FAQ erschienen |
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Kein Newsletter ohne Neuigkeiten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das hat schon Tradition und gilt auch für die vorliegende Ausgabe. Für die zwei Monate der Sommerferien-Pause gilt es gleich drei News nachzutragen. Mitte Juli wurden die FAQ zur BEG aktualisiert, wobei en passant auch einige neue Informationen publik wurden. So legt FAQ A.5.4 fest, dass das Kombinationsverbot von Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude (BEG WG/NWG) nur für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt. Ende August und Anfang September wurden die drei im Juli geänderten BEG-Richtlinien dann endlich auch im Bundesanzeiger veröffentlicht – mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 21. Juli. Die vielen Zickzack-Bewegungen bei der BEG, zwischenzeitliche Förderpausen, Überarbeitungen und sonstige Veränderungen haben unseren Überblicksartikel etwas unübersichtlich geraten lassen. Daher haben wir eine prägnante Zusammenfassung mit nützlichen Tabellen und vertiefenden Links erstellt, die Sie hier als kostenlosen Service bekommen. Dasselbe gilt für unseren Förderrechner zur BEG EM Heizung, den wir auf den aktuellen Stand gebracht haben und den Sie als Arbeitshilfe für Ihre Tätigkeit hier herunterladen können. |
| Kommunalrichtlinie: Aktualisierung veralteter Klimaschutzkonzepte seit Juli förderfähig |
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Fünf Jahre sind eine lange Zeit in einem Bereich, der derartig von Dynamik geprägt ist wie der Klimaschutz. Politische Konstellationen haben sich in dieser Spanne verändert, in der Folge wurden Gesetze verändert, abgeschafft oder neu beschlossen. Kurzum: Die Rahmenbedingungen haben sich stetig verändert. Dem trägt das Bundesumweltministerium Rechnung, indem es die Kommunalrichtlinie zum 1. Juli in einem wesentlichen Punkt verändert hat. Vereinfacht gesagt: Städte und Gemeinden, die über ein veraltetes Klimaschutzkonzept verfügen, können sich die Erstellung eines neuen Konzeptes fördern lassen. Die Kriterien für „veraltet“: Fertigstellung vor dem 31.08.2021 und seitdem nicht grundlegend überarbeitet. Aber warum gerade dieser Stichtag? An diesem Datum trat die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes in Kraft. Ältere Klimaschutzkonzepte genügen in der Regel nicht den darin fixierten (ambitionierteren) Zielen und werden daher als veraltet betrachtet. |
| Neuer Förderaufruf für die „AnpaSo“-Richtlinie: Erfolgsaussichten allerdings nur für Anschlussprojekte |
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Gut zwei Jahre lang lag unser Überblicksartikel zur AnpaSo im Dämmerschlaf – es gab einfach nichts Wesentliches zu berichten zu dieser Förderrichtlinie, deren Abkürzung für „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ steht. Jetzt ist die Ruhepause beendet: Das für diesen Finanztopf zuständige Bundesumweltministerium hat angekündigt, vom 1. Oktober an für zwei Monate ein neues Förderfenster zu öffnen. Der Wermutstropfen dabei: Auf Unterstützung hoffen können nur Einrichtungen, die einen Antrag für einen Anschlussprojekt im Schwerpunkt 2 des Programms stellen. Mit anderen Worten: Geld gibt es nur für „Updates“ bei sozialen Einrichtungen, die bereits AnpaSo-Mittel für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten haben. Die Maßnahmen, für die es Geld geben kann, reichen von naturbasierten Lösungen (wie Dach- und Fassadenbegrünung) über sogenannte graue Investitionen (z.B. Regenwassernutzung) bis zu immateriellen Verbesserungen (z.B. Hitzeaktionsplan) und Öffentlichkeitsarbeit. Tipp: Das Öko-Zentrum NRW bietet geförderte Einstiegs- und Orientierungsberatungen sowie die Erstellung von Anpassungskonzepten an – kontaktieren Sie gern hierzu. |
| Kompetenz hilft wenig ohne Kommunikation: Praxishilfen zur Energieberatung für Eigentümergemeinschaften |
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Sie gelten als die „härteste Nuss“ im Feld der Energieberatung: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Aufgrund ihrer großen Verbreitung kommt ihnen zugleich eine Schlüsselfunktion zu beim Klimaschutz im Gebäudesektor, insbesondere im Westen der Republik: Laut einer Erhebung der Deutschen Energieagentur (dena) liegt der Anteil der WEG am gesamten Wohnungsbestand in Baden-Württemberg bei 35,4 Prozent, in Bayern bei 25,6 und in NRW bei 22,5; am unteren Ende rangiert Brandenburg mit 7,2 Prozent. Wer WEG mit ihren oft komplexen Interessenlagen für eine energetische Sanierung gewinnen will, braucht neben fachlicher Kompetenz immer auch kommunikative – für diese Aufgabe gibt die dena mit neuen Materialien Hilfestellung. Im „Gebäudeforum klimaneutral“ hat die Agentur das Thema „Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg“ im August zum Schwerpunkt gemacht. Gegenüber WEG habe die Energieberatung stets eine vermittelnde Rolle, heißt es dort: „Sie bereitet schwierige Sachverhalte verständlich auf und schafft so die Grundlage für eine fundierte Entscheidung“. Zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle Aufgabe hat die dena ein umfangreiches Paket von Praxishilfen erarbeitet. Dazu gehören ein 60-seitiger Leitfaden mit Empfehlungen für den gesamten Beratungsprozess, Arbeitshilfen für die Anwendung in der Beratungspraxis sowie zwei neue E-Learning-Module. Alle Unterlagen werden hier gebündelt zum Herunterladen angeboten. |
| Energieverbrauch um bis zu 90 Prozent reduzierbar: Berufskolleg in Düren ist das Projekt des Monats |
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Genau 32.826 allgemeinbildende Schulen gibt es laut der jüngsten Erhebung des Branchendienstes Statista in Deutschland. Hinzu kommen noch mehrere Tausend Ausbildungsstätten, die der Vorbereitung auf den Job dienen, darunter allein 2.200 Berufsfachschulen. Kein Wunder also, dass solche Gebäude einen Schwerpunkt bilden in der Arbeit des Öko-Zentrums – zumal ihre Träger in Zeiten klammer Kassen nicht nur den CO2-Ausstoß, sondern auch die Energiekosten im Blick haben. Auch das neue Projekt des Monats stammt aus dieser Kategorie: Es geht um das energetische Sanierungskonzept für das Berufskolleg kaufmännische Schulen Düren. Im Auftrag der Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH entwickelte das Öko-Zentrum NRW Vorschläge, wie das Hauptgebäude sowie die zugehörige Sporthalle zukunftsgerecht umgestaltet werden können. Beiden Bauten sieht man anhand ihrer (Beton-)Architektur unschwer an, aus welcher Zeit sie stammen, aus den 1960-er beziehungsweise (Sporthalle) 1970-er Jahren nämlich. Trotz einiger früherer Sanierungsmaßnahmen ist das Optimierungspotenzial enorm, wie das Projektteam auf der Basis einer energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599 ermittelte: So lässt sich am Schulgebäude durch Veränderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Zielrichtung Effizienzgebäude 70) eine Einsparung von 88 Prozent bei der Endenergie und 76 Prozent bei der Treibhausgasemission erreichen. Bei der Analyse allein blieb es nicht: Im Anschluss half das Öko-Zentrum NRW bei der Beantragung von Fördermitteln. Mehr zu dem Projekt in Düren lesen Sie hier. |
| Austausch über den Austausch: „Heizkeller“-Aktionstage touren weiter durch NRW |
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Im Keller wohnt der Gurkenkönig. Oder, schlimmer noch, der Schwarze Mann. Das wissen Kinder und steigen die Treppe ins Untergeschoss daher nur mit Unbehagen hinab. Später im Leben lösen dann reale Gefahren die eingebildeten ab, zum Beispiel Geldverschwendung. Wer beim Heizungstausch auf die falsche Technik setzt, holt sich das Monster selbst ins Haus und wird es so schnell auch nicht wieder los – schließlich bedeutet eine neue Anlage eine Festlegung für Jahrzehnte. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, hat die NRW-Landesregierung die Aktionstage „Heizkeller der Zukunft“ ins Leben gerufen. Die sind nach den Sommerferien nun in die zweite Runde gegangen: An weiteren acht Standorten zwischen Rhein und Weser können sich Wechselwillige informieren, beraten lassen und Kontakte zum lokalen Handwerk knüpfen. Wie lässt sich das eigene Zuhause auch in Zukunft kostengünstig und zugleich klimaschonend heizen? Das ist die Schlüsselfrage, die die regionalen, vom Öko-Zentrum NRW organisierten Veranstaltungen beantworten. Interessierte erfahren hier, welche Optionen für ihr Gebäude in Frage kommen, welche Fördermittel es gibt und wie der Umstieg konkret ablaufen kann. Begleitend zu den Vorträgen laufen Ausstellungen mit Ständen von Handwerksbetrieben, Energieberatenden und Herstellern, auf denen die verschiedenen Alternativen gleich selbst in Augenschein genommen werden können. Der Auftakt für den zweiten, bis zum 16. Oktober laufenden „Heizkeller“-Block machte diese Woche bereits Dortmund, in den anderen sieben Städten haben Ratsuchende aber noch nichts verpasst. Von Westen nach Osten sind dies Aachen, Düsseldorf, Lindlar, Münster, Siegen, Bielefeld und Paderborn. Eine Übersicht aller Termine und Angebote liefert die Website heizkellerderzukunft.nrw. |
| „Ein praxisnaher Rundumblick“: KWP-Lehrgang überzeugt die Teilnehmenden und startet im September neu |
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Wer seinen Urlaub auf Sylt verbringt, interessiert sich dort eher für Küsten- denn für Klimaschutz. Auch Catharina Beyerlein hat den Sinn für die Schönheit der Insel nicht verloren, obwohl sie diese sogar ganzjährig genießen kann. Ansonsten aber betrachtet die promovierte Biochemikerin ihre Umgebung aus einem professionellen Blickwinkel heraus, denn sie fungiert als Projektmanagerinfür Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Landschaftszweckverbands Sylt. Wie (fast) jede Kommune ist auch Deutschlands nördlichste verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen – dafür hat Dr. Beyerlein eine bundesweit einzigartige Weiterbildung aus dem Öko-Zentrums NRW genutzt: den Lehrgang „Wärmewende in der Praxis – Kommunale Wärmeplanung“. Am 14. September startet ein weiterer Kurs (Einstieg möglich bis 28.09). Die über vier Monate laufende Weiterbildung behandelt sämtliche Phasen der Wärmeplanung nach WPG in den Städten und Gemeinden. Da das, was die Kommunen erarbeitet haben, in die Praxis übertragen und regelmäßig fortgeschrieben werden soll, gehören auch entsprechende Instrumente für beides zu den Kursinhalten. Zielgruppen des Lehrgangs sind Mitarbeitende von Kommunen und damit verbundenen Einrichtungen wie Stadtwerken, Energieberatende, Beratungsbüros, und Personen aus der Energie- und Immobilienwirtschaft. In Frage kommen auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger, die sich neue Tätigkeitsfelder erschließen wollen. Am Ende winkt der Abschluss „kommunale/r Wärmemanager/in“. Den kann auch Dr. Beyerlein vorweisen, der der Lehrgang, wie sie sagt, „ein deutliches Plus an Sicherheit gegeben hat – und das, obwohl ich zum Zeitpunkt des Lehrgangs schon einen Wärmeplan auf kommunaler Seite begleitet habe“. Mehr Teilnehmerstimmen und alle Details zum Lehrgang gibt es auf dessen Website. |
| Das Tempo macht die Effizienz: Neue Online-Seminare bereiten auf die Projektsteuerung bei Sanierungssprints vor |
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Ronald Meyer ist ein Zahlenmensch. Das, was ihn nervt, kann er mit wenigen Ziffern umreißen, das, was ihn antreibt, auch. Ärgerlich findet er beispielsweise die Sanierungsquote beim deutschen Baubestand. Die liege bei 0,7 Prozent pro Jahr - "wir brauchen aber zwei Prozent, allein um die Immobilien im Wert zu erhalten" zitiert tagesschau.de den 63-jährigen. Dass selbst solche Breitenmedien auf den gebürtigen Darmstädter aufmerksam geworden sind, liegt an weiteren Zahlen, die er nicht müde wird zu erwähnen. Auf deutschen Baustellen werde nur zu 30,9 Prozent effizient gearbeitet und damit viel Geld verschwendet, so Meyer. Als Gegenmodell hat er in jahrlanger Arbeit das Konzept des Sanierungssprints entwickelt. Für dessen Umsetzung braucht es sogenannte Sanierungscoaches – und für deren Qualifizierung bietet das Öko-Zentrum NRW Akademie jetzt spezifische Online-Seminare an. Die Bezeichnung sagt es bereits: Beim Sanierungssprint geht es darum, die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern erheblich zu beschleunigen. Intensive Vorplanung, standardisierte Abläufe und eine gewerkeübergreifende Koordination sollen den Zeitaufwand auf maximal 22 Tage drücken. Die Sanierungscoaches sind der Dreh- und Angelpunkt bei diesem Konzept: Sie steuern die operative Umsetzung der Sanierungssprints und gewährleisten einen stabilen Projektablauf. Drei Online-Seminare mit unterschiedlichen Schwerpunkten bereiten angehende Coaches auf diese hochkomplexe Rolle vor: Am 05.10. stehen Abläufe auf der Baustelle im Mittelpunkt, am 09.10. die Kommunikation und am 12.10. Rechtssicherheit sowie Rollenverständnis. Näheres zu dem neuen Weiterbildungsangebot erfahren Sie hier. |
| Ein Tag voller hitziger Diskussionen: Veranstaltungsreihe „Nachhaltige und intelligente Gebäude“ lädt wieder ein nach Dortmund |
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Extrem hohe Temperaturen und extrem niedrige Flusspegel, ausgedörrte Landschaften und eine Übersterblichkeit, die auf rund 16.300 Todesfälle geschätzt wird: Der Rekordsommer 2026 wird lange in Erinnerung bleiben. Mehr und mehr rückt damit auch im Baubereich das Thema Hitze in den Fokus. Unerträglich warme Gebäude gefährden ältere und vulnerable Menschen, mindern Produktivität, steigern Energiekosten sowie den Kühlbedarf – wirksamer Hitzeschutz ist somit eine gesundheitliche und volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Hier setzt die 15. Auflage der Veranstaltungsreihe „Nachhaltige und intelligente Gebäude“ an, die am 22. September in Dortmund stattfindet. Das Expertentreffen an gewohnter Stelle (im Baukunstarchiv) will vermitteln: Hitzeprobleme sind kein „Naturereignis“; Architektinnen und Architekten können sie verhindern. Ob ein Gebäude im Sommer überhitzt, entscheidet sich zu großen Teilen bereits im Entwurf, über Ausrichtung, Verglasungsanteil, Speichermasse, Sonnenschutz, natürliche Lüftung und andere Steuerinstrumente. Die Veranstaltung in Dortmund beleuchtet dies aus der Praxisperspektive: mit einer medizinischen Keynote zu den Gesundheitsfolgen von Hitze, Projektbeispielen, einer Paneldiskussion sowie Pecha-Kucha-Impulsen zu innovativen Lösungen. Die von vier Trägern, darunter auch das Öko-Zentrum NRW, veranstaltete Reihe richtet sich an Planer/innen, Bauherr/innen und Interessierte. Die Teilnahme ist kostenlos und einige Restplätze lassen sich noch auf der Anmeldeseite buchen. |
| Warum „Fuck the Planet“ weiterhin unser Lebensmotto ist: Medientipp des Monats |
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Wenn der Luft ein größerer Anteil an Kohlendioxid beigemischt ist, müsste sich „daraus zwangsläufig eine erhöhte Temperatur ergeben“. Diese Erkenntnis ist nun wirklich nicht neu, sagen Sie? Stimmt: Die Hypothese stammt von Eunice Foote, die es, obwohl Frau, 1856 schaffte, sie in einer Fachzeitschrift zu publizieren. Sechs Jahre später konnte der Brite John Tyndall einige Gase identifizieren, die für den Treibhauseffekt verantwortlich sind. Letzteren hatte der französische Physiker Joseph Fourier schon 1824 beschrieben. Das heißt: Seit über 200 (!) Jahren ignoriert die Menschheit bekannte Gefahren und lebt nach dem Motto „Fuck the Planet“. Diesen provokativen Titel trägt daher auch der neue Doku-Dreiteiler von ARTE, den wir diesmal als Medientipp empfehlen. Die drei je 45-minütigen Folgen sind vor allem ein Rückblick auf verpasste Chancen. Warum ist bislang so wenig passiert in Sachen Klimaschutz, obwohl doch spätestens seit 1972, mit der vom Club of Rome herausgegebenen Studie "Die Grenzen des Wachstums", klar war, was der Erde ohne Kurswechsel drohen würde? Der Dreiteiler erklärt, warum die vergangenen Jahrzehnte solche des Versagens wurden – und verblüfft mit weithin unbekannten Fakten. So engagierte sich der US-Präsident Jimmy Carter stark im Klimaschutz, weil er das als tiefgläubiger Christ für seine Pflicht hielt. Auf dem Dach des Weißen Hauses ließ er schon 1979 eine Solaranlage installieren und empfahl den US-Amerikanern Carsharing. Die allerdings mochten solche „Bevormundung“ nicht - und wählten ihn 1981 ab. Für weitere interessante - und oft frustrierende – Einblicke hier klicken. |
Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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| Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind zwei Positionen zu besetzen, darunter eine Projektleitung; zudem können Werkstudierende bei uns Praxiserfahrungen sammeln. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
TERMINE UND LEHRGANGSSTARTS |
| Erweitern Sie Ihre Kompetenz und damit Ihren Kundenkreis. Auf der Internetseite der Öko-Zentrum Akademie finden Sie eine detaillierte Übersicht unserer Fernlehrgänge und Online-Seminare. |
Eine Auswahl aus dem aktuellen Angebot
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| FERNLEHRGANGEnergieberater werden in 5 Monaten. Selbstbestimmtes Lernen - wo und wann Sie wollen. |
| | LEHRGANGKommunale Wärmemanagerin / Kommunaler Wärmemanager werden. Gestalten Sie die Wärmewende.
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KOMPAKTKURS Ökobilanzierungen gemäß den Anforderungen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) |
| | 3 ONLINE-SEMINARE ALS EINSTIEGWeiterbildungskonzepte für Sanierungscoaches im Sanierungssprint |
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| ONLINE-SEMINAR Anhand von Praxisbeispielen wird der Zusammenhang zwischen einer optimalen Auslegung von Wärmepumpensystemen, der Wahl des Kältemittels und dem resultierenden Betriebsverhalten erläutert. |
| | | ONLINE-SEMINAR Die maßgebenden thermischen, optischen und im Ansatz akustischen Produkteigenschaften eines Fensters und seiner Einzelkomponenten. |
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Save the date! 23. April 2027 |
TAGUNG Herausforderungen und Lösungsansätze rund um den kommunalen Klimaschutz mit dem Schwerpunkt des kommunalen Bauens und Sanierens.
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| | THEMA: „Ressourcenschonende Schulbauten“ Gemeinsamer Austausch und Diskussion, wie ressourcenschonende, zirkuläre und nachhaltige Schulbauten gelingen können. |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Sachsenweg 8 59073 Hamm DE |
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