Liebe Leserinnen und Leser,
wenn es derzeit ein Thema gibt, das in Sachen Energiewende bei den Menschen eine positive Grundeinstellung erzeugt, dann ist es die kommunale Wärmeplanung (KWP). Kein Wunder, dass die wenigen Plätze des Stakeholder-Dialogs der Bundesregierung zu diesem Thema schnell vergeben waren und es sich am Montag dieser Woche viele Interessierte nicht nehmen ließen, der Einladung zweier Ministerien nach Berlin zu folgen. Beim Termin in der Hauptstadt stellten sowohl Klara Geywitz (Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) als auch ihr Amtskollege Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz) die Aufbruchsstimmung bezüglich der Wärmewende in Städten und Gemeinden heraus. Wo in Zukunft Fernwärme zur Versorgung der Menschen durch Leitungen fließt und wo Wärmepumpen dezentral ihren Beitrag leisten, bietet dies zunächst einmal wenig Anlass für Konflikte. Und der große Umfang der regenerativen Ressourcen erzeugt Neugier. Ist es die Geothermie, sind es die Abwässer oder Flüsse, deren oft ohnehin zu hohe Wärmelast man entnimmt, wird industrielle und gewerbliche Abwärme genutzt, schafft die Solarthermie einen größeren Beitrag? Fragen, die es - von Ort zu Ort anders – zu diskutieren gilt. Der Streit um das „Heizungsgesetz“ scheint vorerst vergessen und die Hoffnung in Berlin ist groß, dass mittels der KWP die Lage befriedet bleibt. Damit rückt vor allem der kommunikative Aspekt in den Vordergrund, die Akteursbeteiligung. Das begründet auch den Aufwand, mit dem zu dem Stakeholder-Dialog eingeladen wurde. Die zweite Chance auf den konsensualen Einstieg in die Dekarbonisierung der Gebäudewärme will man unbedingt nutzen und frühere Fehler vermeiden – gut so. Klara Geywitz verwies auf das Beispiel einer österreichischen Schokoladenfabrik, deren Abwärme mehrere Hundert Wohngebäude versorgen kann. Das hat fast schon sinnbildlichen Charakter: Mitunter hilft „Schokolade“ wie die KWP, um alte Wunden vergessen zu machen.
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Ihr Manfred Rauschen
Geschäftsführender Gesellschafter |
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Rechtlich unverbindlich, aber künftig wohl Standard: Bund legt Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung vor
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Umsteigen auf eine regenerative Energieversorgung? Das wäre hier kein Problem, es gibt nur eine Handvoll Gebäude. Die Entscheidungswege wären kurz, denn die ganze Sache bliebe in der Familie – buchstäblich. Die Erklärung: Mit neun Einwohnern – von denen sieben dem Gemeinderat angehören - ist das rheinland-pfälzische Dierfeld die kleinste Kommune Deutschlands. Das andere Ende der Skala verkörpert Berlin, das mit seinen 3,66 Millionen Einwohnern nicht nur die größte Stadt der Republik, sondern zugleich ein Bundesland ist. Eine Gemeinsamkeit der beiden Orte: Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Thema, mit dem man sich beschäftigen muss. Als Grundlage dafür haben die zuständigen Bundesministerien jetzt zwei Hilfsmittel veröffentlicht. Der am 1. Juli erschienene „Leitfaden Wärmeplanung“ enthält auf 121 Seiten das, was auch in seinem Untertitel steht, nämlich „Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise für Kommunen und andere Planungsverantwortliche“. Er wird ergänzt von einem aus 16 Excel-Datenblättern bestehenden „Technikkatalog“ samt Begleitdokument, der Parameter für die Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Klimawirkung unterschiedlicher Versorgungsoptionen liefert. Die insgesamt vier Publikationen – den Leitfaden gibt es zusätzlich in einer „Kompaktversion“ – sind nicht rechtsverbindlich. Man muss allerdings kein Prophet sein, um eine hohe Akzeptanz vorherzusagen: Schon wegen des Mangels an einschlägiger Kompetenz am Markt dürften die zuständigen Stellen die Hilfsmittel gern annehmen. Positiver Nebeneffekt: Damit werden die Planungen der Kommunen besser vergleichbar. Das Öko-Zentrum NRW wird die Nutzung der Hilfsmittel umgehend in seinen KWP-Lehrgang, die bundesweit erste Weiterbildung dieser Art, einbauen.
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Stück für Stück zum „Must-have“ auf dem Dach: Aktuelles zur Solarpflicht in NRW und elf weiteren Bundesländern |
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Von der Kür zur Pflicht: War es in den letzten Jahrzehnten nur eine Empfehlung (wenn auch eine nachdrückliche) an Bauwillige und Immobilienbesitzende, Solarenergie zu nutzen, so kommen diese inzwischen um diese regenerative Energie kaum noch herum. Allerdings erweist sich die föderal organisierte Bundesrepublik bezüglich der Solarpflicht bei Gebäuden als Flickenteppich: Je nach politischer Ausrichtung ihrer Regierungen präsentieren sich die Bundesländer mehr oder weniger sonnenaffin – und je weiter man nach Osten geht, desto mehr Regionen liegen im Schatten. Aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es in unserer Solarpflicht-Übersicht leider noch nichts zu berichten. Der Artikel liegt jetzt in aktualisierter Form vor. Anlass der Überarbeitung war der neue Sachstand im einwohnerstärksten Bundesland: In NRW ist zum Monatsbeginn die Solarpflicht bei umfassenden Dachsanierungen kommunaler Gebäude in Kraft getreten. Zudem gilt seit Mitte Juni zwischen Rhein und Weser die neue Solaranlagen-Verordnung, die die Regelungen zur Solarpflicht aus §42a LBO NRW für Gebäude sowie die Regelungen zur Solarpflicht für Parkplätze (ab 35 Stellplätzen) präzisiert. Welche Regeln in den einzelnen Ländern gelten, erfahren Sie hier.
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Bis zu einem Drittel weniger: Förderung für Nichtwohngebäude aus dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird gekürzt
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Der Bund ist knapp bei Kasse – das bekommen zum wiederholten Mal auch die Bauwilligen zu spüren: Ab August wird es laut einem Multiplikatoren-Rundschreiben der KfW Kürzungen beim Fördertopf „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) geben. Soweit die schlechte Nachricht, es gibt aber auch eine gute: Angekündigt ist kein Förderstopp, sondern „nur“ eine Reduzierung der Förderhöchstbeträge. Und die trifft auch nicht – das Wahljahr 2024 lässt grüßen – die zuletzt stark gebeutelten privaten Häuslebauer/innen, sondern vor allem Unternehmen und die öffentliche Hand. Die Absenkung erstreckt sich auf Neubauten von Nichtwohngebäuden im KFN-Programm 299 sowie im entsprechenden Zuschussprogramm für Kommunen (Programm 499). Bei den klimafreundlichen Nichtwohngebäuden (ohne QNG) senkt die KfW die Förderhöchstsumme von 2.000 auf 1.500 Euro pro Quadratmeter und den Maximalbetrag je Vorhaben auf 7,5 Mio. Euro (bisher 10 Mio.). Bei NWG mit dem Qualitätssiegel lauten die entsprechenden Summen künftig 3.000 Euro/m² (statt 2.000) und 10 Mio. Euro (statt 15 Mio.). Die zugehörige Aktualisierung der Merkblätter soll Mitte Juli erfolgen.
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Wer rechnen kann, ist klar im Fördervorteil: Änderungen bei der LCA-Methodik für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude angekündigt
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Im Mai 1952 nahm die Weltkarriere von Gyro Gearloose ihren Anfang. Den kennen Sie nicht? Doch, bestimmt – allerdings unter dem Namen Daniel Düsentrieb, den die Comicfigur aus dem Disney-Imperium für den deutschen Markt erhielt. „Dem Ingenieur ist nichts zu schwör“, so sein Lebensmotto – der Mann kannte die Herausforderungen der Lebenszeitanalyse (LCA) für Gebäude halt noch nicht. Seitdem Aspekte der Nachhaltigkeit in die Förderlandschaft eingezogen sind, der erforderliche Nachweis über die Vergabe des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfolgt und dessen Bestandteil wiederum eine LCA ist, steht die Frage im Raum, welche Methodik dafür optimal ist. Die LCA ist „Work in Progress“ und eine durchaus „schwöre“ Materie - bei der es einen neuen Stand gibt: Die LCA-Rechenmethodik wird weiterentwickelt. Mehr als ein Jahr nach Einführung des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), das die LCA obligatorisch macht und Vorhaben mit QNG stärker „belohnt“, zeichneten sich die Anpassungen bereits ab. Seit Mitte Juni sind die geplanten Änderungen im Webportal des Bundesbauministeriums unter www.qng.info nachzulesen. Ein Beispiel ist der Austausch der Tabelle „Ökobilanzierung – Rechenwerte 2023“ gegen die „ÖKOBAUDAT-Version 2024 – I“. Die Bilanzierungsregeln des QNG werden somit künftig neben den generischen Datensätzen auch die Verwendung von aktuellen spezifischen Datensätzen der ÖKOBAUDAT auf Basis von Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) gemäß DIN EN 15804 + A2 zulassen. Der Vergleich von bisheriger und künftiger LCA-Methodik ist teils schwöre Kost, aber mit unserem KFN-Artikel behalten Sie den Überblick.
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Öffentliches Bauen mit Vorbildcharakter: NRW erweitert seine Vorgaben für die Anwendung des BNB bei Landesbauten
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Was man von anderen erwartet, sollte man auch bei sich selbst zum Maßstab des Handelns machen – nach dieser Maxime agiert Nordrhein-Westfalen bezüglich seiner Bauvorhaben schon seit mehreren Jahren. Ende 2021 – und somit noch zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition – veröffentlichte die Düsseldorfer Regierung einen Erlass zur „Einführung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen bei Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen“. Der wurde jetzt fortgeschrieben – erfreulicherweise mit ehrgeizigeren Zielen. Über die Zertifizierung von größeren Baumaßnahmen mit der Stufe „Silber“ des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) hinaus soll im Sinne einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nun solchen Baustoffen und Bauprodukten der Vorzug gegeben werden, die geringere CO2-Emissionen als herkömmliche Materialien aufweisen. Es sind bevorzugt ressourcenschonende Alternativen wie Recyclingbaustoffe einzusetzen, um die Kreislaufwirtschaft in dem Bundesland zu stärken und anzuschieben. Wie sich das Bestreben, nachhaltig(er) zu bauen, in Vorhaben der letzten Jahre widerspiegelt, zeigen exemplarisch einige Projektbeschreibungen auf der Website der BNB-Konformitätsprüfungsstelle (KPS) Nachhaltiges Bauen. Die in Münster ansässige Einrichtung ist für die BNB-zertifizierten Bundes- und Landesbauten in Nordrhein-Westfalen zuständig.
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125 Wohneinheiten statt nur 15: Förderrechner zur BEG-EM-Heizungsförderung liegt in neuer Version vor
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Damit hätten Sie nicht gerechnet, richtig? Hätten Sie auch gar nicht können – erstens ist unser aktualisiertes Excel-Tool seit nur drei Tagen verfügbar und zweitens kommunizieren wir dies hiermit erstmalig: Den beliebten „Heizungs-Förderrechner“, mit dessen Hilfe sich die staatliche Unterstützung aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ermitteln lässt, liegt nun in der Version 3.3 vor. Nichts geändert hat sich an der kostenlosen Verwendung dieses nützlichen Hilfsmittels für Energieberatungen. Neu sind neben einigen kleineren Änderungen bei Formulierungen und Formatierungen vor allem zwei Funktionen: Zum einen kann nun auch die Förderung für ungeteilte Mehrfamilienhäuser berechnet werden, wenn selbstnutzende Eigentümer/innen für die selbst bewohnte Wohneinheit einen Anspruch auf Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus haben. Dabei müssen die angefallenen Kosten gleichmäßig auf die Wohneinheiten aufgeteilt werden. Die Aufteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen, wie sie bei Wohnungseigentümergemeinschaften erforderlich ist, lässt sich alternativ weiterhin anwenden. Der zweite Pluspunkt der Version 3.3: Bei ihr können durch einen simplen Mausklick bis zu 125 Wohneinheiten in die Berechnung eingehen – bisher waren es nur 15.
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Ein Vest für den Klimaschutz: Einführung eines Energiemanagementsystems beim Kreis Recklinghausen ist das Projekt des Monats
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In gleich mehrfacher Hinsicht ist der Kreis Recklinghausen keine Gebietskörperschaft wie alle anderen. Das beginnt schon bei seiner Größe: Mit seinen rund 620.000 Einwohnern ist der Kreis der zweitgrößte Deutschlands. Er bildet den Übergang zwischen zwei sehr unterschiedlichen Landesteilen von NRW, dem Ruhrgebiet und dem Münsterland. Und damit nicht genug: Der Kreis Recklinghausen hat ein Energiemanagementsystem (EnMS) eingeführt und sich derart als Vorreiter für eine zentrale Herausforderung der Zukunft gewappnet. Die Implementierung des Systems ist unser neues Projekt des Monats. Mit einer Laufzeit von drei Jahren hatte dieses Vorhaben eine für die Artikelreihe ungewöhnlich lange Bearbeitungsdauer. Allerdings ist der Aufbau eines EMS auch keine Arbeit, die erledigt wird und dann „fertig“ ist – es geht um eine langfristige und nachhaltige Wirkung. Nachdem die Kreisverwaltung 2019 den „Vestischen Klimapakt“ beschlossen und das Öko-Zentrum NRW mit der Konzeptionierung sowie Umsetzung des EnMS als zentrale Komponente des Aktionsplans beauftragt hatte, bestand der erste Schritt in der Erfassung des Ist-Zustandes. Diese mündete in detaillierte Gebäudesteckbriefe für die 15 einbezogenen Immobilien - aus denen sich bereits erste Optimierungspotenziale ablesen ließen. Weitere Meilensteine des Projektes waren die Auswahl der Software für die laufende Überwachung des EnMS und die Datenerhebung, die Installation der Messtechnik und schließlich die Erstellung eines ersten Energieberichts als „Blaupause“ für die künftigen. Am Ende steht nicht nur ein professionelles EnMS für den Kreis, sondern auch ein doppelter finanzieller Nebeneffekt: „Der Betrieb eines EnMS identifiziert kontinuierlich Einsparpotentiale und senkt dadurch nachhaltig die Energiekosten“, so Projektleiter Edward Herdt. Zusätzlich konnte das Öko-Zentrum aufgrund seiner Kenntnis der Förderlandschaft für viele Teilleistungen Zuschüsse initiieren. |
Hitzige Gesetzestexte und kühlendes Grün: BBSR setzt seine Schriftenreihen mit zwei Neuerscheinungen fort
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Wer hat – außer am Strand oder auf der Almhütte – schon Zeit für ein Buch wie Tolstois „Krieg und Frieden“ mit seinen 2.288 Seiten? Leute aus dem Baubereich wohl eher nicht. Denen kommt es daher zupass, dass das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) um diesen Fakt weiß und seine Publikationen in ebenso gehaltvoller wie komprimierter Form herausbringt. In dieses Konzept reihen sich nahtlos zwei Neuerscheinungen ein, die im Handapparat von Bauakteurinnen und -akteuren nicht fehlen sollten. Thematisch geht es um Klimafolgenanpassung und Fassadenbegrünung. Die Notwendigkeit, sich auf die Auswirkungen der globalen Erwärmung einzustellen, ist hinlänglich bekannt. Aber was bedeutet das konkret für die (Bau-)Gesetzgebung? Bund, Länder und Kommunen haben rechtliche Stellschrauben, an denen sie drehen können. Wie sieht der Status quo aus und wie lässt sich die Klimafolgenanpassung künftig besser im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht verankern? Das hat das BBSR am Beispiel Hitze in einer 20seitigen Broschüre analysiert. Die ist ebenso kostenlos wie die zweite neue Publikation, die sich auf einen spezifischen Aspekt der Fassadenbegrünung konzentriert: auf die Quantifizierung von Aufwand und Nutzen. Wie kann ein Rechenansatz aussehen, mit dem sich die verschattende Wirkung der Bepflanzung für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 ansetzen lässt? Drei renommierte Planungsbüros stellen in dem Band „Low Tec Green“ ihre Erfahrungen aus einem gemeinsamen Forschungsprojekt dar – 120 Seiten, die sich lohnen.
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Fachtreffen an der Waterkant: „Effiziente Gebäude“ bietet 14 Vorträge und auf Wunsch auch noch eine Vertiefung
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Skandal in Hamburg: Bis zu 15 Euro würden an den Landungsbrücken inzwischen für den norddeutschen Traditionssnack, das Krabbenbrötchen, verlangt, echauffierte sich die Webzeitung „Moin“ im Juni. Die Redaktion fand allerdings auch Angebote für die Hälfte. Das heißt: Gut drei Krabbenbrötchen mehr kann sich vor Ort einverleiben, wer den Frühbucher-Rabatt für die diesjährige Auflage der Konferenz „Effiziente Gebäude“ nutzt. Für den 16. September 2024 lockt die Veranstaltung wieder mit einem attraktiven Programm in die Hansestadt – und erneut lässt sich das in Präsenz ausgerichtete Treffen mit einem Online-Vertiefungsseminar ergänzen. Nur noch gut zwei Jahrzehnte verbleiben bis zur angestrebten Klimaneutralität im Gebäudebereich (2045) – das ist der ideelle Ausgangspunkt der Veranstaltung. Die fossilfreie Umstellung der Versorgungsnetze sowie der Aufbau eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudebestandes müssen parallel angegangen werden – und zwar effizient. Im Vormittagsteil der Konferenz werden entsprechende Strategieansätze aus nationaler und Hamburger Sicht vorgestellt. Der zweite Teil des aus 14 Vorträgen bestehenden Programms befasst sich dann anhand von Beispielen mit der Vielfalt innovativer Produkt- und Gebäudelösungen. Die Konferenz ist als Fortbildung anerkannt und bringt daher Unterrichtseinheiten für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste. Den Frühbucherrabatt gibt es noch bis zum 31.07.2024; danach gilt der reguläre Preis von 219 Euro (inkl. Online-Vertiefung). |
Wasser auf die Mühlen der Klimaschützer: Workshop in Dortmund zu „grün-blauer Baukultur in der Praxis“
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Nanu – Dortmund auf Abwegen? Die nicht nur an Samstagnachmittagen in schwarz-gelb getauchte Ruhrpott-Metropole macht jetzt auch mit grün-blau auf sich aufmerksam. Doch keine Sorge: Es geht in diesem Fall nicht um Fußball, sondern um den – bereits dreizehnten – Workshop „Nachhaltige und intelligente Gebäude“. In diesem Jahr ist die Umgestaltung urbaner Räume in Richtung Klimaresilienz und Klimaschutz das Leitthema der Veranstaltung. Kurzum: Es geht um die blau-grüne Infrastruktur, solche mit Wasser und Pflanzen. Termin des Workshops ist der 24. September. Seit der Premiere 2010 hat sich die Veranstaltungsreihe zu einem fixen Datum im Kalender vieler Investorinnen/en, Bauwilligen, Planenden und Interessierten zum nachhaltigen Bauen in NRW entwickelt. Die Details zum diesjährigen Programm sind noch in Arbeit, aber wie immer wird sich dieses gliedern in eine einführende Keynote, einen Teil zur Vorstellung unterschiedlichster Praxisbeispiele mit anschließender Panel-Diskussion der Vortragenden sowie eine Runde mit Impulsen aus Forschung und Praxis im Pecha-Kucha-Format. Ebenfalls unverändert sind der Trägerkreis aus vier Einrichtungen (darunter auch das Öko-Zentrum NRW) und die kostenfreie Teilnahme. Anmeldungen sind ab sofort möglich. |
Umsetzen, umdenken, umnutzen: Jahrestagung des „Gebäudeforums klimaneutral“ bietet attraktives Programm zum Nulltarif
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Jahrestagungen können eine nervige Angelegenheit sein. Oder eine willkommene Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten über gemeinsame Themen auszutauschen und neue Anregungen zu bekommen. Bei der Jahrestagung des „Gebäudeforums klimaneutral“ können Teilnehmende zweites erwarten, denn hinter dieser Veranstaltung steht keine dröge Vereinsstruktur, sondern die Deutsche Energie-Agentur (dena). Das diesjährige Treffen am 26.09.2024 hat das Leitthema „Wege zum klimaneutralen Gebäudebestand gemeinsam bestreiten“. Wie diese „Wege“ konkret aussehen können, veranschaulicht die dena in drei Panels, die sich um „europäische und nationale Vorgaben“, um den „sozialen Kontext der Energiewende“ und „Ansätze aus der Praxis“ drehen. Nach dem fünfstündigen Fachprogramm, das kostenlos gebucht werden kann, erwartet die Gäste noch ein Get-together. Dass sich die Teilnahme für die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anrechnen lässt, ist ein weiteres Argument für die Jahrestagung, zu der es hier nähere Infos gibt.
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Greenwashing und Klimaschutzprojekte, die nur auf dem Papier existieren: Doku-Tipps für Seh-Leute
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Kennen Sie dieses ungute Gefühl, das einen häufig beim Einkaufen befällt? Man zieht eine Packung Süßigkeiten aus dem Regal, liest ein Werbeversprechen wie „klimaneutral produziert“ auf der Packung und bleibt dennoch misstrauisch ob des Wahrheitsgehalts solcher Aussagen. Dass das Bauchgrummeln leider oft berechtigt ist, zeigen zwei TV-Dokumentationen, die gründlich recherchiert sind und die wir Ihnen als „Angebot der Woche“ in die Media-Theke legen. Es geht darin zwar nicht um Gummibären, aber ebenfalls um Klimaneutralität. Letztere soll in vielen Bereichen durch Kompensationsgeschäfte erreicht werden. „Flieg‘ Du ruhig auf die Seychellen, wir pflanzen als Ausgleich einen Baum“ – so oder ähnlich lauten die Konzepte. Aber funktionieren die in der Praxis? Einer, der das aus guten Gründen bezweifelt, ist der Wiener Klimawissenschaftler und Modellrechner Daniel Huppmann. Ebenso wie weitere Forschende kommt er in der 53-minütigen ARTE-Doku „Die CO2-Lüge“ zu Wort. Die sollten sich auch Fußball-Fans ansehen: Die derzeit laufende Euro 2024 ist eines der analysierten Kompensationsprojekte. Um Greenwashing geht es auch beim zweiten Medientipp, den Sie hier als Artikel und hier als Kurzvideo (10 min) finden. Ölkonzerne sollen ihre Klimaschutzpflichten mit vorgetäuschten Projekten in China erfüllt haben, darauf weisen Recherchen der „frontal“-Redaktion beim ZDF hin. Es geht um sehr viel Geld - um mehr als eine halbe Milliarde Euro. |
Netter Schwarm sucht weitere Intelligenz: Stellenangebote
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Arbeiten Sie an Ihrer Zukunft. Und an der des Bauens. Bei uns. Das Öko-Zentrum NRW ist einer der führenden Anbieter für Planung, Beratung und Qualifizierung im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Seit über 30 Jahren stehen wir für die berufsbegleitende Schulung von Bauakteuren, zudem erstellen wir Gutachten und Fachplanungen für Neu- und Bestandsbauten. Interessiert an einem Job mit Sinn und Verstand? Dann lesen Sie unsere Stellenangebote. Aktuell sind vier Positionen zu besetzen; zudem können Werkstudierende bei uns Praxiserfahrungen sammeln. Gern können Sie sich auch initiativ bewerben. |
| TERMINE UND LEHRGANGSSTARTS |
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Öko-Zentrum NRW GmbH Planen Beraten Qualifizieren Sachsenweg 8 59073 Hamm Registriergericht: Hamm HRB 1583 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Volkswirt Manfred Rauschen
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